Rechtsprechung / BPatG / 2003
BPatG Beschluss vom 13.08.2003 – 20 W (pat) 59/02
20. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
13. August 2003
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung P 41 35 293.9-32
…
hat der 20. Senat des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom
13. August 2002 durch den Richter Dipl.-Phys. Kalkoff als Vorsitzenden sowie den
Richter Dipl.-Phys. Dr. Hartung, die Richterin Martens und den Richter
Dipl.-Phys. Dr. Zehendner 6.70
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I
Die Anmeldung ist durch den Beschluß der Prüfungsstelle für Klasse H 04 Q vom
3. Juni 2002 aus den Gründen des Bescheides vom 30. Januar 2002 zurückgewiesen worden. Der Beschluß stützt sich auf die Entgegenhaltung
(1) US 4 918 439 A,
gegenüber dem durch diese Druckschrift belegten Stand der Technik beruhe der
Gegenstand des Anspruchs 1 vom 21. September 1995 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Im Verfahren vor dem Bundespatentgericht wurde noch die Druckschrift
(2)
US 4 866 434 A
in Betracht gezogen.
Die Anmelderin stellte den Antrag,
den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent mit
Patentanspruch 1 vom 21. September 1995 zu erteilen.
Der Patentanspruch 1 lautet:
"1. Verfahren zum Betreiben einer multifunktionalen Fernbedienung, aufweisend einen Mikroprozessor (8), ein Tastenfeld
(1), welches eine Mode-Taste und Setz-Taste sowie normale Tasten aufweist, eine Empfangseinheit mit einer lichtempfangenden Diode (6) und einem Empfänger (3) zum
Empfangen von Lerndaten von einer anderen Fernbedienung während einer Lernfunktion, ein ROM (5) zum Speichern eines Betriebsprogramms und von Daten einer gewünschten zu steuernden Vorrichtung, ein RAM (5') zum
zwischenzeitlichen Speichern der über die Empfangseinheit
eingegebenen Lerndaten und zum Speichern von Steuercodedaten für die zu steuernde Vorrichtung, wobei die Steuercodedaten über das Tastenfeld (1) innerhalb einer MBR-
Funktion eingegeben wurden, eine Übertragungseinheit mit
einer lichtemittierenden Diode (7) und einem Übertrager (4)
zum Lesen der in dem ROM (5) und dem RAM (5') gespeicherten Daten und zum Übertragen dieser Daten an die zu
steuernde Vorrichtung gemäß einem Tasteneingabesignal,
welches mittels dem Tastenfeld (1) während eines Normalbenutzungsmodes erzeugt worden ist, und eine Anzeigeneinheit (2) zum Anzeigen von Informationsdaten für den Benutzer, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
Überprüfen, ob die Mode-Taste, durch die eine MBR- oder
eine Lern-Funktion auswählbar ist, die Setz-Taste, durch
die ein Setz- oder Benutzer-Mode auswählbar ist oder eine
normale Taste auf dem Tastenfeld (1) gedrückt worden ist;
1.
für den Fall, daß während des Überprüfungsschritts keine Taste gedrückt worden ist, Zurückkehren in einen
Wartezustand;
2.
für den Fall, daß eine Taste gedrückt worden ist, Überprüfen, ob es sich um die Mode-Taste handelt, und für
den Fall, daß es sich um die Mode-Taste handelt, Anzeigen der Lernfunktion auf der Anzeige, falls vorher die
MBR-Funktion vorlag und Anzeigen der MBR-Funktion
auf der Anzeige, falls vorher die Lernfunktion vorlag sowie Rückkehren in den Wartemode;
3.
falls die Mode-Taste nicht gedrückt worden ist, Überprüfen, ob die Setz-Taste gedrückt worden ist (114),
wobei
4.1 für den Fall, daß die Setz-Taste gedrückt wurde, überprüft wird, ob bisher der Setz-Mode vorlag, und, falls
dies der Fall ist, in den Benutzer-Mode (138) übergegangen und anschließend in den Wartezustand zurückgekehrt wird, wobei für den Fall, daß bisher der Benutzer-Mode vorlag, in den Setz-Mode übergegangen wird
(130) und die momentan entsprechend vorliegende
Funktion "MBR" und "Lernen" blinkend angezeigt wird
und anschließend in den Tastenüberprüfungsschritt zurückgekehrt wird, und wobei
4.2 für den Fall, daß die Setztaste nicht gedrückt wurde und
es sich somit um eine normale Taste handelt, die gedrückt wurde, Überprüfen, ob momentan der Benutzer-
oder Setz-Mode vorliegt (115), wobei
falls der Benutzer-Mode vorliegt, die eingegebenen Daten zusammen mit der vorliegenden MBR- oder Lern-
Funktion angezeigt werden (116, 117, 118) und anschließend in den Wartezustand zurückgekehrt wird,
und wobei
für den Fall, daß der momentane Mode der Setz-Mode
ist, überprüft wird, ob die MBR-Funktion oder die Lernfunktion (119) momentan vorliegt, wobei
für den Fall, daß die MBR-Funktion vorliegt, die eingegebenen Tastensignale als entsprechende Steuercodedaten verarbeitet und angezeigt werden (120) und anschließend in den Tastenabfrageschritt zurückgekehrt
wird, und wobei
für den Fall, daß die Lernfunktion vorliegt, Daten, die
von einer anderen Fernbedienung gesendet werden,
empfangen, entsprechend gespeichert werden und anschließend
in den Abtastungsschritt zurückgekehrt
wird."
Zur Begründung ihres Antrags führt die Anmelderin im wesentlichen aus, daß das
erfindungsgemäße Verfahren im Gesamtzusammenhang seiner Merkmale eine
vorteilhafte Wirkung entfalte, indem insbesondere durch das Zusammenwirken einer Mode-Taste und einer Setz-Taste die Benutzung der Fernbedienung für den
Benutzer erleichtert werde. Das erfindungsgemäße Verfahren sei außerdem so zu
verstehen, daß nach Auswahl des MBR-Modes mittels Mode-Taste eine Auswahl
des zu steuernden Gerätes durch Eingabe eines Steuercodes erfolge und dann
werde mittels Setztaste in den Benutzer-Mode für das ausgewählte Gerät gewechselt.
II
Die Beschwerde ist zulässig, führt jedoch nicht zum Erfolg, weil der Gegenstand
des Anspruchs 1 nicht patentfähig ist.
Die gewerbliche Anwendbarkeit und die Neuheit des Verfahrens nach Anspruch 1
mögen zwar gegeben sein; jedoch beruht das Verfahren nicht auf erfinderischer
Tätigkeit, weil es sich für den Fachmann, hier ein Hochschulingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik mit Berufserfahrung und mehrjähriger Entwicklertätigkeit
auf dem Gebiet der multifunktionalen Fernbedienungen, in naheliegender Weise
aus dem Stand der Technik ergibt.
Aus der Druckschrift (2), vergleiche Abstract und Figur 4 in Verbindung mit Spalte 5 Zeile 47 bis Spalte 6 Zeile 54, ist eine multifunktionale Fernbedienung als bekannt entnehmbar, die einen Mikroprozessor 400 aufweist, dazu ein Tastenfeld 430 mit insbesondere einer (Setz- (Toggle-)) Taste 434 sowie normalen Tasten 432, einer Empfangseinheit 440 mit einer lichtempfangenden Diode und einem Empfänger zum Empfangen von Lerndaten von einer anderen Fernbedienung während einer Lernfunktion (Sp 6 Z 7-10), einem ROM zum Speichern eines
Betriebsprogramms (402, Sp 6 Z 41-45) und von Daten einer gewünschten zu
steuernden Vorrichtung (Sp 6 Z 30-34), einem RAM 420, 422, 424, 426 zum zwischenzeitlichen Speichern der über die Empfangseinheit eingegebenen Lerndaten
(Sp 6 Z 7-15) und zum Speichern von Steuercodedaten für die steuernde Vorrichtung, wobei die Steuercodedaten über das Tastenfeld innerhalb einer MBR-Funktion eingegeben wurden (Sp 5 Z 60-63, Sp 6 Z 39-54, Fig 5a). Weiter weist die bekannte Fernbedienung eine Übertragungseinheit 460 mit einer lichtemittierenden
Diode 470 und einem Übertrager zum Lesen der in dem ROM und dem RAM gespeicherten Daten und zum Übertragen dieser Daten an die steuernde Vorrichtung
auf, gemäß einem Tasteneingabesignal, welches mittels dem Tastenfeld während
eines Normalbenutzungsmodes erzeugt worden ist, Spalte 5 Zeilen 60 bis 63,
Spalte 6 Zeilen 16 bis 26 und Zeilen 39 bis 45. Eine Anzeigeneinheit zum Anzeigen von Informationsdaten für den Benutzer sieht der Fachmann bei Bedarf aufgrund seines Fachwissens vor, insbesondere wenn eine solche zur Bedienungsfreundlichkeit beiträgt, vgl als Beleg für das einschlägige Fachwissen die Druckschrift (1), Figur 1b, Anzeigeneinheit 14, Spalte 3 Zeilen 43-53. Des weiteren wird
bei dem aus (2) als bekannt entnehmbaren Verfahren überprüft, ob eine Taste 432, insbesondere eine (Setz-) Taste 434 und gegebenenfalls weitere Tasten,
auf dem Tastenfeld 430 gedrückt worden sind, Spalte 5 Zeile 60 bis Spalte 6 Zeile 6 (entsprechend Anspruch 1: Präambel zu den Verfahrensschritten).
Druckschrift (2) nennt außerdem zum Stand der Technik, vgl. Spalte 1 Zeilen 26
bis 57, zwei grundsätzliche Verfahren zum Betreiben einer multifunktionalen Fernbedienung, und zwar ein solches für lernende Systeme, die einen flüchtigen Speicher (RAM) aufweisen, und ein Verfahren für vorprogrammierte Systeme, die einen nichtflüchtigen Speicher (ROM) aufweisen. Bei letzteren werden Steuercodedaten für einen vorgewählten Satz verschiedener Markengeräte als Formatstrukturen und komprimierte Funktionen in einem ROM abgespeichert und zur Ansteuerung von MB (Multi Brand) -Geräten benutzt, Spalte 1 Zeilen 46 bis 54 in Verbindung mit Spalte 2 Zeile 40 bis Spalte 3 Zeile 10 und Spalte 6 Zeilen 30 bis 34.
Für lernende Systeme sieht das in (2) geschilderte Verfahren zum Auswählen der
Lernfunktion eine (Toggle-) Taste 434 vor, bei erneutem Betätigen dieser Taste
wird der - normale - Benutzer-Mode ausgewählt, Spalte 5 Zeile 64 bis Spalte 6
Zeile 26. Die bekannte Fernbedienung weist somit eine Taste auf, durch die eine
Lernfunktion auswählbar ist, und mittels der - bei erneuter Betätigung - ein Benutzer-Mode auswählbar ist (entsprechend der erfindungsgemäßen Setz-Taste). Bei
einem MBR (Multi Brand Remote) -Mode entsprechend dem Verfahren bei ROMbasierten Systemen, die - in dieser Ausprägung - keine Lern-Funktion aufweisen,
kann zwar auf die vorgenannte Lernfunktions-Taste 434 verzichtet werden, Spalte 6 Zeilen 30 bis 36, das hält aber den Fachmann nicht ab, bei Bedarf beide Vorgehensweisen in einem gemeinsamen Verfahren zum Betreiben einer multifunktionalen Fernbedienung zusammenzufassen, um so die beiden Möglichkeiten einer
MBR-Funktion und einer Lernfunktion mit einer einzigen Fernbedienung zu nutzen
(vgl auch (2) Sp 8 Z 3-7). In diesem Fall wird der Fachmann selbstverständlich die
die Lernfunktion betreffende Taste 434 beibehalten und zusätzlich eine der Taste 434 entsprechende weitere Taste vorsehen, um mit dieser die MBR-Funktion
auszuwählen (entsprechend der erfindungsgemäßen Mode-Taste).
Damit ist aber der Fachmann im wesentlichen bereits zum Gegenstand des Anspruchs 1 gelangt, indem er, veranlaßt durch Benutzerwunsch und/oder Vereinheitlichung von Benutzung und Benutzerführung, die aus (2) bekannte MBR-Funktion mit der ebenso aus (2) als bekannt entnehmbaren Lern-Funktion einschließlich der diesen jeweils zugeordneten Setz- und Benutzer-Moden und der diesen
Funktionen bzw Moden zugeordneten Auswahltasten integral zusammenführt.
Selbstverständlich werden die vorgesehenen Tasten auf ihre Betätigung (Drücken)
hin überprüft, um die entsprechenden funktionalen Abläufe infolge einer Betätigung ablaufen zu lassen (vgl dazu einmal mehr (2), Sp 5 Z 60 bis Sp 6 Z 6), wobei
das aus (2) als bekannt entnehmbare Warten auf eine Tastenbetätigung lesbar ist
auf den in Anspruch 1 in dieser Allgemeinheit geforderten Wartezustand (Schritt 1.
im Anspruch 1). Der Fachmann wird infolgedessen für den Fall, daß eine Taste
gedrückt worden ist, überprüfen, ob es sich um die Mode-Taste (Anspruch 1:
Schritt 2.), die Setz-Taste (Anspruch 1: Schritte 3. und 4.1) oder um eine normale
Taste (Anspruch 1: Schritt 4.2) handelt. Je nach den zum Zeitpunkt des Tastendrucks vorliegenden Modi resp Funktionen, wird die Betätigung einer Taste dann
eine entsprechende Umschaltfunktion zur Folge haben (vgl (2) Sp 5 Z 65 bis Sp 6
Z 6, Sp 6 Z 16-26, Sp 6 Z 39-45). Die Mode-Taste benutzt der Fachmann naheliegenderweise zum Umschalten von der MBR-Funktion in die Lernfunktion, falls die
MBR-Funktion vorlag und umgekehrt zum Umschalten von der Lernfunktion in die
MBR-Funktion, falls die Lernfunktion vorlag ((2) Sp 5 Z 64 bis Sp 6 Z 6, Sp 6
Z 39-45; Anspruch 1: Schritt 2.). In gleicher Weise wird beim Betätigen der Setz-
Taste vom Setz-Mode in den Benutzer-Mode übergegangen, falls der Setz-Mode
vorlag, und umgekehrt, falls der Benutzer-Mode vorlag (ebenso (2) Sp 5 Z 64 bis
Sp 6 Z 6, Sp 6 Z 39-45; Anspruch 1: Schritte 3. und 4.1). Für den Fall, daß eine
normale Taste gedrückt wurde, wird, falls der Benutzer-Mode vorliegt, die Eingabe
als Benutzer-Eingabe interpretiert ((2) Sp 6 Z 16-26; Anspruch 1: Schritt 4.2, 1.
und 2. Abs). Für den Fall, daß der Setz-Mode vorliegt, werden, falls die MBR-
Funktion vorliegt, die Tastensignale als Steuercodedaten verarbeitet ((2), Sp 6
Z 39-45; Anspruch 1: Schritt 4.2, 3. und 4. Abs) und, falls die Lernfunktion vorliegt,
werden die von einer anderen Fernbedienung gesendeten Daten empfangen und
gespeichert ((2), Sp 6 Z 7-15; Anspruch 1: Schritt 4.2, le Abs).
Für eine bedarfsgerechte Anzeige der vorliegenden Funktionen oder von eingegebenen Daten nutzt der Fachmann, wie bereits oben abgehandelt, eine Anzeigeneinheit. Die Inhalte der jeweils anzuzeigenden Sachverhalte (zB "MBR" oder "Lernen") und deren Darstellung (zB blinkend) wählt der Fachmann entsprechend der
anzustrebenden optimalen Benutzerführung aus seinem Fachwissen heraus (vgl
auch hierzu (1), Fig 1b, Anzeigeneinheit 14, Sp 3 Z 43-53, insbesondere Z 44,
Sp 10 Z 16-24, Sp 16 Z 38-40 und Z 54-57).
Nachdem, wie vorstehend aufgezeigt, der einschlägige Stand der Technik nach
(2) dem Fachmann die Anregung vermittelt, eine MBR-Funktion und eine Lernfunktion samt zugehörigen Setz- und Benutzer-Moden zu einem Verfahren zum
Betreiben einer multifunktionalen Fernsteuerung integral zusammenzufassen, mag
zwar das erfindungsgemäße Verfahren im Gesamtzusammenhang seiner Merkmale durchaus eine vorteilhafte Wirkung entfalten, jedoch können darin noch keine überraschenden kombinatorischen Wirkungen gesehen werden, die das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit begründen könnten.
Die Anmelderin hat außerdem argumentiert, ein für das erfindungsgemäße Verfahren wesentlicher Schritt sei so zu verstehen, daß nach Auswahl des MBR-Modes mittels Mode-Taste eine Auswahl des zu steuernden Gerätes durch (Tasten-)
Eingabe eines Steuercodes erfolge und dann werde mittels Setztaste in den Benutzer-Mode für das ausgewählte Gerät gewechselt. Zwar wendet die Anmelderin
hier zu recht ein, daß in Druckschrift (2), gemäß der ebenfalls eine Auswahl des
zu steuernden Geräts erfolge, diese Auswahl aber nicht im einzelnen beschrieben
sei, vergleiche (2) Spalte 6 Zeilen 39 bis 45, Wortlaut des Anspruchs 1, insbesondere Spalte 8 Zeilen 33 bis 37. Jedoch sind dem Fachmann aus seinem Fachwissen heraus Möglichkeiten bekannt, eine solche in (2) beschriebene Auswahl des
zu steuernden Gerätes vorzunehmen, beispielsweise indem er mittels Tastatur einen dem zu steuernden Gerät kennzeichnenden Steuercode eingibt, der dann, wie
auch bereits in (2) beschrieben, die im Speicher der Fernbedienung abgelegte
Steuerfunktion kennzeichnet ((2) Sp 6 Z 39-45). Als Beleg für dieses, ein solches
oder ähnliches Vorgehen veranlassendes Fachwissen wird wiederum auf Druckschrift (1), Spalte 9 Zeilen 10 bis 65, verwiesen, wo - während eines einem MBR-
Mode entsprechenden Emulation-Modes - zB mittels einer Taste 0 bis F zunächst
eine das zu steuernde Gerät kennzeichnende Speicherseite ausgewählt wird und
anschließend mittels eines weiteren Tastendrucks ein Steuersignal abgerufen und
an das zu steuernde Gerät gesendet wird. Der Auswahl des zu steuernden Geräts
(der entsprechenden Speicherseite) kann außerdem noch die Betätigung einer
"Seiten-Auswahl (und damit Geräte-Auswahl)"-Taste P vorausgehen, vergleiche
(1) Spalte 9 Zeilen 46 bis 53. Welche Variante der Fachmann letztlich wählt, mag
seinem Belieben überlassen bleiben, jedenfalls lag ein solches - der Interpretation
der Anmelderin entsprechendes - Vorgehen im Rahmen fachmännischen Überlegens.
Damit gelangt der Fachmann aber ausgehend von dem aus Druckschrift (2) als
bekannt entnehmbaren Verfahren unter Berücksichtigung seines insbesondere
durch die Druckschrift (1) belegten Fachwissens ohne besondere Überlegungen
auch zum Gegenstand eines nach Auffassung der Anmelderin zu interpretierenden Patentanspruchs 1.
In Anbetracht der Sachlage kann die Frage, ob eine der vorstehend abgehandelten Argumentation der Anmelderin entsprechende Abfassung des Anspruchs 1
den ursprünglichen Unterlagen entnehmbar ist, dahingestellt bleiben.
Kalkoff
Dr. Hartung
Martens
Dr. Zehendner
Be