Rechtsprechung / BGH / 2024
BGH Beschluss vom 29.05.2024 – VII ZR 225/23
7. Zivilsenat
Tenor§
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 9. November 2023 wird auf ihre Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht rechtzeitig begründet worden ist (§ 544 Abs. 4, § 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 225.623,15 €
Pamp Halfmeier Kartzke
Jurgeleit Brenneisen