Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 17.07.2019 – 6 L 952/19
ECLI:DE:VGGE:2019:0717.6L952.19.00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt.