Rechtsprechung / BPatG / 2002

BPatG Beschluss vom 30.01.2002 – 9 W (pat) 39/00

9. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

30. Januar 2002

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend das Patent 37 41 968

… 6.70

hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die

mündliche Verhandlung vom 30. Januar 2002 unter Mitwirkung des Richters

Dipl.-Ing. Winklharrer als Vorsitzenden sowie der Richter Dr. Fuchs-Wissemann,

Dipl.-Ing. Küstner und Dipl.-Ing. Bülskämper

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Patentinhaberin wird der angefochtene

Beschluss abgeändert und das Patent auf der Grundlage der Patentansprüche 1 bis 9 nebst Beschreibung Seiten 1 bis 9 und

Spalten 5 bis 8 - jeweils in der mündlichen Verhandlung am

30. Januar 2002 überreicht - sowie Figuren 1 bis 4 gemäß Patentschrift beschränkt aufrecht erhalten.

G r ü n d e

I.

Die Patentabteilung 15 des Deutschen Patent- und Markenamtes hat nach Prüfung

des Einspruchs das am 11. Dezember 1987 angemeldete Patent mit der Bezeichnung

"Dosierpumpe"

mit Beschluß vom 4. Mai 2000 widerrufen. Nach Auffassung der Patentabteilung ist

die Lehre des Patentanspruchs 1 des Streitpatentes nicht neu gegenüber dem aufgezeigten Stand der Technik nach der DE-OS 19 02 486. Der mit dem Hilfsantrag

beanspruchte Gegenstand beruhe gegenüber den Gegenständen nach der

DE-OS 19 02 486 und der DE 29 39 284 C2 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Gegen diesen Beschluß richtet sich die Patentinhaberin mit ihrer Beschwerde. Sie

legt in der mündlichen Verhandlung neue Patentansprüche 1 bis 9 vor, die nach ihrer

Meinung eine patentfähige Lehre enthalten.

Die Patentinhaberin stellt den Antrag,

unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses das Patent auf

der Grundlage der im Beschlußtenor angegebenen Unterlagen beschränkt aufrecht zu erhalten.

Der demnach geltende Patentanspruch 1 lautet:

Dosierpumpe,

bestehend aus einem senkrecht angeordneten Vorratsbehälter (10),

der in ein ein Förderorgan aufnehmendes Abfüllgehäuse (14) mit

Auslaßventil (16) übergeht,

wobei das einen Pumpkolben (39) umfassende Förderorgan die dosierte Teilmenge als dosierte Volumenmenge abgibt,

wobei der Pumpkolben (39) während des gesamten Hubes in einem

Pumpzylinder (50) geführt ist,

der an einer nahe unterhalb des unteren Kolbenrandes (42) bei

höchster Kolbenstellung liegenden Stelle zumindest einen durch

die Zylinderwand (54) schräg nach oben in den Raum (96) des Vorratsbehälters reichenden Durchbruch (44, 48) aufweist

dadurch gekennzeichnet, dass,

insbesondere für die Verarbeitung von abrasive Füllstoffe enthaltende Gießharze,

die Seitenwände des senkrecht angeordneten Vorratsbehälters (10)

an ihrem unteren Ende in eine Trichterfläche übergehen, die zu den

unteren Begrenzungen der Durchbrüche (44, 48) ausgerichtet ist,

dass mehrere derartige Durchbrüche (44, 48) angeordnet sind,

dass der Pumpkolben (39) und der Pumpzylinder (50) aus keramischem Material, insbesondere aus Oxydkeramikmaterial bestehen,

das an den Gleitflächen (54, 56) auf Maß geschliffen ist,

wobei der Pumpzylinder (50) einen inneren Teil (64) aus Keramikmaterial und einen äußeren Teil (66) aus Metall aufweist,

dass der äußere Teil (66) des Pumpzylinders (50) an seinem oberen

Ende trichterförmig ist und der Trichter so ausgebildet ist, dass

seine Trichterfläche zu den unteren Begrenzungen der Durchbrüche (44, bzw. 48) des inneren Teils (64) ausgerichtet sind,

dass der zylindrische Vorratsbehälter (10) zunächst in ein Förderschneckengehäuse (13) und dann in ein Abfüllgehäuse (14) übergeht,

dass zwischen dem äußeren Teil (66) des Pumpzylinders und einem anschließenden Teil (74) des Förderschneckengehäuses (13)

eine O-Ring-Dichtung (72) vorgesehen ist und

dass im Förderschneckengehäuse (13) eine Staudruck erzeugende

Förderschnecke (17) angeordnet ist.

An den Patentanspruch 1 schließen sich 8 Unteransprüche an.

Die Einsprechende stellt den Antrag,

die Beschwerde zurückzuweisen.

Die Einsprechende führt als weitere Entgegenhaltung den Prospekt "Gleitringe und

Pumpenteile aus Aluminiumoxid-Keramik" der Firma Oxidkeramik J. Cardenas

GmbH in das Verfahren ein. Nach ihrer Auffassung ist der Gegenstand des nunmehr

geltenden Patentanspruchs 1 nicht das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.

II.

Die statthafte Beschwerde ist frist- und formgerecht eingelegt worden und auch sonst

zulässig; in der Sache hat sie insoweit Erfolg, als sie zu einer Aufrechterhaltung des

Patents im beschränkten Umfang führt.

1. Die geltenden Patentansprüche sind zulässig.

Im geltenden Patentanspruch 1 sind die Merkmale der erteilten Patentansprüche 1,

2, 5 bis 7, 9 und 14 zusammengefasst. Die Patentansprüche 2 bis 9 entsprechen den

erteilten Patentansprüchen 3, 4, 8, 10 bis 13 und 15. Die Offenbarung der Merkmale

dieser Ansprüche in den ursprünglich eingereichten Unterlagen ist gegeben und wird

von der Einsprechenden im Beschwerdeverfahren nicht bestritten.

2. Die mit dem Patentanspruch 1 beanspruchte Dosierpumpe ist patentfähig.

2.1 Die Erfindung betrifft eine Dosierpumpe, die sich auch für die dosierte Förderung

von Gießharzen eignet. Derartige Gießharze können abrasive Füllstoffe wie Quarzmehl, Aluminiumoxid, Glimmer oder Glaskugeln enthalten, die eine exakte Dosierung

erschweren. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Dosierpumpe zu

schaffen, die eine höhere Verschleißfestigkeit und eine noch höhere Genauigkeit

auch für hochviskose Flüssigkeiten wie Gießharze aufweist, insbesondere aber auch

für solche Gießharze, die abrasive Füllstoffe enthalten.

Nach dem geltenden Patentanspruch 1 weist eine hierfür ausgestaltete Dosierpumpe

folgende Merkmale auf:

Dosierpumpe

1.

die Dosierpumpe besteht aus einem senkrecht angeordneten

Vorratsbehälter,

2.

3.

der Vorratsbehälter geht in ein Abfüllgehäuse über,

das Abfüllgehäuse nimmt ein Förderorgan auf,

3.1

das Förderorgan umfaßt einen Pumpkolben,

3.2

das Förderorgan gibt die dosierte Teilmenge als dosierte Volumenmenge ab,

4.

der Pumpkolben ist während des gesamten Hubes in einem

Pumpzylinder geführt,

5.

der Pumpzylinder weist zumindest einen durch die Zylinderwand

in den Raum des Vorratsbehälters reichenden Durchbruch auf,

5.1

die Durchbrüche liegen an einer Stelle nahe unterhalb des unteren Kolbenrandes bei höchster Kolbenstellung,

5.2

die Durchbrüche reichen in den Raum des Vorratsbehälters

6.

7.

schräg nach oben,

das Abfüllgehäuse besitzt ein Auslaßventil,

die Dosierpumpe ist insbesondere für die Verarbeitung von abrasive Füllstoffe enthaltende Gießharze vorgesehen,

8.

die Seitenwände des senkrecht angeordneten Vorratsbehälters

gehen an ihrem unteren Ende in eine Trichterfläche über,

9.

die Trichterfläche

ist zu den unteren Begrenzungen der

Durchbrüche ausgerichtet,

10

es sind mehrere Durchbrüche angeordnet,

11.

der Pumpkolben und der Pumpzylinder bestehen aus keramischem Material,

11.1 das keramische Material ist insbesondere Oxydkeramikmaterial,

11.2 das keramische Material ist an den Gleitflächen auf Maß

geschliffen,

12.

der Pumpzylinder weist einen inneren Teil aus Keramikmaterial

und einen äußeren Teil aus Metall auf,

13.

der äußere Teil des Pumpzylinders ist an seinem oberen Ende

trichterförmig ausgebildet,

13.1 der Trichter ist so ausgebildet, daß seine Trichterfläche zu den

unteren Begrenzungen der Durchbrüche des inneren Teils ausgerichtet ist,

14.

der zylindrische Vorratsbehälter geht zunächst in ein Förderschneckengehäuse und dann in ein Abfüllgehäuse über,

15.

zwischen dem äußeren Teil des Pumpzylinders und dem

anschließenden Teil des Förderschneckengehäuses ist eine

O-Ring-Dichtung vorgesehen und

16.

im Förderschneckengehäuse ist eine Staudruck erzeugende Förderschnecke angeordnet.

2.2 Die Dosierpumpe gemäß Patentanspruch 1 ist neu. Als hier zuständiger Fachmann ist ein Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Maschinenbau anzusehen, der über

Erfahrung im Bereich der Pumpentechnik verfügt und der sich bei einem Verfahrenstechniker über die speziellen verfahrenstechnischen Anforderungen erkundigt.

Aus der US 3 260 211 (vgl insbesondere Fig 1) ist eine Dosierpumpe für Treibstoffe

bekannt. Diese Pumpe weist zwei senkrecht angeordnete Vorratsbehälter 4, 4a auf,

die jeweils über Durchbrüche 11, 11a mit in einem Abfüllgehäuse angeordnete

Pumpzylinder 3, 3a verbunden sind. Einer der beiden Durchbrüche weist schräg

nach oben in den Raum des Vorratsbehälters. Pumpkolben 7, 7a, die während ihres

gesamten Hubes in den Pumpzylindern geführt sind, fördern eine dosierte Teilmenge

über Auslaßventile 13, 13a. In ihrer höchsten Kolbenstellung geben die Pumpkolben

die Durchbrüche

frei, so daß Treibstoff aus den Vorratsbehältern

in die

Zylinderräume fließen kann. Diese Dosierpumpe weist somit die Merkmale 1 bis 6

des geltenden Patentanspruchs 1 auf und unterscheidet sich vom Beanspruchten

durch die weiteren Merkmale 7 bis 16.

Aus der DE 32 41 108 A1 und der DE 34 11 165 A1 sind Dosierpumpen zur Förderung von Gießharzmassen bekannt. Die Dosierpumpe nach der DE 32 41 108 A1

(aaO S 8, Abs 5 bis S 10, Abs 1 und Fig 1) ist in einem Abfüllgehäuse 14 angeordnet, das über ein Förderschneckengehäuse 13 mit einem senkrecht darüber angeordneten Vorratsbehälter 10 verbunden ist. Die Seitenwände des Vorratsbehälters

gehen an ihrem unteren Ende in eine Trichterfläche über. Im Förderscheckengehäuse ist eine Förderschnecke 17 angeordnet, die mit Vordruck das Fördermedium

in das Abfüllgehäuse drückt. Diese bekannte Dosierpumpe weist keinen Dosierkolben, sondern ein Förderorgan auf, das aus eines Dichtplatte 26 und einer Mitnehmerplatte 22 besteht, zwischen denen ein an der Wand des Abfüllgehäuses anliegender Manschettenkörper 18 angeordnet ist. In oberster Stellung der Kolbenstange

21 kann das Fördermedium seitlich an der Dichtplatte vorbei durch im Manschettenkörper und in der Mitnehmerplatte angeordnete Durchbrüche in den Zylinderraum

fließen. Bei einer Abwärtsbewegung der Kolbenstange verschließt die Dichtplatte

diese Durchbrüche und drückt den Manschettenkörper in der Art eines Kolbens nach

unten, so daß eine dosierte Teilmenge über ein Auslaßventil 16 gefördert wird. Bei

einer Aufwärtsbewegung der Kolbenstange nimmt die Mitnehmerplatte den Manschettenkörper wieder mit nach oben. Dieser Druckschrift entnehmbar ist somit eine

Dosierpumpe, die lediglich die Merkmale 1 bis 3, 3.2, 6 bis 8, 14 und 16 des Streitgegenstandes aufweist.

Die Dosierpumpe nach der DE 34 11 165 A1 (aaO S 8, Z 3 bis S 9, Z 19, S 10, Z 16

bis S 12, Z 14 und Fig 1, 2) ist am unteren Ende eines trichterförmigen Vorratsbehälters angeordnet. Eine Kolbenstange 2 wird über pneumatische Antriebszylinder

auf und ab bewegt. Am unteren Ende der Kolbenstange sind ein Mischkolben 4 und

ein damit verbundener Dosierkolben 5 angeordnet. Der Mischkolben wird von einem

Zylindergehäuse 17, in dem auch der Pumpzylinder 18 für den Dosierkolben angeordnet ist, und einem darauf befestigten Führungsring 30 geführt. Während des Mischens wird die Gießharzmasse durch eine Bohrung 25, 26 im Mischkolben und in

der Kolbenstange nach oben gefördert. Der Dosierkolben 5 bewegt sich dabei ohne

zu pumpen innerhalb des Pumpzylinders auf und ab und ist gegenüber dem Pumpzylinder durch einen elastischen Dichtring 24 abgedichtet. Nach Beendigung des

Mischvorgangs wird der Dosierkolben aus dem Pumpzylinder 18 herausgezogen,

wodurch ein Ringquerschnitt 50 freigegeben wird, über den Masse 48 in den Pumpzylinder einströmen kann. Misch- und Dosiervorgang sind somit zeitlich und in der

technischen Funktion voneinander getrennt, so daß auch Misch- und Dosierkolben in

ihrer Funktionsweise getrennt zu betrachten sind. Diese Pumpe weist somit die

Merkmale 1 bis 3.2 und 6 bis 8 des Patentanspruchs 1 des Streitpatentes auf. Dies

trifft auch für die hiermit weitgehend übereinstimmende Dosierpumpe zu, die aus der

DE 21 18 744 B2 bekannt ist.

Aus der DE-OS 19 02 486 ist eine Anlage zur Gießharzverarbeitung bekannt, die

zwei Vormischer 50, 51 für jeweils eine Gießharzkomponente aufweist (aaO S 6,

letzter Abs und S 7, Abs 1 sowie Fig 1). Zunächst werden die Gießharzkomponenten

in den Vormischern gemischt und homogenisiert. Nach Beendigung des Mischvorgangs werden die Gießharzkomponenten zwei unterhalb der Vormischer angeordneten Dosierpumpen 53, 54 zugeführt, die dosierte Teilmengen an einen Fertigmischer 55 abgeben (aaO S 14, Abs 2). Der Aufbau der Dosierpumpen ist dort nicht

näher erläutert. Im Hinblick auf den beanspruchten Gegenstand sind dieser Schrift

somit lediglich die Merkmale 3.2 und 7 zu entnehmen. Entgegen der Auffassung der

Einsprechenden sieht der zuständige Fachmann das im unteren Bereich jedes Vormischers angeordnete Förderorgan nicht als Dosierpumpe an. Denn dieses Förderorgan erlaubt keine dosierte Abgabe einer Teilmenge der jeweiligen Gießharzkomponente. Das Förderorgan 4 weist nämlich an der unteren Stirnseite eine Siebplatte

18 mit Bohrungen 19 auf, durch die die unterhalb des Förderorgans befindliche

Gießharzkomponente während der Aufbereitung in den Vormischer zurückströmt

(aaO S 8, letzter Abs). Außerdem ist zwischen Förderorgan und umgebendem Gehäuse ein Spalt 35 vorhanden, durch den ebenfalls ein Teil des unterhalb des Förderorgans befindlichen Stoffes in den Vormischer zurückgequetscht wird (aaO S 10,

letzter Satz). Zwar dient dieses Förderorgan auch dazu, nach beendeter Aufbereitung der Gießharzkomponente die Füllung der Dosierpumpen zu verbessern. Hierbei

wird Gießharz, soweit es nicht durch den Spalt zwischen Förderorgan und Gehäuse

unmittelbar in den Vormischer gequetscht wird, zu den Dosierpumpen gedrückt,

wobei der überschüssige Teil des geförderten Materials über Ventile 62, 65 und

Leitungen 70, 71 wieder in den Vormischer zurückfließen kann (aaO S 14, Abs 2). Im

Gegensatz zur Aufgabe einer Dosierpumpe ist somit in beiden Betriebsarten eine

exakte Dosierung des geförderten Materials weder angestrebt noch möglich.

Die übrigen von der Einsprechenden angeführten Druckschriften - DE 29 39 284 C2,

DE 82 29 300 U1 und der Prospekt der Firma Oxidkeramik - betreffen keine Dosierpumpen, sondern dienen dem Nachweis, daß der Einsatz von Keramikbauteilen bei

Pumpen grundsätzlich bekannt ist (vgl Merkmal 11 und 11.1).

2.3 Die beanspruchte Dosierpumpe ist ohne Zweifel gewerblich anwendbar und beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit, da eine derart gestaltete Dosierpumpe

dem zuständigen Fachmann durch den von der Einsprechenden angeführten Stand

der Technik auch in Verbindung mit seinem Fachwissen nicht nahegelegt wird.

Die Erfindung umfaßt mehrere Maßnahmen, die gemeinsam dem Ziel dienen, die

Genauigkeit von Dosierpumpen auch bei der Förderung hochviskoser Flüssigkeiten

mit abrasiven Füllstoffen zu erhöhen. Durch die Auswahl eines keramischen Materi-

als für Pumpkolben und Pumpzylinder, das an den Gleitflächen auf Maß geschliffen

ist, ergibt sich eine zuverlässige Abdichtung auch bei der Förderung abrasiver Medien. Durch die Führung des Pumpkolbens während des gesamten Hubes im Pumpzylinder werden Probleme beim Einfädeln des Pumpkolbens in den Pumpzylinder

und Absplitterungen im Bereich des Kolben- und Zylinderrandes vermieden. Die

weiter vorgesehene Zweischaligkeit des Pumpzylinder mit einer inneren Schale aus

keramischem Material und einer äußeren Schale aus Metall verbessert die Wärmeabfuhr vom inneren Keramikteil des Pumpzylinders und gewährleistet dessen Festigkeit und damit die dichte Passung zwischen den Gleitflächen von Pumpkolben

und Pumpzylinder. Um die Zufuhr des Fördermediums zum Pumpzylinder und damit

dessen Füllung zu verbessern, sind zudem beide Schalen des Pumpzylinders - auf

die unteren Begrenzungen der Durchbrüche ausgerichtet - trichterförmig gestaltet.

Zusätzlich verbessert noch die Förderschnecke die Füllung des Pumpzylinders. Zur

Gesamtheit all dieser Maßnahmen liefert der im Verfahren befindliche Stand der

Technik keine Anregungen.

Bei der aus der DE 32 41 108 A1 bekannten Dosierpumpe ist von den vorstehend

angeführten Maßnahmen als einzige der Einsatz einer Förderschnecke zur besseren

Füllung des Zylindergehäuses vorgesehen. Diese Maßnahme ist dort unbedingt erforderlich, da das Förderorgan mit seinem dreiteiligen Aufbau Dichtplatte - Manschettenkörper - Mitnehmerplatte der Befüllung des Abfüllgehäuses einen erheblichen Strömungswiderstand entgegensetzt.

Die Dosierpumpen nach der DE 34 11 165 A1 und der DE 21 18 744 B2 regen den

Fachmann möglicherweise an, anstelle des aus der DE 32 41 108 A1 bekannten

Förderorgans einen Pumpkolben vorzusehen. Dabei stehen ihm zwei Möglichkeiten

zur Verfügung: entweder überträgt er die aus der DE 34 11 165 A1 bekannte vollständige Einheit aus Pump- und Mischkolben - dann ist jedoch kein Raum für das

Förderschneckengehäuse mit der Förderschnecke; oder er überträgt allein den

Pumpkolben und verzichtet auf die Übertragung des Mischkolbens mit der Folge,

dass die Kolbenstange in einer Führungsplatte gelagert werden müßte. Bei beiden

Alternativen würde der Pumpkolben zum Befüllen des Abfüllgehäuses vollständig

aus dem Pumpzylinder gezogen. Auf eine Abdichtung des Pumpkolbens durch

Dichtringe könnte nicht verzichtet werden, da diese - wie bei der DE 34 11 165 A1

bekannt - ein Spiel zwischen Pumpkolben und Pumpzylinder erlauben, um das Wiedereinfädeln des Pumpkolbens in den Pumpzylinder zu erleichtern. Eine Zusammenschau der Druckschriften legt dem Fachmann somit lediglich eine Dosierpumpe

mit einem Pumpkolben nahe, der durch eine elastomere Dichtung abgedichtet ist und

zur Befüllung ganz aus den Pumpzylinder herausgezogen wird.

Aus der US 3 260 211 ist bekannt, einen Pumpkolben ohne Abdichtung durch Dichtringe über seinen gesamten Hub in einem Pumpzylinder zu führen. Diese Pumpe ist

jedoch für die Förderung hochviskoser Flüssigkeiten, die abrasive Füllstoffe enthalten können, offensichtlich ungeeignet. Es liegt nämlich auf der Hand, daß sich bei

dieser Pumpe abrasive Füllstoffe oberhalb des Ausgleichskolbens 18 ansammeln

und nach kurzer Zeit den Pumpzylinder 3a auffüllen würden, so daß der Pumpkolben

7a keinen vollständigen Hub ausführen könnte. Der Fachmann wird daher davon

abgehalten, dieser Druckschrift irgendwelche Merkmale, insbesondere das vorher

angeführte Einzelmerkmal zu entnehmen und auf Dosierpumpen für Gießharz zu

übertragen, zumal Ausführungen, die auf einen Vorteil dieser Anordnung des Pumpkolbens im Pumpzylinder hindeuten könnten, in dieser Druckschrift vollkommen

fehlen.

Der DE 29 39 284 C2, der DE 82 29 300 U1 und dem Prospekt der Firma Oxidkeramik ist lediglich der allgemeine Hinweis zu entnehmen, daß Pumpenteile wie

Pumpkolben oder Gleitringe aus einem keramischen Material bestehen können. Eine

Kombination aus Pumpkolben und Pumpzylinder ist jedoch in keiner Entgegenhaltung gezeigt, so daß dem Fachmann jedes Vorbild für die konstruktive Gestaltung

dieser Bauteile fehlt. Diese Druckschriften können somit lediglich anregen, die bekannten Pumpkolben und Pumpzylinder aus keramischem Material zu gestalten.

Die noch angeführte DE-OS 19 02 486 liegt neben der Sache, da dort nicht die Dosierpumpen, sondern Vormischer mit Mischvorrichtungen ausgebildet sind, von denen sich der Fachmann keine Anregungen für Dosierpumpen erwartet.

Da die übrigen, in der mündlichen Verhandlung nicht mehr aufgegriffenen Entgegenhaltungen dem Beanspruchten nicht näher kommen als der vorstehend abgehandelte Stand der Technik, kann auch daraus nichts hergeleitet werden, was das Beanspruchte ohne erfinderische Tätigkeit nahelegen könnte.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist daher patentfähig. Ihm können sich die

auf den Patentanspruch 1 rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 9 anschließen.

Winklharrer

Dr. Fuchs-Wissemann

Küstner

Bülskämper

prö