Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 17.08.2018 – 6 L 1403/18

ECLI:DE:VGGE:2018:0817.6L1403.18.00

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Streitwert wird auf 12.000,00 € festgesetzt.

2

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.