Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 09.10.2018 – 9 L 1431/18

ECLI:DE:VGGE:2018:1009.9L1431.18.00

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.