Rechtsprechung / BPatG / 2003
BPatG Beschluss vom 10.12.2003 – 29 W (pat) 109/02
29. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
29 W (pat) 109/02 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache 10.99
betreffend die Marke 397 14 200
hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 10. Dezember 2003 durch die Vorsitzende Richterin Grabrucker, die
Richterin Pagenberg und die Richterin k.A. Fink
beschlossen:
Auf Antrag der Beschwerdeführerin und Widersprechenden wird
festgestellt, dass die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 38
des Deutschen Patent- und Markenamts vom 22. Mai 2000 und
11. März 2002 wirkungslos sind.
G r ü n d e :
Die Beschwerdeführerin hat ihren auf die Marke 396 07 649 gestützten Widerspruch im Beschwerdeverfahren zurückgenommen. Mit der Rücknahme des Widerspruchs ist die Grundlage des Widerspruchsverfahrens entfallen. Auf Antrag
der Beschwerdeführerin war daher gemäß § 88 Abs 1 MarkenG iVm § 269 Abs 3
S 1 ZPO die Wirkungslosigkeit der zuvor ergangenen Entscheidungen auszusprechen (vgl BGH GRUR 1998, 818 – Puma).
Grabrucker
Pagenberg
Fink
Cl