Rechtsprechung / BPatG / 2003
BPatG Beschluss vom 08.12.2003 – 20 W (pat) 328/02
20. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
8. Dezember 2003
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
… 6.70
betreffend das Patent 199 57 995
hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 8. Dezember 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Anders sowie den Richter Dipl.-Phys. Kalkoff, die Richterin
Martens und den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner
beschlossen:
Das Patent wird widerrufen.
G r ü n d e
I
Im Einspruch ist fehlende Patentfähigkeit geltend gemacht worden.
Die Einsprechende beantragt,
das Patent zu widerrufen.
Die Patentinhaberin ist - wie vorher bereits schriftlich angekündigt - zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen. Sie hat sich im Einspruchsverfahren auch
schriftlich nicht geäußert.
Der erteilte Patentanspruch 1 lautet:
"Navigationssystem, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit als
Daten gespeicherten kartographischen Informationen und einer
Zielauswahl über mit den kartographischen Informationen direkt
oder indirekt verknüpften Telefonnummern oder Vorwahlen, gekennzeichnet durch eine Kopplung an eine externe elektronische Telefonnummernkartei."
Folgende Druckschrift wird in der mündlichen Verhandlung erörtert:
(1)
Abstract zu KR 168 005 B1.
II
Der Einspruch führt zum Widerruf des Patents. Der Gegenstand des Patentanspruches 1 ist nicht neu.
Aus Druckschrift (1) ist ein Navigationssystem bekannt, das als Daten gespeicherte kartografische Informationen (map information) und eine Zielauswahl über mit
den kartografischen Informationen direkt oder indirekt verknüpfte Telefonnummern
enthält (Absatz Constitution). Die Telefonnummern werden mit Hilfe eines Mobiltelefons 119 eingegeben (a user inputs the telephone number of a desired position
using the cellular telephone). Handelsübliche Mobiltelefone enthalten regelmäßig
eine elektronische Telefonnummernkartei (oft auch Telefonbuch genannt), die dazu dient, die Eingabe von Telefonnummern abzukürzen. Es ist somit auch möglich, die Telefonnummer des Ziels mit Hilfe der Telefonnummernkartei des Mobiltelefons einzugeben. Da die Telefonnummernkartei sich im Mobiltelefon und damit
außerhalb des Navigationssystems befindet, handelt es sich um eine externe Telefonnummernkartei. Das Navigationssystem nach (1) ist daher an eine externe
elektronische Telefonnummernkartei gekoppelt. Es weist somit alle Merkmale des
Gegenstands des Patentanspruches 1 auf.
Dr. Anders
Kalkoff
Martens
Dr. Zehendner
Be