Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 20.09.2019 – 6z L 1367/19

ECLI:DE:VGGE:2019:0920.6Z.L1367.19.00

Tenor

1.               Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

2.               Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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1.               Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.