Rechtsprechung / BPatG / 2003
BPatG Beschluss vom 10.04.2003 – 27 W (pat) 220/02
27. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
27 W (pat) 220/02 _______________________
(Aktenzeichen)
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B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache 10.99
…
betreffend die eingetragene Marke 397 00 042
hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
10. April 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Schermer, die Richterin
Friehe-Wich und den Richter Schwarz
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Markeninhaberin wird der Beschluss der
Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 7. August 2002 insoweit aufgehoben, als er die teilweise
Löschung der Marke 397 00 042 aufgrund des Widerspruchs aus
der Marke 395 49 139 anordnet.
Der Widerspruch aus der Marke 395 49 139 wird verworfen.
G r ü n d e
I.
Gegen die Eintragung der Marke
ua für "Audiosignalverteiler; Stromverteiler mit und ohne Messeinheiten; Patchfelder; Gehäusebleche für Stromverteiler und Stageboxen; Verstärker; Steuerpulte;
Steckverbinder" wurde Widerspruch eingelegt aus der prioritätsälteren Wortmarke
connext
die unter der Nr 395 49 139 für eine Vielzahl von Waren der Klasse 9 eingetragen
war. Die Markenstelle hat auf diesen Widerspruch die teilweise Löschung der jüngeren Marke für die vorgenannten Waren angeordnet. Hiergegen richtet sich die
Beschwerde der Markeninhaberin.
Die Inhaberin der Widerspruchsmarke hat am 15. November 2002 durch Erklärung
gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung ihrer Marke für
alle Waren und Dienstleistungen beantragt. Die Widerspruchsmarke wurde daraufhin am 20. Dezember 2002 gelöscht.
II.
Auf die Beschwerde war der angefochtene Beschluss aufzuheben, weil die Widerspruchsmarke auf den Antrag ihrer Inhaberin gelöscht wurde. Hierdurch ist der Widerspruch nachträglich unzulässig geworden, so dass dem Beschluss die Grundlage entzogen wurde.
Hinsichtlich der Kosten verbleibt es bei der Regel des § 71 Abs 1 S 2 MarkenG.
Gründe, hiervon abzuweichen, sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
Dr. Schermer
Schwarz
Friehe-Wich
Pü