Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 17.07.2019 – 6 L 952/19

ECLI:DE:VGGE:2019:0717.6L952.19.00

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

2

1. Der Antrag wird abgelehnt.