Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 17.08.2018 – 6 L 1403/18
ECLI:DE:VGGE:2018:0817.6L1403.18.00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
2. Der Streitwert wird auf 12.000,00 € festgesetzt.
2
1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.