Rechtsprechung / BPatG / 2003
BPatG Beschluss vom 22.07.2003 – 17 W (pat) 36/03
17. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
22. Juli 2003
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 195 02 321
… 6.70
…
hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 22. Juli 2003 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
Richters Dipl.-Phys. Grimm sowie der Richter Dr. Schmitt, Dipl.-Phys. Dr. Kraus
und Dipl.-Ing. Schuster
beschlossen:
Die Beschwerde der Patentinhaberin wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Auf die am 26. Januar 1995 beim Deutschen Patentamt eingegangene Patentanmeldung 195 02 321.8 wurde das Patent mit der Bezeichnung „Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung polarisierender Gläser aus Gläsern, die submikroskopisch
kleine Fremdphasen enthalten“ erteilt. Veröffentlichungstag der Patenterteilung ist
der 9. Mai 1996.
Nach Prüfung eines Einspruchs hat die Patentabteilung 51 des Deutschen Patent-
und Markenamts mit Beschluss vom 6. März 2001 das Patent widerrufen.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Patentinhaberin, mit der
sie das Patent in beschränktem Umfang verteidigt.
Gemäß Hauptantrag gelten die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 4 vom
4. Juli 2003, eingegangen am 7. Juli 2003, sowie die Patentansprüche 2, 3 und 5
in der erteilten Fassung.
Die Patentansprüche 1 und 4 haben folgenden Wortlaut:
„1. Verfahren zur Herstellung polarisierender Gläser aus Gläsern,
welche submikroskopisch kleine Fremdphasen enthalten, durch
Erhitzen auf Temperaturen um die Glastransformationstemperatur
Tg und Deformieren eines im Verhältnis zur Längsausdehnung des
Glases schmalen, die gesamte Querschnittsfläche einschließenden Querstreifens eines unter mechanischer Spannung stehenden
Glases in einer parallel zur Richtung der angreifenden Deformationskraft zur Trennung von kraftaufbringenden Teilen und
hochpräzisen Regelteilen kontinuierlich bewegten Heizzone,
wobei ein Regelprogramm auf der Grundlage der gemessenen
Prozessgröße Deformationsgeschwindigkeit des Glases sowie der
vorgegebenen Startparameter geometrische Maße des nicht deformierten Glases, gewünschter Deformationsgrad des Glases
und einer gleichzeitig zur Deformation ablaufenden Simulation,
welche auf der Grundlage der gemessenen Prozessgrößen Deformationsgeschwindigkeit des Glases und Temperatur der Heizzone, der Startparameter sowie der Materialparameter des Glases, den Verlauf der ortsabhängigen Größen Temperatur, Querschnitt und Geschwindigkeit des Glases in der Heizzone berechnet, die Geschwindigkeit der Heizzone zur Regelung der Deformationsgeschwindigkeit des Glases so steuert, dass die dem gewünschten Deformationsgrad entsprechende Deformationsgeschwindigkeit konstant gehalten wird.
4. Vorrichtung zur Herstellung polarisierender Gläser aus Gläsern,
welche submikroskopisch kleine Fremdphasen enthalten, gemäß
dem Verfahren nach Anspruch 1, bestehend aus einer zur Trennung von kraftaufbringenden Teilen und hochpräzisen Regelteilen parallel zur Deformationsrichtung des Glases beweglichen
Vorrichtung zur Erhitzung einer Zone des Glases, das an einem
Ende mit einer Halterung befestigt und am anderen Ende in Kraftrichtung beweglich gelagert und mit einer Deformationsvorrichtung
verbunden ist, welche mit einer Vorrichtung zur Messung der in
der Kraftrichtung auftretenden Verformung des Glases versehen
ist, sowie einem Regelprogramm, das auf der Grundlage der gemessenen Prozessgröße Verformung des Glases sowie der vorgegebenen Startparameter geometrische Maße des nicht verformten Glases, gewünschter Deformationsgrad des Glases und
einer gleichzeitig zur Deformation ablaufenden Simulation, welche
auf der Grundlage der gemessenen Prozessgrößen Verformung
des Glases und Temperatur der Heizzone, der Startparameter
sowie vorgegebener Materialparameter des Glases, den Verlauf
der ortsabhängigen Größen Temperatur, Querschnitt und Geschwindigkeit des Glases in der Heizzone berechnet, die Geschwindigkeit der Heizzone zur Regelung der Deformationsgeschwindigkeit des Glases so steuert, dass die dem gewünschten
Deformationsgrad entsprechende Deformationsgeschwindigkeit
konstant gehalten wird.“
Gemäß Hilfsantrag 1 ist der Patentanspruch 1 nach Hauptantrag durch den am
22. Juli 2003 überreichten Patentanspruch 1 mit folgendem Wortlaut ersetzt:
„1. Verfahren zur Herstellung polarisierender Gläser aus Gläsern,
welche submikroskopisch kleine Fremdphasen enthalten, durch
Erhitzen auf Temperaturen um die Glastransformationstemperatur
Tg und Deformieren eines im Verhältnis zur Längsausdehnung
des Glases schmalen, die gesamte Querschnittsfläche einschließenden Querstreifens eines unter mechanischer Spannung
stehenden Glases in einer parallel zur Richtung der angreifenden
Deformationskraft zur Trennung von kraftaufbringenden Teilen
und hochpräzisen Regelteilen kontinuierlich bewegten Heizzone, wobei ein Regelprogramm auf der Grundlage der gemessenen Prozessgröße Deformationsgeschwindigkeit des Glases sowie der vorgegebenen Startparameter geometrische Maße des
nicht deformierten Glases, gewünschter Deformationsgrad des
Glases und einer gleichzeitig zur Deformation ablaufenden Simulation, welche auf der Grundlage der gemessenen Prozessgrößen
Deformationsgeschwindigkeit des Glases und Temperatur der
Heizzone, der Startparameter sowie der Materialparameter des
Glases, den Verlauf der ortsabhängigen Größen Temperatur,
Querschnitt und Geschwindigkeit des Glases in der Heizzone berechnet, die Geschwindigkeit der Heizzone zur Regelung der Deformationsgeschwindigkeit des auf einer Seite gehalterten und
auf der anderen Seite beweglich gelagerten Glases so steuert,
dass die dem gewünschten Deformationsgrad entsprechende
Deformationsgeschwindigkeit konstant gehalten wird.“
Gemäß Hilfsantrag 2 gelten die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 2, überreicht am 22. Juli 2003, sowie der Patentanspruch 5 in der erteilten Fassung.
Die Patentansprüche 1 und 2 lauten:
“1. Verfahren zur Herstellung polarisierender breiter Gläser
großer Flächenabmessungen aus Gläsern, welche submikroskopisch kleine Fremdphasen enthalten, durch Erhitzen auf
Temperaturen um die Glastransformationstemperatur Tg und Deformieren eines im Verhältnis zur Längsausdehnung des Glases
schmalen, die gesamte Querschnittsfläche einschließenden Querstreifens eines unter durch eine Druckvorrichtung erzeugten
mechanischer Spannung stehenden Glases in einer parallel zur
Richtung der angreifenden Deformationskraft zur Trennung von
kraftaufbringenden Teilen und hochpräzisen Regelteilen kontinuierlich bewegten Heizzone, wobei ein Regelprogramm auf der
Grundlage der gemessenen Prozessgröße Deformationsgeschwindigkeit des Glases sowie der vorgegebenen Startparameter
geometrische Maße des nicht deformierten Glases, gewünschter
Deformationsgrad des Glases und einer gleichzeitig zur Deformation ablaufenden Simulation, welche auf der Grundlage der gemessenen Prozessgrößen Deformationsgeschwindigkeit des Glases und Temperatur der Heizzone, der Startparameter sowie der
Materialparameter des Glases, den Verlauf der ortsabhängigen
Größen Temperatur, Querschnitt und Geschwindigkeit des Glases
in der Heizzone berechnet, die Geschwindigkeit der Heizzone zur
Regelung der Deformationsgeschwindigkeit des Glases so steuert,
dass die dem gewünschten Deformationsgrad entsprechende
Deformationsgeschwindigkeit konstant gehalten wird.
2. Vorrichtung zur Herstellung polarisierender breiter Gläser
großer Flächenabmessungen aus Gläsern, welche submikroskopisch kleine Fremdphasen enthalten, gemäß dem Verfahren
nach Anspruch 1, bestehend aus einer zur Trennung von kraftaufbringenden Teilen und hochpräzisen Regelteilen parallel
zur Deformationsrichtung des Glases beweglichen Vorrichtung zur
Erhitzung einer Zone des Glases, das an einem Ende mit einer
Halterung befestigt und am anderen Ende in Kraftrichtung beweglich gelagert und mit einer als Druckvorrichtung ausgebildeten
Deformationsvorrichtung verbunden ist, welche mit einer Vorrichtung zur Messung der in der Kraftrichtung auftretenden Verformung des Glases versehen ist, sowie einem Regelprogramm, das
auf der Grundlage der gemessenen Prozessgröße Verformung
des Glases sowie der vorgegebenen Startparameter geometrische
Maße des nicht verformten Glases, gewünschter Deformationsgrad des Glases und einer gleichzeitig zu Deformation ablaufenden Simulation, welche auf der Grundlage der gemessenen Prozessgrößen Verformung des Glases und Temperatur der Heizzone, der Startparameter sowie vorgegebener Materialparameter
des Glases, den Verlauf der ortsabhängigen Größen Temperatur,
Querschnitt und Geschwindigkeit des Glases in der Heizzone berechnet, die Geschwindigkeit der Heizzone zur Regelung der Deformationsgeschwindigkeit des Glases so steuert, dass die dem
gewünschten Deformationsgrad entsprechende Deformationsgeschwindigkeit konstant gehalten wird.“
Es sind folgende Druckschriften in Betracht gezogen worden:
1) DE 31 16 081 A1
2) US 44 86 213
3) US 42 82 022
4) US 36 53 863
5) Drost Wolf-Gernot: „Rotationsellipsoidförmige Silberkolloide in Glasoberflächen – Herstellung, Nachweis und Anwendungsmöglichkeiten“ als Dissertation, Fakultät für Naturwissenschaften des wissenschaftlichen Rates der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Juli 1991
6) BROCKHAUS Naturwissenschaften und Technik, F.A.Brockhaus
Wiesbaden, 1983, 3. Band, S. 127 und 128.
Die Patentinhaberin führte im wesentlichen aus, bei dem aus Druckschrift 5 bekannten Verfahren zur Herstellung polarisierender Gläser sei die für die Nachführung eines Glases in eine ortsfeste Heizzone benötigte Kraft der Zugkraft überlagert, die zur Deformation des erhitzten Bereichs des Glases erforderlich sei. Die
Zugkraft wirke auf Regelteile einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens,
mit denen die Nachführgeschwindigkeit des Glases zur Erzielung einer konstanten
Deformationsgeschwindigkeit gesteuert werde. Die Verbindung von Regelteilen
und kraftaufbringenden Teilen erschwere eine präzise Regelung der Nachführgeschwindigkeit. Mit dem patentgemäßen Verfahren hingegen werde eine Trennung
von kraftaufbringenden Teilen und Regelteilen erreicht, indem ein Ende des Glases ortsfest eingespannt werde und am anderen, beweglichen Ende die Zugkraft
zur Deformation des Glases angreife, während das Glas mittels einer kontinuierlich bewegten Heizzone bereichsweise erhitzt werde und die Geschwindigkeit der
Heizzone zur Erzielung einer konstanten Deformationsgeschwindigkeit gesteuert
werde. Dies erfordere ein völlig anderes Regelprogramm als das aus der Druckschrift 5 entnehmbare Programm. Das Verfahren schließe daher auch ein speziell
entwickeltes Regelprogramm ein, das über das Fachübliche hinausgehe. Darüber
hinaus ermögliche das patentgemäße Verfahren auch die Deformation des Glases
mittels Druckkräften, vgl. Hilfsantrag 2, während bei dem bekannten Verfahren nur
Zugkräfte angewendet werden könnten.
Die Druckschrift 5 gebe keine Anregung, die zum Verfahren gemäß Patentanspruch 1 nach Hauptantrag und den beiden Hilfsanträgen führe. Dies gelte auch
für beanspruchte Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Die Patentinhaberin beantragt,
den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das angegriffene
Patent in beschränktem Umfang mit folgenden Unterlagen aufrechtzuerhalten:
Patentansprüche 1 und 4 vom 4. Juli 2003, eingegangen am
7. Juli 2003, Patentansprüche 2, 3 und 5 gemäß der Patentschrift,
noch anzupassende Beschreibung, zwei Blatt Zeichnungen mit
Figuren 1 bis 3 gemäß der Patentschrift,
hilfsweise Patentanspruch 1, überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 22. Juli 2003, im übrigen die vorgenannten Unterlagen,
weiter hilfsweise Patentansprüche 1 und 2, überreicht in der
mündlichen Verhandlung vom 22. Juli 2003, Patentanspruch 5
gemäß der Patentschrift als Patentanspruch 3 mit Rückbeziehung
auf Patentanspruch 2, im übrigen die vorgenannten Unterlagen.
Die Einsprechenden beantragen,
die Beschwerde zurückzuweisen.
Die Einsprechenden machen geltend, der jeweilige Gegenstand der nebengeordneten Patentansprüche nach Haupt- sowie Hilfsantrag 1 und 2 sei unzulässig erweitert, da ursprünglich nicht offenbart sei, als Prozessgrößen die
Deformationsgeschwindigkeit des Glases und die Temperatur der Heizzone zu
messen und mit diesen Größen sowie weiteren Parametern eine Simulation zur
Berechnung des Verlaufs der ortsabhängigen Größen Temperatur, Querschnitt
und Geschwindigkeit des Glases in der Heizzone durchzuführen.
Das patentgemäße Verfahren sowie die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ergebe sich in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik gemäß
Druckschrift 5, denn der Fachmann erkenne ohne weiteres, dass die Relativbewegung zwischen Glas und Heizzone nicht nur, wie bekannt, bei ortsfester Heizzone
durch Bewegen des Glases, sondern ebenso gut auch umgekehrt durch Bewegen
der Heizzone bei ortsfester Halterung des Glases realisierbar sei. Die nötige Anpassung des Regelprogramms gehe über das Fachübliche nicht hinaus.
Zudem sei es aus der Druckschrift 5 bekannt, das Glas durch Druck zu deformieren, wie dies bei dem Verfahren und bei der Vorrichtung nach Hilfsantrag 2 der
Fall sei.
II.
Die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde ist zulässig aber nicht begründet,
da der jeweilige Gegenstand der nebengeordneten Patentansprüche nach Hauptantrag und den beiden Hilfsanträgen nicht patentfähig ist.
A. Hauptantrag.
1. Das Verfahren nach Patentanspruch 1 ist zwar neu, beruht aber nicht auf einer
erfinderischen Tätigkeit.
Der Patentanspruch 1 unterscheidet sich vom Patentanspruch 1 in der erteilten
Fassung lediglich durch die Einfügung des mit der Bewegung der Heizzone verfolgten Zieles, nämlich die Trennung von kraftaufbringenden Teilen und hochpräzisen Regelteilen. Sein Gegenstand ist somit gegenüber dem Gegenstand des
erteilten Patentanspruchs 1 sachlich unverändert, geht aber wie dieser bezüglich
der das Regelprogramm betreffenden Merkmale über den Inhalt der ursprünglichen Patentanmeldung hinaus, der nur entnehmbar ist, daß ein speziell entwickeltes Regelprogramm vorgesehen ist, das auf komplexen Regelalgorithmen
und auf einer Prozesssimulation basiert, die auf der Grundlage einzugebender
Startparameter gleichzeitig zur Deformation abläuft, und dass das Regelprogramm
die Deformationsgeschwindigkeit des Glases computergestützt in eine Geschwindigkeit der Heizzone umsetzt, wobei die Computerregelung die mittels eines Wegaufnehmers gemessene Deformation des Glases in die entsprechende Zieh- bzw.
Deformationsgeschwindigkeit des Glases umsetzt, vgl. ursprüngliche Beschreibung, S. 2, 1. Abs. und 2. Abs., Z. 6 bis 8 iVm S. 3, 1. und 2. Ausführungsbeispiel
sowie den ursprünglichen Patentanspruch 1. Somit sind die das Regelprogramm
betreffenden Merkmale im Patentanspruch 1, wonach als Prozessgrößen die Deformationsgeschwindigkeit des Glases sowie die Temperatur der Heizzone gemessen werden und eine Simulation abläuft, die mit diesen Prozessgrößen den
Verlauf der ortsabhängigen Größen Temperatur, Querschnitt und Geschwindigkeit
des Glases in der Heizzone berechnet, ursprünglich nicht offenbart, so dass diese
Merkmale nicht zur Begründung der Patentfähigkeit herangezogen werden können.
Aus der Druckschrift 5 ist ein Verfahren zur Herstellung polarisierender Gläser bekannt, bei dem ein Glas, das submikroskopisch kleine Metallpartikel (Fremdphasen) enthält und unter mechanischer Spannung steht, in einer Heizzone (Ofen) auf
eine Temperatur um die Transformationstemperatur Tg erhitzt und in diesem Bereich deformiert wird. Die Heizzone ist ortsfest und erstreckt sich über einen die
gesamte Querschnittsfläche des Glases einschließenden, im Verhältnis zur
Längsausdehnung schmalen Querstreifen des Glases, während das Glas parallel
zur Richtung der angreifenden Deformationskraft durch die Heizzone bewegt wird.
Zur Glasnachführung in die Heizzone ist das eine Ende des Glases mit einem Seil
verbunden, das über eine Umlenkrolle (1) zu einer Seilwinde geführt ist, während
am anderen Ende des Glases ein über eine weitere Umlenkrolle (2) laufendes
Zugseil befestigt ist. Ein am Zugseil angehängtes Gewicht bestimmt die am Glas
angreifende Zugkraft. Es ist ein Regelprogramm vorgesehen, das auf der
Grundlage des mit einem Wegaufnehmer an der Umlenkrolle (2) gemessenen,
hauptsächlich der Verformung des Glases entsprechenden Weges die Nachführung derart steuert, dass das Glas im stationären Zustand makroskopisch homogen verstreckt wird, vgl. Abb. 8 mit zugehöriger Beschreibung, S. 18 bis S. 22,
1. Abs.
Im Unterschied dazu wird bei dem Verfahren gemäß Patentanspruch 1 die Heizzone bewegt und das Glas ortsfest gehalten sowie entsprechend der ursprünglichen Offenbarung mittels eines auf komplexen Regelalgorithmen basierenden
Regelprogramms die Geschwindigkeit der Heizzone abhängig von der gemessenen Deformation des Glases gesteuert, wobei das Regelprogramm zudem noch
auf einer Prozesssimulation basiert, die auf der Grundlage einzugebender Startparameter gleichzeitig zur Deformation abläuft.
Diese Abänderung des bekannten Verfahrens liegt für den Fachmann, einen mit
der Herstellung polarisierender Gläser befassten Physiker, nahe. Bei dem bekannten Verfahren wirkt die am Glas angreifende Zugkraft zur Deformation des
Glases auf die Seilwinde als Regelteil mit der das Glas unter Steuerung durch das
Regelprogramm in die ortsfeste Heizzone nachgeführt wird, da die bewegliche
Halterung des Glases die Zugkraft aufnehmen muss, wodurch die Zugkraft auch
auf Regelteile wirkt. Wenn sich in der Praxis herausstellt, dass die bewegliche
Halterung für die Anwendung hoher Zugkräfte ungeeignet ist, weil unter anderem
auch die Regelung der Relativgeschwindigkeit zwischen Glas und Heizzone durch
die auf Regelteile wirkenden Zugkräfte erschwert wird, liegt es nahe, die bewegliche Halterung durch eine ortsfeste Halterung zu ersetzen, so dass die ortsfeste
Einspannung die Zugkraft aufnehmen kann, und demzufolge für die nötige Relativbewegung die Heizzone verschiebbar anzuordnen, womit sich eine Trennung
von kraftaufbringenden Teilen und Regelteilen ergibt. Diese Modifikation des bekannten Verfahrens wird der Fachmann selbstverständlich in Betracht ziehen, da
es für die Verformung des Glases bzw. der Fremdphasen unerheblich ist, wie die
nötige Relativbewegung zwischen Glas und Heizzone zustande kommt. Diese
Modifikation erfordert zwangsläufig ein andersartiges Regelprogramm, da abhängig von der gemessenen Deformation des Glases nunmehr die Geschwindigkeit
der Heizzone zu steuern ist. Da es zudem in der Regeltechnik üblich ist, in den
Regelkreis zusätzlich überwachend einzugreifen, und zwar mit einer gleichzeitig
mit der Regelung ablaufenden Simulation auf der Grundlage von in die Regelung
eingehenden Startparametern, liegt es nahe, zur Verbesserung des Regelprogramms eine derartige Prozesssimulation einzubeziehen. Darüber hinausgehende
patentbegründende Maßnahmen zur Regelung der Geschwindigkeit der Heizzone
sind ursprünglich nicht offenbart.
Das Verfahren nach Patentanspruch 1 ergibt sich somit für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik, so dass der Patentanspruch 1
keinen Bestand hat.
2. Der Gegenstand des nebengeordneten Patentanspruchs 4 betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Patentanspruch 1, die hinsichtlich des
Regelprogramms wie das Verfahren nach Patentanspruch 1 über den Inhalt der
ursprünglichen Patentanmeldung hinausgeht.
Die Vorrichtung, soweit sie ursprünglich offenbart ist, ist analog zum Verfahren
gegenüber der aus Druckschrift 5 bekannten Vorrichtung abgeändert. Aus den
zum Verfahren genannten Gründen beruht diese Abänderung nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, so dass der Patentanspruch 4 keinen Bestand hat.
Die auf den Patentanspruch 1 zurückbezogenen Patentansprüche 2 und 3 sowie
der auf den Patentanspruch 4 zurückbezogene Patentanspruch 5 haben somit
ebenfalls keinen Bestand.
B. Hilfsantrag 1.
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 geht ebenso wie der Gegenstand des
Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag bezüglich der das Regelprogramm betreffenden Merkmale über den Inhalt der ursprünglichen Patentanmeldung hinaus.
Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 unterscheidet sich vom Patentanspruch 1 nach Hauptantrag nur durch die Einfügung, dass das Glas auf einer Seite
gehaltert und auf der anderen Seite beweglich gelagert ist, womit der Unterschied
zu dem aus Druckschrift 5 bekannten Verfahren verdeutlicht werden soll. Dieser
Unterschied ist bereits dem Verfahren gemäß Patentanspruch 1 nach Hauptantrag
zugrundegelegt, wie die Ausführungen zum Hauptantrag zeigen. Somit ist aus den
dort genannten Gründen auch das Verfahren gemäß Patentanspruch 1 nach
Hilfsantrag 1 nicht patentfähig.
Für die übrigen Patentansprüche 2 bis 5, die denjenigen des Hauptantrags entsprechen, gilt das zum Hauptantrag Gesagte.
C. Hilfsantrag 2.
Der jeweilige Gegenstand der nebengeordneten Patentansprüche 1 und 2 geht
ebenso wie der jeweilige Gegenstand der nebengeordneten Patentansprüche 1
und 4 nach Hauptantrag bezüglich der das Regelprogramm betreffenden Merkmale über den Inhalt der ursprünglichen Patentanmeldung hinaus.
Das Verfahren gemäß Patentanspruch 1 und die Vorrichtung gemäß Patentanspruch 2 unterscheiden sich von dem Verfahren gemäß Patentanspruch 1 und der
Vorrichtung gemäß Patentanspruch 4 nach Hauptantrag dadurch, dass anstelle
von Zugkräften mittels einer Druckvorrichtung erzeugte Druckkräfte zur Deformation des Glases verwendet werden. Wie zum Hauptantrag ausgeführt wurde, ist
bei dem in naheliegender Weise sich ergebenden, modifizierten Verfahren zur
Trennung von kraftaufbringenden Teilen und Regelteilen das eine Ende des Glases ortsfest gehalten, so dass diese Einspannung eine am anderen Ende des
Glases angreifende Kraft zur Deformation des Glases aufnehmen kann. Dies ermöglicht aber nicht nur die Anwendung von Zug-, sondern auch von Druckkräften,
wie der Fachmann ohne weiteres erkennt. Da zudem die Druckschrift 5 die Deformation des Glases mittels Druckkräften erwähnt, vgl. S. 2, Abs. b), liegt es
nahe, das modifizierte Verfahren zur Deformation des Glases mittels Druckkräften
zu nutzen. Dies gilt analog auch für die Vorrichtung.
Der jeweilige Gegenstand der nebengeordneten Patentansprüche 1 und 2 ergibt
sich somit ebenfalls in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik.
Daher haben die Patentansprüche 1 und 2 sowie auch der auf den Patentanspruch 2 zurückbezogene Patentanspruch 3 keinen Bestand.
Grimm
Dr. Schmitt
Dr. Kraus
Schuster
Bb