Rechtsprechung / BPatG / 2000
BPatG Beschluss vom 17.04.2000 – 13 W (pat) 29/99
13. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
13 W (pat) 29/99 _______________ (Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 197 50 677.1-41
hat der 13. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in
der Sitzung vom 17. April 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters
Dipl.-Ing. Ulrich sowie der Richter Dipl.-Ing. Dr. K. Vogel, Heyne und Dipl.-Phys.
Dr. W. Maier
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluß der Prüfungsstelle für Klasse A 23 P des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. Februar 1999 aufgehoben und das Patent erteilt.
Bezeichnung:
"Verfahren zum Herstellen von lagerfähigen,
tiefgefrorenen, eßbaren Schaumpulversprüh- 10.99
teilchen oder getrockneten, eßbaren Schaumpulversprühteilchen, mit einem Gasgehalt von
bis zu 90 Volumenprozenten, und Einrichtungen zum Durchführen des Verfahrens."
Anmeldetag:
15. November 1997
Der Patenterteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde:
°ten 24 bis 29, Abs 1 (= urspr. Seiten 28 bis 33), eingegangen am
Anmeldetag,
2 Blatt Zeichnungen mit Fig. 1 und 2, eingegangen am Anmeldetag.
(Die vorgenommenen redaktionellen Änderungen sind der Anmelderin bekannt.).
G r ü n d e
I.
Mit Bescheid vom 8. Juli 1998 hat die Prüfungsstelle für Klasse A 23 P des Deutschen Patentamts die vier folgenden Druckschriften genannt:
(1) DE 43 44 393 C1
(2) DE 42 02 231 C1
(3) DE 39 18 268 C1
(4) EP 0 478 118 A1
Dazu wurde ausgeführt, eine Patenterteilung sei grundsätzlich möglich wenn in
einzelne Patentansprüche bestimmte aus der Beschreibung hervorgehende Abgrenzungskriterien aufgenommen würden. Weiterhin wurde auf eine Anzahl von
formalen Mängeln der Anmeldung hingewiesen und deren Beseitigung gefordert.
Mit Schriftsatz vom 11. November 1998 hat die Anmelderin überarbeitete Unterlagen eingereicht, die von der Prüfungsstelle mit Bescheid vom 19. November 1998
wiederum bemängelt wurden, da noch offene Fragen bestünden. Es wurde entsprechende Überarbeitung der Unterlagen gefordert.
Mit Schriftsatz vom 8. Januar 1999 hat die Anmelderin erneut überarbeitete Unterlagen eingereicht verbunden mit dem Ersuchen, ihr für den Fall, weiterer Änderungswünsche von Seiten des Prüfers diese per Fax mitzuteilen.
Diesem Ersuchen hat die Prüfungsstelle nicht stattgegeben. Sie hat vielmehr die
Anmeldung unter Bezugnahme auf noch in den Unterlagen verbliebene Mängel
mit Beschluß vom 11. Februar 1999 zurückgewiesen.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin.
Sie beantragt,
das nachgesuchte Patent mit den im Beschlußtenor angegebenen
Unterlagen zu erteilen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.
II.
Die Beschwerde ist form- und fristgerecht erhoben und daher zulässig. Sie führt
zur Patenterteilung im beantragten Umfang.
Die Patentansprüche 1, 2, 16 und 18 lauten:
1. Verfahren zum Herstellen von lagerfähigen, tiefgefrorenen,
eßbaren Schaumpulversprühteilchen (36), insbesondere von
Lebensmitteln wie Milchprodukte (Eiskrem, Schlagsahne,
Milch- bzw. Milchproteinkonzentrate), von Früchteschäumen,
Proteinschäumen und dergleichen), mit einem Gasgehalt von
bis zu 90 Volumenprozenten, wobei
a)
eine Fluidgrundmatrix, die aus einer oder mehreren
Komponenten besteht, zwecks Schaumbildung in einer kontinuierlichen Schaumaufschlag-Apparatur mit
nachgeschaltetem Gegendruckregler derart behandelt
wird, daß eine feindisperse, gleichmäßige Schaumstruktur unter minimalem statischen Druck von bis zu
3 bar erzeugt und eine feinstmögliche Dispergierung
der Gasphase mit enger Blasengrößenverteilung erreicht wird.
b)
der Schaum mit sehr kleinen Druckgradienten über
der Düsenlänge von bis zu 1 bar/cm durch einen
glatten,
inneren Düsenkanal einer Zweistoffdüse
transportiert wird;
c)
eine drallfreie laminare Strömung des Schaumes im
inneren Düsenkanal der Sprühdüse erzeugt wird;
d)
eine Zweistoffdüse eingesetzt wird, welche das
Sprühgas nicht mit der Schaummatrix vorvermischt,
sondern erst am Düsenaustritt auf den austretenden
Schaumstrang treffen läßt und diesen zerteilt bzw.
zerwellt, wobei der Schaum damit anschließend
schonend in einen gekühlten Sprühraum (13) unter
Vermeidung von Verlusten an dispergiertem Gas in
den Schaumpulversprühteilchen
(36) mechanisch
eingesprüht und in diesem Sprühraum (13) in weniger
als einer Sekunde bei Temperaturen von 30 bis 50° C
unterhalb der Schmelztemperatur der Fluidgrundmatrix des Schaumes abgekühlt wird;
e)
die Sprühgasströmung am Austritt eines äußeren
Ringkanals der Zweistoffsprühdüse durch Wahl des
Sprühgasvordruckes von 1 bis 10 bar derart eingestellt wird, daß keine Überbeanspruchung mit einhergehender Zerstörung der Schaumstruktur am Düsenaustritt entsteht, sondern ein schonendes Zerwellen
des Schaumstranges erfolgt.
2. Verfahren zum Herstellen von lagerfähigen, durch Abkühlung, Erhitzung, Entzug oder Teilentzug der Fluidphase stabilisierten eßbaren Schaumpulversprühteilchen (36), insbesondere von Lebensmitteln wie Milchprodukte (Eiskrem,
Schlagsahne, Milch- bzw. Milchproteinkonzentrate), von
Früchteschäumen, Proteinschäumen oder dergleichen), mit
einem Gasgehalt von bis zu 90 Volumenprozenten, wobei
a)
eine Fluidgrundmatrix, die aus einer oder mehreren
Komponenten besteht,
in einer kontinuierlichen
Schaumaufschlag-Apparatur mit nachgeschaltetem
Gegendruckregler derart behandelt wird, daß eine
feindisperse, gleichmäßige Schaumstruktur unter minimalem statischen Druck von bis zu 3 bar erzeugt
und eine feinstmögliche Dispergierung der Gasphase
mit enger Blasengrößenverteilung erreicht wird;
b)
der Schaum mit sehr kleinen Druckgradienten über
der Düsenlänge von bis zu 1 bar/cm durch einen
glatten,
inneren Düsenkanal einer Zweistoffdüse
transportiert wird;
c)
eine drallfreie laminare Strömung des Schaumes im
inneren Düsenkanal der Sprühdüse erzeugt wird;
d)
eine Zweistoffdüse eingesetzt wird, welche das
Sprühgas nicht mit der Schaummatrix vorvermischt,
sondern erst am Düsenaustritt auf den austretenden
Schaumstrang treffen läßt und diesen zerteilt bzw.
zerwellt, wobei der Schaum damit anschließend
schonend
in einen gekühlten oder erhitzten
Sprühraum (13) unter Vermeidung von Verlusten an
dispergiertem Gas in den Schaumpulversprühteilchen
(36) mechanisch schonend eingesprüht und in diesem
Sprühraum (13) in bis zu einigen Sekunden bei Temperaturen von 30° bis 50° C unterhalb des Gefrierpunktes der Fluidgrundmatrix des Schaumes verfestigt
und anschließend gefriergetrocknet oder bei 20° C bis
120° C oberhalb der Siedetemperatur der zu
versprühenden Fluidgrundmatrix der geschäumten
Systeme durch Trocknung lagerfähig stabilisiert wird;
e)
die Sprühgasströmung am Austritt eines äußeren
Ringkanals der Zweistoffsprühdüse durch Wahl des
Sprühgasvordruckes von 1 bis 10 bar derart eingestellt wird, daß keine Überbeanspruchung mit einhergehender Zerstörung der Schaumstruktur am Düsenaustritt entsteht, sondern ein schonendes Zerwellen
des Schaumstranges erfolgt.
16. Einrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, zum
Herstellen von
lagerfähigen,
tiefgefrorenen, eßbaren
Schaumpulversprühteilchen (36) mit einem Gasgehalt von
bis zu 90 Volumenprozenten, mit einem als Gefriersprühturm
(11) ausgebildeten gekühlten Sprühraum (13), einer oder
mehreren Sprühdüsen (12) zum Einbringen einer oder mehrerer geschäumter Fluidgrundmatrix bzw. -matrizes in den
gekühlten Sprühraum (13), einer oder mehrerer Kühlvorrichtungen zum Kühlen des Sprühraumes (13), einer Auffangvorrichtung am Gefriersprühturm (11) zum Auffangen
der während des Fallens durch den Gefriersprühturm (11)
gefrorenen stabilisierten Schaumpulversprühteilchen (36)
und einer Wegfördervorrichtung zum gekühlten Wegfördern
der gefrorenen Schaumpulversprühteilchen (36), wobei die
Fluidgrundmatrix mittels einer oder mehrerer Pumpen (1) der
in kontinuierlichem Durchlaufverfahren arbeitenden, als
Schaumaufschlagapparat ausgebildeten Aufschlagvorrichtung mit nachgeschaltetem Gegendruckregler (37) zuführbar
ist und der Schaum auf kurzem Weg der betreffenden
Sprühdüse (12) zuführbar ist, wobei am unteren Ende des
Sprühraumes (13) eine Verschlußvorrichtung angeordnet ist
und die Sprühdüse zum mechanischen Versprühen als
Doppelmanteldüse (12) ausgebildet ist, in deren äußeren
Ringmantel (28) Sprühgas antreibbar ist, während durch ein
zentrisches Förderrohr (29) der Schaumstrang (35) zuführbar
ist, wobei das zentrische Förderrohr (29) mit seiner
Mündungsöffnung ebenfalls in der Mündungsöffnung (33)
des Ringmantels (38) endet und daß der Ringmantel im Bereich der Mündungsöffnung (33) des zentrischen, den
Schaum führenden Förderrohres (29) sich konisch zur Erzielung eines verengten Strömungsquerschnittes für das
Sprühgas verjüngt.
18. Einrichtung nach Anspruch 2 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, zum Herstellen von lagerfähigen getrockneten, eßbaren Schaumpulversprühteilchen (36), mit einem
Gasgehalt von bis zu 90 Volumenprozenten, mit einem
Sprühturm (11), mit einem oder mehreren Heizvorrichtungen
(26) zum Aufheizen eines Heizgases, das über eine oder
mehrere Leitungen (27) dem Sprühraum (13) des Sprühturms (11) - auch regelbar - zuführbar ist, einer oder mehreren Sprühdüsen (12) zum Einbringen einer oder mehrerer
vorgeschäumter Fluidgrundmatrix bzw. -matrizes in den beheizten Sprühraum
(13), einer Auffangvorrichtung am
Sprühturm (11) zum Auffangen der während des Fallens
durch den Sprühturm
(11) getrockneten, stabilisierten
Schaumpulversprühteilchen (36) und einer Wegfördervorrichtung zum Wegfördern der stabilisierten Schaumpulversprühteilchen (36), wobei die Fluidgrundmatrix mittels einer
oder mehrerer Pumpen (1) der in kontinuierlichem Durchlaufverfahren arbeitenden, als Schaumaufschlagapparat
ausgebildeten Aufschlagvorrichtung mit nachgeschaltetem
Gegendruckregler (37) zuführbar ist und der Schaum auf
kurzem Weg der betreffenden Sprühdüse (12) zuführbar ist,
wobei am unteren Ende des Sprühraumes (13) eine Verschlußvorrichtung angeordnet ist und die Sprühdüse zum
mechanischen Versprühen als Doppelmanteldüse (12) ausgebildet ist, in deren äußeren Ringmantel (28) Sprühgas antreibbar ist, während durch ein zentrisches Förderrohr (29)
der Schaumstrang (35) zuführbar ist, wobei das zentrische
Förderrohr (29) mit seiner Mündungsöffnung ebenfalls in der
Mündungsöffnung (33) des Ringmantels (38) endet und daß
der Ringmantel im Bereich der Mündungsöffnung (33) des
zentrischen, den Schaum führenden Förderrohres (29) sich
konisch zur Erzielung eines verengten Strömungsquerschnittes für das Sprühgas verjüngt.
Wegen des Wortlauts der rückbezogenen Ansprüche 3 bis 15, 17 und 19 bis 21
wird auf den Akteninhalt verwiesen.
Die Ansprüche sind inhaltlich aus den Erstunterlagen herleitbar.
Zwar ist in den Erstunterlagen der Druckgradient (zB im Anspruch 9) in "bar" angegeben. Für jeden Techniker ist es aber selbstverständlich, daß ein Druck-
"gradient" nicht in "bar" - sondern als Druckänderung über die Länge - (hier) in
"bar/cm" anzugeben ist.
Die Änderung von "bar" in "bar/cm" dient vorliegend somit der Korrektur einer offensichtlichen Unrichtigkeit.
Die Ansprüche sind daher zulässig.
III.
Die Verfahren nach den nebengeordneten Ansprüchen 1 und 2 ebenso wie die
Vorrichtungen nach den nebengeordneten Ansprüchen 16 und 18 sind patentfähig.
Die der Anmeldung zugrunde liegende Aufgabe ist es, Verfahren zur Herstellung
von lagerfähigen, tiefgefrorenen oder getrockneten, eßbaren Schaumpulversprühteilchen mit einem Gasgehalt von bis zu 90 Vol. % sowie Einrichtungen
hierfür zur Verfügung zu stellen.
Gelöst wird diese Aufgabe nach den Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 und 2
bzw mittels der Vorrichtungen nach den Ansprüchen 16 und 18.
A.
Die Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2 sind neu, wie ohne weiteres aus den
nachfolgenden Darlegungen zur erfinderischen Tätigkeit hervorgeht.
Diese beiden Verfahren weisen ua folgende Merkmale auf:
1. der Schaum wird mit sehr kleinen Druckgradienten über der
Düsenlänge von bis zu 1 bar/cm durch einen glatten, inneren
Düsenkanal einer Zweistoffdüse transportiert;
2. im inneren Düsenkanal der Sprühdüse wird eine drallfreie laminare Strömung erzeugt;
3. es wird eine Zweistoffdüse eingesetzt, welche das Sprühgas
nicht mit der Matrix vorvermischt, sondern erst am Düsenaustritt
auf den austretenden Schaumstrang treffen läßt und diesen zerteilt bzw zerwellt;
4. die Sprühgasströmung wird am Austritt des äußeren Ringkanals
der Zweistoffdüse durch Wahl des Sprühgasvordrucks von 1 bis
10 bar so eingestellt, daß keine Zerstörung der Schaumstruktur
eintritt.
Dagegen wird in (1) insofern nur ausgeführt, daß die Matrix fein versprüht in einen
gekühlten Raum eingebracht, hier zu einem feindispersen Pulver gefroren und
dieses dann weiterverarbeitet wird (Anspruch 1). Irgendwelche Ausführungen zur
Düsenart, zum Druckgradienten in den Düsen und zum Ort des Zusammentreffens
von Sprühgas und Matrix gehen aus (1) nicht hervor.
Aus (2) und (3) sind Verfahren bekannt, bei denen in einer Aufschlagvorrichtung
zunächst verschäumt, der Schaum dann in einem Freezer heruntergekühlt und
schließlich in einem Extruder tiefgekühlt wird.
Ein näherer Bezug dieser aus (2) und (3) bekannten Verfahren zu den Verfahren
nach den Ansprüchen 1 und 2 besteht offensichtlich nicht.
Aus (4) ist schließlich ein Gefrierverfahren bekannt, bei dem die Matrix und ein
Gefriermittel jeweils aus separaten Düsen in einen Gefrierturm eingesprüht werden (vgl Anspruch 1 iVm Fig 1 bis 5 und zugehöriger Beschreibung). Ein näherer
Bezug zu den Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2 besteht auch hier nicht.
Die speziellen Ausgestaltungen gemäß den vorgenannten Merkmalen 1 bis 4 und
somit auch die Merkmalsgesamtheit der Ansprüche 1 und 2 werden dem Fachmann - einem mit der Entwicklung und Herstellung von eßbaren, gefrorenen
Schäumen befaßten Lebensmitteltechniker - daher durch keine der Druckschriften
(1) bis (4) nahegelegt.
Auch eine Zusammenschau zweier oder mehrerer dieser Druckschriften läßt keine
weitergehenden Gesichtspunkte erkennen.
Die Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 und 2 beruhen daher auch auf erfinderischer Tätigkeit.
B.
Die Einrichtungen nach den Ansprüchen 16 und 18 umfassen ua eine oder mehrere Sprühdüsen, die
1. als Doppelmanteldüsen ausgebildet sind, bei denen jeweils in
den äußeren Ringmantel das Sprühgas und in das zentrale Förderrohr der Schaumstrang zuführbar sind; wobei
2. das zentrische Förderrohr mit seiner Mündungsöffnung im Bereich der Mündungsöffnung des Ringmantels endet und
3. der Ringmantel sich in diesem Bereich verjüngt zur Erzielung
eines verengten Strömungsquerschnitts für das Sprühgas.
Einrichtungen, die Doppelmantelsprühdüsen in der vorgenannnten Ausgestaltung
aufweisen, sind aus keiner der Druckschriften (1) bis (4) bekannt. Die Einrichtungen nach den Ansprüchen 16 und 18 sind daher neu.
Im bekanntgewordenen Stand der Technik wird der Schaum demgegenüber entweder aus der Aufschlagvorrichtung direkt über Rohrstutzen in eine Vorgefriereinrichtung überführt (vgl (2), Anspruch 1 iVm Fig 1 und 3 und zugehöriger Beschreibung, und (3) Anspruch 4 iVm Fig 1 und 3 und zugehöriger Beschreibung)
oder es werden gewöhnliche Ein- oder Mehrstoffsprühdüsen verwendet (vgl (1),
Sp 5 Z 21 bis 26, oder (4) Anspruch 1 iVm Fig 1 bis 5 und zugehöriger Beschreibung).
Die anmeldungsgemäße Düsenausgestaltung mit den obigen Merkmalen 1 bis 3
und somit die Einrichtungen nach den Ansprüchen 16 und 18 mit der Gesamtheit
ihrer Merkmale können dem Fachmann ersichtlich durch keine der Druckschriften
(1) bis (4) nahegelegt werden. Auch eine Zusammenschau zweier oder mehrerer
dieser Druckschriften ergibt keine weitergehenden Gesichtspunkte.
Die Einrichtungen nach den Ansprüchen 16 und 18 beruhen daher ebenfalls auf
erfinderischer Tätigkeit.
C.
Die Ansprüche 1 und 2 sowie 16 und 18 und mit diesen die rückbezogenen,
Weiterbildungen von deren Gegenständen betreffenden Ansprüche 3 bis 15, 17
und 19 bis 21 sind daher gewährbar.
Das nachgesuchte Patent war daher im beantragten Umfang zu erteilen.
Ch. Ulrich
Dr. K. Vogel
Heyne
Dr. W. Maier
prö