Rechtsprechung / BPatG / 2002
BPatG Beschluss vom 17.01.2002 – 21 W (pat) 68/99
21. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
17. Januar 2002
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung P 43 01 419.4-35
…
hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 17. Januar 2002 unter Mitwirkung des Richters
Dipl.-Ing. Klosterhuber als Vorsitzenden, der Richterin Dr. Franz sowie der Richter
Dipl.-Phys. Dr. Kraus und Dipl.-Phys. Univ. Dr. Strößner
beschlossen:
Die Beschwerde der Anmelderin gegen den Beschluß der
Prüfungsstelle für Klasse G 01 S des Deutschen Patent- und
Markenamts vom 28. Mai 1999 wird zurückgewiesen. 6.70
G r ü n d e
I.
Die am 20. Januar 1993 unter der Bezeichnung "Funkmeßverfahren und Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens" beim Deutschen Patent- und Markenamt
eingereichte und am 21. Juli 1994 offengelegte Patentanmeldung wurde von der
Prüfungsstelle für Klasse G01S mit Beschluß vom 28. Mai 1999 mit der Begründung zurückgewiesen, der jeweilige Gegenstand der Patentansprüche 1 und 2 in
der ursprünglichen Fassung sei nicht patentfähig.
Gegen diesen Beschluß richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie
beantragt,
den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das nachgesuchte Patent zu erteilen.
Es gelten die Patentansprüche 1 bis 14 in der ursprünglichen Fassung, von denen
die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 2 folgenden Wortlaut haben:
1. Funkmeßverfahren, insbesondere Radarverfahren, mit
Charakterisierung von erfaßten Zielen, Störungen oder anderen Funksignalquellen mittels gemessener und ausgewerteter Polarisations-Streumatrizen M der Ziele, Störungen bzw.
Funksignalquellen unter Miteinbeziehung einer Sendeantennensystemmatrix AS und einer Empfangsantennensystemmatrix AE, die außer den polarisationsabhängigen Faktoren
der Sende- bzw. Empfangsantenne gegebenenfalls auch
noch andere polarisationsabhängige Faktoren, z.B. bezüglich
des Übertragungswegs, enthalten,
d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t ,
daß die jeweils gesuchte reine Zielstreumatrix Z bzw. Funksignalquellenmatrix S aus der gemessenen Matrix M durch
eine Rücktransformation
Z = AE
-1 · M · AS
-1
bzw.
S = AS
-1 · AE
-1 · M
mit den über die Einheitsmatrix I mit den Hauptdiagonalelementen = 1 und den Nebendiagonalelementen = 0 definierten inversen Matrixen
AE · AE
-1 = I = AS · AS
-1
erzeugt wird, wobei die Antennensystemmatrixen AE und AS
aus vorhergehenden Messungen oder sonstigem Vorwissen
bestimmt worden sind, und daß eine Signalverarbeitung vor
dem Sender mit dem Ergebnis
ES = AS · AS
-1 · US
' = US
'
in Verbindung mit einer Signalnachverarbeitung nach dem
Empfänger mit dem Ergebnis
UE
' = AE
-1 · AE · EE = EE
durchgeführt wird, wobei ES der Sende-Feldstärkevektor am ' der
Zielort, EE der Empfangs-Feldstärkevektor am Zielort, US
Signalvektor am Sendereingang vor der Signalvorverarbei- ' der Signalvektor am Empfängerausgang nach
tung und UE
der Signalnachverarbeitung sind.
2. Funkmeßverfahren, insbesondere Radarverfahren, mit
Charakterisierung von erfaßten Zielen, Störungen oder anderen Funksignalquellen mittels gemessener und ausgewerteter Polarisations-Streumatrizen M der Ziele, Störungen bzw.
Funksignalquellen unter Miteinbeziehung einer Sendeantennensystemmatrix AS und einer Empfangsantennensystemmatrix AE, die außer den polarisationsabhängigen Faktoren
der Sende- bzw. Empfangsantenne gegebenenfalls auch
noch andere polarisationsabhängige Faktoren, z.B. bezüglich
des Übertragungswegs, enthalten,
d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t ,
daß die jeweils gesuchte reine Zielstreumatrix Z bzw. Funksignalquellenmatrix S aus der gemessenen Matrix M durch
eine Rücktransformation
Z = AE
-1 · M · AS
-1
bzw.
S = AS
-1 · AE
-1 · M
mit den über die Einheitsmatrix I mit den Hauptdiagonalelementen = 1 und den Nebendiagonalelementen = 0 definierten inversen Matrixen
AE · AE
-1 = I = AS · AS
-1
erzeugt wird, wobei die Antennensystemmatrixen AE und AS
aus vorhergehenden Messungen oder sonstigem Vorwissen
bestimmt worden sind, und daß die gesamte Rücktransformation mit den inversen Sende- und Empfangssystemmatri- -1 gemeinsam im Rahmen der sich im allge-
-1 bzw. AE
zen AS
meinen an den Empfänger anschließenden Signalverarbeitung durchgeführt wird mit dem Ergebnis
ES = AS · US
' und = UE
' = (AS
-1 · AE
-1) · AE · EE,
Empfangs-Feldstärkevektor am Zielort, US
wobei ES der Sende-Feldstärkevektor am Zielort, EE der ' der Signalvektor ' der
am Sendereingang vor der Signalvorverarbeitung und UE
Signalvektor am Empfängerausgang nach der Signalnachverarbeitung sind.
Die Anmelderin hat ihre Beschwerde nicht begründet und ist zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen.
II.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Der Senat hat die im Erteilungsverfahren vorgebrachten Tatsachen und Argumente überprüft und sieht keinen Grund
für eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses. Die Anmelderin hat sich im
Beschwerdeverfahren zur Sache nicht geäußert und somit nichts vorgebracht, was
zu einer von dem Beschluß abweichenden Beurteilung der Patentfähigkeit des
jeweiligen Gegenstands der Patentansprüche 1 und 2 im Hinblick auf den nachgewiesenen Stand der Technik führen könnte.
Klosterhuber
Dr. Franz
Dr. Kraus
Dr. Strößner
Fa