Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 16.08.2018 – 10 L 1281/18

ECLI:DE:VGGE:2018:0816.10L1281.18.00

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

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1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.