Rechtsprechung / BGH / 2008
BGH Beschluss vom 18.06.2008 – 2 StR 144/08
2. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
2 StR 144/08
BESCHLUSS§
vom
18. Juni 2008
in der Strafsache
gegen
wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juni 2008 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 7. Mai 2008 wird in seiner Beschlussformel
dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 1 a) hinsichtlich der versuch-
ten Durchfuhr von Betäubungsmitteln der Zusatz "in nicht geringer
Menge" entfällt.
Rissing-van Saan Fischer Appl
Cierniak Schmitt