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BPatG Beschluss vom 21.02.2001 – 9 W (pat) 4/00

9. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

21. Februar 2001

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 198 61 023.8-13

hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 21. Februar 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Petzold sowie der Richter Dipl.-Ing. Bork, Dipl.-Ing.

Bülskämper und Rauch

beschlossen:

Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen. 6.70

G r ü n d e

I.

Die Patentanmeldung 198 61 023.8-13 ist durch Ausscheidung aus der am

21. April 1998 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangenen Patentanmeldung 198 17 651.1 entstanden. Die Prüfungsstelle für Klasse F 03 G hat die

Patentanmeldung, die die Bezeichnung

"Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbo"

trägt, mit Beschluß vom 15. Oktober 1999 zurückgewiesen. Zur Begründung führt

sie unter Hinweis auf zwei Fachbücher aus, daß es dem Anmeldungsgegenstand

an der Ausführbarkeit und damit an der technischen Brauchbarkeit mangele. Denn

das mit dem Anmeldungsgegenstand angestrebte Ziel, einen im Weltraum wirksamen Antrieb zu schaffen, der auf einer gezielten Abbremsung von Bremslaufringen beruhe, ohne daß äußere Kräfte wirkten oder vom Prinzip des Raketenantriebs Gebrauch gemacht werde, könne mit den angegebenen Mitteln nicht erreicht werden. Im leeren Raum (Kosmos, Weltraum) sei nämlich ein Antrieb eines

Flugkörpers unter Einhaltung des Impulssatzes allein durch äußere Kräfte oder

durch Ausnutzung eines Raketenantriebs möglich. Innere Kräfte könnten, im Gegensatz zur Auffassung des Anmelders, zum Antrieb des Flugkörpers nichts beitragen, da sie sich gegenseitig aufhöben.

Gegen den Zurückweisungsbeschluß hat der Anmelder Beschwerde eingelegt. Er

führt zur Begründung seiner Beschwerde aus, daß die von ihm angemeldete Vorrichtung zumindest dann funktioniere, wenn die Bremsringe lediglich angebremst

und nicht bis zum Stillstand abgebremst würden. Dann könne mit seiner Vorrichtung eine stetig wirkende Schwungkraft ausgelöst werden, ohne daß dies dem

Satz von der Impulserhaltung widerspreche.

Der Anmelder beantragt,

den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:

Patentanspruch,

Beschreibung Seiten 2 bis 16,

Zeichnungen Figuren 16 und 17,

jeweils eingegangen am 23. September 1999,

Zeichnungen Figuren 1 bis 15, eingegangen am 22. Juni 1999.

Der geltende Patentanspruch, der eine Zusammenfassung aller mit der Ausscheidungserklärung eingereichten Patentansprüche enthält, hat folgenden Wortlaut:

"An einem Dreistufen-Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbo sind am Turboaußengehäuse (7) zwei Bremswerke

(22) befestigt und an den beiden sich drehenden und Leistung abgebenden Hohlwellen (60) und (61) sind Bremslaufringe (19) befestigt; durch kurzzeitige gezielte Abbremsung

der rotierenden Bremslaufringe (19) wird Schwungkraft ausgelöst in die gewünschte Pkw-Fahrrichtung wie in Auswirkung von Schwungkraft (11) und (30) dargestellt; auf die gleiche Weise wird der fahrende Pkw auch abgebremst und wieder zum Stillstand gebracht;

-

ein Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbo

ist

mit zwei Bremswerken (22) versehen; ein Bremswerk (22) besteht aus zwei Bremsen (33), welche in einem Bremswerkverbindungsring (43) gegenüberliegend, 180°winklig zueinander

stehend an dem Bremswerkverbindungsring (43) in zwei

Bremsstützschlitten (52) kolbengeführt sind;

-

am Umfang des Bremswerkverbindungsrings (43) sind

sechs Stützführungsrollen (35) befestigt, welche den Bremsvorgang stützen und den Rundumlauf der Bremsen (33) führen, und vier Transportgetriebe (32) mit vier Zahnritzeln (31),

durch welche die Bremsen (33) um 180° verdrehbar sind und

darüber hinaus, als Notsteuermöglichkeit um 360° über einen

am Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbogehäuse

(7) befestigten Zahnradring (34) verbunden mit einem Bremswerkrollenlaufring (44), verdrehbar gesteuert werden kann,

wobei durch ein Steuerprogramm an jedem gewünschten

Punkt am Umfang des Zahnkranzrings (34) gebremst werden

kann, (B) Bremsung und Auswirkung (11), durch gezielte Abbremsung der beiden rotierenden, an Stufenwelle 2 (60) und

Stufenwelle 1 (61) befestigten Bremslaufringen (19) des Freilaufstufenschwungkraftturbos wird Schwungkraft ausgelöst

in die gewünschte Richtung wie bei Bremsung (B) und Auswirkung (11) dargestellt;

-

bei Bedarf kann durch einen Zahnradübersetzungszusatz die Drehzahl des Bremslaufrings (19) verringert werden,

der Bremslaufring (19) muß sich dabei aber wieder in die gleiche Drehrichtung gleich des Turbos drehen;

-

die Bremslaufringe (19) stehen in Verbindung mit Hohlwelle (60) und Hohlwelle (61), durch Steuertechnik sind diese

abwechselnd bremsbar und bremslösbar, hierdurch wird bei

Bremsvorgangwechsel und Bremslösvorgangwechsel zwischen Turbohohlwelle (60) und Turbohohlwelle (61) eine

Dauerschwungkraftwirkung erzielt;

-

an einem Verbindungsrahmen (28) sind zwei Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbos (23) und (24) in einem

bestimmten Abstand zueinander befestigt, wobei die Freilaufstufenschwungkraftturbos in entgegengesetzter Richtung zueinander rotieren (23) und (24); an einem Auslegeteil des Verbindungsrahmens (28) ist ein in sich drehsteuerbarer, kleinerer in seinen Ausmaßen, Zwei Stufen-Kolben-Düsen-Freilaufstufendoppelschwungkraftturbo (29) befestigt zum Steuern

des Neige- und Drehwinkels und zur Notsteuerung, die Bezeichnung Doppelschwungkraftturbo deshalb, weil hier zwei

Schwungkraftturbos wie in (23) und (24) dargestellt, in entgegengesetzter Richtung zueinander rotierend, aber nur mit

zwei Stufen ausgestattet übereinandergeschoben, bildlich wie

ein Kreis gesehen, eng beieinander an einem Verbindungsteil

mit der gleichen Zweckdienlichkeit wie (28) miteinander verbunden sind und wie Darstellung (29) dann die gleiche Lenk-

und Steuereigenschaft besteht wie bei Schwungkraftturbo

(23) und (24) in Bremsung und Auswirkung (B) und (11) dargestellt, aber bildlich gesehen sich nur wie eine flache runde

Scheibe darstellt (29);

-

bei mehrzahliger und kombinierter Verwendung von

Schwungkraftturbos wie in Darstellung (23), (24) und (29)

über einen Verbindungsrahmen (28) miteinander verbunden

und angewendet wie in Bremsung und Auswirkung (B) und

(11) dargestellt ist hervorragende Steuermöglichkeit und

Fortbewegung, besonders geeignet für Bewegung im Kosmos, geschaffen, darüber hinaus sind durch die Anwendung

von Schwungkraft wie in Bremsung und Auswirkung (B) und

(11) dargestellt, über hochleistungsfähige Kolben-Düsen-

Freilaufstufenturbos, Geschwindigkeiten im Kosmos möglich

von bisher nicht vorstellbarer Größe, die Funktionsweise ist

dargestellt ohne Außenform der Bewegungsobiekte;

-

wie bei Kolben-Düsen-Freilaufstufendoppelschwungkraftturbo (29) schon aufgezeigt kann auch Kolben-Düsen-

Freilaufdreistufenschwungkraftturbo (23) und (24) mit all ihrer

eigenen Steuer- und Schwungkraftleistungsmöglichkeit

Bremsung

(B) und Auswirkung

(11), bildlich gesehen

übereinandergeschoben wie ein kreisförmiger Turbo eng

beieinander durch ein Verbindungsteil mit Eigenschaft wie

durch Verbindungsrahmen (28), verbunden zu einem Kolben-

Düsen-Freilaufstufendoppelschwungkraftturbo in Form einer

möglichst

flachen,

runden Kreisringscheibe

in deren

Achsmitte, oder etwas außerhalb der Achsmitte dann der

kleinere

drehsteuerbare

Kolben-Düsen-Freilaufdoppelschwungkraftturbo (29) befestigt ist, es ist hiermit eine

weitere Flugobjektform für Bewegung im Kosmos geschaffen

mit der gleichen Steuermöglichkeit und Leistungsfähigkeit

wie im Absatz davor aufgezeigt;

-

zu der Schwungkraftanwendung bei Flugobjekten wie in

den beiden Absätzen davor aufgezeigt, kann zusätzlich noch

Düsenschubkraft, diese dann in Schwungkraft-Düsenschubkraft-Kombination angewendet werden, für Flugobjektbewegung aus der Erdatmosphäre in den Kosmos oder in Umkehrrichtung, von dem Kosmos durch die Erdatmosphäre zur

Landung auf der Erdoberfläche, die aufgeführten Schwungkraftflugobjekte sind dann zusätzlich mit Flugschubdüse (12)

und mit Flugschubdüsengehäuse (26) ausgerüstet, welche

fest mit der Widerstandskonstruktion (6) verbunden und dieses ist dann in der Hohlwelle (61) angeordnet mit dem Gehäuse (7) fest verbunden, mit mäßig starker Düsenschubkraft

und starker Schwungkraft soll versucht werden, sich auf der

Erdoberfläche zu bewegen und aus der Erdatmosphäre in den

Kosmos zu fliegen;

schnelle Bewegung

- im Kosmos kann auch unter Verwendung von in unserer Technik schon bekannten geeigneten Elektromotortypen, Turbotypen oder sonstigen Drehwerktypen, an welchen Bremswerke (22) montiert werden und gleich der technischen Konzeption wie in Bremsung (B) und Auswirkung (11) dargestellt. zur Anwendung gebracht werden;

-

schnelle Bewegung im Kosmos kann auch indem an Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbos

in

unserer

Technik schon bekannte Bremswerke mit der gleichen Wirkweise wie schon aufgezeigtes Bremswerk (22) montiert werden und gleich der technischen Steuerkonzeption wie in

Bremsung (B) und Auswirkung (11) dargestellt, zur Anwendung gebracht werden."

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.

II.

Die statthafte Beschwerde ist frist- und formgerecht eingelegt worden und auch im

übrigen zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg.

1. Gemäß dem geltenden Patentanspruch und unter Berücksichtigung der Beschreibung ist beim angemeldeten Gegenstand in einem Gehäuse 7 eine Anzahl

von Turbostufen 1 bis 4 gelagert, die als Hohlzylinder ausgebildet und mit abnehmender Größe ineinander angeordnet sind (vgl nachfolgende Figuren 1a, 2). Die

Zylinderaußenwand der Turbostufen weist jeweils Düsen auf, die nach innen auf

die Zylinderfläche der benachbarten Turbostufe gerichtet sind. Am Gehäuse 7 sind

zwei Bremswerke 22 mit jeweils zwei Bremsen 33 verdrehbar befestigt, mit denen

die beiden inneren Turbostufen 1 und 2 über damit verbundene Hohlwellen 61, 60

abgebremst werden können.

Nach Auffassung des Anmelders soll diese Vorrichtung als Antriebsvorrichtung für

Fortbewegungsmittel auf der Erde, im Luftraum und im Weltraum einsetzbar sein.

Dazu werde dem Gehäuse 7 von außen durch die Zuführleitung 59 ein Antriebsmittel zugeführt, das von außen durch die Düsen auf die jeweils innen benachbarte Turbostufe ströme und diese nach Art einer Peltonturbine antreibe. Dies

führe zu einer Beschleunigung der Hohlwellen 60, 61 und der damit verbundenen

Bremslaufringe 19. Mit den in den Bremswerken 22 angeordneten Bremsen 33

könnten die rotierenden Bremslaufringe 19 gezielt an- bzw abgebremst werden.

Dadurch werde eine in eine bestimmte Richtung wirkende Schwungkraft ausgelöst, die vor allem als Vortriebskraft für PKW's in PKW-Fahrtrichtung oder bei Anordnung von zwei Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbos an einem Verbindungsrahmen als Vortrieb für eine Bewegung auf großen Wasserflächen oder

im Kosmos genutzt werden könne.

2. Mit der angemeldeten Vorrichtung kann die angestrebte Wirkung nicht erreicht

werden, die beim Abbremsen der Bremslaufringe wirkenden Kräfte als Vortriebskraft für ein Fortbewegungsmittel zu nutzen. Sie ist folglich technisch nicht

brauchbar (vgl BGH BlPMZ, 1985, S 117, 118). Die Erfindung ist im Hinblick auf

die angestrebte Wirkung nicht ausführbar und somit dem Patentschutz nicht zugänglich.

Die mit dem Anmeldungsgegenstand beabsichtigte Nutzung der beim An- oder

Abbremsen der Bremslaufringe auftretenden Kräfte zur Erzeugung einer Vortriebskraft steht nämlich im Widerspruch zum Erhaltungssatz für den linearen Impuls eines Systems, der inhaltlich zum Ausdruck bringt, daß der Gesamtimpuls eines Systems konstant bleibt, wenn die resultierende, an das System angreifende

äußere Kraft Null ist. Durch innere Kräfte des Systems kann dessen Gesamtimpuls nicht geändert werden. Dieser Satz von der Erhaltung des Gesamtimpulses,

der im übrigen für alle Systeme sowohl auf der Erde als auch im Luft- oder Weltraum gilt, hat sich bei allen überprüften Fällen immer wieder als richtig erwiesen

und wird deshalb von der Fachwelt allgemein anerkannt, wie auch durch die von

der Prüfungsstelle hierzu angeführten einschlägigen Fachbücher belegt ist. Er ist

daher vom Deutschen Patent- und Markenamt und vom Bundespatentgericht bei

der Beurteilung der technischen Brauchbarkeit von Erfindungen zu berücksichtigen.

Beim Anmeldungsgegenstand sind sowohl die Turbostufen mit den Bremslaufringen als auch die Bremswerke mit den Bremsen in demselben Gehäuse gelagert,

die zusammen das hier zu betrachtende System bilden . In einem solchen System

sind alle auftretenden Kräfte - auch die beim An- oder Abbremsen von Teilen des

Systems auftretenden Kräfte - als innere Kräfte anzusehen, die jeweils zu ebenfalls ausschließlich innerhalb des Systems wirkenden Reaktionskräften führen.

Dies gilt auch für die durch diese Kräfte hervorgerufenen Impulsänderungen der

bewegten Teile dieses Systems, die entsprechend zu entgegengesetzt gerichteten

Impulsänderungen wiederum nur innerhalb des Systems führen. Der Gesamtimpuls des Systems bleibt durch das Auftreten innerer Kräfte unverändert, so daß

eine Nutzung der allein innerhalb dieses Systems auftretenden Bremskräfte als

Vortriebskräfte nicht möglich ist.

Der Gesamtimpuls des Systems könnte nach dem Impulserhaltungssatz ausschließlich durch von außen auf das System einwirkende Kräfte verändert werden. Derartige Kräfte greifen jedoch nach der Beschreibung offensichtlich nicht an

dem System an.

Die Prüfungsstelle hat somit die angemeldete Vorrichtung und die ihr zugrunde liegende Wirkungsweise zutreffend beurteilt und im angefochtenen Beschluß ausführlich dargestellt. Der Senat kann nicht erkennen, daß die Prüfungsstelle willkürlich nur einige Aspekte aus der Anmeldung herausgegriffen habe, die zu einer

nicht zutreffenden Beurteilung geführt hätten. Denn in der Anmeldung geht es -

wie dem ursprünglichen und dem geltenden Anspruch sowie der Beschreibung

eindeutig zu entnehmen ist - gerade um die im angefochtenen Beschluß abgehandelte Nutzung des "Dreistufen-Kolben-Düsen-Freilaufstufenschwungkraftturbo"

als Antriebsvorrichtung. Dieses Ziel kann jedoch, wie vorstehend ausgeführt, mit

der angemeldeten Vorrichtung nicht erreicht werden.

An dieser Beurteilung kann auch die vom Anmelder im geltenden Patentanspruch

angegebene Anordnung von zwei oder mehreren Antriebsvorrichtungen nichts ändern. Denn da eine einzelne Antriebsvorrichtung keine Vortriebskraft erzeugen

kann, können auch mehrere miteinander verbundene Antriebsvorrichtungen diesen Mangel nicht ausgleichen. Auch die Angabe des Anmelders, daß er die

Bremslaufringe lediglich geringfügig und nicht bis zum Stillstand abbremse, führt

zu keiner technisch brauchbaren Lösung. Denn in beiden Fällen werden die beim

Abbremsen auftretenden - wenn auch unterschiedlich großen - Kräfte vom Gehäuse aufgenommen, so daß sie in gleicher Weise als innere Kräfte nicht zu einer

Impulsänderung des Gesamtsystems führen können.

Petzold

Bork

Bülskämper

Rauch

prö