Rechtsprechung / BPatG / 2003
BPatG Beschluss vom 10.12.2003 – 26 W (pat) 148/03
26. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
26 W (pat) 148/03 _______________________
(Aktenzeichen)
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B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache 10.99
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betreffend die Marke 2 081 735
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 10. Dezember 2003 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters
Albert sowie des Richters Kraft und der Richterin Eder
beschlossen:
Der Beschluß der Markenstelle für Klasse 28 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. Februar 2003 ist wirkungslos, soweit auf Grund des Widerspruchs aus der IR-Marke 534 368 die
Löschung der Marke 2 081 735 angeordnet worden ist.
G r ü n d e
Die Markenstelle für Klasse 28 des Deutschen Patent- und Markenamts hat zunächst in einem Erstbeschluß vom 16. Juni 1999 die Verwechslungsgefahr der
Marke 2 081 735 mit den älteren Marken 1 128 404 und IR 534 368 verneint und
die Widersprüche aus den Marken 1 128 404 und IR 534 368 zurückgewiesen. Auf
die daraufhin eingelegte Erinnerung der aus der international registrierten Marke
IR 534 368 Widersprechenden hat die Markenstelle für Klasse 28 mit dem Erinnerungsbeschluß vom 25. Februar 2003 diese Entscheidung aufgehoben, die Verwechslungsgefahr zwischen der Marke 2 081 735 und der älteren, international
registrierten Marke IR 534 368 bejaht und die Löschung der Marke 2 081 735 angeordnet. Die Inhaberin der Marke 2 081 735 hat hiergegen Beschwerde eingelegt. Im Beschwerdeverfahren hat die Widersprechende ihren Widerspruch zurückgenommen.
Mit der Zurücknahme des Widerspruchs aus der international registrierten Marke
IR 534 368 ist dem Widerspruchsverfahren gemäß § 82 Abs 1 S 1 MarkenG iVm
§ 269 Abs 3 S 1 ZPO die Grundlage entzogen worden. Aus Gründen der Rechtsklarheit ist auszusprechen, dass der angefochtene Erinnerungsbeschluß vom
25. Februar 2003 im Umfang der angeordneten Löschung wirkungslos ist (BGH
Mitt 1998, 264 – Puma).
Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG) besteht kein Anlaß.
Albert
Kraft
Eder
Bb