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BGH Beschluss vom 11.06.2007 – I ZR 80/04

I. Zivilsenat

Zitiert 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen

BUNDESGERICHTSHOF

I ZR 80/04

BESCHLUSS§

vom

11. Juni 2007

in dem Rechtsstreit

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juni 2007 durch den

Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Dr. v. Ungern-

Sternberg, Pokrant, Dr. Schaffert und Dr. Kirchhoff

beschlossen:

Der am 29. März 2007 verkündete Beschluss wird wie folgt berich-

tigt:

1. Tenor des Beschlusses:

In II. 4. Buchst. b wird die Wendung "zu dem in Art. 13 Abs. 1

der Richtlinie genannten Zeitpunkt" ersetzt durch die Wendung

"am 1. Juli 1995".

2. Gründe des Beschlusses:

a)

In Textziffer 16 Satz 1 wird die Zahl "13" durch die Zahl "10"

ersetzt.

b)

In Textziffer 20 Satz 3 werden die Wendung "Art. 13 Abs. 1

der Richtlinie genannten Zeitpunkt" durch die Wendung

"Absatz 1 genannten Zeitpunkt (1.7.1995)" und das Wort

"erfüllen" durch das Wort "erfüllten" ersetzt.

c)

In Textziffer 21 Satz 1 wird die Wendung "Artikel 13" gestri-

chen und das Wort "werden" durch das Wort "waren" er-

setzt.

d)

In Textziffer 24 Satz 1 wird die Zahl "13" durch die Zahl "10"

ersetzt und nach dem Wort "erfüllt" das Wort "hat" einge-

fügt.

Gründe§

1

Die Änderungen betreffen nach § 319 ZPO zu berichtigende offenbare

Unrichtigkeiten. Diese haben ihren gemeinsamen Grund darin, dass an den

genannten Stellen des Beschlusses auf die Schutzdauerrichtlinie in ihrer ur-

sprünglichen Fassung (Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29.10.1993 zur

Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwand-

ter Schutzrechte, ABl. Nr. L 290 vom 24.11.1993 S. 9) Bezug genommen wird,

nicht - wie zu Beginn des Beschlusstenors und unter Textziffer 10 der Gründe

des Beschlusses angegeben - auf die inhaltsgleiche kodifizierte Fassung der

Schutzdauerrichtlinie (Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 12.12.2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und

bestimmter verwandter Schutzrechte, ABl. Nr. L 372 vom 27.12.2006 S. 12).

Bornkamm

v. Ungern-Sternberg

Pokrant

Schaffert

Kirchhoff

Vorinstanzen:

LG Rostock, Entscheidung vom 28.03.2003 - 3 O 316/02 -

OLG Rostock, Entscheidung vom 19.05.2004 - 2 U 38/03 -