Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 12.10.2018 – 19 L 1131/18

ECLI:DE:VGGE:2018:1012.19L1131.18.00

Tenor

1. Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

2

1. Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.