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BPatG Beschluss vom 20.04.2000 – 21 W (pat) 65/98
21. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
20. April 2000
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung P 196 45 029.2-33
…
hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 20. April 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
Richters Dr. Hechtfischer, des Richters Dipl.-Ing. Klosterhuber, der Richterin
Dr. Franz und des Richters Dipl.-Phys. Dr. Kraus 6.70
beschlossen:
Die Beschwerde der Anmelderin gegen den Beschluß der
Prüfungsstelle für Klasse H 01 S des Deutschen Patentamts
vom 27. August 1998 wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Die Patentanmeldung 196 45 029.2 mit der Bezeichnung „Verfahren zum Betrieb
einer Laserstrahlungsquelle“ ist am 31. Oktober 1996 beim Deutschen Patentamt
eingereicht worden. Die Prüfungsstelle für Klasse H 01 S hat die Patentanmeldung
durch Beschluss vom 27. August 1998 mit der Begründung zurückgewiesen, das
mit dem Patentanspruch 1 beanspruchte Verfahren und die mit dem Patentanspruch 9 beanspruchte Vorrichtung beruhten nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin.
Sie beantragt,
den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das Patent mit den in
der mündlichen Verhandlung überreichten Patentansprüchen 1 bis 6, im
übrigen gemäß der Offenlegungsschrift zu erteilen.
Der Patentanspruch 1 hat den folgenden Wortlaut:
"Verfahren zur Modenkalibration einer Laserstrahlungsquelle (1), welche einen aus einem internen und einem externen Resonator bestehenden gekoppelten Resonator aufweist, und zur Einstellung einer gewünschten longitudinalen Resonatormode nach erfolgter Kalibration,
bei welchem Verfahren
a.)
die von der Laserstrahlungsquelle (1) im Betrieb emittierte Laserstrahlung einem Element (7) mit wellenlängenabhängiger Transmission oder Reflexion zugeführt und die Intensität der aus dem Element
(7) austretenden Laserstrahlung einem Detektor (2) für eine Messung
zugeführt wird;
b.)
eine Kalibrationsfunktion dadurch gewonnen wird, indem die
optische Resonatorlänge des externen Resonators durch eine Stellgröße über einen vorbestimmten Bereich kontinuierlich variiert und
gleichzeitig die Intensität wie im Verfahrensschritt a.) gemessen und in
Abhängigkeit von der Stellgröße aufgezeichnet wird, wobei die Kalibrationsfunktion im wesentlichen aus einer der Anzahl der verfügbaren
longituadinalen Resonatormoden entsprechenden Anzahl von Plateaus
konstanter und voneinander verschiedener Intensität bestehen, zwischen denen Modensprünge auftreten;
c.)
zwecks Einstellung einer gewünschten longitudinalen Resonatormode eine erneute Messung wie im Verfahrensschritt a.) durchgeführt und durch Vergleich der Messung mit dem Verlauf der Kalibrationsfunktion die gewünschte longitudinale Resonatormode identifiziert
und eingestellt wird."
Wegen des Wortlautes der abhängigen Patentansprüche 2 bis 6 wird auf die Akte
verwiesen.
Dem Gegenstand der Patentansprüche liegt nach Sp 2 Zn 41 bis 45 der Offenlegungsschrift die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem die Emissionswellenlänge einer Laserstrahlungsquelle auf einfache und kostengünstige Art
eingestellt und kontrolliert werden kann.
Folgende Druckschriften sind u.a. in Betracht gezogen worden:
1) DE 34 42 188 A1
8) E. Müller et.al.: External-Cavity Laser Design and Wavelength Calibration.
In: Hewlett-Packard Journal, Feb. 1993, Vol. 44, No. 1, S. 20 bis 27
9) Y. Ichihashi et.al. : 130 GHz Frequency Sweep over a 30 nm Tuning Range
without Mode Hopping by an External-Cavity Semiconductor Laser.
In: IEICE Trans.Commun., Juni 1992, Vol. E75-B, No.6, S. 521 bis 523.
Zur Begründung der Beschwerde führt die Anmelderin im wesentlichen aus, das
Verfahren zur Modenkalibration einer Laserstrahlungsquelle nach Patentanspruch
1 ergebe sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der
Technik gemäß den Druckschriften 1, 8 und 9. Die Druckschrift 1 beschreibe zwar
eine Laserstrahlungsquelle mit einem internen und externen Resonator, die durch
Ändern der externen Resonatorlänge auf eine gewünschte Wellenlänge des Laserlichts abstimmbar sei, gebe aber keinen Hinweis, abhängig von der Länge des
externen Resonators die Intensität des Laserlichts zur Modenkalibration aufzuzeichnen, um im laufenden Betrieb der Laserstrahlungsquelle eine gewünschte
Wellenlänge mit Hilfe der Kalibrationsfunktion einstellen zu können, indem die
Länge des externen Resonators solange geändert werde, bis der Vergleich des
sich ergebenden Intensitätsprofils mit der Kalibrationsfunktion zeige, daß die Laserstrahlungsquelle auf der zur gewünschten Wellenlänge gehörenden Mode
schwinge.
Der Druckschrift 8 sei lediglich entnehmbar, daß die Kalibrierung bei einer mittels
eines drehbaren Gitters und eines Fabry - Perot - Etalons durchstimmbaren Laserstrahlungsquelle ein aufwendiges Verfahren sei, während die Druckschrift 9 von
dem anmeldungsgemäßen Verfahren wegführe, da sie eine Laserstrahlungsquelle
betreffe, die nur innerhalb einer vorgegebenen longitudinalen Schwingungsmode
durchstimmbar sei, so daß keine Modensprünge auftreten würden.
II.
Die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde ist zulässig, sie führt aber in der
Sache nicht zum Erfolg.
1. Die Patentansprüche 1 bis 6 sind zulässig.
Die im Patentanspruch 1 gewählte Bezeichnung "Verfahren zur Modenkalibration
einer Laserstrahlungsquelle … und zur Einstellung einer gewünschten longitudinalen Resonatormode nach erfolgter Kalibration“ ist von der ursprünglichen Offenbarung gedeckt (vgl. z.B. Sp. 2, Z. 50 bis 57 der Offenlegungsschrift). Gleiches
gilt für das im Patentanspruch 1 genannte Merkmal, wonach die Laserstrahlungsquelle einen gekoppelten Resonator aus einem internen und einem externen Resonator aufweist (vgl. Sp. 3, Z. 35 bis 40 der Offenlegungsschrift). Die Merkmalsgruppe a) entspricht dem Oberbegriff des ursprünglichen Patentanspruchs 1. Die
Merkmalsgruppe b) ergibt sich aus den Merkmalen a) und b) im ursprünglichen
Patentanspruch 1 sowie aus der ursprünglichen Beschreibung gemäß Sp. 4, Z. 38
bis 49 iVm Fig 3 der Offenlegungsschrift. Die Merkmalsgruppe c.) findet ihre
Stütze im Merkmal c) des ursprünglichen Patentanspruchs 1 sowie in der ursprünglichen Beschreibung gemäß Sp. 5, Z. 14 bis 18 der Offenlegungsschrift. Die
Patentansprüche 2 und 3 entsprechen den ursprünglichen Patentansprüchen 2
und 3. Patentanspruch 4 setzt sich aus den ursprünglichen Patentansprüchen 4
und 5 zusammen, während die Patentanspüche 5 und 6 den ursprünglichen
Patentansprüchen 7 und 8 entsprechen.
2. Das Verfahren nach Patentanspruch 1 ist zwar neu, beruht aber nicht auf einer
erfinderischen Tätigkeit.
Aus der Druckschrift 1 ist eine Laserstrahlungsquelle bekannt, die entsprechend
den Angaben im Absatz 1 und im Merkmal. a) des Patentanspruchs 1 einen aus
einem internen und einem externen Resonator bestehenden, gekoppelten Resonator aufweist. Der Abstand (a) zwischen einem der beiden Laserspiegel (6) und
einem Detektor (Photodiode 4) mit einem teildurchlässigen bzw teilweise reflektierenden Belag (7), die den externen Resonator bilden, ist dabei zur Einstellung einer der longitudinalen Schwingungsmoden der Laserstrahlungsquelle änderbar, so
daß die Laserstrahlungsquelle auf eine gewünschte Wellenlänge des Laserlichts
abstimmbar ist. Denn die Transmission bzw Reflexion des Belags (7) ist
wellenlängenabhängig, so daß das vom Detektor erzeugte Signal eine Information
über die Wellenlänge des Laserlichts enthält und dazu verwendet werden kann,
um die gewünschte Wellenlänge einzustellen (vgl die einzige Figur mit Beschreibung, insbesondere S. 5, letzter Absatz sowie die Patentansprüche 6 und 7).
Der Fachmann, - ein auf dem Gebiet der Laserspektroskopie tätiger Diplomphysiker -, der die bekannte Laserstrahlungsquelle für spektroskopische Zwecke verwenden möchte und deshalb die Emissionswellenlänge einstellen und kontrollieren muß, wird sich bei der Inbetriebnahme zunächst einen Überblick über die mit
dieser Anordnung einstellbaren Wellenlängen verschaffen, indem er die Länge
des externen Resonators kontinuierlich ändert und den Verlauf des Intensitätssignals des Detektors registriert. Dieses Intensitätsprofil weist zwangsläufig eine
der Anzahl der möglichen Schwingungsmoden entsprechende Anzahl von Plateaus mit konstanter Intensität auf, wobei jedoch wegen der wellenlängenabhängigen Transmission des Belags (7) die Intensität für die einzelnen Moden
unterschiedlich ist. Am Übergang von einem Plateau zum nächsten erfolgt ein
Modensprung und das Intensitätsprofil wiederholt sich immer dann, wenn sich die
Länge des Resonators um λ/2 geändert hat. Selbstverständlich ist zudem ein
Wellenlängen - Meßgerät erforderlich, um die zum jeweiligen Plateau bzw
Schwingungsmode gehörende Wellenlänge bestimmen zu können. Da die übrigen, die Wellenlänge beeinflussenden Parameter, wie Temperatur und
Laserdiodenstrom, konstant gehalten werden, ist das so erhaltene Intensitätsprofil
reproduzierbar und entspricht dem in Fig 3 der Offenlegungsschrift DE 196 45 029
dargestellten Verlauf.
Der Fachmann, dem es geläufig ist, bei einer durchstimmbaren Laserstrahlungsquelle eine gewünschte Wellenlänge unter Verwendung einer gespeicherten, die
Wellenlänge als Funktion von Stellgrößen wiedergebenden Kalibrierung einzustellen (vgl Druckschrift 8, S. 25, den mit "Wavelength Calibration" überschriebenen Abschnitt), wird daher nicht jedesmal bei einer Inbetriebnahme der Laserstrahlungsquelle die zu den verschiedenen Schwingungsmoden gehörende Wellenlänge mittels eines Wellenlängen-Meßgerätes erneut bestimmen, um eine gewünschte Wellenlänge einstellen zu können, sondern entsprechend dem Merkmal
b) im Anspruch 1 einmal ein kalibriertes Intensitätsprofil aufzeichnen bzw
speichern, bei dem den einzelnen Plateaus bzw Schwingungsmoden die Wellenlänge zugeordnet ist, und bei jeder weiteren Inbetriebnahme der Laserstrahlungsquelle die Kalibrationsfunktion zur vereinfachten Einstellung einer gewünschten
Wellenlänge verwenden, indem entsprechend dem Merkmal c) im Anspruch 1 die
Länge des externen Resonators solange kontinuierlich geändert wird, bis der
Vergleich des sich ergebenden Intensitätsprofils mit dem gespeicherten kalibrierten Intensitätsprofil zeigt, daß die Laserstrahlungsquelle auf der zur gewünschten
Wellenlänge gehörenden Schwingungsmode schwingt.
Für den Fachmann ergibt sich somit das Verfahren zur Modenkalibration einer
Laserstrahlungsquelle und zur Einstellung einer gewünschten longitudinalen Resonatormode nach erfolgter Kalibration gemäß Patentanspruch 1 in naheliegender
Weise aus dem durch Druckschrift 1 belegten Stand der Technik.
3. Der Patentanspruch 1 ist nicht gewährbar.
Mit dem Patentanspruch 1 sind die auf ihn rückbezogenen Patentansprüche 2 bis
6 nicht gewährbar.
Die Beschwerde war daher zurückzuweisen.
Dr. Hechtfischer
Klosterhuber
Dr. Franz
Dr. Kraus
Na