Rechtsprechung / BPatG / 2003

BPatG Beschluss vom 10.04.2003 – 27 W (pat) 220/02

27. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

27 W (pat) 220/02 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache 10.99

betreffend die eingetragene Marke 397 00 042

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

10. April 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Schermer, die Richterin

Friehe-Wich und den Richter Schwarz

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Markeninhaberin wird der Beschluss der

Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 7. August 2002 insoweit aufgehoben, als er die teilweise

Löschung der Marke 397 00 042 aufgrund des Widerspruchs aus

der Marke 395 49 139 anordnet.

Der Widerspruch aus der Marke 395 49 139 wird verworfen.

G r ü n d e

I.

Gegen die Eintragung der Marke

ua für "Audiosignalverteiler; Stromverteiler mit und ohne Messeinheiten; Patchfelder; Gehäusebleche für Stromverteiler und Stageboxen; Verstärker; Steuerpulte;

Steckverbinder" wurde Widerspruch eingelegt aus der prioritätsälteren Wortmarke

connext

die unter der Nr 395 49 139 für eine Vielzahl von Waren der Klasse 9 eingetragen

war. Die Markenstelle hat auf diesen Widerspruch die teilweise Löschung der jüngeren Marke für die vorgenannten Waren angeordnet. Hiergegen richtet sich die

Beschwerde der Markeninhaberin.

Die Inhaberin der Widerspruchsmarke hat am 15. November 2002 durch Erklärung

gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung ihrer Marke für

alle Waren und Dienstleistungen beantragt. Die Widerspruchsmarke wurde daraufhin am 20. Dezember 2002 gelöscht.

II.

Auf die Beschwerde war der angefochtene Beschluss aufzuheben, weil die Widerspruchsmarke auf den Antrag ihrer Inhaberin gelöscht wurde. Hierdurch ist der Widerspruch nachträglich unzulässig geworden, so dass dem Beschluss die Grundlage entzogen wurde.

Hinsichtlich der Kosten verbleibt es bei der Regel des § 71 Abs 1 S 2 MarkenG.

Gründe, hiervon abzuweichen, sind weder vorgetragen noch ersichtlich.

Dr. Schermer

Schwarz

Friehe-Wich