Rechtsprechung / BPatG / 2001
BPatG Beschluss vom 13.07.2001 – 1 ZA (pat) 11/00
1. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
B E S C H L U S S
In dem Akteneinsichtsverfahren
(zu 1 Ni 27/00 (EU)
_______________
(Aktenzeichen)
… 10.99
…
betreffend das europäische Patent 0 692 370
hier: Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens 1 Ni 27/00
hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 13. Juli 2001
unter Mitwirkung des Richters Dr. Hacker als Vorsitzenden sowie der Richter
Dr. Barton und Schramm
beschlossen:
Der Antragstellerin wird Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens 1 Ni 27/00 (EU) gewährt.
G r ü n d e
Der Antrag der Antragstellerin auf Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens
1 Ni 27/00 ist gemäß § 99 Abs 3 Satz 3 PatG begründet, da keiner der Antragsgegnerinnen ein der Akteneinsicht entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse
dargetan hat.
Beide Antragsgegnerinnen sind der Akteneinsicht mit der Begründung entgegengetreten, daß die Antragstellerin nicht bekannt sei, weshalb die Vermutung bestehe, daß der Akteneinsichtsantrag im Interesse eines Dritten gestellt sei.
Ein der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse ist damit nicht dargetan. Die
Einsicht in die Akten eines Nichtigkeitsverfahrens steht grundsätzlich jedermann
frei. Der Antragsteller ist nicht gehalten, die von ihm verfolgten Interessen offen zu
legen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (BGH GRUR 2001, 143 "Akteneinsicht XV"). Insoweit kommt es auch auf die Person des Antragstellers nicht entscheidend an (vgl BGH aaO S 144 "Akteneinsicht XV"). Anders kann es liegen,
wenn der Antragsgegner ein konkretes Gegeninteresse dargelegt hat (BGH aaO).
Nach diesen Grundsätzen kann dahinstehen, ob die Antragstellerin Akteneinsicht
im eigenen Interesse oder für einen Dritten begehrt. Da es, wie dargelegt, auf die
Person des Antragstellers grundsätzlich nicht entscheidend ankommt, kann allein
die Vermutung, die Antragstellerin handle im Interesse eines Dritten, kein beachtliches Gegeninteresse im Sinne von § 99 Abs 3 Satz 3 PatG begründen.
Hacker
Barton
Schramm
Be