Rechtsprechung / BGH / 2008

BGH Beschluss vom 18.06.2008 – 2 StR 144/08

2. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 144/08

BESCHLUSS§

vom

18. Juni 2008

in der Strafsache

gegen

wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juni 2008 beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 7. Mai 2008 wird in seiner Beschlussformel

dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 1 a) hinsichtlich der versuch-

ten Durchfuhr von Betäubungsmitteln der Zusatz "in nicht geringer

Menge" entfällt.

Rissing-van Saan Fischer Appl

Cierniak Schmitt