Rechtsprechung / BPatG / 2000
BPatG Beschluss vom 31.05.2000 – 20 W (pat) 72/99
20. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
31. Mai 2000
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 40 07 460.9-31
…
hat der 20. Senat auf die mündliche Verhandlung vom 31. Mai 2000 durch den
Vorsitzenden Richter Dr. Anders sowie die Richter Dipl.-Ing. Obermayer,
Dr. Hartung und Dr. van Raden 6.70
beschlossen:
Der Beschluß des Patentamts vom 31. März 1999 wird aufgehoben und das Patent erteilt.
Bezeichnung: Verfahren und Schaltungsanordnung zur
schnellen Außerbetriebnahme von Baugruppen im Fehlerfall.
Anmeldetag: 9. März 1990
Die inländische Priorität der Anmeldung vom 2. September 1989 ist in Anspruch genommen (Aktenzeichen der Erstanmeldung: P 39 26 302.9)
Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde:
Patentansprüche 1, 3, 4, überreicht in der mündlichen Verhandlung,
Patentanspruch 2, eingegangen am 9. März 1990,
Beschreibung Seiten 2, 2a, überreicht in der mündlichen Verhandlung, Seiten 1, 3–6, eingegangen am 9. März 1990,
2 Blatt Zeichnungen, Figuren 1,
2, eingegangen am
9. März 1990.
G r ü n d e
I
Das Patentamt - Prüfungsstelle für Klasse H 04 M - hat die Anmeldung durch Beschluß vom 31. März 1999 unter Bezugnahme auf den Prüfungsbescheid vom
29. Oktober 1998 mit der Begründung zurückgewiesen, der seinerzeit geltende
Patentanspruch 1 sei mangels Erfindungshöhe seines Gegenstands nicht gewährbar.
Die Anmelderin beantragt, wie in der Beschlußformel ausgesprochen.
Die Patentansprüche 1 und 3 lauten:
"1. Verfahren zur schnellen und gezielten Außerbetriebnahme
von Baugruppen im Fehlerfalle, insbesondere in einem Koppelnetz einer Fernmeldevermittlungsanlage, bestehend aus
folgenden Schritten:
- Zusammenfassen von Baugruppen (AS1, AS2, ..., AS4)
gleicher oder sich ergänzender Funktionen zu einem Funktionsblock (CNB),
- Überwachen jeder Baugruppe innerhalb eines Funktionsblockes auf intern oder von einer benachbarten Baugruppe
eines anderen Funktionsblockes verursachte Fehlerzustandsmeldungen (FD1),
- sofortiges Außerbetriebnehmen einer eine Fehlerzustandsmeldung abgebenden Baugruppe (AS1), sobald innerhalb des Funktionsblocks eine einzige Fehlerzustandsmeldung (FD1) vorliegt und
- Verhindern einer Außerbetriebnahme der eine Fehlerzustandsmeldung abgebenden Baugruppen (AS1, AS2) eines
Funktionsblockes, falls innerhalb des Funktionsblockes wenigstens zwei Fehlerzustandsmeldungen gleichzeitig vorliegen."
"3. Schaltungsanordnung mit zu Funktionsblöcken (CNB) zusammengefaßten Baugruppen (PS111, PS112, ..., PS1n1) gleicher oder sich ergänzender Funktionen, ausgebildet zur
Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, wobei
das Außerbetriebnahmesignal (ABS1, ..., ABSn) bei n Baugruppen in einem Funktionsblock durch folgende Anordnung
erzeugt wird:
-
eine 1–aus–n–Auswerteeinheit (AE) mit n Eingängen (1, 2, ...,
n) und einem Ausgang (A);
-
jede Baugruppe ist über eine Fehlermeldeleitung (FD1, ...,
FDn) mit einem der n Eingänge der Auswerteeinheit (AE) verbunden und enthält einen Logikteil (AND1, ..., ANDn), der mit
der Fehlermeldeleitung (FD1, ..., FDn) der jeweils zugehörigen
Baugruppe (PS111) und mit dem Ausgang (A) der Auswerteinheit (AE) verbunden ist und an dessen Signalausgang
(S1, ..., Sn) das Außerbetriebnahmesignal (ABS1, ..., ABSn)
abgegeben wird. "
Wegen der Unteransprüche 2 und 4 wird auf den Akteninhalt verwiesen.
Folgende Entgegenhaltungen sind in Betracht gezogen:
(1) Bergmann, K.: Lehrbuch der Fernmeldetechnik, Band 2,
1986, Fachverlag Schiele & Schön GmbH, ISBN 3-7949-
0405-2, Seiten 1033-1035,
(2) Dauch, N.: Datenvermittlungstechnik (EDS), R. v. Decker's
Verlag, 1978, ISBN 3-7685-5277-2, Seiten 105, 219-225,
(3)
telcom report 4 (1981) Beiheft "Digitalvermittlungssystem
EWSD", Seiten 49-54,
(4) Bertoli, E., Neufeldt, H., Smouts, M.: SYSTEM 12 Betrieb
und Wartung. In: Elektrisches Nachrichtenwesen, Band 56,
Nummer 2/3, 1981, Seiten 184-197.
Zur Begründung ihres Antrags führt die Anmelderin im wesentlichen aus, das Verfahren gemäß Anspruch 1 und die Schaltungsanordnung nach Anspruch 3, die zur
Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2 ausgebildet ist, seien
gegenüber diesem Stand der Technik neu und auch nicht nahegelegt, nachdem
eine Außerbetriebnahme der eine Fehlerzustandsmeldung abgebenden Baugruppen eines Funktionsblockes, falls innerhalb des Funktionsblockes wenigstens zwei
Fehlerzustandsmeldungen gleichzeitig vorliegen, verhindert werde, da in diesem
Falle die Fehlerursache wahrscheinlich auf einer Baugruppe eines anderen
Funktionsblocks liege.
II
1. Die Fassungen der Patentansprüche sind zulässig. Anspruch 1 ist auf ein Verfahren zur schnellen und gezielten Außerbetriebnahme von Baugruppen im Fehlerfalle gerichtet mit aus dem ursprünglichen Anspruch 1 entnehmbaren Merkmalen, unter Hinzunahme von Merkmalen, die die Außerbetriebnahme von Baugruppen beim Vorliegen von wenigstens zwei Fehlerzustandsmeldungen innerhalb eines Funktionsblocks betreffen und sich als zur Erfindung gehörend aus der ursprünglichen Beschreibung Seite 5, zweiter und dritter Absatz, ergeben. Anspruch 3 ist auf eine Schaltunganordnung gerichtet, die zur Durchführung des
Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2 ausgebildet ist, unter Hinzunahme von Merkmalen aus den ursprünglichen Ansprüchen 1 und 3.
2. Stand der Technik
Der Fachbuchauszug (1) ist mit der Sicherung der Verfügbarkeit elektronischer
Datenvermittlungssysteme (EDS) befaßt. Die Baugruppen (Hardware) der EDS-
Anlagen sind in aufgabenorientierte Funktionseinheiten (Funktionsblöcke) gegliedert (S 1034, 1. Abs). Fehlerhafte oder -verdächtige Einheiten sollen vom übrigen
System getrennt werden können (Modularität) (S 1034, 1. Abs). Die zentralen
Funktionseinheiten sind nach dem Prinzip der modularen Redundanz (S 1034,
Bild E 3-39 b), Abs vor Bild E 3-39) ausgelegt. Die Erkennung von Hardware-
Fehlern erfolgt im wesentlichen durch die Hardware selbst. In zentralen Einheiten
des Systems werden Fehler im µs-Bereich erkannt. Eine anschließende Fehlerbehandlung wird mittels Sicherungsprogrammen durchgeführt und begrenzt die
Fehlerauswirkung auf einen kleinen Teil der Anlage. Eine automatische Diagnose
gibt Hinweise auf fehlerverdächtige Baugruppen (S 1033, le Abs, S 1034, vorle
und le Abs, S 1035, 1. Abs, 4. Abs). Bei einem Doppelfehler kann der Betrieb bei
modularer Redundanz mit verminderter Redundanz fortgeführt werden. Bei Parallelredundanz führt ein Doppelfehler zum Totalausfall des Systems (S 1034,
Bild E 3-39, Abs über Bild E 3-39, Unterschrift zu Bild E 3-39). In der Regel wird
bei Doppelfehlern in zentralen Systemteilen ein Neustart (der Software) des Systems notwendig (S 1035, vorle Abs in Kap 3.5.6.3).
Der Fachbuchauszug (2) hat ebenfalls die Behandlung von Fehlerfällen in elektronischen Datenvermittlungssystemen (EDS) zum Inhalt. Zentrale (Funktions-)
Einheiten arbeiten in Parallelarbeitsredundanz (S 219, 1. Abs). Fehler sollen
schnell erkannt werden. Außerdem muß die fehlerhafte Einheit bis zur Beseitigung
der Störung von den übrigen Einheiten getrennt werden, damit sich eventuelle
Fehlersignale nicht negativ auf das Restsystem auswirken können. Zur Fehlerbehandlung wird unterschieden zwischen Fehlererkennung, Lokalisierung,
Konfigurationsänderung und Diagnose (S 219, 1. bis 3. Abs). Die Fehlererkennung
erfolgt durch Programme oder durch Hardwareeinrichtungen, letztere müssen sich
nicht in der fehlerhaften Einheit befinden (S 219, 2. Abs). Bei der Erkennung von
Hardware-Fehlern wird die Parallelarbeitsredundanz ausgenutzt. An der
Schnittstelle der Speichereinheiten SE zu den Verarbeitungseinheiten VE sind
Vergleicher VGL vorgesehen, die den Gleichlauf jedes VE-Paares kontrollieren
(S 220, le Abs, Bild 20.1.). Das gleiche gilt auch für die Überwachung des Parallellaufs von Paaren von Speichereinheiten SE (S 221, 2. Abs). Ein Vergleicher
VGL kann einen Fehler im System nur auf zwei Einheiten genau lokalisieren. Bei
Überwachungsschaltungen, die ebenfalls in jeder Systemeinheit vorhanden sind,
kann dagegen die Lokalisierung schon auf eine Einheit erfolgt sein (S 221,
4. Abs). Um zu entscheiden, welche der beiden Einheiten einen Fehler aufweist,
wird ein zusätzliches Lokalisierungsprogramm angestoßen (S 221, 1. und 2. Abs).
Um den Vermittlungsbetrieb nicht durch ein Lokalisierungsprogramm zu unterbrechen, darf nicht in jedem (Fehler-) Fall ein Anstoß des Lokalisierungsprogramms
erfolgen (S 221, 3. Abs). Zur Eigenerkennung von Fehlern in einer Programmsteuerungseinheit PE sind Fehlerüberwachungssteuerungen
(Überwachungsschaltungen) vorgesehen
(S 104,
le Abs, und S 221, 4. Abs, bis S 223,
vorle Abs)). Im Fehlerfall wird die Fehlerart durch Setzen von Bits signalisiert und
ein (Schnittstellen-) Signal "Fehlerunterbrechung FU" an die Programmsteuerungseinheit gegeben. Dies gilt auch für den Fall, daß in anderen Systemeinheiten
die Überwachungsschaltungen ansprechen (S 105, 1. Abs). Durch das Signal
"Fehlerunterbrechung FU" werden Fehlerroutinensteuerungen angestoßen (S 105,
2. Abs, S 224, Kap 20.3. Fehlerspeicherung). In bestimmten Fehlerfällen können
die Betriebssteuerung und Register der Programmsteuerungseinheit PE
rückgesetzt werden, damit der Fehler nicht andere Systemeinheiten stört (S 105,
4. Abs).
Die Druckschrift (3) reicht inhaltlich nicht an die vorstehend abgehandelten Entgegenhaltungen (1) und (2) heran. Aus Bild 1, Seite 50, ist ein Digitalvermittlungssystem EWSD mit zentralen und peripheren Einrichtungen als bekannt entnehmbar. Die Abschnitte "Unterhaltung und Warten" (S 49-50, iVm S 52, Bild 4,
und S 53, Bild 5) und "Systembedienung" (S 53-54) geben Hinweise auf eine
übergeordnete Überwachungs- und Wartungseinheit.
Die Abhandlung (4) liegt ebenfalls weiter ab und hat in der mündlichen Verhandlung keine Rolle gespielt. Sie bringt auch hinsichtlich der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit keine neuen Gesichtspunkte.
3. Neuheit
Der - zweifelsfrei gewerblich anwendbare - Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist
neu, denn keine der Entgegenhaltungen zeigt das Merkmal, daß eine Außerbetriebnahme der eine Fehlerzustandsmeldung abgebenden Baugruppen eines
Funktionsblockes verhindert wird, falls innerhalb des Funktionsblockes wenigstens
zwei Fehlerzustandsmeldungen gleichzeitig vorliegen.
4. Erfinderische Tätigkeit
Es mag sein, daß der hier zuständige Fachmann, ein Physiker oder Diplomingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik mit mehrjähriger Berufserfahrung in Entwicklung und Betrieb von Schaltungsanordnungen, insbesondere im Bereich der
Daten- und Fernmeldevermittlungstechnik, mit besonderen Kenntnissen auf dem
Gebiet der Sicherungstechnik und -verfahren im Fehlerfalle, ausgehend von der
sich ihm in der Praxis stellenden Aufgabe, ein Verfahren und eine Schaltungsanordnung anzugeben, das bzw. die im Fehlerfall eine schnelle und gezielte Außerbetriebnahme von Baugruppen ermöglicht, die aus den Druckschriften (1) oder (2)
bekannten Verfahren in Betracht zieht, um sie durch eine geeignete Wahl von
Verfahrensschritten und -Parametern an die Anforderungen bzgl. einer schnellen
und gezielten Fehlerbehandlung anzupassen.
Bei den aus Druckschrift (1) und (2) bekannten Systemen sind Baugruppen gleicher oder sich ergänzender Funktionalitäten mehr oder weniger zu Funktionsblöcken zusammengefaßt und zentrale Funktionseinheiten (Funktionsblöcke) nach
den Prinzipien der Redundanz ausgelegt. Zu einer schnellen und gezielten
Fehlerbehandlung empfehlen sowohl Druckschrift (1) wie auch Druckschrift (2),
(Hardware-) Fehler in Baugruppen durch Fehlerüberwachungssteuerungen, - im
wesentlichen durch die Hardware selbst - vorzunehmen und eine fehlerhafte Einheit außer Betrieb zu nehmen, indem sie vom übrigen System getrennt wird. Das
Fachbuch (2) nennt zur Fehlerbehandlung insbesondere die Schritte Fehlererkennung, Lokalisierung, Konfigurationsänderung und Diagnose (vgl (1), S 1033,
le Abs, S 1034, Bild E 3-39, 1. und 3. Abs, vorle und le Abs, S 1035, 1. und
4. Abs.; (2), S 104 le Abs, bis S 105, 2. Abs, S 219, 1. bis 3. Abs, S 221, 4. Abs,
bis S 223, vorle Abs). Die Fehlerüberwachung kann sich dabei durchaus auf benachbarte Baugruppen zB innerhalb eines benachbarten Funktionsblockes erstrecken (vgl (1), S 1034, Bild E 3-39, (2), S 219, 2. Abs). Insofern sind für den
Fachmann die nach Anspruch 1 bis einschließlich des dritten Spiegelstriches beanspruchten Maßnahmen aus dem Stand der Technik als bekannt entnehmbar.
Zu dem unter dem letzten Spiegelstrich nach Anspruch 1 abgehandelten Fall, daß
wenigstens zwei Fehlerzustandsmeldungen innerhalb eines Funktionsblockes
vorliegen, entnimmt der Fachmann dem durch die relevanten Druckschriften belegten Stand der Technik die folgenden Vorschläge.
Gemäß Druckschrift (1) kann bei Doppelfehlern der Betrieb bei modularer Redundanz - wenn auch eingeschränkt - fortgeführt werden, bei Parallelredundanz jedoch führt ein Doppelfehler zum Totalausfall des Systems, in beiden Fällen sind
die fehlerhaften Baugruppen jeweils außer Betrieb gesetzt (S 1034, Bild E 3-39 a
und b, Abs über und Unterschrift zu Bild E 3-39). In der Regel wird nach (1) bei
Doppelfehlern in zentralen Systemteilen ein Neustart (der Software) des Systems
notwendig (S 1035, vorle Abs Kap 3.5.6.3).
Bei dem durch die Druckschrift (2) beschriebenen System arbeiten insbesondere
die zentralen Einheiten ebenfalls in Parallelarbeitsredundanz (S 219, 1. Abs). Der
Fachmann muß deshalb auch bei dem aus (2) bekannten System mit der in (1)
dargestellten Problematik eines Totalausfalls beim Auftreten von Doppelfehlern
rechnen. Um den (Vermittlungs-) Betrieb in diesem Falle nicht zu unterbrechen,
darf nach (2) nicht in jedem Fehlerfalle eine auf eine Fehlererkennung folgende
Fehlerbehandlung angestoßen werden (S 221, 3. Abs, S 105, 4. Abs).
Sowohl bei dem aus Druckschrift (1) wie auch bei dem aus der Druckschrift (2) als
bekannt entnehmbaren System werden also für die Behandlung von Fehlerfällen
primär die Redundanzeigenschaften von Baugruppen, resp. Funktionsblöcken
genutzt. Die Vorschläge zur Behandlung wenigstens zweier - gleichzeitig - vorliegender Fehlermeldungen stellen auf die so vorliegenden Redundanzen ab und
empfehlen dem Fachmann entweder einen Neustart des Systems oder aber eine
an die Erkennung eines (Doppel-) Fehlers anschließende Fehlerbehandlung zu
verzögern. Eine Außerbetriebnahme der eine - weitere, zweite, gleichzeitige -
Fehler(zustands)meldung abgebenden Baugruppe wird jedenfalls nicht ausgeschlossen, sondern höchstens verzögert. Eine Außerbetriebnahme der eine - erste, vorangehende - Fehlermeldung abgebenden Baugruppe wird nach den Ausführungen in (1) und (2) ohnehin nicht verhindert.
Somit vermittelt der Stand der Technik dem Fachmann zwar den Hinweis, beim
Vorliegen zweier - gleichzeitiger - Fehlerzustandsmeldungen der Fehlerbehandlung besondere Aufmerksamkeit zu widmen, jedoch findet er keinen Hinweis auf
die Maßnahme gemäß dem letzten Spiegelstrich des Anspruchs 1, eine Außerbetriebnahme der eine Fehlerzustandsmeldung abgebenden Baugruppen eines
Funktionsblockes zu verhindern, falls innerhalb des Funktionsblockes wenigstens
zwei Fehlerzustandsmeldungen gleichzeitig vorliegen.
Diese Maßnahme lag dem Fachmann in Kenntnis der aus dem Stand der Technik
bekannten Systeme auch sonst nicht nahe. Nach den Ausführungen sowohl in (1)
wie auch (2) sollen Baugruppen, die eine Fehlerzustandsmeldung abgeben, so
schnell wie möglich außer Betrieb genommen werden, um den Betrieb des restlichen Systems nicht zu stören.
5. Patentanspruch 3 ist auf eine Schaltungsanordnung mit zu Funktionsblöcken
zusammengefaßten Baugruppen gleicher oder sich ergänzender Funktionen gerichtet, die zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder - des auf Anspruch 1 rückbezogenen Anspruchs 2 - ausgebildet ist und zur Erzeugung des
Außerbetriebnahmesignals erforderliche Schaltungsbauteile aufweist. Diese
Schaltungsanordnung ist daher aus den gleichen Gründen wie der Gegenstand
des Anspruchs 1 patentfähig.
6. Die Patentansprüche 2 und 4 betreffen über das Selbstverständliche hinausgehende Ausgestaltungen der Gegenstände der Patentansprüche 1 und 3 und sind
daher ebenfalls gewährbar.
Dr. Anders
Obermayer
Dr. Hartung
Dr. van Raden
be