Rechtsprechung / BFH, 17.01.2018 – I R 27/16

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 17.01.2018 – I R 27/16

  1. BFH, 01.07.2020 – XI R 10/18 Urteil

    Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs ("negativ thesaurierte Erträge") führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfäng…

  2. BFH, 13.12.2022 – IX R 5/22 Urteil

    1. NV: Verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 EStG) sind --im Gegensatz zu offenen Einlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten-- Zuwendungen eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder …

  3. BFH, 08.09.2020 – X R 36/18 Urteil

    1. Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmege…

  4. BFH, 27.03.2019 – I R 20/17 Urteil

    1. Wird bei Umtauschanleihen die Option auf Aktienlieferung durch den Anleihegläubiger ausgeübt, ist die Anleiheverbindlichkeit gegen den Buchwert der abgegebenen Aktien auszubuchen. Sofern der Ansatz der Anleiheverbindl…

  5. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 – 8 V 8129/24 Beschluss
  6. Finanzgericht Hamburg, 18.09.2018 – 6 K 77/16 Urteil
  7. BVerfG, 17.06.2026 – 2 BvR 84/17 Nichtannahmebeschluss
  8. BFH, 27.01.2026 – IX R 33/22 Urteil

    Eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung ist nicht bereits zu einem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist.

  9. BFH, 13.03.2024 – X R 32/21 Urteil

    § 2 Abs. 4 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes steht auch dem Ausgleich von positiven Einkünften, die der übertragende Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum erzielt hat, mit einem Verlustrücktrag des übernehmenden Rechts…

  10. Finanzgericht Düsseldorf, 13.03.2024 – 7 K 2491/21 F Urteil
  11. Finanzgericht Düsseldorf, 13.03.2024 – 7 K 2493/21 F,AO Urteil