Rechtsprechung / BPatG / 2000
BPatG Beschluss vom 20.02.2000 – 9 W (pat) 35/98
9. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
28. Februar 2000
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 42 17 391
… 6.70
…
hat der 9. Senat (Technischer-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 28. Februar 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Petzold sowie der Richter Dipl.-Ing. Winklharrer, Dipl.-
Ing. Bork und Rauch
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Einsprechenden wird der angefochtene
Beschluß aufgehoben und das Patent mit folgenden Unterlagen
beschränkt aufrechterhalten:
- Patentanspruch 1 und
Beschreibung Spalten 1 und 2,
jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung,
- Patentansprüche 2 bis 8,
Beschreibung Spalten 3 bis 5,
Zeichnungen Figuren 1 bis 3,
jeweils gemäß erteiltem Patent;
die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Die Patentabteilung 22 des Deutschen Patentamts, jetzt Deutsches Patent- und
Markenamt, hat nach Prüfung zweier Einsprüche das am 26. Mai 1992 als Zusatz
zum Patent 41 41 348 angemeldete Patent mit der Bezeichnung
Verfahren zum Betreiben einer Einrichtung zur Steuerung einer
Scheibenwischanlage
mit Beschluß vom 10. Februar 1998 in vollem Umfang aufrechterhalten.
Gegen diesen Beschluß wendet sich die beschwerdeführende Einsprechende II,
im folgenden kurz Einsprechende genannt.
Sie beantragt,
den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent zu widerrufen.
Die Patentinhaberin stellt dagegen den Antrag,
das Patent mit den in der Beschlußformel angegebenen Unterlagen beschränkt aufrechtzuerhalten.
Der geltende Patentanspruch 1 lautet:
Verfahren zum Betreiben einer Einrichtung zur Steuerung einer
Scheibenwischanlage bei welchem mittels einer Schalteranordnung ein Antriebsmotor für mindestens einen Scheibenwischerarm
bzw ein Scheibenwischblatt zur Reinigung der Außenfläche einer
Scheibe aktiviert wird, und bei welchem der Antriebsmotor eine die
Parkstellung des zumindest einen Scheibenwischerarmes bzw
Scheibenwischblattes ermöglichende Schaltkontakteinrichtung
zugeordnet ist, und bei welchem eine, im Wischbereich auf der
Innenfläche der Scheibe angeordnete, aus zumindest einem
Strahlensender und zumindest einem Strahlenempfänger bestehende optoelektronische Sensorvorrichtung während eines
Wischzyklusses der Scheibenwischanlage mehrere Male vom
Scheibenwischblatt überwischt wird und bei dem die abgegebenen
Strahlen zwischen dem Strahlensender und dem Strahlenempfänger durch einen flüssigen oder festen Belag auf der
Scheibe beeinflußt und damit die vom Strahlenempfänger abgegebenen Signale in Abhängigkeit von dem auf der Scheibe vorhandenen Belag verändert werden, und bei dem diese Signale
von einer mit der Sensorvorrichtung und dem Antriebsmotor verbundenen, den Betrieb des Antriebsmotors beeinflussenden
Steuersignalen umgeformt werden und wobei ein neuer Wischzyklus eingeleitet wird, wenn der Signalwert der Sensorvorrichtung
eine festgelegte Schaltschwelle unterschreitet, die von einem
Referenzwert abhängig ist und wobei der sich kurz nach dem
letzten Überwischvorgang einstellende, von der Sensorvorrichtung
durch das maximal erreichte Säuberungsergebnis erzeugte
Signalwert in die Schaltungsanordnung als neuer Referenzwert für
den nachfolgenden Wischzyklus eingelesen wird, wobei eine
automatische Anpassung der von diesem Referenzwert abhängigen, als Startwert für den nachfolgenden Wischzyklus dienenden
Schaltschwelle erfolgt und bei dem die Scheibenwischanlage mit
Mitteln zur Erkennung des eine letzte Säuberung des Meßbereiches der optoelektronischen Sensorvorrichtung hervorrufenden
letzten Überwischvorganges eines Scheibenwischblattes während
eines Wischzyklusses versehen ist, und durch ein Einschalten der
Schalteranordnung auf jeden Fall ein Wischzyklus zur Bildung eines Ausgangsreferenzwertes ausgelöst wird, und bei dem zur
Bewertung des auf der Scheibe vorhandenen Belages nur die von
der Sensorvorrichtung an die Schaltungsanordnung abgegebenen
Signale zur Beeinflussung des Antriebsmotors Verwendung finden, welche ausgehend vom Zeitpunkt kurz nach dem letzten
Überwischvorgang bis zum Einleiten eines neuen Wischzyklusses
von der Sensorvorrichtung erzeugt werden, nach Patent
41 41 348, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungsanordnung zur Beeinflussung des Antriebsmotors mit einer Einschaltschwelle und einer Ausschaltschwelle für den Intervallwischbetrieb
sowie einer davon unterschiedlichen weiteren Ausschaltschwelle
für den Dauerwischbetrieb versehen ist, wobei die jeweilige
Einschaltschwelle und Ausschaltschwelle vom Sensorsignal
abhängig ist und daß die jeweilige Ausschaltschwelle am Ende
einer Laufzeit abgefragt wird, die der Zeitspanne zwischen dem
Abschluß des zweiten Überwischvorganges bis zum Erreichen der
Parkstellung der Scheibenwischblätter entspricht.
An diesen Patentanspruch 1 schließen sich sieben Patentansprüche an, die auf
Patentanspruch 1 direkt oder indirekt zurückbezogen sind.
Die Einsprechende meint, sämtliche Merkmale des Gegenstandes nach Patentanspruch 1 ergäben sich aus der Zusammenschau des Standes der Technik nach
DE 33 14 770 C2 und EP 0 438 633 A1. Der zuständige Fachmann auf dem Gebiet der Regensensoren kombiniere diese beiden Dokumente, da in beiden eine
automatische Anpassung der Scheibenwischeranlage an die Regenstärke beschrieben sei. Dem Gegenstand des Patentanspruches 1 mangle es somit an erfinderischer Tätigkeit. Die abhängigen Ansprüche beträfen nicht erfinderische
Ausgestaltungen.
Die Patentinhaberin meint dagegen, daß sich das nunmehr beanspruchte Verfahren nach Patentanspruch 1 nicht ohne erfinderische Tätigkeit aus den von der
Einsprechenden im Beschwerdeverfahren aufgegriffenen Dokumenten herleiten
lasse.
Wegen der Einzelheiten des gegenseitigen Vorbringens der Beteiligten wird auf
deren Schriftsätze vom 26. August 1998, 13. Oktober 1998 und 14. Februar 2000
verwiesen.
II.
Die statthafte Beschwerde der Einsprechenden ist frist- und formgerecht eingelegt
worden und auch im übrigen zulässig. In der Sache hat sie im Umfang der sich
aus der Beschlußformel ergebenden Beschränkung des Patents Erfolg.
1. Der verteidigte Patentanspruch 1 ist zulässig, weil die darin angeführten Merkmale sowohl den der Patenterteilung zugrundegelegten als auch den ursprünglich
eingereichten Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmbar sind und der
Schutzbereich des Patents dadurch nicht erweitert worden ist.
Die Merkmale nach dem verteidigten Patentanspruch 1 sind aus dem erteilten
Patentanspruch 1 in Verbindung mit der der Patenterteilung zugrundegelegten
Beschreibung Spalte 2, Zeilen 44 bis 46, Spalte 3, Zeilen 13 bis 16, 20 bis 30
und 48 bis 51 sowie Spalte 4, Zeilen 10 bis 14 und 25 bis 27 herleitbar. Aus den
ursprünglich eingereichten Unterlagen ergeben sich diese Merkmale aus dem
Patentanspruch 1 in Verbindung mit der Beschreibung Seite 4, Zeilen 10 bis 12,
Seite 5, Zeilen 8 bis 11 und 14 bis 23, Seite 6, Zeilen 5 bis 8 und 31 bis 35 sowie
Seite 7, Zeilen 9 bis 11.
Der Schutzbereich des Patentanspruches 1 ist durch die Aufnahme der Merkmale
aus der Beschreibung auf ein Verfahren beschränkt, das zusätzlich zum bisher
geltenden Verfahren noch die entsprechenden Merkmale aufweist.
2. Das Patent bezieht sich auf ein Verfahren zum Betrieb einer Einrichtung zur
Steuerung einer Scheibenwischanlage gemäß Patentanspruch 1 des Patentes
41 41 348.
In der Beschreibungseinleitung
ist ausgeführt, aus der
DE 33 14 770 C1 sei eine Einrichtung zum Steuern eines Wischermotors bekannt,
mit der eine genaue automatische Anpassung der Wischzyklushäufigkeit an sich
qualitativ sowie quantitativ ändernde Zustände des Belages auf der Scheibe nicht
zufriedenstellend möglich sei. Außerdem trete unter bestimmten Bedingungen ein
hektisches Ein- und Ausschalten bzw Hin- und Herschalten zwischen dem Intervallwischbetrieb und dem Dauerwischbetrieb des Antriebsmotors auf. Dem Gegenstand nach Patent 41 41 348 liege die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zur
Steuerung einer Scheibenwischanlage zu schaffen, die die Wischzyklushäufigkeit
automatisch auf sich qualitativ und/oder quantitativ ändernde Zustände des auf
der Scheibe vorhandenen Belages sehr feinfühlig abstimmt.
Zusätzlich zu dieser bereits durch die Merkmale des Patents 41 41 348 bewältigten Aufgabe soll der Wischbetrieb einer Scheibenwischanlage nach dem Streitpatent einen besonders harmonischen Wischzykluscharakter aufweisen, so daß
für den Kraftfahrzeugbenutzer eindeutig tolerierbare Ein- bzw Ausschaltaktivitäten
sowie Umschaltaktivitäten zwischen dem Intervallwischbetrieb und dem Dauerwischbetrieb eintreten.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren mit den Merkmalen nach Patentanspruch 1 gelöst.
3. Das gewerblich anwendbare Verfahren nach Patentanspruch 1 ist unbestritten
neu; es beruht auch auf erfinderischer Tätigkeit.
Das Hauptpatent 41 41 348, das unbestritten nur hinsichtlich der Merkmale nach
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 mit dem beanspruchten Verfahren übereinstimmt, ist nicht vorveröffentlicht und deshalb bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit gemäß § 4 Satz 2 PatG nicht in Betracht zu ziehen.
Aus der DE 33 14 770 C2 ist eine Einrichtung zur Steuerung einer Scheibenwischanlage bekannt, die eine Schalteranordnung (Relaisspulen 58, 66, Schließer-Schaltkontakt 59, 67) aufweist, mit der ein Antriebsmotor 61 für mindestens
einen Scheibenwischerarm 62 bzw ein Scheibenwischblatt zur Reinigung der
Außenfläche einer Scheibe aktiviert wird. Der Scheibenwischer bleibt gemäß
Spalte 15, Zeilen 31 bis 35 in seiner Anfangsstellung 0 stehen, wenn es zum Abschalten des Antriebsmotors kommt, dh, dem Antriebsmotor ist auch eine die
Parkstellung des zumindest einen Scheibenwischerarmes bzw Scheibenwischblattes ermöglichende Schaltkontakteinrichtung zugeordnet. Im Wischbereich ist auf der Innenfläche der Scheibe eine optoelektronische Sensorvorrichtung
angeordnet, die aus zumindest einem Strahlensender 16 und zumindest einem
Strahlenempfänger 19 besteht und während eines Wischzyklusses der
Scheibenwischanlage mehrere Male vom Scheibenwischblatt überwischt wird. Die
abgegebenen Strahlen zwischen dem Strahlensender und dem Strahlenempfänger werden durch einen flüssigen oder festen Belag auf der Scheibe beeinflußt.
Damit werden die vom Strahlenempfänger abgegebenen Signale in Abhängigkeit
von dem auf der Scheibe vorhandenen Belag geändert. Diese Signale werden von
einer mit der Sensorvorrichtung und dem Antriebsmotor verbundenen Schaltungsanordnung (Spitzenwertmesser 56, Komparator 57) zu den Betrieb des Antriebsmotors beeinflussenden Steuersignalen umgeformt. Ein neuer Wischzyklus
wird eingeleitet, wenn der Signalwert der Sensorvorrichtung eine festgelegte
Schaltschwelle Su unterschreitet. Diese Schaltschwelle ist von einem Referenzwert Smax abhängig, der sich kurz nach einem Überwischvorgang der Sensorvorrichtung einstellt. Dieser von der Sensorvorrichtung durch das maximal erreichte
Säuberungsergebnis erzeugte Signalwert wird in die Schaltungsanordnung als
neuer Referenzwert für den nachfolgenden Wischzyklus eingelesen. Die Anpassung der von diesem Referenzwert abhängigen, als Startwert für den nachfolgenden Wischzyklus dienenden Schaltschwelle erfolgt automatisch. Es sind keine
Mittel zur Erkennung des eine letzte Säuberung des Meßbereichs der optoelektronischen Sensorvorrichtung hervorrufenden letzten Überwischvorganges eines
Scheibenwischblattes während eines Wischzyklusses vorgesehen. Dementsprechend finden zur Bewertung des auf der Scheibe vorhandenen Belages alle von
der Sensorvorrichtung an die Schaltungsanordnung abgegebenen Signale zur
Beeinflussung des Antriebsmotors Verwendung und nicht nur jene, welche ausgehend vom Zeitpunkt kurz nach dem letzten Überwischvorgang bis zum Einleiten
eines neuen Wischzyklusses von der Sensorvorrichtung erzeugt werden. Es ist
auch nicht vorgesehen, daß auf jeden Fall ein Einschalten der Schalteranordnung
für einen Wischzyklus zur Bildung eines Ausgangsreferenzwertes ausgelöst wird.
Die Schaltungsanordnung zur Beeinflussung des Antriebsmotors ist mit einer Einschaltschwelle Su versehen, die vom Sensorsignal abhängig ist. Außerdem ist eine Schwelle Smax vorgesehen, die ebenfalls vom Sensorsignal abhängig ist. Diese Schwelle wirkt, wenn sie vom Sensorsignal überschritten wird, als Ausschaltschwelle für den Antriebsmotor, so daß der Dauerwischbetrieb ausgeschaltet wird. Insofern wirkt diese Schwelle also auch als Ausschaltschwelle für
den Dauerwischbetrieb. Wenn diese Schwelle vom Sensorsignal dagegen nicht
mehr überschritten wird, bleibt es beim Dauerwischbetrieb und der Intervallwischbetrieb bleibt ausgeschaltet, so daß diese Schwelle zwar auch als Ausschaltschwelle für den Intervallwischbetrieb angesehen werden kann, diese
Schwelle ist aber nicht unterschiedlich zur Ausschaltschwelle für den Dauerwischbetrieb. Wenn nach Figur 10 der Anfangswert SA und damit die Ausschaltschwelle für den Dauerwischbetrieb nachgestellt wird, ergibt sich zwar eine andere
Ausschaltschwelle für den Dauerwischbetrieb, gleichzeitig ergibt sich damit aber
ebenso eine geänderte Ausschaltschwelle für den Intervallwischbetrieb, so daß
wiederum keine unterschiedlichen Ausschaltschwellen vorhanden sind. Die
Sensorsignale werden ständig im Komparator 57 mit den Schwellwerten verglichen, so daß die Ausschaltschwellen nicht nur in der Parkstellung, sondern ständig abgefragt werden. Damit soll eine automatische Anpassung an die jeweils
vorliegenden Betriebsbedingungen möglich sein. Eine Anregung zu Maßnahmen,
die die Wischzyklushäufigkeit automatisch auf sich qualitativ und/oder quantitativ
auch während eines Wischzyklusses sich gravierend ändernde Zustände des auf
der Scheibe vorhandenen Belages sehr feinfühlig abstimmen, ergibt sich hieraus
nicht.
Aus der EP 0 438 633 A1 ist eine Einrichtung zur Steuerung einer Scheibenwischanlage bekannt, bei der Mittel zur Erkennung des eine Säuberung des Meßbereiches einer Sensorvorrichtung hervorrufenden Überwischvorganges eines
Scheibenwischblattes während eines Wischzyklusses vorhanden sind. Hierzu wird
im Programmteil 28 fortlaufend überprüft, ob das Sensorsignal eine große
negative Änderungsgeschwindigkeit aufweist. Dieses ist der Fall, wenn der
Scheibenwischer die Sensorvorrichtung 13, 14 überstreicht. Zu diesem Zeitpunkt
beginnt eine Totzeit t2, nach deren Ablauf im Programmteil 24 die Ermittlung der Änderungsgeschwindigkeit des Sensorsignals durchgeführt wird. Nach Spalte 4,
Zeilen 29 bis 33, erfolgt während des Dauerwischens ständig um eine Zeitdauer t2 nach den hohen negativen Signalsprüngen verzögert eine Überprüfung der
Änderungsgeschwindigkeit, was in den Figuren durch Kreise dargestellt ist. Es
werden also nicht nur die Signale nach dem letzten, sondern nach jedem
Überwischvorgang der Sensorvorrichtung durch ein Scheibenwischblatt während
eines Wischzyklusses zum Beeinflussen des Antriebsmotors verwendet. Es fehlt
ein Hinweis, daß gerade die Signale verwendet werden könnten, die sich dann
einstellen, wenn die Parkstellung erreicht wird.
Anschließend wird im Programmteil 25 geprüft, ob die Änderungsgeschwindigkeit
kleiner oder größer als eine vorgegebene Schwelle ist. Ist die Änderungsgeschwindigkeit nicht größer als die Schwelle, wird bei 26 ein Programm aktiviert,
welches einen Scheibenwischermotor erst dann startet, wenn die Regenstärke einen vorgegebenen Schwellenwert S2 (Einschaltschwelle) überschreitet (Sp 3 Z 40 bis 50). Ist bei der Verzweigung 25 jedoch die Änderungsgeschwindigkeit größer
als die vorgegebene Schwelle, wird der Scheibenwischermotor bei 27 auf
Dauerwischen geschaltet. Um bei Regenstärken im Grenzbereich ein zu häufiges
Umschalten zwischen intermittierendem und kontinuierlichem Betrieb zu verhindern, ist die Schwelle zum Umschalten von kontinuierlichem Betrieb auf intermittierenden Betrieb (Ausschaltschwelle für Dauerwischbetrieb) niedriger als zum
Umschalten von
intermittierendem Betrieb auf kontinuierlichen Betrieb
(Ausschaltschwelle für den Intervallwischbetrieb).
Es mag zwar naheliegend sein, derartig unterschiedliche Ausschaltschwellen für
Intervall- und Dauerwischbetrieb zusammen mit der Erkennungseinrichtung für
das Überwischen der Sensorvorrichtung auch auf die Einrichtung zur Steuerung
einer Scheibenwischanlage nach der DE 33 14 770 C2 zu übertragen, um die
damit verbundenen, bekannten Vorteile auszunützen und dabei auch nur die
Sensorsignale nach dem letzten Überwischvorgang zur Beeinflussung des Antriebsmotors zu verwenden, um nur die zuletzt aktuellen Werte zu berücksichtigen.
Jedoch wird dadurch noch nicht ein Verfahren mit allen Merkmalen nach
Patentanspruch 1 erzielt. Es fehlt dann nämlich immer noch ein Einschalten der
Schalteranordnung auf jeden Fall für einen Wischzyklus zur Bildung eines
Ausgangsreferenzwertes und vor allem, daß die Ausschaltschwellen am Ende
einer Laufzeit t2 abgefragt werden, wenn die Parkstellung erreicht wird. Ohne entsprechende Anregung aus dem Stand der Technik bietet sich eine derartige
Festlegung des Abfragezeitpunktes nicht ohne weiteres von selbst an, da zu
diesem Zeitpunkt an sich schon entschieden sein sollte, ob der Antriebsmotor zB
ohne Unterbrechung im Dauerwischbetrieb weiter angetrieben werden soll, so daß
sich allenfalls ein Abfragezeitpunkt vor Erreichen der Parkstellung anbietet.
Da auch der übrige im Prüfungs- und Einspruchsverfahren vor dem Deutschen
Patentamt berücksichtigte, im Beschwerdeverfahren nicht mehr aufgegriffene
Stand der Technik keine entsprechende Anregung zur Ausbildung des beanspruchten Verfahrens gibt, bedurfte es einer erfinderischen Tätigkeit, um zu dem
Verfahren nach Patentanspruch 1 zu gelangen.
Patentanspruch 1 ist daher beständig. Mit ihm sind es auch die auf Patentanspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 8, die vorteilhafte, zumindest nicht
selbstverständliche Weiterbildungen des Verfahrens nach Patentanspruch 1 betreffen.
Petzold
Winklharrer
Bork
Rauch
Mr/prö