Rechtsprechung / BPatG / 2001

BPatG Beschluss vom 18.11.2001 – 32 W (pat) 227/00

32. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

32 W (pat) 227/00

_______________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 398 67 962.2

hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

28. November 2001 durch die Vorsitzende Richterin Winkler, Richterin Klante und

Richter Sekretaruk

beschlossen: 6.70

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

G r ü n d e

I.

Angemeldet zur Eintragung in das Markenregister ist die Wortfolge

Elite der Zukunft

für

Veranstaltung von Wettbewerben.

Das Deutsche Patent- und Markenamt, Markenstelle für Klasse 41, hat die Anmeldung in zwei Beschlüssen, von denen einer im Erinnerungsverfahren ergangen

ist, wegen fehlender Unterscheidungskraft der Marke und eines daran bestehenden Freihaltebedürfnisses zurückgewiesen.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin.

Die Anmelderin beantragt,

die angefochtenen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes aufzuheben.

Sie ist der Auffassung, Schutzhindernisse nach § 8 Abs 2 Nr 1 und 2 MarkenG

stünden der angemeldete Marke nicht entgegen.

II.

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet.

Der begehrten Eintragung von "Elite der Zukunft" in das Markenregister steht für

die beanspruchten Dienstleistungen das Eintragungshindernis gemäß § 8 Abs 2

Nr 2 MarkenG entgegen.

Danach sind von der Eintragung ausgeschlossen Marken, die ausschließlich aus

Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr ua zur Bezeichnung der Art, Bestimmung oder sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können. Dabei ist bei der Prüfung dieses Schutzhindernisses auch ein aktuell noch

nicht bestehendes, jedoch aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit prognostizierbares zukünftiges Freihaltebedürfnis zu beachten (BGH

BlPMZ 2001,55,56 – RATIONAL SOFTWARE CORPORATION mwN). Letzteres

ist vorliegend der Fall. Mit "Elite der Zukunft" können der Inhalt und das Thema,

mithin "Art und Bestimmung" der beanspruchten Dienstleistung bezeichnet werden. Im Rahmen der Wettbewerbe sollen die "fachlich Besten" oder eben die "Elite

der Zukunft" ermittelt werden.

Die der Anmelderin übersandten Belege zeigen beispielsweise, dass der Wettbewerb um die besten Hochschulabsolventen "voll entbrannt ist" und "die Manager

von morgen" gesucht werden. In den der Anmelderin übersandten Internetrecherchen des Senats vom 10. Oktober 2001 heißt es (focus.de): "Studium mit

Weitblick, Wo die Elite von morgen büffelt". Eine Presse-Information von Apple

richtet sich an die "berufliche und Wissenschaft - Elite der Zukunft". Dies zeigt,

dass es Konkurrenten der Anmelderin es unbenommen bleiben muß, bei entsprechenden Wettbewerben "Elite der Zukunft" in werbemäßiger Heraushebung zu

verwenden.

Winkler

Sekretaruk

Klante

Hu