Rechtsprechung / BPatG / 2005
BPatG Beschluss vom 14.02.2005 – 20 W (pat) 311/03
20. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
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(Aktenzeichen)
Verkündet am
14. Februar 2005
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 43 27 876
…
… 6.70
…
hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 14. Februar 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Anders, den Richter Dipl.-Phys. Dr. Hartung, der
Richterin Martens sowie den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner
beschlossen:
Das Patent wird widerrufen.
G r ü n d e
I
Im Einspruch ist fehlende Patentfähigkeit geltend gemacht worden.
Die Einsprechende beantragt,
das Patent zu widerrufen.
Die Patentinhaberin beantragt,
das Patent wie erteilt aufrechtzuerhalten.
Der erteilte Patentanspruch 1 hat folgende Fassung:
"Meßstrecke für einen elektromagnetischen Durchflußmesser
mit einem metallischen Meßrohr aus einem nicht-magnetischen
Material, einem Satz von Magnetspulen zur Erzeugung eines
Magnetfelds mit einer Richtung im wesentlichen senkrecht zur
Durchflußrichtung, mit einer Elektrodenanordnung, die im wesentlichen senkrecht zur Magnetfeldrichtung und im wesentlichen senkrecht zur Durchflußrichtung angeordnet ist, und mit
einem elektrischen Isolator auf der Innenseite des Meßrohres,
dadurch gekennzeichnet, daß der Isolator durch eine Oberflächenschicht (11) aus Metalloxid oder Metallnitrit auf der Innenseite des Meßrohres (2) gebildet ist, die eine Dicke größer als
10 µm aufweist, wobei an dem Meßrohr (2) eine Metallschicht
(9) aus dem Metall der Oberflächenschicht (11) angelagert und
innig mit dem Meßrohr (2) verbunden ist und die Oberflächenschicht (11) an die Metallschicht (9) angelagert ist."
Folgende Druckschriften werden u.a. erörtert:
(2) O. Fiedler, Strömungs- und Durchflußmeßtechnik, R. Oldenbourg Verlag
München Wien, 1992, S. 207-209
(8) W. Schatt, Werkstoffe des Maschinen-, Anlagen- und Apparatebaues,
2. Auflage, 1982, S. 240-244
Die Einsprechende führt aus, der Gegenstand des Patentanspruches 1 beruhe gegenüber den Druckschriften (2) und (8) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Die Patentinhaberin ist der Ansicht, ein durch eine Schicht aus Metalloxid gebildeter Isolator sei aus (2) nicht bekannt. Bei dem Isolator aus Sinterkorund handele
es sich um ein gesondertes hülsenförmiges Bauteil, das in dem Messrohr stecke.
Druckschrift (8) beschreibe den Schutz von Metallen vor Oxidation und könne daher keinen Hinweis auf die Ausbildung eines Isolators geben. Der Gegenstand des
Patentanspruches 1 beruhe daher auf einer erfinderischen Tätigkeit.
II
Der Einspruch führt zum Widerruf des Patents. Der Gegenstand des Patentanspruches 1 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Als Fachmann ist ein Diplom-Physiker anzusehen, der über Berufserfahrung in der
Entwicklung von elektromagnetischen Durchflussmessern verfügt.
Aus Druckschrift (2) ist eine Messstrecke für einen elektromagnetischen Durchflussmesser bekannt, die ein metallisches Messrohr aus einem nicht-magnetischen Material (S 207, Absatz mit der Überschrift "Messrohr"), Magnetspulen zur
Erzeugung eines Magnetfelds mit einer Richtung im wesentlichen senkrecht zur
Durchflussrichtung (S 209 Abs 2) und eine Elektrodenanordnung senkrecht zur
Magnetfeldrichtung und senkrecht zur Durchflussrichtung (S 209, Absatz mit der
Überschrift "Elektroden") aufweist. Auf der Innenseite des Messrohrs befindet sich
ein elektrischer Isolator in Form einer Auskleidung (S 207, Absatz mit der Überschrift "Messrohr"). Bild 5.23. zeigt, dass es sich bei der Auskleidung 2 nicht um
ein gesondertes Bauteil, sondern um eine Schicht handelt, die auf die Innenseite
des Messrohres aufgebracht ist und sich sogar in die für die Elektroden 3 vorgesehenen Bohrungen hinein erstreckt. Die Auswahl des Materials für die Auskleidung
richtet sich nach den Belastungen, denen das Messrohr beispielsweise durch
Druck, Temperatur, Abrieb und Korrosion ausgesetzt ist (S 207, Absatz mit der
Überschrift "Messrohr"). In der Liste üblicher Werkstoffe ist auch ein Metalloxid,
nämlich Sinterkorund Al2O3, genannt (S 209 Abs 1).
Die Patentinhaberin ist der Ansicht, der Fachmann verstehe die Druckschrift (2)
so, dass die Auskleidung bei Verwendung von Sinterkorund Al2O3 nur als eigenes
Bauteil ausgeführt werden könne, weil Al2O3 nicht als Schicht auf eine Oberfläche
aufgebracht werden könne. Eine als Schicht ausgebildete Auskleidung sei aus (2)
nur für die anderen aufgeführten Materialien entnehmbar. Tatsächlich gibt die
Druckschrift (2) jedoch keinen Hinweis, der eine solche Interpretation stützen
könnte. Im übrigen gehört das Aufbringen von Al2O3 auf Oberflächen, z.B. durch
Plasmaspritzen ((8), S 243 Absatz 6.5.3. Keramische Schutzschichten) oder durch
Alitierung mit sich bildender Oxidhaut ((8), S 242 Absatz 6.5.1. Metallische Schutzschichten), zum Fachwissen des Fachmanns.
Um eine breite Einsetzbarkeit der Messstrecke auch bei extremen Bedingungen
zu ermöglichen, hat der Fachmann stets das Ziel, die Oberflächenschicht möglichst fest mit dem Messrohr zu verbinden. Er hat daher ausgehend von Druckschrift (2) Veranlassung, Verbesserungen an der aus Al2O3 bestehenden Oberflächenschicht vorzunehmen. In Druckschrift (8), einem Lehrbuch über Werkstoffe
des Maschinen-, Anlagen- und Apparatebaues, werden Schutzschichten für metallische Werkstoffe beschrieben. Danach können Metalle zum Schutz vor Oxidation
mit Aluminium beschichtet werden (S 242 Absatz 6.5.1. Metallische Schutzschichten). Die sich dann an der Aluminiumoberfläche bildende dünne Al2O3 - Schicht
verbessert zusätzlich die Temperaturbeständigkeit. Der Fachmann zieht einen
derartigen Schichtaufbau auch für den Isolator eines elektromagnetischen Durchflussmessers in Betracht, denn Al2O3 ist ihm als hierfür geeignetes Isolatormaterial
bereits aus (2) bekannt. Die durch Oxidation entstehende geringe Dicke der
Al2O3 - Schicht, die nicht ausreicht, um eine sichere elektrische Isolierung zu gewährleisten, kann ihn von dieser Überlegung nicht abhalten. Auf Grund seines
Fachwissens liegt es für ihn nämlich nahe, eine weitere Al2O3 - Schicht aufzubringen, um so die für die Isolatoreigenschaften notwendige Dicke von mehr als
10 µm zu erreichen. Dieses Vorgehen bietet sich ihm deshalb als besonders vorteilhaft an, weil die durch Oxidation entstandene Al2O3 - Schicht als eine Art Verbindungs- bzw. Halteschicht wirkt, an die sich die aufgebrachte Al2O3 - Schicht besonders fest anlagert.
Damit gelangt der Fachmann in naheliegender Weise zu einem durch eine Oberflächenschicht aus Metalloxid auf der Innenseite des Messrohres gebildeten Isolator, der eine Dicke größer als 10 µm aufweist, wobei an dem Messrohr eine Metallschicht aus dem Metall der Oberflächenschicht angelagert und innig mit dem
Messrohr verbunden ist und die Oberflächenschicht an die Metallschicht angelagert ist.
Dr. Anders
Dr. Hartung
Martens
Dr. Zehendner
Be