Rechtsprechung / Arbeitsgericht Frankfurt am Main / 2018

Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 28.02.2018 – 11 Ca 5167/17

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Tenor§

1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2018, Az. 11 Ca 5167/17, wird aufrechterhalten.

2. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 18.403,77 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Die Statthaftigkeit der Berufung nach Art und Wert des Beschwerdegegenstandes bleibt hiervon unberührt.