Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 20.09.2019 – 6z L 1367/19
ECLI:DE:VGGE:2019:0920.6Z.L1367.19.00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.