Rechtsprechung / BPatG / 2001
BPatG Beschluss vom 15.05.2001 – 24 W (pat) 119/00
24. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
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(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung E 34 312/3 Wz 10.99
hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 15. Mai 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters
Dr. Ströbele sowie des Richters Dr. Schmitt und der Richterin Werner
beschlossen:
Der Beschluß der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 23. Juni 2000 wird aufgehoben, soweit
der angemeldeten Marke E 34 312/3 Wz wegen des Widerspruchs
aus der Marke 2 106 135 die Eintragung versagt worden ist.
G r ü n d e
Mit Beschluß vom 23. Juni 2000 hat die Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen
Patent- und Markenamts der angemeldeten Marke wegen des Widerspruchs aus
der Marke 2 106 135 die Eintragung versagt. Gegen diese Entscheidung hat die
Anmelderin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.
Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat die Widersprechende den Widerspruch
aus der og Marke zurückgenommen. Der angefochtene Beschluß war daher insoweit aufzuheben.
Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG) bestand kein Anlaß.
Dr. Ströbele
Werner
Dr. Schmitt
Bb