Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 31.08.2018 – 19 L 566/18
ECLI:DE:VGGE:2018:0831.19L566.18.00
Tenor
1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
2. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
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1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.