Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 15.11.2018 – 19 L 1989/18

ECLI:DE:VGGE:2018:1115.19L1989.18.00

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.