Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 25.06.2018 – 19 L 345/18
ECLI:DE:VGGE:2018:0625.19L345.18.00
Tenor
1. Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.
2. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
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1. Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.