Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 25.06.2018 – 19 L 345/18

ECLI:DE:VGGE:2018:0625.19L345.18.00

Tenor

1. Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

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1. Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.