Rechtsprechung / BPatG / 2004
BPatG Beschluss vom 20.10.2004 – 9 W (pat) 356/02
9. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
20. Oktober 2004
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 196 41 460
… 6.70
hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 20. Oktober 2004 unter Mitwirkung des Richters
Dipl.-Ing. Bork als Vorsitzender sowie der Richter Dipl.-Ing. Bülskämper, Guth und
Dipl.-Ing. Reinhardt
beschlossen:
Das Patent 196 41 460 wird widerrufen.
G r ü n d e
I.
Gegen das am 09. Oktober 1996 angemeldete und am 08. August 2002 veröffentlichte Patent mit der Bezeichnung
"Vorrichtung zur Befeuchtung einer Scheibe eines Kraftfahrzeuges"
ist Einspruch erhoben worden.
Zur Begründung ihres Einspruchs weist die Einsprechende auf folgende Druckschriften hin:
- DE 25 34 288 C2
- EP 0 724 992 A1
- DE 43 05 245 A1
- DE 39 25 800 A1
- DE-GM 1 838 995.
Die Einsprechende ist der Ansicht, in Anbetracht dieses Standes der Technik
beruhe die beanspruchte Vorrichtung nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Die Einsprechende stellt den Antrag,
das Patent in vollem Umfang zu widerrufen.
Die Patentinhaberin stellt den Antrag,
das Patent mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrechtzuerhalten:
- Patentansprüche 1-12,
- Beschreibung Seiten 2, 2a und 3,
jeweils eingereicht in der mündlichen Verhandlung,
- Beschreibung im übrigen gemäß Streitpatentschrift,
- Zeichnungen Fig. 1-4d gemäß Patentschrift,
sowie den Hilfsantrag,
das Patent mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrechtzuerhalten:
- Patentansprüche 1-10,
- Beschreibung Seiten 1, 2, 2a und 3,
jeweils eingereicht in der mündlichen Verhandlung,
- Beschreibung im übrigen gemäß Streitpatentschrift,
- Zeichnungen Fig. 1-4d gemäß Patentschrift.
Sie erklärt außerdem die Teilung des Patents.
Die Patentinhaberin meint, die mit Haupt- und Hilfsantrag verteidigte Vorrichtung
sei gegenüber dem in Betracht gezogenen Stand der Technik patentfähig.
Der geltende Patentanspruch 1 nach Hauptantrag lautet:
" Vorrichtung zur Befeuchtung einer Scheibe eines Kraftfahrzeuges mit einer Spritzdüse, wobei die Spritzdüse einen
ein- oder mehrteiligen Düsenkörper und einen ein- oder
mehrteiligen Düsenhalter aufweist und in dem Düsenkörper
ein Düseneinsatz angeordnet ist, über den eine Reinigungsflüssigkeit wechselweise in unterschiedlichen Winkeln auf
die Scheibe spritzbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Düseneinsatz (4) fest in dem Düsenkörper (7)
oder einem Teil des Düsenkörpers (7a) angeordnet ist und
der Düseneinsatz (4) gemeinsam mit dem Düsenkörper (7)
oder einem Teil des Düsenkörpers (7a) zumindest um eine
Achse gegenüber einem Fahrzeugteil (3) winklig verstellbar
ist, dass der Düsenkörper (7) mit dem Düsenhalter (2) in
einer Öffnung (6) des Fahrzeugteiles (3) haltbar ist und
dass die Achse, um die der Düseneinsatz (4) gemeinsam
mit dem Düsenkörper (7) oder dem Teil des Düsenkörpers (7a) gegenüber dem Fahrzeugteil (3) verstellbar ist,
parallel zu einer zumindest abschnittsweise linear verlaufenden Kante der Öffnung (6) verläuft."
Rückbezogene Patentansprüche 2 bis 12 sind diesem Patentanspruch 1 nachgeordnet.
Der geltende Patentanspruch 1 nach dem Hilfsantrag lautet:
" Vorrichtung zur Befeuchtung einer Scheibe eines Kraftfahrzeuges mit einer Spritzdüse, wobei die Spritzdüse einen
mehrteiligen Düsenkörper und einen ein- oder mehrteiligen
Düsenhalter aufweist und in dem Düsenkörper ein Düseneinsatz angeordnet ist, über den eine Reinigungsflüssigkeit
wechselweise in unterschiedlichen Winkeln auf die Scheibe
spritzbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens zwei Teile (7a,7b) des Düsenkörpers
zueinander bewegbar sind, wobei einem (7a) der bewegbaren Teile des Düsenkörpers (7) der Düseneinsatz (4) zugeordnet ist und der Düseneinsatz (4) fest in dem einem
Teil (7a) des Düsenkörpers (7) angeordnet ist, dass zwischen den beiden Düsenkörperteile (7a,7b) eine Verstelleinrichtung (8b) vorgesehen ist, dass der Düseneinsatz (4)
gemeinsam mit dem einen Teil (7a) des Düsenkörpers (7)
zumindest um eine Achse gegenüber einem Fahrzeugteil (3) winklig verstellbar ist, dass eine Heizeinrichtung (5)
vorgesehen ist, mit welcher der Düseneinsatz (4) beheizbar
ist, und dass der Düseneinsatz (4) mit der Heizeinrichtung (5) fest in dem einen Teil (7a) des Düsenkörpers (7)
angeordnet ist."
Diesem Patentanspruch 1 sind rückbezogene Patentansprüche 2 bis 10 nachgeordnet.
II.
Die Zuständigkeit des Bundespatentgerichts ist durch PatG § 147 Abs. 3 Satz 1
begründet.
Der Einspruch ist zulässig. Er hat auch in der Sache Erfolg.
1.
Die geltenden Patentansprüche nach Haupt- und Hilfsantrag sind zulässig.
Dies wurde von der Einsprechenden nicht bestritten.
2.
Die ohne Zweifel gewerblich anwendbaren Vorrichtungen zur Befeuchtung
einer Scheibe eines Kraftfahrzeuges nach dem jeweils geltenden Patentanspruch 1 gemäß Haupt- und Hilfsantrag sind unbestritten neu. Zu ihrer Ausgestaltung reichen allerdings die am Anmeldetag im einschlägigen Stand der Technik
vorhandenen Kenntnisse in Verbindung mit dem Wissen und Können eines durchschnittlichen Fachmannes aus, eine erfinderische Tätigkeit war dazu nicht erforderlich.
Als Durchschnittsfachmann nimmt der Senat einen Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Maschinenbau an, der bei einem Kfz-Hersteller oder -Zulieferer mit der Konstruktion von Scheiben-Waschanlagen befasst ist und über mehrjährige Berufserfahrung verfügt.
a)
zum Hauptantrag
Aus der DE 25 34 288 C2 ist eine Vorrichtung zur Befeuchtung einer Scheibe
eines Kraftfahrzeugs bekannt, die eine aus Bodenplatte 6 und Deckplatte 5 bestehende Düse aufweist. In die Bodenplatte sind Strömungskanäle integriert. Die
Düse bildet einen selbstschwingenden fluidischen Oszillator ("Fluidic-Element"),
bei dem der austretende Sprühnebel hin- und herschwingt und eine großflächige
Befeuchtung der Windschutzscheibe bewirkt (Spalte 3, Zeilen 19-25). Bei diesem
fluidischen Oszillator ist die Düseneinrichtung als solche nicht verstellbar. Der hin
und her schwingende Strahl bestreicht einen fest vorgegebenen Flächenbereich
der Scheibe. Eine Einstellmöglichkeit, um diesen Flächenbereich in seiner Lage
auf der Scheibe zu verändern, ist nicht vorgesehen. Dies führt ohne weiteres
ersichtlich zu Problemen bei der Ausrüstung unterschiedlicher Fahrzeugtypen mit
derartigen Düsen, weil die Frontscheibe (Größe, Krümmung) und auch das Wischfeld der Scheibenwischer je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich gestaltet sind,
wodurch die Lagebeziehung zwischen Düsen und Scheibe jeweils unterschiedlich
ist. Die Verwendung der bekannten Düseneinrichtung bei unterschiedlichen Fahrzeugtypen erfordert somit eine entsprechende Einstellmöglichkeit.
Wenn der Fachmann nach geeigneten Lösungen für diese Einstellmöglichkeit
zunächst im einschlägigen Fachgebiet sucht, kann er die DE 39 25 800 A1 nicht
übersehen. Denn daraus ist ein im Düsenkörper unbeweglich angeordneter
Düseneinsatz bekannt, der einstellbar ist, indem der gesamte Düsenkörper verstellt wird. Der durch die Verstellung des Düsenkörpers beeinflusste Kanalabschnitt liegt dabei stromaufwärts von dem die Spritzrichtung bestimmenden
Düsenkanal und kann somit dessen Strömungsbedingungen nicht beeinflussen.
Die Anwendung dieser Einstellmöglichkeit auf die vorbekannten Fluidic-Elemente
nach der DE 25 34 288 C2 führt den Fachmann direkt zur beanspruchten Vorrichtung.
Die Kombination des Düseneinsatzes nach der DE 25 34 288 C2 mit dem Düsenkörper nach Art der DE 39 25 800 A1 ergibt eine Spritzdüse mit einem Düsenhalter und einem verstellbar angeordneten Düsenkörper (Figuren 1,2, Pos.2,3), in
dem ein den Spritzwinkel wechselweise verändernder Düseneinsatz fest eingebracht ist. Der Düseneinsatz ist dann mitsamt dem Düsenkörper um eine Achse
gegenüber einem Fahrzeugteil winklig verstellbar (DE 39 25 800 A1, Figuren 1,2,
Pos.4).
Dass Düsenkörper und Düsenhalter ein- bzw. mehrteilig ausgeführt sein können,
entnimmt der Fachmann ohne weiteres der DE 39 25 800 A1. Denn je nach Interpretation bilden das obere und das untere Teil 2,3 der Düse einen einteiligen
Düsenkörper (oberes Teil 2) und einen mehrteiligen Düsenhalter (unteres Teil 3,
Klemmscheibe) oder aber einen mehrteiligen Düsenkörper (oberes Teil 2, unteres
Teil 3, Gelenk/Steg 4) und einen einteiligen Düsenhalter (Klemmscheibe).
Die Halterung der Düse (Düsenkörper mit Düsenhalter) in einer Öffnung eines
Fahrzeugteiles ist bereits aus der DE 25 34 288 C2 bekannt, denn danach ist die
Düse "in der Karosserie des Wagens vor der Windschutzscheibe fest angeordnet"
(Spalte 3, Zeilen 51-54). "In der Karosserie" legt die Halterung der Düse in einer
Öffnung eines Fahrzeugteiles zumindest nahe, weil derartigen Düsen gewöhnlich
Reinigungsflüssigkeit über einen Schlauch zugeführt wird, der mit einem in der
Karosserie angeordnetem Behälter verbunden ist. Dabei liegt es auf der Hand, die
Kontur einer solchen Öffnung an die der Grundfläche des von der Öffnung umgriffenen Düsenkörperabschnittes anzupassen. Im Falle der DE 39 25 800 A1 weist
der Düsenkörper/-halter an seinem hinteren Ende eine linear (geradlinig) verlaufende Kante auf (Figur 1, Hinterkante des unteren Teils 3). Die dazu passende
Öffnung im Fahrzeugteil hat demnach ebenfalls eine linear verlaufende hintere
Kante. Wird dann das Düsengehäuse nach Art der DE 39 25 800 A1 in diese Öffnung eingesetzt, so verläuft auch die Achse, um die der Düsenkörper(-teil) verstellbar ist, parallel zu dieser Kante der Öffnung, denn die Drehachse des Gelenkes/Steges 4 verläuft parallel zur Hinterkante des Düsenkörpers/-halters (Figur 1).
Die Auffassung der Patentinhaberin, der Fachmann würde aus der
DE 25 34 288 C2 nur die Anregung erhalten, zur Anpassung des Sprühbereichs
und der Grund-Sprührichtung mehrere Düsen hintereinander anzuordnen (Spalte 4, Zeilen 14-26) und somit von einer lageverstellbaren Gestaltung des Düsenkörpers geradezu weggeführt, teilt der Senat nicht. Denn in diesem Zusammenhang ist in der DE 25 34 288 C2 auch angegeben, dass die Düsen eigens im Hinblick auf eine gleichmäßige Besprühung eines großen Teils der Scheibenfläche
"vor der Scheibe angeordnet und gegen diese gerichtet" sind (Spalte 3, Zeilen 58-61). Daraus entnimmt der Fachmann, dass für eine ordnungsgemäße
Benetzung der Scheibe die Orientierung der Düsen zwecks Einstellung von Sprühbereich und Grund-Sprührichtung zu beachten und demzufolge an einen jeweiligen Fahrzeugtyp anzupassen ist. Die Düse nach der DE 25 34 288 C2 muss demnach auch für unterschiedliche Einbaulagen mit den sich daraus ergebenden
unterschiedlichen Sprührichtungen geeignet sein. Dieses Verständnis wird durch
den Hinweis in Spalte 6, Zeilen 62-65 gestützt, wonach die Fluidic-Elemente ausdrücklich auf jede andere Scheibenwaschanlage anwendbar sein sollen, die von
Düsen befeuchtet wird.
Die Vorrichtung des Patentanspruchs 1 ist mithin nicht patentfähig.
Die rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 12 teilen das Schicksal des Patentanspruchs 1 und haben ebenfalls keinen Bestand.
b)
zum Hilfsantrag
Soweit die Merkmale der beanspruchten Vorrichtung zur Befeuchtung einer
Scheibe eines Kraftfahrzeuges nach Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag mit denjenigen des Hauptantrages übereinstimmen, gelten die vorstehenden Ausführungen auch hier.
Die abweichenden Merkmale betreffen die Gestaltung der Vorrichtung mit konkret
zumindest zwei zueinander beweglichen Teilen des Düsenkörpers und die zwischen ihnen befindliche Verstelleinrichtung sowie die dem Düseneinsatz zugeordnete Heizeinrichtung in dem einen (verstellbaren) Teil des Düsenkörpers.
Bei der Scheibenwaschdüse nach der DE 39 25 800 A1 ist zwischen dem oberen
Teil 2 und dem unteren Teil 3 des mehrteiligen Düsenkörpers 2/3 (s. die diesbezüglichen Ausführungen zum Hauptantrag) das Gelenk/der Steg 4 angeordnet
(Spalte 2, Zeilen 9-12). Der Steg bzw. das Gelenk dient zur Verstellung des oberen Teiles gegenüber dem unteren Teil und bildet demnach eine Verstelleinrichtung, die zwischen zwei zueinander bewegbaren Teilen des Düsenkörpers vorgesehen ist.
Weiter kennt der Fachmann die Zweckmäßigkeit einer Heizeinrichtung schon aus
seiner Erfahrung, wonach nämlich Scheiben-Waschdüsen bei niedrigen Außentemperaturen und höherer Fahrgeschwindigkeit leicht einfrieren. Davon ist der
Ausstoßabschnitt der Düsen am ehesten betroffen, weil sich darin aufgrund der
verhältnismäßig engen Kanalquerschnitte nur kleine Wasservolumina befinden.
Folglich muss eine Heizeinrichtung so angeordnet werden, dass ein Einfrieren auf
jeden Fall auch in diesen engen Kanalabschnitten verhindert ist. In der streitpatentgemäßen Ausgestaltung sind diese Abschnitte in dem Düseneinsatz angeordnet, der sich im bewegbaren Teil des Düsenkörpers befindet. Die Zuordnung der
Heizeinrichtung zu diesem Düseneinsatz und ihre Anordnung in dem bewegbaren
Düsenkörperteil ergibt sich demnach funktionsnotwendig. Zur Realisierung der
Beheizung brauchte der Fachmann auch nicht Neuland zu betreten, denn Einrichtungen zur Beheizung der Düsen von Scheibenwaschanlagen sind allgemein
bekannt. Beispielsweise wird auf die DE 43 05 245 A1 verwiesen (Spalte 2, Zeilen 25-27).
Zu der durch den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag angegebenen Ausgestaltung
der Vorrichtung zur Befeuchtung einer Scheibe eines Kraftfahrzeuges war demnach eine erfinderische Tätigkeit nicht erforderlich.
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag ist somit ebenfalls nicht
patentfähig.
Die Patentansprüche 2 bis 10 fallen mit dem in Bezug genommenen Patentanspruch 1.
Bork
Bülskämper
Guth
Reinhardt
Fa