Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 15.11.2018 – 19 L 1989/18
ECLI:DE:VGGE:2018:1115.19L1989.18.00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
2
1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.