Rechtsprechung / BPatG / 2001

BPatG Beschluss vom 26.09.2001 – 35 W (pat) 2/00

35. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

… 10.99

betreffend die Erteilung des Sortenschutzes für die Besenheidesorte "Maria", Kenn-Nr. CLL 80

hier: Kostenantrag

hat der 35. Senat (Beschwerdesenat für Sortenschutzsachen) des Bundespatentgerichts am 26. September 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters

Goebel sowie des Richters Dr. G. Wagner, der Richterin Tronser und des Richters

Dr. Huber

beschlossen:

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

G r ü n d e

Der Beschwerdeführer hat die gegen den Beschluß des Bundessortenamts vom

16. März 2000 erhobene Beschwerde zurückgenommen. Die Zurücknahme hat

die Verpflichtung zur Folge, die durch die Beschwerde entstandenen Kosten zu

tragen; diese Wirkung war durch Beschluß auszusprechen, nachdem der Beschwerdegegner einen solchen Antrag gestellt hat (entspr ZPO § 515 Abs 3).

Goebel

Dr. G. Wagner

Tronser

Dr. Huber

Be/prö