Rechtsprechung / BPatG / 2003
BPatG Beschluss vom 05.02.2003 – 28 W (pat) 89/02
28. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
5. Februar 2003
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
… 6.70
betreffend die Marke 399 63 934
hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die
mündliche Verhandlung vom 5. Februar 2003 durch den Vorsitzenden Richter
Stoppel, die Richterin Schwarz-Angele und den Richter Paetzold
beschlossen:
Die Hauptsache ist erledigt.
Kosten werden nicht auferlegt.
G r ü n d e
Mit Beschluss vom 6. März 2002 hat die Markenstelle für Klasse 12 auf den Widerspruch aus der Marke 964 625 die Löschung der angegriffenen Marke für
"Spielkarten, Spiele" angeordnet und im übrigen den Widerspruch zurückgewiesen. Hiergegen hat die Widersprechende Beschwerde eingelegt mit dem Antrag,
unter Aufhebung des angegriffenen Beschlusses die Löschung der angegriffenen
Marke auch für die Waren "Druckereierzeugnisse" anzuordnen. In der mündlichen
Verhandlung am 5. Februar 2003 hat der Beschwerdegegner jedoch auf die Waren "Druckereierzeugnisse" verzichtet, wodurch sich das Beschwerdeverfahren in
der Hauptsache erledigt hat. Hinsichtlich der Kosten sah der Senat nach der Sach-
und Rechtslage keinen Raum für eine entsprechende Billigkeitsentscheidung zu
Lasten eines der Beteiligten, zumal dies auch von keiner Partei beantragt worden
ist. Kosten waren daher nicht aufzuerlegen.
Stoppel
Richterin Schwarz-Angele hat
Paetzold
Urlaub und kann daher nicht
selbst unterschreiben.
Stoppel
Bb