Rechtsprechung / BPatG / 2001

BPatG Beschluss vom 20.03.2001 – 23 W (pat) 39/99

23. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

20. März 2001

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 195 29 689.3-33

hat der 23. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 20. März 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden

Richters Dr. Beyer, des Richters Dr. Gottschalk, der Richterin Tronser sowie des

Richters Dipl.-Phys. Lokys 6.70

beschlossen:

Die Beschwerde der Anmelderin gegen den Beschluß des

Deutschen Patent- und Markenamts - Prüfungsstelle

für

Klasse H 01 L – vom 22. April 1999 wird zurückgewiesen.

G r ü n d e

I.

Die Prüfungsstelle für Klasse H 01 L des Deutschen Patent- und Markenamts hat

die am 11. August 1995 mit der Bezeichnung "Halbleitervorrichtung und Herstellungsverfahren derselben" eingereichte Patentanmeldung, für die die Priorität der

Anmeldung in Japan vom 7. Februar 1995 (Aktenzeichen P 7-019213) in Anspruch genommen ist, durch Beschluß vom 22. April 1999 zurückgewiesen.

Zur Begründung ist ausgeführt, daß der Gegenstand des mit Schriftsatz vom

30. April 1997 eingereichten Patentanspruchs 1 gegenüber dem Stand der Technik nach der US-Patentschrift 4 694 321 und der Literaturstelle "IBM Technical

Disclosure Bulletin", Bd. 19, Nr. 10, März 1977, Seiten 3942 bis 3946 nicht erfinderisch sei.

Gegen diesen Beschluß richtet sich die Beschwerde der Anmelderin.

Sie verfolgt ihr Schutzbegehren mit den in der mündlichen Verhandlung überreichten Patentansprüchen 1 bis 8 gemäß Hauptantrag, hilfsweise mit den überreichten

Patentansprüchen 1 und 7 gemäß Hilfsantrag 1 sowie höchst hilfsweise mit den

überreichten Patentansprüchen 1 bis 7 gemäß Hilfsantrag 2 weiter und vertritt die

Auffassung, daß die Gegenstände der neugefaßten nebengeordneten Patentansprüche 1 und 7 gemäß Hauptantrag, zumindest aber diejenigen der nebengeordneten Patentansprüche 1 und 7 gemäß Hilfsantrag 1 bzw. der nebengeordneten

Patentansprüche 1, 2, 5 und 6 gemäß Hilfsantrag 2 gegenüber dem nachgewiesenen Stand der Technik patentfähig seien.

Die Anmelderin beantragt,

den Beschluß des Deutschen Patent- und Markenamts - Prüfungsstelle für Klasse H 01 L - vom 22. April 1999 aufzuheben und das Patent 195 29 689 mit folgenden Unterlagen zu

erteilen:

Patentansprüche 1 bis 8 in der in der mündlichen Verhandlung als "Hauptantrag" eingereichten Fassung,

hilfsweise Patentansprüche 1 und 7 in der in der mündlichen

Verhandlung als "Hilfsantrag 1" überreichten Fassung sowie

Patentansprüche 2 bis 6 und 8 nach Hauptantrag,

höchst hilfsweise Patentansprüche 1 bis 7 in der in der

mündlichen Verhandlung als "Hilfsantrag 2" überreichten

Fassung,

sowie jeweils Beschreibung, Seiten 1 bis 4 und 11 bis 18 in

der ursprünglich eingereichten Fassung,

Seiten 5, 7 bis 10 in der am 6. Mai 1997 eingereichten Fassung,

und Zeichnung, Figuren 2, 3 und 5A bis 8D in der ursprünglichen Fassung

und Figuren 1A, 1B, 4A, 4B in der 6. Mai 1997 eingereichten

Fassung.

Die geltenden nebengeordneten Patentansprüche 1 und 7 gemäß Hauptantrag

lauten:

"1. Halbleitervorrichtung, in der zumindest ein IIL-Transistor

gebildet ist, mit:

einer auf einem Halbleitersubstrat (1) vorgesehenen Epitaxieschicht (3);

einem in der Epitaxieschicht (3) vorgesehenen Basisbereich (6);

einer Mehrzahl von in dem Basisbereich (6) gebildeten Kollektorbereichen (9) eines IIL-Transistors, wobei die Kollektorbereiche (9) entlang einer vorbestimmten Richtung, die sich

parallel zu der Oberfläche des Halbleitersubstrates (1) erstreckt, angeordnet sind;

einer Mehrzahl von Polysiliziumabdeckungen (11), wobei jeder der Kollektorbereiche (9) durch eine Polysiliziumabdeckung (11) bedeckt ist;

einer auf der Epitaxieschicht (3) gebildeten Isolierschicht (7),

die eine Mehrzahl von Kontaktlöchern (8) aufweist, die sich

jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen (11) erstrecken;

einer Metallverdrahtung (10) mit einer Mehrzahl von Kontaktbereichen in den Kontaktlöchern (8), wobei jeder der Kontaktbereiche über eine der Polysiliziumabdeckungen (11) mit

einem vorbestimmten Kollektorbereich (9) elektrisch verbunden ist, und

die Ausdehnung von jedem der Kontaktlöcher (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner ist als die des dazu entsprechenden Kollektorbereiches (9).

7. Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung, in der

zumindest ein IIL Transistor gebildet ist, mit den Schritten:

Bilden einer n-Typ-Diffusionsschicht (2) in einem Halbleitersubstrat (1);

Bilden einer Epitaxieschicht (3) auf dem Halbleitersubstrat (1) mit der n-Typ-Diffusionsschicht (2) durch einen Abscheidungsprozeß;

Bilden einer p-Typ-Elementtrenndiffusionsschicht (5) in der

Epitaxieschicht (3);

Bilden einer p-Typ-Diffusionsschicht (6) in der Epitaxieschicht (3), die als ein Basisbereich des IIL Transistors dient;

Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Diffusionsschichten (9) in

der p-Typ-Diffusionsschicht (6), wobei die n-Typ-Diffusionsschichten (9) in einer vorbestimmten Richtung, die parallel

zur Oberfläche des Halbleitersubstrates (1) verläuft, angeordnet sind und jeweils einen Kollektorbereich des IlL Transistors bilden;

Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Polysiliziumabdeckungen (11) derart, daß jede Polysiliziumabdeckung (11) eine

vorbestimmte der n-Typ-Diffusionsschichten (9) bedeckt und

mit der n-Typ-Diffusionsschicht (9) elektrisch verbunden ist;

Bilden einer Isolierschicht (7) auf der Epitaxieschicht (3);

Bilden einer Mehrzahl von Kontaktlöchern (8) derart, daß

sich die Kontaktlöcher (8) jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen (11) erstrecken und die Ausdehnung jedes

Kontaktloches (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner ist

als die des dazu entsprechenden Kollektorbereiches (9);

Bilden einer Metallverdrahtung (10) mit einer Mehrzahl von

Kontaktbereichen in den Kontaktlöchern (8) derart, daß jeder

der Kontaktbereiche mit einer der vorbestimmten n-Typ-Polysiliziumabdeckungen (11) elektrisch verbunden wird."

Die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 7 gemäß Hilfsantrag 1 haben folgenden Wortlaut:

"1. Halbleitervorrichtung, in der zumindest ein IIL-Transistor

gebildet ist, mit:

einer auf einem Halbleitersubstrat (1) vorgesehenen Epitaxieschicht (3);

einem in der Epitaxieschicht (3) vorgesehenen Basisbereich (6);

einer Mehrzahl von in dem Basisbereich (6) gebildeten Kollektorbereichen (9) eines IIL-Transistors, wobei die Kollektorbereiche (9) entlang einer vorbestimmten Richtung, die sich

parallel zu der Oberfläche des Halbleitersubstrates (1) erstreckt, angeordnet sind;

einer Mehrzahl von Polysiliziumabdeckungen (11), wobei jeder der Kollektorbereiche (9) durch eine Polysiliziumabdeckung (11) bedeckt ist;

einer auf der Epitaxieschicht (3) gebildeten Isolierschicht (7),

die eine Mehrzahl von Kontaktlöchern (8) aufweist, die sich

jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen (11) erstrecken;

einer Metallverdrahtung (10) mit einer Mehrzahl von Kontaktbereichen in den Kontaktlöchern (8), wobei jeder der Kontaktbereiche über eine der Polysiliziumabdeckungen (11) mit

einem vorbestimmten Kollektorbereich (9) elektrisch verbunden ist, und

die Ausdehnung von jedem der Kontaktlöcher (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner ist als die des dazu entsprechenden Kollektorbereiches (9),

wobei ein Raum (A1) zwischen Kollektorbereichen (9) entlang

der vorbestimmten Richtung so gewählt ist, daß eine Metallverdrahtung (10) dazwischen angeordnet werden kann.

7. Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung, in der

zumindest ein IIL Transistor gebildet ist, mit den Schritten:

Bilden einer n-Typ-Diffusionsschicht (2) in einem Halbleitersubstrat (1);

Bilden einer Epitaxieschicht (3) auf dem Halbleitersubstrat (1) mit der n-Typ-Diffusionsschicht (2) durch einen Abscheidungsprozeß;

Bilden einer p-Typ-Elementtrenndiffusionsschicht (5) in der

Epitaxieschicht (3);

Bilden einer p-Typ-Diffusionsschicht (6) in der Epitaxieschicht (3), die als ein Basisbereich des IIL Transistors dient;

Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Diffusionsschichten (9) in

der p-Typ-Diffusionsschicht (6), wobei die n-Typ-Diffusionsschichten (9) in einer vorbestimmten Richtung, die parallel

zur Oberfläche des Halbleitersubstrates (1) verläuft, angeordnet sind und jeweils einen Kollektorbereich des IlL Transistors bilden;

Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Polysiliziumabdeckungen (11) derart, daß jede Polysiliziumabdeckung (11) eine

vorbestimmte der n-Typ-Diffusionsschichten (9) bedeckt und

mit der n-Typ-Diffusionsschicht (9) elektrisch verbunden ist;

Bilden einer Isolierschicht (7) auf der Epitaxieschicht (3);

Bilden einer Mehrzahl von Kontaktlöchern (8) derart, daß

sich die Kontaktlöcher (8) jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen (11) erstrecken und die Ausdehnung jedes

Kontaktloches (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner ist

als die des dazu entsprechenden Kollektorbereiches (9);

Bilden einer Metallverdrahtung (10) mit einer Mehrzahl von

Kontaktbereichen in den Kontaktlöchern (8) derart, daß jeder

der Kontaktbereiche mit einer der vorbestimmten n-Typ-Polysiliziumabdeckungen (11) elektrisch verbunden wird;

wobei ein Raum (A1) zwischen Kollektorbereichen (9) entlang

der vorbestimmten Richtung so gewählt wird, daß eine Metallverdrahtung dazwischen angeordnet werden kann."

Die nebengeordneten Patentansprüche 1, 2, 5 und 6 gemäß Hilfsantrag 2 lauten:

"1. Halbleitervorrichtung, in der zumindest ein IIL-Transistor

gebildet ist, mit:

einer auf einem Halbleitersubstrat (1) vorgesehenen Epitaxieschicht (3);

einem in der Epitaxieschicht (3) vorgesehenen Basisbereich (6);

einer Mehrzahl von in dem Basisbereich (6) gebildeten Kollektorbereichen (9) eines IIL-Transistors, wobei die Kollektorbereiche (9) entlang einer vorbestimmten Richtung, die sich

parallel zu der Oberfläche des Halbleitersubstrates (1) erstreckt, angeordnet sind;

einer Mehrzahl von Polysiliziumabdeckungen (11), wobei jeder der Kollektorbereiche (9) durch eine Polysiliziumabdeckung (11) bedeckt ist;

einer auf der Epitaxieschicht (3) gebildeten Isolierschicht (7),

die eine Mehrzahl von Kontaktlöchern (8) aufweist, die sich

jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen (11) erstrecken;

einer Metallverdrahtung (10) mit einer Mehrzahl von Kontaktbereichen in den Kontaktlöchern (8), wobei jeder der Kontaktbereiche über eine der Polysiliziumabdeckungen (11) mit

einem vorbestimmten Kollektorbereich (9) elektrisch verbunden ist, und

die Ausdehnung von jedem der Kontaktlöcher (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner ist als die des dazu entsprechenden Kollektorbereiches (9),

wobei ein Raum (A1) zwischen Kollektorbereichen (9) entlang

der vorbestimmten Richtung so gewählt ist, daß eine Metallverdrahtung (10) dazwischen angeordnet werden kann, und

sich zumindest eine der Polysiliziumabdeckungen (11) außerhalb eines Gates des IIL Transistors erstreckt, so daß der

sich erstreckende Bereich der Polysiliziumabdeckung (11)

mit einem der Kontaktbereiche der Metallverdrahtung (10)

elektrisch verbunden ist.

2. Halbleitervorrichtung, in der zumindest ein IIL-Transistor

gebildet ist, mit:

einer auf einem Halbleitersubstrat (1) vorgesehenen Epitaxieschicht (3);

einem in der Epitaxieschicht (3) vorgesehenen Basisbereich (6);

einer Mehrzahl von in dem Basisbereich (6) gebildeten Kollektorbereichen (9) eines IIL-Transistors, wobei die Kollektorbereiche (9) entlang einer vorbestimmten Richtung, die sich

parallel zu der Oberfläche des Halbleitersubstrates (1) erstreckt, angeordnet sind;

einer Mehrzahl von Polysiliziumabdeckungen (11), wobei jeder der Kollektorbereiche (9) durch eine Polysiliziumabdeckung (11) bedeckt ist;

einer auf der Epitaxieschicht (3) gebildeten Isolierschicht (7),

die eine Mehrzahl von Kontaktlöchern (8) aufweist, die sich

jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen (11) erstrecken;

einer Metallverdrahtung (10) mit einer Mehrzahl von Kontaktbereichen in den Kontaktlöchern (8), wobei jeder der Kontaktbereiche über eine der Polysiliziumabdeckungen (11) mit

einem vorbestimmten Kollektorbereich (9) elektrisch verbunden ist, und

die Ausdehnung von jedem der Kontaktlöcher (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner ist als die des dazu entsprechenden Kollektorbereiches (9),

wobei ein Raum (A1) zwischen Kollektorbereichen (9) entlang

der vorbestimmten Richtung so gewählt ist, daß eine Metallverdrahtung (10) dazwischen angeordnet werden kann, und

mindestens eine der Polysiliziumabdeckungen (11) als eine

Logikschaltungsverdrahtung des IIL Transistors verwendet

wird.

5. Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung, in der

zumindest ein IIL Transistor gebildet ist, mit den Schritten:

Bilden einer n-Typ-Diffusionsschicht (2) in einem Halbleitersubstrat (1);

Bilden einer Epitaxieschicht (3) auf dem Halbleitersubstrat (1) mit der n-Typ-Diffusionsschicht (2) durch einen Abscheidungsprozeß;

Bilden einer p-Typ-Elementtrenndiffusionsschicht (5) in der

Epitaxieschicht (3);

Bilden einer p-Typ-Diffusionsschicht (6) in der Epitaxieschicht (3), die als ein Basisbereich des IIL Transistors dient;

Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Diffusionsschichten (9) in

der p-Typ-Diffusionsschicht (6), wobei die n-Typ-Diffusionsschichten (9) in einer vorbestimmten Richtung, die parallel

zur Oberfläche des Halbleitersubstrates (1) verläuft, angeordnet sind und jeweils einen Kollektorbereich des IlL Transistors bilden;

Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Polysiliziumabdeckungen (11) derart, daß jede Polysiliziumabdeckung (11) eine

vorbestimmte der n-Typ-Diffusionsschichten (9) bedeckt und

mit der n-Typ-Diffusionsschicht (9) elektrisch verbunden ist;

Bilden einer Isolierschicht (7) auf der Epitaxieschicht (3);

Bilden einer Mehrzahl von Kontaktlöchern (8) derart, daß

sich die Kontaktlöcher (8) jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen (11) erstrecken und die Ausdehnung jedes

Kontaktloches (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner ist

als die des dazu entsprechenden Kollektorbereiches (9);

Bilden einer Metallverdrahtung (10) mit einer Mehrzahl von

Kontaktbereichen in den Kontaktlöchern (8) derart, daß jeder

der Kontaktbereiche mit einer der vorbestimmten n-Typ-Polysiliziumabdeckungen (11) elektrisch verbunden wird;

wobei ein Raum (A1) zwischen Kollektorbereichen (9) entlang

der vorbestimmten Richtung so gewählt wird, daß eine Metallverdrahtung dazwischen angeordnet werden kann, und

sich zumindest eine der Polysiliziumabdeckungen (11) außerhalb eines Gates des IIL Transistors erstreckt, so daß der

sich erstreckende Bereich der Polysiliziumabdeckung (11)

mit einem der Kontaktbereiche der Metallverdrahtung (10)

elektrisch verbunden ist.

6. Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung, in der

zumindest ein IIL Transistor gebildet ist, mit den Schritten:

Bilden einer n-Typ-Diffusionsschicht (2) in einem Halbleitersubstrat (1);

Bilden einer Epitaxieschicht (3) auf dem Halbleitersubstrat (1) mit der n-Typ-Diffusionsschicht (2) durch einen Abscheidungsprozeß;

Bilden einer p-Typ-Elementtrenndiffusionsschicht (5) in der

Epitaxieschicht (3);

Bilden einer p-Typ-Diffusionsschicht (6) in der Epitaxieschicht (3), die als ein Basisbereich des IIL Transistors dient;

Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Diffusionsschichten (9) in

der p-Typ-Diffusionsschicht (6), wobei die n-Typ-Diffusionsschichten (9) in einer vorbestimmten Richtung, die parallel

zur Oberfläche des Halbleitersubstrates (1) verläuft, angeordnet sind und jeweils einen Kollektorbereich des IlL Transistors bilden;

Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Polysiliziumabdeckungen (11) derart, daß jede Polysiliziumabdeckung (11) eine

vorbestimmte der n-Typ-Diffusionsschichten (9) bedeckt und

mit der n-Typ-Diffusionsschicht (9) elektrisch verbunden ist;

Bilden einer Isolierschicht (7) auf der Epitaxieschicht (3);

Bilden einer Mehrzahl von Kontaktlöchern (8) derart, daß

sich die Kontaktlöcher (8) jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen (11) erstrecken und die Ausdehnung jedes

Kontaktloches (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner ist

als die des dazu entsprechenden Kollektorbereiches (9);

Bilden einer Metallverdrahtung (10) mit einer Mehrzahl von

Kontaktbereichen in den Kontaktlöchern (8) derart, daß jeder

der Kontaktbereiche mit einer der vorbestimmten n-Typ-Polysiliziumabdeckungen (11) elektrisch verbunden wird;

wobei ein Raum (A1) zwischen Kollektorbereichen (9) entlang

der vorbestimmten Richtung so gewählt wird, daß eine Metallverdrahtung dazwischen angeordnet werden kann, und

mindestens eine der Polysiliziumabdeckungen (11) als eine

Logikschaltungsverdrahtung verwendet wird."

Wegen der Unteransprüche 2 bis 6 und 8 gemäß Hauptantrag, der mit diesen

übereinstimmenden Unteransprüche 2 bis 6 und 8 gemäß Hilfsantrag 1, der Unteransprüche 3, 4 und 7 gemäß Hilfsantrag 2 sowie der weiteren Einzelheiten wird

auf den Akteninhalt verwiesen.

II.

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet, denn die Halbleitervorrichtung und

das Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung nach den nebengeordneten

Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hauptantrag, den nebengeordneten Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 sowie den nebengeordneten Patentansprüchen 1, 2, 5, bzw. 6 gemäß Hilfsantrag 2 sind nicht patentfähig.

1. Es kann dahingestellt bleiben, ob sämtliche Patentansprüche gemäß Hauptantrag sowie gemäß den Hilfsanträgen 1 und 2 mit ihren Merkmalen in den ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend offenbart sind, was insbesondere

hinsichtlich der Merkmale "durch Sputtern und Ätzen" in den Patentansprüchen 6

und 8 gemäß Hauptantrag bzw. Hilfsantrag 1 und bei den Patentansprüchen 4

und 7 gemäß Hilfsantrag 2 in Frage gestellt werden könnte, nachdem in den ursprünglichen Unterlagen nur von einem "Sputterätzen" die Rede ist; denn die Beschwerde der Anmelderin kann jedenfalls deshalb keinen Erfolg haben, weil die

mit den nebengeordneten Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hauptantrag, den

nebengeordneten Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 und den nebengeordneten Patentansprüchen 1, 2, 5, bzw. 6 gemäß Hilfsantrag 2 beanspruchten Lehren gegenüber dem Stand der Technik jeweils nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (vgl. hierzu BGH GRUR 1991, 120, 121 liSp Abs 3

- "Elastische Bandage").

2. Nach den Angaben in der geltenden Beschreibung (Seite 4, Absatz 2 bis Seite 5, Absatz 1) geht die Erfindung von der Problematik aus, daß bei der als bekannt vorausgesetzten (Seite 1, Absatz 3) Halbleitervorrichtung nach Fig. 7 und

dem dazugehörigen Herstellungsverfahren nach den Figuren 8A bis 8D der Anmeldungsunterlagen der Zwischenraum (A2, Fig. 8D) zwischen benachbarten Kontaktbereichen der Metallverdrahtung (10) so eng ist, daß hier die Einfügung einer

zusätzlichen Metallverdrahtungsbahn nicht ohne weiteres möglich ist. Um diesen

Zwischenraum (A2) zu erweitern, wäre es erforderlich, den Abstand (d2) der Kollektorbereiche (9) entsprechend zu vergrößern, was jedoch eine Verringerung des

Stromverstärkungsfaktors (βeff) des IIL-Transistors zur Folge hätte. Würde die zusätzliche Metallverdrahtungsbahn aber in einer anderen Verdrahtungsebene angeordnet (Zweischichtstruktur), so würde dies mehr Herstellungsverfahrensschritte

erfordern.

Dem Anmeldungsgegenstand liegt als technisches Problem daher die Aufgabe zugrunde, eine Halbleitereinrichtung mit einem IIL-Transistor (oder IIL-Transistoren)

mit einem großen Stromverstärkungsfaktor βeff des IIL-Transistors und mit einer

einfachen und kompakten Verdrahtungsstruktur und ein Herstellungsverfahren für

eine solche Halbleitervorrichtung zur Verfügung zu stellen (geltende Beschreibung, Seite 5, Absatz 4).

Diese Aufgabe soll gemäß den nebengeordneten Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hauptantrag letztlich dadurch gelöst werden, daß jeder der Kollektorbereiche (9) durch eine Polysiliziumabdeckung (11) bedeckt ist bzw. wird, wobei jeder

der Kontaktbereiche der Metallverdrahtung (10) über eine der Polysiliziumabdeckungen (11) mit einem vorbestimmten Kollektorbereich (9) elektrisch verbunden ist bzw. wird. Dann kann nämlich - entsprechend der weitergehenden Lehre

der Patentansprüche 1 bzw. 7 gemäß Hauptantrag - die Ausdehnung jedes der

Kontaktlöcher (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner als diejenige des dazugehörigen Kollektorbereichs (9) eingestellt werden und damit - entsprechend dem

zusätzlichen letzten Merkmal der Patentansprüche 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 -

der Raum (A1, geltende Fig. 1A) zwischen Kollektorbereichen (9) in der vorbestimmten Richtung so gewählt werden, daß - ohne Vergrößerung des Abstandes

zwischen den Kollektorbereichen (9) - eine zusätzliche Metallverdrahtung (10, geltende Fig. 1 B) dazwischen angeordnet werden kann (vgl. hierzu die geltende Beschreibung, Seite 7, letzter Absatz bis Seite 8, Absatz 1 bzw. Seite 9, letzter Absatz bis Seite 10, Absatz 1 iVm Seite 12, drittletzter Absatz bis Seite 13, Absatz 1

zu den Figuren 1A und 1B und Seite 16, Absatz 2 bis Seite 17, Absatz 1 zu den

Figuren 5A bis 5D).

Das zusätzliche letzte Merkmal der nebengeordneten Patentansprüche 1 bzw. 5

gemäß Hilfsantrag 2, wonach sich zumindest eine der Polysiliziumabdeckungen (11) außerhalb eines Gates des IIL-Transistors erstreckt, so daß der sich erstreckende Bereich der Polysiliziumabdeckung (11) mit einem der Kontaktbereiche

der Metallverdrahtung (10) elektrisch verbunden ist, ermöglicht ebenfalls eine Vergrößerung des Abstandes zwischen den Kontaktbereichen benachbarter Kollektorbereiche (9) zwecks Einfügung einer zusätzlichen Metallverdrahtungsbahn (10)

(Seite 13, Abschnitt "2. Ausführungsform" zur Fig. 2).

Mit dem zusätzlichen letzten Merkmal der nebengeordneten Patentansprüche 2

bzw. 6 gemäß Hilfsantrag 2, wonach mindestens eine der Polysiliziumabdeckungen (11) als eine Logikschaltungsverdrahtung des IIL-Transistors verwendet wird,

wird die Anzahl der erforderlichen Metallverdrahtungsbahnen (10) reduziert und

damit die Notwendigkeit für das Vorsehen einer zweiten Metallverdrahtungsebene

verringert (Seite 13, letzter Absatz bis Seite 14, Absatz 2 zur Fig. 3).

3. Die Halbleitervorrichtung und das Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung nach den nebengeordneten Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hauptantrag,

den nebengeordneten Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 sowie den

nebengeordneten Patentansprüchen 1, 2, 5, bzw. 6 gemäß Hilfsantrag 2 sind zwar

gegenüber dem nachgewiesenen Stand der Technik jeweils neu und auch gewerblich anwendbar; sie beruhen jedoch im Hinblick auf den eingangs genannten

Stand der Technik nach der US-Patentschrift 4 694 321 und der Literaturstelle

"IBM Technical Disclosure Bulletin" nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit des zuständigen Durchschnittsfachmanns, der hier als ein mit der Entwicklung und Bereitstellung von Halbleitervorrichtungen mit zumindest einem IIL-Transistor einschließlich dazugehöriger Herstellungsverfahren befaßter, berufserfahrener Physiker oder Ingenieur der Halbleitertechnik mit Universitätsausbildung zu definieren

ist.

a) Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag

Die US-Patentschrift 4 694 321 betrifft eine Halbleitervorrichtung, die gemäß Fig. 2

nebst der dazugehörigen Beschreibung folgende Merkmale des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag aufweist:

-

-

-

-

zumindest einen IIL-Transistor (200)

eine auf einem Halbleitersubstrat (1) vorgesehene Epitaxieschicht (11)

einen in der Epitaxieschicht (11) vorgesehenen Basisbereich (2011)

eine Mehrzahl von in dem Basisbereich (2011) gebildeten Kollektorbereichen (301) des

IIL-Transistors (200), wobei die Kollektorbereiche (301) entlang einer vorbestimmten Richtung angeordnet sind, die

sich parallel zur der Oberfläche des Halbleitersubstrats (1) erstreckt,

-

eine auf der Epitaxieschicht (11) gebildete Isolierschicht (4), die eine

Mehrzahl von Kontaktlöchern aufweist,

-

eine Metallverdrahtung mit einer Mehrzahl von Kontaktbereichen (9) in

den Kontaktlöchern, wobei jeder der Kontaktbereiche (9) mit einem vorbestimmten Kollektorbereich (301) elektrisch verbunden ist und die Ausdehnung von jedem der Kontaktlöcher in der vorbestimmten Richtung

kleiner als diejenige des entsprechenden Kollektorbereiches (301) ist.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag unterscheidet sich

von dieser bekannten Halbleitervorrichtung somit lediglich noch dadurch, daß bei

ihm zusätzlich:

-

eine Mehrzahl von Polysiliziumabdeckungen vorgesehen ist, wobei jeder

der Kollektorbereiche durch eine Polysiliziumabdeckung bedeckt ist,

-

die Kontaktlöcher der Isolierschicht sich jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen erstrecken und

-

jeder der Kontaktbereiche über eine der Polysiliziumabdeckungen mit

dem vorbestimmten Kollektorbereich elektrisch verbunden ist.

Dieser Unterschied erweist sich nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung

jedoch als nicht patentbegründend.

Gemäß der ebenfalls eine Halbleitervorrichtung mit zumindest einem IIL-Transistor

betreffenden Literaturstelle "IBM Technical Disclosure Bulletin" ist nämlich zur Vermeidung einer zweiten Metallisierungsebene und daraus resultierender Topologie-

und Verfahrensprobleme (Seite 3942, unten bis Seite 3943, Absatz 1) auch bereits

vorgeschlagen:

-

eine Mehrzahl von Polysiliziumabdeckungen (Poly) vorzusehen, wobei

jeder der Kollektorbereiche (C1, C2) des IIL-Transistors jeweils durch

eine Polysiliziumabdeckung (Poly) zu bedecken ist,

-

die in einer Isolierschicht (CVD Oxide) gebildeten Kontaktlöcher sich jeweils bis zu einer der Polysiliziumabdeckungen (Poly) - d.h. bis zu einer

auf deren Oberfläche vorgesehenen Silizidschicht (vgl. hierzu auch den

Patentanspruch 6 gemäß Hauptantrag) - erstrecken zu lassen

-

und jeden der Kontaktbereiche einer Metallverdrahtung (Al) über eine

der Polysiliziumabdeckungen (Poly) mit einem vorbestimmten Kollektorbereich (C1 bzw. C2) elektrisch zu verbinden (vgl. die Figuren 2 bis 4

nebst der dazugehörigen Beschreibung).

Die Ausdehnung der Kontaktlöcher in der vorbestimmten Richtung parallel zur

Oberfläche des Halbleitersubstrats ist hier daher auch bereits kleiner als diejenige

des dazugehörigen Kollektorbereichs (Fig. 4E, rechts).

Es erfordert keine erfinderische Tätigkeit, wenn der Fachmann diese Merkmale

der Halbleitervorrichtung nach der Literaturstelle "IBM Technical Disclosure Bulletin" zu ihrem bekannten Zweck (Vermeidung einer zweiten Metallisierungsebene)

entsprechend auch bei der Halbleitervorrichtung nach der US-Patentschrift

4 694 321 anwendet, womit er bereits ohne erfinderisches Zutun zum Gegenstand

des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag gelangt, zumal die Polysiliziumabdeckungen (Poly) gemäß der Literaturstelle "IBM Technical Disclosure Bulletin" zusätzlich als Dotierstoffquellen für die Dotierung der Kollektorbereiche (C1, C2) dienen, d.h. eine Vielzahl weiterer Vorteile mit sich bringen (vgl. den Text auf Seite 3945).

Der von der Anmelderin (Beschwerdebegründung vom 8. Juni 1999, Seite 5, Absatz 2 bis Seite 6, letzter Absatz) vertretenen Auffassung, gemäß dem Patentanspruch 1 nach Hauptantrag bildeten die Polysiliziumabdeckungen keine zweite

Verdrahtungsebene, vielmehr seien sie - im Unterschied zur Halbleitervorrichtung

nach den Figuren 2 bis 4 der Literaturstelle "IBM Technical Disclosure Bulletin" -

auf die Kollektorbereiche reduziert - wobei pro Kollektorbereich jeweils eine Siliziumabdeckung vorgesehen sei -, kann nicht beigetreten werden. Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag umfaßt dem Wortlaut nach nämlich auch die Ausführungsarten gemäß den Patentansprüchen 3 bzw. 5 nach Hauptantrag, gemäß denen die Polysiliziumabdeckungen (11) insofern nicht auf die Kollektorbereiche (9)

reduziert sind, als sie sich von einem Kollektorbereich (9) bis zu einem hierzu seitlich verschobenen Kontaktloch (8) erstrecken (Anspruch 3 iVm Fig. 2 nebst der

dazugehörigen Beschreibung) bzw. Kollektorbereiche (9) benachbarter IIL-Transistoren miteinander verbinden können (Anspruch 5 iVm Fig. 3 nebst der dazugehörigen Beschreibung). Auch ist bei der Halbleitervorrichtung nach der Literaturstelle

"IBM Technical Disclosure Bulletin" jedem Kollektorbereich (C1 bzw. C2) eines IIL-

Transistors jeweils eine andere Polysiliziumabdeckung (Poly) zugeordnet (vgl. den

in Fig. 2 in der Draufsicht und in Fig. 4E im Querschnitt dargestellten IIL-Transistor).

Die Halbleitervorrichtung mit zumindest einem IIL-Transistor nach dem Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag ist daher mangels erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig.

b) Patentanspruch 7 gemäß Hauptantrag

Aus dem Aufbau der Halbleitervorrichtung mit zumindest einem IIL-Transistor gemäß Fig. 2 der US-Patentschrift 4 694 321 ergibt sich für den Fachmann implizit

ein Herstellungsverfahren mit folgenden Verfahrensschritten:

-

-

Bilden einer n-Typ-Diffusionsschicht (22) in einem Halbleitersubstrat (1)

Bilden einer Epitaxieschicht (11) auf dem Halbleitersubstrat (1) mit der

n-Typ-Diffusionsschicht (22) durch einen Abscheidungsprozeß

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Bilden einer p-Typ-Elementtrenndiffusionsschicht (3) in der Epitaxieschicht (11)

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Bilden einer p-Typ-Diffusionsschicht (2011) in der Epitaxieschicht (11),

die als Basisbereich des IIL-Transistors dient

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Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Diffusionsschichten (301) in der p-Typ-

Diffusionsschicht (2011), wobei die n-Typ-Diffusionsschichten (301) in

einer vorbestimmten Richtung, die parallel zur Oberfläche des Halbleitersubstrats (1) verläuft, angeordnet sind und jeweils einen Kollektorbereich des IIL-Transistors bilden

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Bilden einer Isolierschicht (4) auf der Epitaxieschicht (11)

Bilden einer Mehrzahl von Kontaktlöchern, wobei die Ausdehnung jedes

Kontaktloches in der vorbestimmten Richtung kleiner als diejenige des

dazu entsprechenden Kollektorbereichs (301) ist, und

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Bilden einer Metallverdrahtung mit einer Mehrzahl von Kontaktbereichen (9) in den Kontaktlöchern.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 7 gemäß Hauptantrag unterscheidet sich

von diesem aus der US-Patentschrift 4 694 321 herleitbaren Verfahren somit noch

durch die zusätzlichen Verfahrensschritte:

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Bilden einer Mehrzahl von n-Typ-Polysiliziumabdeckungen, wobei

jede n-Typ-Polysiliziumabdeckung eine vorbestimmte der n-Typ-Diffusionsschichten bedeckt und mit dieser elektrisch verbunden ist,

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die Kontaktlöcher der Isolierschicht so gebildet werden, daß sie sich bis

zu einer der Polysiliziumabdeckungen erstrecken, und

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jeder der Kontaktbereiche der Metallverdrahtung in den Kontaktlöchern

mit einer der n-Typ-Polysiliziumabdeckungen elektrisch verbunden wird.

Die sinngemäße Anwendung dieser zusätzlichen Verfahrensschritte bei dem aus

der US-Patentschrift 4 694 321 herleitbaren Verfahren ist dem Fachmann jedoch

- wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zum Patentanspruch 1 gemäß

Hauptantrag ergibt - durch die Literaturstelle "IBM Technical Disclosure Bulletin"

nahegelegt.

Das Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung mit zumindest einem IIL-

Transistor nach dem Patentanspruch 7 gemäß Hauptantrag ist demnach ebenfalls

mangels erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig.

c) Patentansprüche 1 und 7 gemäß Hilfsantrag 1

Soweit die Patentansprüche 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 inhaltlich mit den Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hauptantrag übereinstimmen, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehenden Ausführungen zu Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hauptantrag verwiesen.

Die Patentansprüche 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 unterscheiden sich von den

Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hauptantrag jeweils nur durch das zusätzliche

letzte Merkmal, wonach ein Raum (A1) zwischen Kollektorbereichen (9) entlang

der vorbestimmten Richtung so gewählt ist bzw. wird, daß eine Metallverdrahtung (10) dazwischen angeordnet werden kann. Die Realisierung dieses Merkmals

wird aber - wie im vorstehenden Abschnitt II.2. dargelegt - letztlich dadurch ermöglicht, daß die Ausdehnung jedes der Kontaktlöcher (8) in der vorbestimmten Richtung kleiner als diejenige des dazu entsprechenden Kollektorbereiches (9) ist, wofür wiederum die Polysiliziumabdeckungen (11) ursächlich sind.

Gemäß der Literaturstelle "IBM Technical Disclosure Bulletin" ist die Ausdehnung

der Kontaktlöcher in der vorbestimmten Richtung parallel zur Oberfläche des Halbleitersubstrats aber auch bereits kleiner als diejenige des dazugehörigen Kollektorbereichs (vgl. die Fig. 4E, rechts). Dem durch diese Entgegenhaltung (Seite 3942,

unten bis Seite 3943, Absatz 1) zur Vermeidung einer zweiten Metallverdrahtungsebene angehaltenen Fachmann bietet es sich daher an, den größeren Freiraum

zwischen benachbarten Kontaktlöchern zum Einfügen einer zusätzlichen Metallverdrahtungsbahn zu nutzen, zumal die Patentansprüche 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 die Breite der Metallverdrahtungsbahnen völlig offenlassen - d.h. auch die

kleinste realisierbare Breite zulassen - und außerdem die Breite von Metallverdrahtungsbahnen in dem langen Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Literaturstelle "IBM Technical Disclosure Bulletin" (März 1977) und dem Prioritätstag

der vorliegenden Anmeldung (7. Februar 1995) durch Verbesserungen des Auflösungsvermögens der Lithographieprozesse erheblich verringert worden ist.

Die Halbleitervorrichtung nach dem Patentanspruch 1 und das Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung nach dem Patentanspruch 7 gemäß Hilfsantrag 1

sind mithin ebenfalls wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig.

d) Patentansprüche 1 und 5 gemäß Hilfsantrag 2

Zu den Patentansprüchen 1 bzw. 5 gemäß Hilfsantrag 2 wird, soweit sie inhaltlich

mit den Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 übereinstimmen, auf die

vorstehenden Ausführungen zu den Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 verwiesen.

Die Patentansprüche 1 bzw. 5 gemäß Hilfsantrag 2 zeichnen sich gegenüber den

Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 jeweils durch das zusätzliche

letzte Merkmal aus, wonach sich zumindest eine der Polysiliziumabdeckungen (11) außerhalb eines Gates des IIL Transistors erstreckt, so daß der sich erstreckende Bereich der Polysiliziumabdeckung (11) mit einem der Kontaktbereiche

der Metallverdrahtung (10) elektrisch verbunden ist.

Durch die auf die Vermeidung einer zweiten Metallverdrahtungsebene abzielende

Literaturstelle "IBM Technical Disclosure Bulletin" erhält der Fachmann aber auch

bereits die Anregung, zumindest eine der Polysiliziumabdeckungen (Poly) sich bis

außerhalb des dazugehörigen Kollektorbereichs (C1) oder gar bis außerhalb des

dazugehörigen IIL-Transistors erstrecken zu lassen und sie dort mit einem der

Kontaktbereiche (Al to Poly Contacts) der Metallverdrahtung (Al) elektrisch zu verbinden (vgl. in Fig. 2 die linke vertikale Polysiliziumabdeckung (Poly) mit den darin

angeordneten drei Kollektorbereichen (C1) dreier parallel zueinander ausgebildeter

IIL-Transistoren und den unterhalb des untersten dieser Kollektorbereiche (C1) angeordneten dazugehörigen Kontaktbereich (Al to Poly Contacts) der Metallverdrahtung (Al)).

Die Halbleitervorrichtung nach dem Patentanspruch 1 und das Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung nach dem Patentanspruch 5 gemäß Hilfsantrag 2

sind daher ebenfalls mangels erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig.

e) Patentansprüche 2 und 6 gemäß Hilfsantrag 2

Zu den Patentansprüchen 2 bzw. 6 gemäß Hilfsantrag 2 wird, soweit sie inhaltlich

mit den Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 übereinstimmen, auf die

vorstehenden Ausführungen zu den Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 verwiesen.

Die Patentansprüche 2 bzw. 6 gemäß Hilfsantrag 2 unterscheiden sich von den

Patentansprüchen 1 bzw. 7 gemäß Hilfsantrag 1 jeweils nur durch das zusätzliche

letzte Merkmal, wonach mindestens eine der Polysiliziumabdeckungen (11) als

eine Logikschaltungsverdrahtung des IIL-Transistors verwendet wird.

Die Literaturstelle "IBM Technical Disclosure Bulletin" schlägt zwecks Vermeidung

einer zweiten Metallverdrahtungsebene durch Verringerung der Anzahl von Metallverdrahtungsbahnen (Al) aber auch bereits eine Verlängerung der Polysiliziumabdeckungen bis zu den Kollektorbereichen (C1, C2 bzw. C3) benachbarter IIL-Transistoren - d.h. eine aus Polysiliziumabdeckungen bestehende Logikschaltungsverdrahtung für die IIL-Transistoren im Sinne der Patentansprüche 2 bzw. 6 gemäß

Hilfsantrag 2 - vor (vgl. Seite 3944, letzter Absatz zur Fig. 2).

Die Halbleitervorrichtung nach dem Patentanspruch 2 und das Herstellungsverfahren einer Halbleitervorrichtung nach dem Patentanspruch 6 gemäß Hilfsantrag 2

sind demnach ebenfalls mangels einer erfinderischen Tätigkeit nicht patentfähig.

4. Mit den nebengeordneten Patentansprüchen 1 und 7 gemäß Hauptantrag bzw.

Hilfsantrag 1 sowie den nebengeordneten Patentansprüchen 1, 2, 5 und 6 gemäß

Hilfsantrag 2 fallen auch die darauf zurückbezogenen Unteransprüche 2 bis 6

und 8 gemäß Hauptantrag, die Unteransprüche 2 bis 6 und 8 gemäß Hilfsantrag 1

sowie die Unteransprüche 3, 4 und 7 gemäß Hilfsantrag 2. Einen selbständigen

erfinderischen Gehalt dieser Unteransprüche hat die Anmelderin im übrigen auch

nicht geltend gemacht (vgl. hierzu BGH GRUR 1997, 120 amtlicher Leitsatz

- "Elektrisches Speicherheizgerät").

Dr. Beyer

Dr. Gottschalk

Tronser

Lokys

Ko