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BPatG Beschluss vom 27.04.2005 – 7 W (pat) 51/04

7. Senat

Bundespatentgericht

7 W (pat) 51/04 _______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am 27. April 2005 …

B e s c h l u s s

In der Beschwerdesache

betreffend das Patent 4 409 547

… 6.70

hat der 7. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 27. April 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzenden

Richters Dipl.-Ing. Tödte sowie der Richter Eberhard, Dipl.-Ing. Köhn und Dr.-Ing.

Pösentrup

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

G r ü n d e

I.

Die Beschwerde der Patentinhaberinnen ist gegen den Beschluß der Patentabteilung 22 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 8. Juli 2004 gerichtet, mit

dem das Patent 44 09 547 nach Prüfung des auf den Einspruchsgrund der fehlenden Patentfähigkeit gestützten Einspruchs mit der Begründung widerrufen worden

ist, daß sein Gegenstand nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.

Die Einsprechende hat zum Stand der Technik ua die deutsche Offenlegungsschrift 30 18 682, die US-Patentschrift 4 875 437 und die englischsprachige Kurzfassung der japanischen Offenlegungsschrift 56018018 genannt.

Die Patentinhaberinnen haben am 17. März 2005 die Teilung des Patents erklärt.

Sie haben in der mündlichen Verhandlung einen neuen Patentanspruch 1 und ein

Blatt mit Spalten 1 und 2 einer angepaßten Beschreibung überreicht. Außerdem

haben sie eine Kopie der europäischen Offenlegungsschrift 0 098 979 vorgelegt.

Die Patentinhaberinnen machen geltend, daß der Gegenstand des angefochtenen

Patents eine patentfähige Erfindung darstelle. Sie beantragen,

den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent aufrechtzuerhalten mit den jeweils am 27. April 2005 überreichten

Unterlagen, Patentanspruch 1 mit Beschreibung, Seite 1, im übrigen gemäß Patentschrift.

Die Einsprechende beantragt,

die Beschwerde zurückzuweisen.

Der geltende Patentanspruch 1 lautet:

"Kühlanlage für einen Verbrennungsmotor eines Kraftfahrzeuges

mit einem Kühler und einem Thermostatventil mit Dehnstoffelement, das eine Strömung des Kühlmittels zwischen dem Verbrennungsmotor und dem Kühler derart regelt, daß während einer

Warmlaufphase das von dem Verbrennungsmotor kommende

Kühlmittel im wesentlichen unter Umgehen des Kühlers durch einen Kurzschluß hindurch zu dem Verbrennungsmotor zurückströmt, daß während einer Betriebsphase in einen Mischbetrieb

das von dem Verbrennungsmotor kommende Kühlmittel teilweise

durch den Kühler hindurch und teilweise durch den Kurzschluß

hindurch zu dem Verbrennungsmotor zurückströmt und daß in einer weiteren Betriebsphase in einen Kühlbetrieb das von dem

Verbrennungsmotor kommende Kühlmittel im wesentlichen durch

den Kühler hindurch zu dem Verbrennungsmotor zurückströmt,

wobei das Thermostatventil, dessen Arbeitsbereich für den Mischbetrieb mittels Auslegung des Dehnstoffelementes auf eine vorbestimmte Temperatur festgelegt ist, ein elektrisch beheizbares

Dehnstoffelement enthält, das zum Vergrößern des Öffnungsquerschnitts gegenüber einer durch die Temperatur des Kühlmittels

bedingten Stellung mittels einer Steuerung mit elektrischer Energie versorgbar ist, die Betriebsdaten des Verbrennungsmotors erhält und die abhängig von diesen Betriebsdaten die Zufuhr von

elektrischer Energie zu dem Dehnstoffelement steuert, um den

Arbeitsbereich des Thermostatventils vom Mischbetrieb hin zum

Kühlbetrieb und zurück zu verlagern,

d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t ,

daß in dem von Kühlmittel umgebenen Dehnstoffelement ein

elektrisches Heizelement angeordnet ist und daß die Steuerung

wenigstens drei parallel geschaltete, jeweils einen IST-Wert mit

einem vorgebbaren Wert vergleichende und bei Überschreiten

dieses vorgegebenen Wertes die Zufuhr von elektrischer Energie

zu dem Heizelement freigebende Vergleichsstufen enthält, die als

eine die IST-Geschwindigkeit des Fahrzeuges mit einem vorgegebenen Geschwindigkeitswert vergleichende Geschwindigkeits-Vergleichsstufe, als eine den IST-Lastzustand des Verbrennungsmotors mit einem vorgegebenen Lastzustandswert vergleichende

Lastzustands-Vergleichsstufe und als eine die IST-Temperatur der

vom Verbrennungsmotor angesaugten Luft mit einem vorgegebenen Temperaturwert vergleichende Ansaugluft-Temperatur-Vergleichsstufe ausgebildet sind."

Laut Beschreibung (Sp 2 Z 31 bis 37 iVm Sp 1 Z 3 bis 30) soll die Aufgabe gelöst

werden, eine Kühlanlage der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art

mit einer möglichst einfach aufgebauten Steuerung zu schaffen, die einerseits ein

Senken des Kraftstoffverbrauches und ein Verbessern der Abgaszusammensetzung gestattet, jedoch andererseits die Betriebssicherheit und die Leistungsabgabe des Verbrennungsmotors nicht beeinträchtigt.

Die Patentansprüche 2 bis 5 sind auf Merkmale gerichtet, mit denen der Gegenstand des Patentanspruchs 1 weiter ausgebildet werden soll.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten verwiesen.

II.

Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig, in der Sache jedoch

nicht gerechtfertigt.

Der Gegenstand des Patents stellt auch in der Fassung des geltenden Patentanspruchs 1 keine patentfähige Erfindung im Sinne des Patentgesetzes § 1 bis § 5

dar. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob dieser Anspruch zulässig, dh durch

das erteilte Patent gedeckt ist, woran die Einsprechende in der mündlichen Verhandlung Zweifel geäußert hat.

Laut Patentanspruch 1 weist die patentgemäße Kühlanlage folgende Merkmale

auf:

a) Kühlanlage für einen Verbrennungsmotor eines Kraftfahrzeuges mit einem Kühler und einem Thermostatventil mit Dehnstoffelement,

b) das eine Strömung des Kühlmittels zwischen dem Verbrennungsmotor und dem Kühler derart regelt, daß während einer

Warmlaufphase das von dem Verbrennungsmotor kommende

Kühlmittel im wesentlichen unter Umgehen des Kühlers durch

einen Kurzschluß hindurch zu dem Verbrennungsmotor zurückströmt,

c ) daß während einer Betriebsphase in einen Mischbetrieb das

von dem Verbrennungsmotor kommende Kühlmittel teilweise

durch den Kühler hindurch und teilweise durch den Kurzschluß

hindurch zu dem Verbrennungsmotor zurückströmt

d ) und daß in einer weiteren Betriebsphase in einen Kühlbetrieb

das von dem Verbrennungsmotor kommende Kühlmittel im wesentlichen durch den Kühler hindurch zu dem Verbrennungsmotor zurückströmt,

e ) wobei das Thermostatventil, dessen Arbeitsbereich für den

Mischbetrieb mittels Auslegung des Dehnstoffelementes auf

eine vorbestimmte Temperatur festgelegt ist, ein elektrisch beheizbares Dehnstoffelement enthält,

f ) das zum Vergrößern des Öffnungsquerschnitts gegenüber einer durch die Temperatur des Kühlmittels bedingten Stellung

mittels einer Steuerung mit elektrischer Energie versorgbar ist,

g ) die Betriebsdaten des Verbrennungsmotors erhält und die abhängig von diesen Betriebsdaten die Zufuhr von elektrischer

Energie zu dem Dehnstoffelement steuert,

h) um den Arbeitsbereich des Thermostatventils vom Mischbetrieb

hin zum Kühlbetrieb und zurück zu verlagern,

dadurch gekennzeichnet,

i) daß in dem von Kühlmittel umgebenen Dehnstoffelement ein

elektrisches Heizelement angeordnet ist und

j) daß die Steuerung wenigstens drei parallel geschaltete, jeweils

einen IST-Wert mit einem vorgebbaren Wert vergleichende und

bei Überschreiten dieses vorgegebenen Wertes die Zufuhr von

elektrischer Energie zu dem Heizelement freigebende Vergleichsstufen enthält,

k) die als eine die IST-Geschwindigkeit des Fahrzeuges mit einem

vorgegebenen Geschwindigkeitswert vergleichende Geschwindigkeits-Vergleichsstufe,

l) als eine den IST-Lastzustand des Verbrennungsmotors mit einem vorgegebenen Lastzustandswert vergleichende Lastzustands-Vergleichsstufe

m) und als eine die IST-Temperatur der vom Verbrennungsmotor

angesaugten Luft mit einem vorgegebenen Temperaturwert

vergleichende Ansaugluft-Temperatur-Vergleichsstufe ausgebildet sind.

Aus der US-Patentschrift 4 875 437 ist eine Kühlanlage mit den vorgenannten

Merkmalen a) bis h) bekannt. Hinsichtlich der Merkmale a) bis d) ergibt sich das

für den Fachmann, als welcher hier ein Diplomingenieur (FH) des Maschinenbaus

mit Erfahrungen in der Konstruktion von Kühlanlagen für Kfz-Motoren anzusehen

ist, ohne weiteres aus den Figuren 1 und 2 und dem zugehörigen Text. Das Thermostatventil 1 der bekannten Kühlanlage weist ein vom Kühlmittel umströmtes

Dehnstoffelement 9 auf, das für eine bestimmte Temperatur des Kühlmittels im

Mischbetrieb ausgelegt ist (Sp 3 Z 11 bis 15). Das Thermostatventil weist weiter

ein elektrisch beheizbares Dehnstoffelement 26 auf, das zum Vergrößern des Öffnungsquerschnittes des Ventils gegenüber einem durch die Temperatur des Kühlmittels bedingten Wert mittels einer Steuerung mit elektrischer Energie versorgbar

und dadurch beheizbar ist. Die Steuerung erhält Betriebsdaten des Verbrennungsmotors und steuert abhängig von diesen die Zufuhr von elektrischer Energie zu

dem Dehnstoffelement (Sp 5 Z 55 bis Sp 6 Z 16). Bei Zufuhr von elektrischer

Energie dehnt sich das somit elektrisch beheizte Dehnstoffelement aus und verschiebt über einen Kolben 27 den Arbeitsbereich des Thermostatventils in Richtung Kühlbetrieb; bei Abschalten der Beheizung verlagert sich der Arbeitsbereich

wieder zurück.

In der Entgegenhaltung sind zunächst einfache Ansteuerungen des elektrischen

Heizelementes beschrieben, bei denen das Heizelement abhängig davon, ob ein

Betriebsparameter einen bestimmten Grenzwert überschreitet, eingeschaltet oder

ausgeschaltet ist. Bei dem Betriebsparameter kann es sich um die Umgebungstemperatur handeln (Sp 5 Z 24 bis 38) oder um den Lastzustand des Motors (Sp 5

Z 39 bis 54). Die zB vor dem Kühler gemessene Temperatur der Umgebungsluft

(Sp 5 Z 35 bis 38) entspricht – bei nicht aufgeladenen Brennkraftmaschinen – der

Temperatur der Ansaugluft.

In der Entgegenhaltung ist weiter beschrieben, daß die Ansteuerung des elektrischen Heizelements durch den Einspritzcomputer der Brennkraftmaschine übernommen wird, der dazu ua Signale eines Umgebungsluft-Temperaturschalters,

eines Lastschalters und eines Drehzahlsensors berücksichtigt (Sp 5 Z 55 bis Sp 6

Z 8). Angesichts der Tatsache, daß vorher für die einfachen Anordnungen beschrieben ist, daß abhängig von der Überschreitung eines Grenzwertes ein

Schalter betätigt wird und daß auch im Zusammenhang mit der Ansteuerung des

Heizelements durch den Einspritzcomputer von einem Temperaturschalter und

einem Lastschalter die Rede ist, wird der Fachmann ohne weiteres davon ausgehen, daß das Heizelement durch den Einspritzcomputer dann eingeschaltet wird,

wenn einer der genannten Parameter Umgebungstemperatur, Lastzustand und

Drehzahl einen vorgegebenen Wert überschreitet. Somit sind auch die Merkmale

j), l) und m) gemäß der vorstehenden Merkmalsgliederung aus der US-Patentschrift 4 875 437 bekannt. Hinsichtlich des Merkmals k) ist zu bemerken, daß zwischen der dort genannten Fahrzeuggeschwindigkeit und der Drehzahl des Motors

bekanntlich ein durch die eingelegte Gangstufe vorgegebenes festes Verhältnis

besteht. Dementsprechend ist in der Beschreibung des angefochtenen Patents

ausgeführt, daß die Fahrgeschwindigkeit auch über die Drehzahl des Motors unter

Berücksichtigung der Getriebestufe erfaßt werden kann (Sp 9 Z 14 bis 16). Es bedarf daher keiner erfinderischen Tätigkeit, statt der Motordrehzahl die Geschwindigkeit des Fahrzeuges bei der Ansteuerung des elektrischen Heizelements zu

berücksichtigen.

Nach alledem unterscheidet sich der Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1 im wesentlichen dadurch von einer aus der US-Patentschrift 4 875 437

bekannten Kühlanlage, daß gemäß Merkmal i) das elektrische Heizelement in

dem vom Kühlmittel umgebenen Dehnstoffelement angeordnet ist. Solche Anordnungen sind aber aus der deutschen Offenlegungsschrift 30 18 682 und aus der

englischen Kurzfassung der japanischen Offenlegungsschrift 56018018 bekannt.

Für den Fachmann ist ohne weiteres erkennbar, daß diese bekannte Anordnung,

bei der ein und dasselbe Dehnstoffelement entweder bei ausgeschaltetem Heizelement durch die Temperatur des umströmenden Kühlmittels, oder durch das

elektrische Heizelement bestimmt wird, einen vergleichsweise einfachen Aufbau

aufweist. Es bedarf daher keiner erfinderischen Tätigkeit, den aus der US-Patentschrift 4 875 437 bekannten Aufbau dahingehend zu modifizieren, daß das elektrische Heizelement in dem vom Kühlmittel umgebenen Dehnstoffelement angeordnet wird. Somit ergibt sich der Gegenstand des Patentanspruchs 1 für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik.

An diesem Ergebnis ändert auch nichts die Vorlage einer weiteren Druckschrift,

nämlich der EP 0 098 979 A1, die eine Kühlanlage mit einem Thermostatventil

zeigt, bei dem dem Arbeitskolben des thermostatischen Arbeitselements ein Widerlager zugeordnet ist, das mittels eines Dehnstoffelements mit einem elektrischen Heizelement verstellbar ist. Daß mit dieser Druckschrift und der US-Patentschrift 4 875 437 zwei Druckschriften im Verfahren sind, bei denen eine elektrische Heizvorrichtung an einem externen Dehnstoffelement angeordnet ist, bedeutet nicht, daß die Anordnung einer Heizvorrichtung in dem vom Kühlmittel umströmten Dehnstoffelement für den Fachmann nicht naheliegend ist. Der zur Beurteilung der Erfindungshöhe der streitpatentgemäßen Lehre heranzuziehende

Durchschnittsfachmann kennt jedenfalls den gesamten im vorliegenden Verfahren

aufgezeigten Stand der Technik und gelangt von diesem, wie weiter oben ausführlicher dargestellt, ohne erfinderisches Zutun zum Gegenstand des Patentanspruchs 1. Auch die von den Patentinhaberinnen betonte Tatsache, daß die US-

Patentschrift 4 875 437 sieben Jahre nach der deutschen Anmeldung 30 18 682

und das Streitpatent wiederum ca fünf Jahre nach der Veröffentlichung der US-

Patentschrift 4 875 437 angemeldet wurden, gibt dem Senat keinen Anlaß, am Naheliegen der streitpatentgemäßen Lehre zu zweifeln.

Der Patentanspruch 1 ist daher nicht gewährbar. Bei dieser Sachlage war die Beschwerde zurückzuweisen, da über das Patent nur im Rahmen der Anträge der

Beteiligten entschieden werden kann. Im übrigen hat der Senat in den Ansprüchen 2 bis 5 nichts Patentfähiges gesehen und auch die Patentinhaberinnen haben Entsprechendes nicht geltend gemacht.

Tödte

Eberhard

Köhn

Dr. Pösentrup

Hu