Rechtsprechung / BPatG / 2004

BPatG Beschluss vom 05.07.2004 – 20 W (pat) 66/02

20. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

5. Juli 2004

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 196 81 351.4-31

hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 5. Juli 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Dipl.-Phys. Dr. Anders sowie den Richter Dipl.-Ing. Obermayer, die Richterin

Martens und den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner 6.70

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

G r ü n d e

I.

Die Patentanmeldung wurde vom Patentamt mit der Begründung zurückgewiesen,

der Gegenstand des damals geltenden Patentanspruchs 1 beruhe nicht auf einer

erfinderischen Tätigkeit.

Die Anmelderin beantragt, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das

Patent mit Patentansprüchen 1 bis 4 gemäß Schriftsatz vom 10. Juni 2003 zu erteilen.

Der geltende Patentanspruch 1 lautet:

"Fernsehempfänger, der folgende Merkmale umfaßt:

eine Video-Wiedergabeeinrichtung, die einen Bildschirm mit einem

großen Verhältnis von Breite zu Höhe aufweist;

eine Betriebspannungsquelle (+154 V);

einen Signalgenerator (20) zur Erzeugung eines vertikalen Sägezahnsignals mit einstellbarer Amplitude;

einen ersten Schalter (S3), um die Amplitude des Sägezahnsignals

zu steuern;

einen Vertikalverstärker (25), der auf das Sägezahnsignal anspricht

und ein Vertikalablenksignal erzeugt, das sich abhängig von der

gewählten Amplitude des Sägezahnsignals verändert, um die Auswahl einer Vertikalrastergröße zu ermöglichen;

eine Horizontalablenkschaltung (60), die von der Betriebsspannungsquelle gespeist wird und die ein Horizontalablenksignal an ein

Horizontal-Ablenkjoch (LH) abgibt, um eine erste Horizontalrastergröße zu erzeugen;

dadurch gekennzeichnet, daß

eine mit dem Horizontal-Ablenkjoch (LH) verbundene Signalquelle

(72), um das Horizontalablenksignal zur Bildung einer zweiten Horizontalrastergröße zu verändern;

einen zweiten Schalter (S1), um die Signalquelle (72) anzusteuern

und um die erste oder die zweite Horizontalrastergröße auszuwählen; und

eine Korrekturschaltung (80) für die Rasterbreiten-Verzerrung, die

auf den Wert der Vertikalrasterabmessung anspricht,

die Korrekturschaltung (80) die Betriebsspannung moduliert, welche

die Horizontalablenkschaltung speist, wobei die Amplitude der Modulation direkt auf den Wert der vertikalen Rastergröße bezogen ist

und dadurch die Verzerrung der Rasterbreite für alle Kombinationen

der wählbaren Vertikal- und Horizontal-Rastergrößen korrigiert

wird."

Folgende Druckschriften werden erörtert:

(1)

EP 0 578 162 A1

(2) US 5 287 042

II.

Die Beschwerde ist zulässig. Sie führt jedoch nicht zum Erfolg.

Die gewerbliche Anwendbarkeit und die Neuheit des Gegenstandes nach Patentanspruch 1 mögen zwar gegeben sein; ihm liegt jedoch keine erfinderische Tätigkeit zugrunde, weil sich der Gegenstand für den Fachmann, einen Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik mit Berufserfahrung in der Entwicklung von

Fernsehgeräten, in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.

Die Druckschrift (1) betrifft einen Fernsehempfänger mit einer Video-Wiedergabeeinrichtung, die einen Bildschirm mit einem großen Verhältnis von Breite zu Höhe

aufweist (Sp 1 Z 8 – 10). Er umfasst eine Betriebspannungsquelle (Fig 1, power

supply 70) und einen Signalgenerator 500 zur Erzeugung eines vertikalen Sägezahnsignals mit einstellbarer Amplitude (Fig 2, 4). Zur Steuerung der Amplitude

des Sägezahnsignals ist ein Schalter vorgesehen (Sp 7 Z 40 – 55; "to switch between discrete standard display ratios"). Ein Vertikalverstärker spricht auf das Sägezahnsignal an und erzeugt ein Vertikalablenksignal, das sich abhängig von der

gewählten Amplitude des Sägezahnsignals verändert, um die Auswahl einer Vertikalrastergröße zu ermöglichen (Fig 2 Bezugszeichen 510). Eine Horizontalablenkschaltung, die von der Betriebsspannungsquelle gespeist wird, gibt ein Horizontalablenksignal an ein Horizontal-Ablenkjoch ab, um eine erste Horizontalrastergröße

zu erzeugen (Fig 2 horizontal output 516).

Eine Korrekturschaltung für die Rasterbreiten-Verzerrung (E-W pin correction 514)

spricht auf den Wert der Vertikalrasterabmessung an und moduliert die Betriebsspannung, welche die Horizontalablenkschaltung speist. Da das Vertikalrastersignal (Vertical Output) direkt am Eingang der Korrekturschaltung anliegt (Fig 2), ist

die Amplitude der Modulation direkt auf den Wert der vertikalen Rastergröße bezogen. Dadurch wird die Verzerrung der Rasterbreite für alle Kombinationen der

wählbaren Vertikal- und Horizontal-Rastergrößen korrigiert.

Die Anpassung der Bildgröße auf einen Breitbildschirm geschieht bei dem Gerät

nach (1) ausschließlich durch die Änderung der Vertikalabtastamplitude. Es ist daher nicht möglich, ein 4:3-Bild auf dem Breitbildschirm vollständig und ohne Verzerrung darzustellen (in der Streitpatentanmeldung "Standard-Wiedergabemodus"

genannt), denn hierzu wäre eine Verringerung der Horizontalabtastamplitude erforderlich. Obwohl dieser Standard-Wiedergabemodus auch Nachteile mit sich

bringt, weil nicht der ganze Bildschirm zur Darstellung des Bildes ausgenutzt wird

und sich am rechten und linken Bildrand schwarze Streifen befinden, kann er den-

noch für den Nutzer wegen der vollständigen und unverzerrten Darstellung des

Bildinhalts von Interesse sein. Der Fachmann hat daher Veranlassung, den Fernsehempfänger nach (1) so zu modifizieren, dass der Nutzer eine erweiterte Auswahlmöglichkeit für den Bildschirmmodus erhält.

Einen Hinweis in dieser Richtung erhält er aus Druckschrift (2), aus der ein weiterer Fernsehempfänger mit einer Video-Wiedergabeeinrichtung bekannt ist, die einen Bildschirm mit einem großen Verhältnis von Breite zu Höhe (Sp 2 Z 4 – 9) und

eine von einer Betriebsspannungsquelle (Fig 2, Bezugszeichen B+) gespeisten

Horizontalablenkschaltung aufweist. Die Horizontalablenkschaltung gibt ein Horizontalablenksignal an ein Horizontal-Ablenkjoch Lh ab, um eine erste Horizontalrastergröße zu erzeugen (Fig 2). Zusätzlich ist mit dem Horizontal-Ablenkjoch eine

zweite Signalquelle (Fig 2, Bezugszeichen 300) verbunden, um das Horizontalablenksignal zur Bildung einer zweiten Horizontalrastergröße zu verändern. Ein

Schalter S1 steuert die Signalquelle an, um die erste oder die zweite Horizontalrastergröße auszuwählen (Fig 2). Weiter ist eine Korrekturschaltung 200 vorgesehen, die auf den Wert der Vertikalrasterabmessung anspricht und die Betriebsspannung moduliert, welche die Horizontalablenkschaltung speist (Sp 2 Z 60 –

Sp 3 Z 4). Die Amplitude der Modulation ist direkt auf den Wert der vertikalen Rastergröße bezogen (Fig 2 VERT) und korrigiert die Verzerrung der Rasterbreite für

alle Kombinationen der wählbaren Vertikal- und Horizontal-Rastergrößen. Dem

widerspricht nicht, dass – worauf die Anmelderin hinweist – nach Druckschrift (2)

Spalte 4 Zeilen 19 bis 22 der relative Wert der Rasterkorrektur bei den beiden

Horizontalrastergrößen konstant bleibt (dazu Fig 3 und 4). Dies ist auch bei der

beanspruchten Erfindung nicht ausgeschlossen. Soweit auf Seite 14 im 3. Absatz

der Anmeldungsübersetzung eine Korrektur der Verzerrung direkt bezogen auf die

Änderung der Vertikal-Ablenkamplitude entnehmbar ist, so betrifft dies die Korrektur bei Änderung der Vertikalrastergröße, nicht der Horizontalrastergröße.

Für den Fachmann ist es naheliegend, die aus (2) bekannten, die Bildung einer

zweiten Horizontalrastergröße und die Auswahl der Horizontalrastergröße betreffenden Merkmale zu dem gleichen Zweck auch bei dem Fernsehempfänger nach

(1) einzusetzen. Er gelangt so zum Gegenstand des Patentanspruches 1.

Dr. Anders

Obermayer

Martens

Dr. Zehendner

Pr