Rechtsprechung / BPatG / 2004
BPatG Beschluss vom 20.12.2004 – 20 W (pat) 11/03
20. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
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(Aktenzeichen)
Verkündet am
20. Dezember 2004
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Patentanmeldung P 40 42 680.7-42
hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 20. Dezember 2004 durch den Richter
Dipl.-Phys. Dr. Hartung als Vorsitzenden, den Richter Dipl.-Ing. Obermayer, die
Richterin Martens sowie den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner 6.70
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I
Die Anmeldung wurde vom Patentamt am 14. Oktober 2002 aus den Gründen des
Bescheides vom 21. Februar 2001 gemäß § 48 PatG zurückgewiesen. In ihm ist
ausgeführt, daß der damals geltende Anspruch 1 mangels erfinderischer Tätigkeit
nicht gewährbar sei.
Die Anmelderin beantragt schriftsätzlich,
den Beschluß vom 14. Oktober 2002 aufzuheben und das Patent
mit den Unterlagen vom 17. Dezember 2004 zu erteilen.
Der Anspruch 1 lautet:
"1. Induktiver Näherungsschalter mit mindestens einem hinsichtlich seines den Schaltabstand beeinflussenden Wertes
einstellbarem Bauteil (2), z. B. einem Widerstand, wobei
das einstellbare Bauteil (2) mindestens ein Einstellelement
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß als Einstellelement ein nichtflüchtiger Speicher (3) vorgesehen ist, in dem
Speicher (3) der den Schaltabstand beeinflussende Wert
des einstellbaren Bauteils (2) als Digitalwort einstellbar ist,
der Zahlenwert des Digitalwortes im Speicher (3) bei einer
der Einstellung des den Schaltabstand beeinflussenden
Wertes des einstellbaren Bauteils (2) dienenden Betätigung
automatisch "hochläuft" oder "runterläuft", das "Hochlaufen"
bzw. das "Runterlaufen" des Zahlenwertes des Digitalwortes im Speicher (3) automatisch endet, wenn der den
Schaltabstand beeinflussende Wert des einstellbaren Bauteils (2) einen Sollwert erreicht hat und die Einstellung des
den Schaltabstand beeinflussenden Wertes des einstellbaren Bauteils (2), also des Digitalwortes, durch Betätigung
mindestens eines - vorzugsweise kontaktlosen - Schalters
(5, 6) erfolgt, daß das "Hochlaufen" bzw. das "Runterlaufen"
des Zahlenwertes des Digitalwortes im Speicher (3) mit unterschiedlichen Laufgeschwindigkeiten erfolgt, also "Langsames Hochlaufen" und "Schnelles Hochlaufen" bzw.
"Langsames Runterlaufen" und "Schnelles Runterlaufen"
des Speichers (3) möglich ist, und daß durch ein unterschiedlich langes Betätigen des Schalters (5, 6) unterschiedliche Laufgeschwindigkeiten des Speichers (3) realisierbar sind."
Folgende Entgegenhaltungen spielen in der mündlichen Verhandlung eine Rolle:
(1) DE 36 08 639 A1,
(3) WO 88/09581 A1.
II
Der Anspruch 1 ist nicht gewährbar, sein Gegenstand nicht patentfähig, weil er
sich am Anmeldetag in naheliegender Weise aus (1) und (3) in Verbindung mit
dem Fachwissen und -können ergab.
1. Die dem Patentgegenstand am nächsten liegende Entgegenhaltung (1) beschreibt einen induktiven Näherungsschalter (Fig 2), bei dem der gewünschte
Schaltabstand automatisch eingestellt wird. Der Abgleich des Näherungsschalters
auf den Schaltabstand findet mit Hilfe einer Schaltungswiderstand-Einstellvorrichtung 21 (Fig 1) statt. Ihre Anschlüsse P1, P2, P5 werden von der Hauptschaltung
22 des induktiven Näherungsschalters mit den erforderlichen Signalen versorgt
(Fig 2). Durch Anlegen eines positiven Potentials - dem ersten Signal - an den Anschluß P4 der Vorrichtung 21 wird der automatische Abgleich in Gang gesetzt. Er
kann, da der Anschluß P4 an einen der vier äußeren Anschlüsse des induktiven
Näherungsschalters führt (Fig 2), vom Verwender vor Ort vorgenommen werden.
Mit der bekannten Schaltungswiderstand-Einstellvorrichtung 21 sind somit die herkömmlichen Näherungsschaltern beim Einstellen der Empfindlichkeit anhaftenden
Nachteile, welche eine Einstellung im Werk erfordern (S 3 Abs 2 bis S 4 Abs 2),
bereits vermeidbar.
Der Schaltabstand des Näherungsschalters nach (1) wird durch den Emitterwiderstand seines Oszillators beeinflußt. Dieser Emitterwiderstand besteht aus Festwiderständen und dem über den Anschluß P1 in Serie dazu liegenden Einstellwiderstand, der durch die Schaltungswiderstand-Einstellschaltung 21 erzeugt wird und
an seinem anderen Ende über Anschluß P2 an der äußeren Masseklemme liegt
(Fig 1, 2). Bei Verwendung von n parallelgeschalteten Widerständen R1, R2, ... als Einstellwiderstand sind dann 2n Widerstandskombinationen und dieserhalb 2n unterschiedliche einstellbare Schaltabstände verfügbar.
Wenn das Signal am Anschluß P4 den Abgleich in Gang setzt, wird der Einstellwiderstand, ausgehend von seinem Minimalwert schrittweise zunehmend größer,
womit jeweils eine schwächere Schwingung des Oszillators einhergeht. Das
"Hochlaufen" des Widerstandswertes endet automatisch, wenn die Schwingung
des Oszillators aufhört, der Näherungsschalter seinen signifikanten Schaltungszustand eingenommen hat (S 8 Z 22 bis S 9 Abs 1). Gleichzeitig wird der erreichte
Wert des Einstellwiderstandes nichtflüchtig fixiert, indem zugeordnete Mikrosicherungen 1 bis 4 durchschmelzen (S 5 Z 29 bis 33, S 7 Abs 2) und somit der Einstellwiderstandswert im Sinne des Patentanspruchs 1 "als Digitalwert" eingestellt
wird.
Ähnlich liegen die Dinge, wenn die n Widerstände nicht parallel, sondern in Reihe
geschaltet sind (S 9 Abs 3). Auch dann muß der Wert des Einstellwiderstandes
"hochlaufen", wenn der Übergang vom schwingenden in den nichtschwingenden
Zustand des Oszillators erfaßt werden soll.
2. Wie die Schaltungswiderstand-Einstellvorrichtung 21 nach (1) (Fig 1) zum
"Hochlaufen" der Einstellwiderstandswerte nach dem neuesten Stand der Technik
zu verwirklichen sei, entnahm der Fachmann am Anmeldetag aus (3) (Fig 1, S 7
Z 4 bis S 8 Z 16). Die durch (3) vermittelte Kenntnis aufzugreifen lag dem Fachmann auch nahe; denn der Benutzer eines Näherungsschalters nach (1) will nach
Möglichkeit den Einstellwert für den Schaltabstand zwar nichtflüchtig fixieren, zum
anderen aber nicht ein für allemal beibehalten, wie dies nach (1) durch das Durchschmelzen der Mikrosicherungen der Fall ist, sondern jederzeit wieder ändern und
für einen anderen Verwendungszweck neu einstellen.
Wie man dabei vorzugehen hat, ist Fachwissen. Zur Einstellung des abgespeicherten Digitalwortes muß nach (3) ein Zähler 18 in Gang gesetzt werden, so daß
er auf den Zähltakt an seinem Eingang 20 anspricht. Hierzu ist dem "Enable"-Eingang 24 ein geeignetes logisches Signal zuzuführen, das der Fachmann üblicherweise mittels Betätigung eines Schalters anlegt (S 7 Z 25 bis 27).
Ob man den Zählerstand mit jedem Zähltaktimpuls in Einerschritten erhöht, oder
lieber schneller mit einer höheren Schrittweite, zB 2, 4, ... voranschreitet, hängt
vom maximalen Einstellwert und der geforderten Einstellgenauigkeit ab. Legt der
Benutzer Wert auf möglichst große Einstellgenauigkeit und nimmt dafür eine mehr
oder weniger lange Zeitdauer bis zum Hochzählen auf den Einstellwert in Kauf, so
erhöht man üblicherweise in Einerschritten. Für eine Grobeinstellung des Schaltabstandes bietet ihm der Fachmann hingegen ein schnelleres Hochzählen, zB in
Zweierschritten, an. Hierzu nutzt der Fachmann in gewohnter Weise, um Bauelemente einzusparen, den in Rede stehenden Schalter mehrfach, so daß der Benutzer durch unterschiedlich langes Betätigen beim Einstellen unterschiedliche Laufgeschwindigkeiten des Speichers erzielt.
Dr. Hartung
Obermayer
Martens
Dr. Zehendner
br/Be