Rechtsprechung / BFH, 17.01.2018 – I R 27/16
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 17.01.2018 – I R 27/16
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BFH, 01.07.2020 – XI R 10/18
Urteil
Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs ("negativ thesaurierte Erträge") führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfäng…
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BFH, 13.12.2022 – IX R 5/22
Urteil
1. NV: Verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 EStG) sind --im Gegensatz zu offenen Einlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten-- Zuwendungen eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder …
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BFH, 08.09.2020 – X R 36/18
Urteil
1. Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmege…
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BFH, 27.03.2019 – I R 20/17
Urteil
1. Wird bei Umtauschanleihen die Option auf Aktienlieferung durch den Anleihegläubiger ausgeübt, ist die Anleiheverbindlichkeit gegen den Buchwert der abgegebenen Aktien auszubuchen. Sofern der Ansatz der Anleiheverbindl…
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 – 8 V 8129/24 Beschluss
- Finanzgericht Hamburg, 18.09.2018 – 6 K 77/16 Urteil
- BVerfG, 17.06.2026 – 2 BvR 84/17 Nichtannahmebeschluss
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BFH, 27.01.2026 – IX R 33/22
Urteil
Eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung ist nicht bereits zu einem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist.
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BFH, 13.03.2024 – X R 32/21
Urteil
§ 2 Abs. 4 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes steht auch dem Ausgleich von positiven Einkünften, die der übertragende Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum erzielt hat, mit einem Verlustrücktrag des übernehmenden Rechts…
- Finanzgericht Düsseldorf, 13.03.2024 – 7 K 2491/21 F Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 13.03.2024 – 7 K 2493/21 F,AO Urteil