Rechtsprechung / BPatG / 2004
BPatG Beschluss vom 30.11.2004 – 17 W (pat) 313/03
17. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
30. November 2004
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 198 29 981
… 6.70
…
hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 30. November 2004 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch sowie der Richter Dr. Schmitt,
Dipl.-Phys. Dr. Kraus und Dipl.-Ing. Schuster
beschlossen:
Das Patent 198 29 981 wird widerrufen.
G r ü n d e
I.
Auf die am 4. Juli 1998 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichte Patentanmeldung 198 29 981.8 wurde das Patent mit der Bezeichnung „Verfahren
und Anordnung zur konfokalen Mikroskopie“ erteilt. Der Veröffentlichungstag der
Patenterteilung ist der 17. Oktober 2002.
Gegen das Patent ist Einspruch erhoben und geltend gemacht worden, dass der
Patentgegenstand nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhe.
Der Einspruch ist auf die folgenden Druckschriften gestützt:
1) ROBINSON, L. u. BORLINGHAUS, R.: Confocal microscopes
probe biological specimens. In: Laser Focus World, 1994,
S. 215 bis 220,
2) WEDEKIND, P. u.a.: Scanning microphotolysis: a new
photobleaching technique based on fast intensity modulation of
a scanned laser beam and confocal imaging. In: Journal of
Microscopy, Vol. 176, Pt 1, October 1994, S. 23 bis 33,
3) WANG, X.F. und HERMAN, B. (Hrsg.): Fluorescence Imaging
Spectroscopy and Microscopy. J. Wiley & Sons, Inc., New York,
1996, S 125 bis 156,
4) WEDEKIND, P. u.a.: Line–Scanning Microphotolysis
for
Diffraction-Limited Measurements of Lateral Diffusion.
In:
Biophysical Journal Vol. 71, September 1996, S. 1621 bis 1632
und
5) DE 39 15 692 A1.
Im Erteilungsverfahren sind neben den Druckschriften 1 und 5 noch folgende
Druckschriften in Betracht gezogen worden:
6) DE 39 41 726 A1
7) DE 694 02 958 T2
8) DE 691 31 176 T2
9) EP 0 916 981 A1
10) EP 0 620 468 A1
11) EP 0 440 342 A2
Weiterhin ist die Druckschrift
12) WINKLER, K. und KNEBEL, W.. Leica TCS 4D UV – Das Systemkonzept für die Multiparameter –Konfokalmikroskopie. In: Mitteilungen für
Wissenschaft und Technik Bd. XI Nr.1, Juni 1995, S. 9 bis 19
in der mündlichen Verhandlung in Betracht gezogen worden.
Die Einsprechende beantragt,
das Streitpatent in vollem Umfang zu widerrufen.
Die Patentinhaber erklärten die Teilung des Streitpatents und beantragen,
das Streitpatent mit folgenden Unterlagen in der bezeichneten
Reihenfolge aufrechtzuerhalten:
Patentansprüche 1 bis 8 nach „Hauptantrag“,
Patentansprüche 1 bis 7 nach „Hilfsantrag 1“,
Patentansprüche 1 bis 6 nach „Hilfsantrag 2“,
sämtliche Fassungen überreicht in der mündlichen Verhandlung
am 30. November 2004, jeweils Beschreibung der Patentschrift
mit in der mündlichen Verhandlung am 30. November 2004 überreichten Einschub nach Abschnitt [0027] und jeweils zwei Blatt
Zeichnungen mit zwei Figuren der Patentschrift.
Die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 7 nach Hauptantrag lauten:
1. Verfahren zur konfokalen Laserscan-Mikroskopie, bei dem
- Laserlicht verschiedener Spektralbereiche in einen Mikroskopstrahlengang eingekoppelt wird und
- bei dem eine zu untersuchende Probe
in mindestens zwei
Koordinatenrichtungen mit einer Scan-Einrichtung zeilenweise gescannt
und das Probenlicht spektral detektiert wird, wobei aus dem von den beaufschlagten Orten reflektierten und/oder emittierten Licht wenigstens ein
Bild der Probe erzeugt wird,
dadurch gekennzeichnet,
- dass das Laserlicht während der Bildaufnahme in seiner spektralen Zusammensetzung verändert wird und in einer Scanzeile nebeneinander
liegende Probenorte mit Laserlicht unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung beaufschlagt werden, und
- dass durch die Beaufschlagung der Probe mit dem Laserlicht jedem
Probenort eine ortsspezifische spektrale Zusammensetzung des Laserlichts zugeordnet wird.
7. Laser-Scan-Mikroskop zur Durchführung des Verfahrens nach einem der
vorgenannten Ansprüche, mit
- einem Lasermodul zur Erzeugung von Laserlicht mit verschiedenen auswählbaren Spektralanteilen,
- mit Single-Mode-Fasern zur Einkopplung des Laserlichts
in den
Mikroskopstrahlengang,
- mit einer mindestens zweidimensional ablenkenden Scan-Einrichtung,
- mit einem Mikroskopobjektiv, welches das Laserlicht auf eine Probe
fokussiert,
- mit mehreren Detektoren für den Empfang verschiedener Spektralanteile
des von der Probe reflektierten und/oder emittierten Lichts und mit einer
Auswerteschaltung, die den Ausgängen der Detektoren nachgeschaltet
ist,
dadurch gekennzeichnet,
- dass im Lasermodul mehrere einzeln ansteuerbare Einzel- und/oder
Multiwellenlängenlaser und ein AOTF vorgesehen sind, wobei die Scan-
Einrichtung und der AOTF synchron ansteuerbar sind,
- dass als Detektoren Fotomultiplier (PMT) und zur Aufzweigung der von
der Probe ausgehenden Reflexions- und/oder Emissionsstrahlung in einzelne Detektionskanäle auf ansteuerbaren Wechseleinrichtungen angeordnete und gegeneinander austauschbare Farbteiler vorgesehen sind
und
- dass die Steuereingänge des Lasermoduls, der Scan-Einrichtung sowie
der Wechseleinrichtungen mit den Ausgängen der Auswerteschaltung
verbunden sind.
Die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 6 nach Hilfsantrag 1 lauten:
1. Verfahren zur konfokalen Laserscan-Mikroskopie, bei dem
- Laserlicht verschiedener Spektralbereiche in einen Mikroskopstrahlengang eingekoppelt wird und
- bei dem eine zu untersuchende Probe
in mindestens zwei
Koordinatenrichtungen zeilenweise gescannt und das Probenlicht spektral detektiert wird, wobei aus dem von den beaufschlagten Orten reflektierten und/oder emittierten Licht wenigstens ein Bild der Probe erzeugt
wird,
dadurch gekennzeichnet,
- dass das Laserlicht während der Bildaufnahme in seiner Intensität und in
seiner spektralen Zusammensetzung verändert wird und in einer Scanzeile nebeneinander liegende Probenorte mit Laserlicht unterschiedlicher
Intensität und unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung beaufschlagt werden, wobei synchron zur Strahlablenkung zwischen unterschiedlichen Intensitäten und spektralen Zusammensetzungen des auf
einzelne Orte der Probe treffenden Lichts umgeschaltet wird, und
- dass durch die Beaufschlagung der Probe mit dem Laserlicht jedem
Probenort eine ortsspezifische Intensität und spektrale Zusammensetzung des Laserlichts zugeordnet wird.
6. Laser-Scan-Mikroskop zur Durchführung des Verfahrens nach einem der
vorgenannten Ansprüche, mit
- einem Lasermodul zur Erzeugung von Laserlicht mit verschiedenen auswählbaren Spektralanteilen,
- mit Single-Mode-Fasern zur Einkopplung des Laserlichts
in den
Mikroskopstrahlengang,
- mit einer mindestens zweidimensional ablenkenden Scan-Einrichtung,
- mit einem Mikroskopobjektiv, welches das Laserlicht auf eine Probe
fokussiert,
- mit mehreren Detektoren für den Empfang verschiedener Spektralanteile
des von der Probe reflektierten und/oder emittierten Lichts und mit einer
Auswerteschaltung, die den Ausgängen der Detektoren nachgeschaltet
ist,
dadurch gekennzeichnet,
- dass im Lasermodul mehrere einzeln ansteuerbare Einzel- und/oder
Multiwellenlängenlaser, ein akusto-optisch beeinflussbarer Filter (AOTF)
und/oder ein akusto-optischer Modulator (AOM) vorgesehen sind,
- dass als Detektoren Fotomultiplier (PMT) und zur Aufzweigung der von
der Probe ausgehenden Reflexions- und/oder Emissionsstrahlung in einzelne Detektionskanäle auf ansteuerbaren Wechseleinrichtungen angeordnete und gegeneinander austauschbare Farbteiler vorgesehen sind
und
- dass die Steuereingänge des Lasermoduls, der Scan-Einrichtung sowie
der Wechseleinrichtungen mit den Ausgängen der Auswerteschaltung
verbunden sind.
Die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 6 nach Hilfsantrag 2 lauten:
1. Verfahren zur konfokalen Laserscan-Mikroskopie, bei dem
- Laserlicht verschiedener Spektralbereiche in einen Mikroskopstrahlengang eingekoppelt wird und
- bei dem eine zu untersuchende Probe
in mindestens zwei
Koordinatenrichtungen zeilenweise gescannt und das Probenlicht spektral detektiert wird, wobei aus dem von den beaufschlagten Orten
und/oder emittierten Licht wenigstens ein Bild der Probe erzeugt wird,
dadurch gekennzeichnet,
- dass das Laserlicht während der Bildaufnahme in seiner Intensität
und/oder in seiner spektralen Zusammensetzung verändert wird und in
einer Scanzeile nebeneinander liegende Probenorte mit Laserlicht unterschiedlicher Intensität und/oder unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung beaufschlagt werden,
- dass durch die Beaufschlagung der Probe mit dem Laserlicht jedem
Probenort eine ortsspezifische Intensität und/oder spektrale Zusammensetzung des Laserlichts zugeordnet wird und
- dass eine Bewertung der spektralen Zusammensetzung und/oder der
Intensität des eingekoppelten Laserlichts vorgenommen wird und eine
mathematische Verknüpfung der Bewertungsergebnisse der auf einen
bestimmten Ort gerichteten Laserstrahlung mit den Bewertungsergebnissen des von diesem Ort reflektierten und/oder emittierten Lichts erfolgt.
6. Laser-Scan-Mikroskop zur Durchführung des Verfahrens nach einem der
vorgenannten Ansprüche, mit
- einem Lasermodul zur Erzeugung von Laserlicht mit verschiedenen auswählbaren Spektralanteilen,
- mit Single-Mode-Fasern zur Einkopplung des Laserlichts
in den
Mikroskopstrahlengang,
- mit einer mindestens zweidimensional ablenkenden Scan-Einrichtung,
- mit einem Mikroskopobjektiv, welches das Laserlicht auf eine Probe
fokussiert,
- mit mehreren Detektoren für den Empfang verschiedener Spektralanteile
des von der Probe reflektierten und/oder emittierten Lichts und mit einer
Auswerteschaltung, die den Ausgängen der Detektoren nachgeschaltet
ist,
dadurch gekennzeichnet,
- dass im Lasermodul mehrere einzeln ansteuerbare Einzel- und/oder
Multiwellenlängenlaser, ein akusto-optisch beeinflussbarer Filter (AOTF)
und/oder ein akusto-optischer Modulator (AOM) vorgesehen sind,
- dass als Detektoren Fotomultiplier (PMT) und zur Aufzweigung der von
der Probe ausgehenden Reflexions- und/oder Emissionsstrahlung in einzelne Detektionskanäle auf ansteuerbaren Wechseleinrichtungen angeordnete und gegeneinander austauschbare Farbteiler vorgesehen sind
- dass die Steuereingänge des Lasermodules, der Scan-Einrichtung sowie
der Wechseleinrichtungen mit den Ausgängen der Auswerteschaltung
verbunden sind und
- dass ein Strahlungsanteil des
in den Mikroskopstrahlengang
eingekoppelten Laserlichts auf einen opto-elektronischen Empfänger gerichtet ist, dessen Ausgang mit der Auswerteschaltung in Verbindung
steht.
II.
Der Einspruch ist frist- und formgerecht erhoben worden und auch sonst zulässig.
Er führt in der Sache zum Erfolg, da der jeweilige Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß dem Hauptantrag und den Hilfsanträgen 1 und 2 nicht auf einer
erfinderischen Tätigkeit beruht.
A) Hauptantrag
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ergibt sich für den Fachmann, einen mit
der Entwicklung von Laserscan-Mikroskopen befaßten Dipl.-Physiker, in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik.
Die Druckschrift 12 beschreibt ein Laserscan-Mikroskop, bei dem Laserlicht verschiedener Spektralbereiche in einen Mikroskopstrahlengang eingekoppelt wird
und bei dem eine zu untersuchende Probe in mindestens zwei Koordinatenrichtungen mit einer Scan-Einrichtung zeilenweise gescannt und das Probenlicht
spektral detektiert wird, wobei aus dem von den beaufschlagten Orten reflektierten
und/oder emittierten Licht wenigstens ein Bild der Probe erzeugt wird, vgl. S.10
und 11, „Die konfokale Scan-Einheit“ mit Abb. 4
Weiterhin ist dieser Druckschrift entnehmbar, daß bei Verwendung eines akustooptischen Filters (AOTF) das Laserlicht in seiner spektralen Zusammensetzung
und/oder in seiner Intensität änderbar ist, wobei Änderungen extrem schnell vorgenommen werden können, da die Umschaltvorgänge nur durch die Laufzeit der
akustischen Welle bestimmt sind und im Mikrosekundenbereich liegen, vgl. S. 14,
Abb. 7 mit Bildunterschrift. Die hohe Schaltdynamik erlaubt es daher, das Laserlicht mit einer hohen zeitlichen Dynamik in der Intensität zu modulieren, so daß
eine Reihe von Anwendungen des Mikroskops möglich sind, die eine schnelle
Schaltbarkeit des Laserlichts voraussetzen, vgl. S. 15, li. Sp., 3. Abs. Ein Beispiel
für eine derartige Anwendung zeigt die Druckschrift 4, die der Fachmann kennt, da
sich die Entwicklung von Laserscan-Mikroskopen auch an den von der Anwenderseite aufgezeigten und gewünschten Methoden zur mikroskopischen Untersuchung von Objekten orientiert.
Die Druckschrift 4 befaßt sich speziell mit dem Photobleichen, das auch in der
Druckschrift 12 erwähnt ist, vgl S. 9, li. Sp., vorletzter Abs. Gemäß Druckschrift 4
wird dabei die Intensität des Laserlichts während der Bildaufnahme geändert, indem in einer Scanzeile nebeneinander liegende Probenorte mit Laserlicht unterschiedlicher Intensität beaufschlagt werden und so jedem Probenort eine ortsspezifische Intensität zugeordnet wird. Dazu wird ein akusto-optischer Modulator
(AOM) verwendet, vgl. Abstract sowie Fig. 1 mit Beschreibung und S. 1625,
re. Sp., Z. 2 bis 6 sowie Fig. 2 und S. 1624, re. Sp., Z. 4 und 5.
Da der gemäß Druckschrift 12 vorgesehene AOTF zur Änderung der Intensität
und/oder der spektralen Zusammensetzung des Laserlichts und der AOM, der
ebenfalls ein akusto-optischer Filter ist, auf demselben in der Druckschrift 12 anhand der Abb. 7 beschriebenen Wirkprinzip beruhen, läßt sich selbstverständlich
ein AOTF mit der gleichen zeitlichen Dynamik wie ein AOM betreiben. Die hohe
Schaltdynamik eines AOTFs wird bei einer in Druckschrift 12 erwähnten, die Änderung der spektralen Zusammensetzung des Laserlichts erfordernden Abbildung
eines Objekts nur insoweit genutzt, als die spektrale Zusammensetzung zwischen
zwei aufeinanderfolgenden Zeilen eines Bildes geändert wird, vgl. S. 15, li. Sp.,
letzter Abs. Wenn es aber zur Gewinnung bestimmter Objektinformationen erforderlich ist, läßt sich selbstverständlich die spektrale Zusammensetzung genauso
schnell ändern, wie dies für die Intensitätsänderung aus der Druckschrift 4 bekannt ist, so daß in einer Scanzeile nebeneinander liegende Probenorte mit Laserlicht unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung beaufschlagt werden können.
Es liegt demnach nahe, gegebenenfalls das mit dem in Druckschrift 12 beschriebenen Laserscan-Mikroskop durchführbare Verfahren zur konfokalen Mikroskopie
mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Maßnahmen sowie
mit der während der Bildaufnahme erfolgenden Änderung der spektralen Zusammensetzung des Laserlichts so zu modifizieren, daß in einer Scanzeile nebeneinander liegende Probenorte mit Laserlicht unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung beaufschlagt werden, womit zwangsläufig jedem Probenort eine ortsspezifische spektrale Zusammensetzung des Laserlichts zugeordnet wird.
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht demnach nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
B) Hilfsantrag 1
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ergibt sich ebenfalls in naheliegender
Weise aus dem Stand der Technik.
Er unterscheidet sich vom Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag dadurch, daß neben der spektralen Zusammensetzung auch die Intensität
des Laserlichts geändert wird, so daß in einer Scanzeile nebeneinander liegende
Probenorte nicht nur mit Laserlicht unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung
sondern auch mit unterschiedlicher Intensität beaufschlagt werden, wobei synchron zur Strahlablenkung zwischen unterschiedlichen Intensitäten und spektralen
Zusammensetzungen des auf einzelne Orte der Probe treffenden Lichtes umgeschaltet wird.
Wie aus den Ausführungen zum Hauptantrag unmittelbar folgt, läßt sich mittels eines AOTFs sowohl die Intensität als auch die spektrale Zusammensetzung des
Laserlichts so ändern, daß in einer Scanzeile nebeneinander liegende Probenorte
mit Laserlicht unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung wie auch unterschiedlicher Intensität beaufschlagt werden, so daß es naheliegt, so zu verfahren,
wenn dies zur Gewinnung bestimmter Objektinformationen notwendig ist. Dabei ist
es zwangsläufig erforderlich, die Änderung des Laserlichts während einer Scanzeile synchron zur Strahlablenkung vorzunehmen, um den jeweils gerade abgetasteten Probenort mit geeignetem Laserlicht zu beleuchten. Diese Maßnahme ist
im übrigen auch aus der Druckschrift 12 bekannt, wonach die Synchronisierung
von Datenaufnahme und Scanvorgang ein wichtiger Aspekt ist, vgl. S. 16, li. Sp.,
letzter Abs. Für die übrigen Maßnahmen gilt das zum Hauptantrag Gesagte.
Demnach beruht der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 1
nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
C) Hilfsantrag 2
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ergibt sich in naheliegender Weise aus
dem Stand der Technik.
Er unterscheidet sich vom Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag dadurch, daß a) die spektrale Zusammensetzung und/oder die Intensität des
Laserlichts geändert wird, so daß in einer Scanzeile nebeneinander liegende Probenorte mit Laserlicht unterschiedlicher spektraler Zusammensetzung und/oder
mit unterschiedlicher Intensität beaufschlagt werden und daß b) eine Bewertung
der spektralen Zusammensetzung und/oder der Intensität des eingekoppelten Laserlichts vorgenommen wird sowie eine mathematische Verknüpfung der Bewertungsergebnisse der auf einen bestimmten Ort gerichteten Laserstrahlung mit den
Bewertungsergebnissen des von diesem Ort reflektierten und/oder emittierten
Lichts erfolgt.
Aus dem zum Hauptantrag und Hilfsantrag Gesagten ergibt sich unmittelbar, daß
es naheliegend ist, das aus der Druckschrift 12 bekannte Verfahren zur konfokalen Mikroskopie entsprechend der Maßnahme a) durchzuführen.
Zur Maßnahme b) erklärten die Patentinhaber auf Befragen des Senats, dass
„Bewertung“ im Sinne des Patents nichts anderes als „Messung“ bedeute.
Die Maßnahme b) besagt demnach lediglich, daß die spektrale Zusammensetzung
und/oder die Intensität des eingekoppelten, auf einen bestimmten Ort gerichteten
Laserlichts ebenso wie das von diesem Ort reflektierte und/oder emittierten Licht
gemessen wird und die Meßergebnisse mathematisch verknüpft werden.
Wie der Fachmann weiß, ist die Laserlichtintensität zeitlich nicht konstant. Wenn
bei einem Laserscan-Mikroskop Laserlicht zur Beleuchtung eines Objekts verwendet wird, sind die Intensitätsschwankungen störend, da sie die Messung des vom
Objekt emittierten und/oder reflektierten Lichts verfälschen können. Es ist daher
eine fachübliche Maßnahme, die Intensität des in das Mikroskop eingekoppelten
Laserlichts zu messen und das Meßsignal zum Ausgleich der Intensitätsschwankungen zu nutzen, wie beispielsweise die Druckschrift 5 belegt, vgl. Sp. 4, Z. 26
bis 32.
Für den Fachmann versteht es sich von selbst, daß alternativ zu dieser auch in
der Patentschrift, Sp. 8, Z. 50 bis 56 erwähnten Maßnahme, eine Verfälschung der
Messung des vom Objekt emittierten und/oder reflektierten Lichts dadurch zu vermeiden ist, daß diese Messung mit dem vom eingekoppelten Laserlicht erzeugten
Meßsignal mathematisch verknüpft wird, also eine fachübliche Normierung erfolgt.
Für die übrigen Maßnahmen gilt das zum Hauptantrag Gesagte
Der Gegenstands des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 ist demnach ebenfalls nicht patentfähig.
Da über den jeweiligen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann, war bei
dieser Sachlage das Patent zu widerrufen.
Dr. Fritsch
Dr. Schmitt
Dr. Kraus
Schuster
Bb