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BPatG Beschluss vom 26.09.2005 – 15 W (pat) 310/04

15. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

26. September 2005

B E S C H L U S S

In der Einspruchssache

betreffend das Patent 44 36 328

… 08.05

hat der 15. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 26. September 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Kahr sowie der Richter Dr. Niklas, Dr. Jordan und der Richterin Klante

beschlossen:

Das Patent wird beschränkt aufrechterhalten gemäß den Ansprüchen 1 - 11, Beschreibung Spalten 1 - 10, jeweils überreicht in der

mündlichen Verhandlung sowie 4 Seiten Zeichnungen mit Figuren 1 - 5 gemäß DE 44 36 328 C2.

Der Titel des Patents lautet: „Verfahren zum Stranggießen.“

G r ü n d e

I

Auf die am 11. Oktober 1994 eingereichte Patentanmeldung 44 36 328.1-24 hat

das Deutsche Patent- und Markenamt ein Patent mit der Bezeichnung

„Verfahren und Anlage zum Stranggießen“

erteilt. Veröffentlichungstag der Patenterteilung ist der 19. September 2002.

Die Patentansprüche 1 bis 14 der DE 44 36 328 C2 haben folgenden Wortlaut:

„1. Verfahren zum Stranggießen an einer Stranggießanlage, insbesondere einer Stahl-Stranggießanlage, mit einer Stranggießkokille (1) und einer der Stranggießkokille (1) nachfolgend angeordneten Strangführung mit den Strang (2) an gegenüberliegenden

Seiten stützenden Rollen (8), von denen zumindest die einer

Strangseite zugeordneten Rollen (8) an gegen die gegenüberliegenden Rollen (8) verstellbaren Stützsegmenten (4, 5) gelagert

sind, wobei der Strang (2) nach Austritt aus der Kokille (1) dickenreduziert wird, dadurch, daß mindestens ein Stützsegment (4)

unter Bildung eines vorbestimmten keilförmigen Rollenspaltes

(Konizität α) zwischen den einander gegenüberliegenden Rollen

(8) ausgerichtet wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Strang

(2) ausschließlich in einem Bereich dickenreduziert wird, in dem er

einen flüssigen Kern (20) aufweist, wobei die Stützsegmente (4, 5)

zu jedem Zeitpunkt derart ausgerichtet werden, daß die Sumpfspitze (19) des flüssigen Kerns (20) stets in einem Bereich der

Strangführung liegt, in dem der von den Rollen (8) gebildete Rollenspalt als - in bezug auf die nachfolgende Strangführung -

engster Parallelspalt (unter Außerachtlassung einer der Schrumpfung des durcherstarrten Stranges folgenden Rollenanstellung)

ausgebildet ist.

2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß

zum Erreichen der Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) von einem

Betriebsstillstand oder von einer langsameren Gießgeschwindigkeit aus, nach einer anfänglichen Steigerung der Gießgeschwindigkeit unter Vorwandern der Sumpfspitze (19), ein Absenken der

Gießgeschwindigkeit unter Zurückwandern der Sumpfspitze (19)

durchgeführt wird, und erst danach die Gießgeschwindigkeit auf

die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) unter abermaligem Vorwandern der Sumpfspitze erhöht wird (Fig 3).

3. Verfahren nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass

bei Gelangen der Sumpfspitze (19) des flüssigen Kerns (20) des

Stranges (2) in den keilförmigen Rollenspalt zunächst das die

Sumpfspitze (19) stützende Stützsegment (4) und die

ihm

nachfolgend angeordneten Stützsegmente (4, 5) in Parallelspaltstellung auf mindestens das Maß der Dicke (28) des durcherstarrten Stranges (2) an der Stelle der Stumpfspitze (19) ausgerichtet werden, dass mit relativ hoher Gießgeschwindigkeit (v2)

weitergegossen wird, wobei die Sumpfspitze (19) wieder über

zumindest das erste in Parallelspaltstellung, normalerweise jedoch

in Betriebs-Keilspaltstellung befindliche Stützsegment (4) hinauswandert, dass mindestens das letztgenannte Stützsegment (4)

wieder in eine Keilspaltstellung verbracht wird, dass mindestens

ein unmittelbar an das bzw die wieder in Keilspaltstellung gebrachte(n) Stützsegment(e) anschließendes Stützsegment (4, 5) in

eine Parallelspaltstellung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstellung entsprechenden Dicke (26) verbracht wird, dass anschließend die Gießgeschwindigkeit reduziert wird (auf (v3), so dass die

Sumpfspitze (19) zu dem in Gießrichtung ersten in Parallelspaltstellung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstellung entsprechenden Dicke (26) gebrachten Stützsegment (4, 5) zurückwandert,

worauf die Gießgeschwindigkeit unter Vorwandern der Sumpfspitze (19) auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) erhöht wird

und die Betriebs-Keilspaltstellung - sofern nicht schon zuvor erreicht - eingestellt wird sowie die restlichen Stützsegmente (5)

nach und nach auf den engsten Rollenspalt, der durch die Betriebs-Keilspaltstellung (Bereich I) festgelegt ist, ausgerichtet werden (Fig 4).

4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass

bei Gelangen der Sumpfspitze (19) des flüssigen Kerns (20) des

Stranges (2) in den keilförmigen Rollenspalt zunächst das die

Sumpfspitze (19) stützende Stützsegment (4) gemeinsam mit den

ihm nachfolgend angeordneten Stützsegmenten (4, 5) in Parallelspaltstellung auf mindestens das Maß der Dicke (28) des durcherstarrten Stranges an der Stelle der Sumpfspitze (19) ausgerichtet werden, dass mit relativ hoher Gießgeschwindigkeit (v2) weitergegossen wird, wobei die Sumpfspitze (19) wieder über zumindest

das erste in Parallelspaltstellung, normalerweise jedoch in Betriebs-Keilspaltstellung (Bereich I) befindliche Stützsegment (4)

hinauswandert, dass mindestens das letztgenannte Stützsegment

(4) in eine Parallelspaltstellung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstellung entsprechenden Dicke (26) verbracht wird, dass anschließend die Gießgeschwindigkeit reduziert wird (auf v3), so

dass die Sumpfspitze (19) zu dem in Gießrichtung ersten in Parallelspaltstellung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstellung entsprechenden Dicke (26) gebrachten Stützsegment zurückwandert,

worauf die Gießgeschwindigkeit unter Vorwandern der Sumpfspitze (19) auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) erhöht wird

und die Betriebs-Keilspaltstellung (Bereich I) eingestellt wird sowie

die restlichen Stützsegmente nach und nach auf den engsten

Rollenspalt, der durch die Betriebs-Keilspaltstellung festgelegt ist,

ausgerichtet werden (Fig 5).

5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Stützsegmente (4) in eine einen

größeren Keilwinkel als die Betriebs-Keilspaltstellung aufweisende

Keilspaltstellung verbracht wird und erst bei endgültigem Erhöhen

auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) auf die Betriebs-Keilspaltstellung (Bereich I) ausgerichtet wird.

6. Verfahren nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass

beim Angießen des Stranges an den Anfahrkopf (22) eines Anfahrstranges (21) und beim Ausziehen des Anfahrstranges (21)

zunächst alle Stützsegmente (4, 5) in eine Parallel-Spaltstellung

mit einer der Dicke (24) des Anfahrkopfes (22) entsprechenden

Position ausgerichtet werden und auf eine hohe Gießgeschwindigkeit (v10) beschleunigt wird, dass nach Passieren mindestens

eines in Gießrichtung ersten, im Bereich der Betriebs-Keilspaltstellung liegenden Stützsegments (4) durch die Sumpfspitze (19)

mindestens dieses Stützsegment (4) in eine Keilspaltstellung und

mindestens ein unmittelbar an das bzw die in Keilspaltstellung

gebrachte(n) Stützsegment(e) (4) anschließendes Stützsegment

(4, 5) nach Passieren durch die Sumpfspitze in Parallelspaltstellung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstellung entsprechenden

Dicke (26) verbracht werden, dass anschließend die Gießgeschwindigkeit reduziert wird (auf v20), so dass die Sumpfspitze

(19) mindestens bis zu dem in Gießrichtung gesehen ersten

Stützsegment (4, 5), das in Parallelspaltstellung mit einer der

Betriebs-Parallelspaltstellung entsprechenden Dicke (26) gebracht

wurde, zurückwandert, worauf die Gießgeschwindigkeit unter

Vorwandern der Sumpfspitze (19) auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) erhöht wird und die Stützsegmente (4, 5) in Betriebs-

Keilspaltstellung (Bereich I) - sofern nicht schon zuvor erreicht -

sowie nach und nach in Betriebs-Parallelspaltstellung (Bereich II)

ausgerichtet werden (Fig 2).

7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass

zumindest eines der Stützsegmente (4) in eine einen größeren

Keilwinkel als die Betriebs-Keilspaltstellung aufweisende Keilspaltstellung verbracht wird und erst bei endgültigem Erhöhen auf

die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) auf die Betriebs-Keilspaltstellung ausgerichtet wird (Fig 2).

8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 7,

dadurch gekennzeichnet, dass die Gießgeschwindigkeit auf mindestens zwei Drittel der Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) abgesenkt wird.

9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass

die Gießgeschwindigkeit kurzzeitig auf mindestens die Hälfte der

Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) abgesenkt und danach auf eine

etwas höhere Gießgeschwindigkeit (v30), die jedoch zwei Drittel

der Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) nicht übersteigt, erhöht wird

und auf dieser Gießgeschwindigkeit (v30) kurzfristig vor Erhöhen

auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) gehalten wird.

10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,

dadurch gekennzeichnet, dass der Zahlenwert der Geschwindigkeit (vsp) der Anstellung eines Stützsegmentes (4) zur Verkleinerung der Strangdicke (24, 28) gleich oder kleiner ist als der Quotient aus dem Zahlenwert der augenblicklichen Gießgeschwindigkeit (vm) und dem Zahlenwert der halben Rollenteilung (Rt in mm),

vorzugsweise der ganzen Rollenteilung (Rt in mm).

11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass

vorgeplante Gießunterbrechungen und/oder Gießgeschwindigkeitsverlangsamungen zeitlich derart begrenzt werden, dass innerhalb der Zeitbegrenzung die Sumpfspitze (19) von ihrer bei Betriebs-Gießgeschwindigkeit eingenommenen Betriebs-Position bis

höchstens zu einer Not-Position - in Gießrichtung gesehen - am

Ende des Betriebs-Keilspaltes zurückwandert.

12. Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder

mehreren der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch die

Kombination folgender Merkmale:

eine Stranggießkokille (1),

eine an die Stranggießkokille (1) anschließende und aus einer

Mehrzahl von Stützsegmenten (4, 5) gebildete Strangführung mit

den Strang (2) an gegenüberliegenden Seiten stützenden Rollen

(8), zwei oder mehrere Rollen (8), die an den Stützsegmenten (4,

5) gelagert sind, Verstelleinrichtungen (9) zum Einstellen der

Spaltdicke (24, 26, 28) zwischen den einander gegenüberliegenden Rollen (8), wobei mindestens die Rollen (8) eines Stützsegmentes (4) die Bildung eines keilförmigen Spaltes im Zusammenwirken mit den gegenüberliegenden Rollen ermöglichen, Messeinrichtungen (13) zum Messen der Dicke des von den Rollen (8) gebildeten Spaltes der Strangführung, sowie Mittel zum Bestimmen

der augenblicklichen Lage der Sumpfspitze (19) des flüssigen

Kerns (20) des Stranges (2).

13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass

die den Strang an einer Seite stützenden Rollen (8) ortsfest und

die diesen Rollen (8) gegenüberliegenden und an Stützsegmenten

(4, 5) gelagerten Rollen (8) mittels verstellbarer Stützsegmente (4,

5) in Keilspaltstellung bzw Parallelspaltstellung bringbar sind.

14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass

von den verstellbaren Stützsegmenten (4, 5) mindestens zwei (4)

in Form einer Gliederkette aneinander angelenkt sind.“

Gegen die Patenterteilung hat die S… AG in D…, mit am

19. Dezember 2002 über Fernkopierer beim Deutschen Patent- und Markenamt

eingegangenen Schriftsatz Einspruch erhoben und beantragt, das Patent in vollem

Umfang zu widerrufen. Die Einsprechende macht insbesondere geltend, dass

nicht nur der Oberbegriff des Patentanspruchs 1 mit dem bekannten Verfahren der

Soft-Reduction eines Gießstranges, sondern auch dessen kennzeichnende

Merkmale bereits aus der EP 0 545 102 A2 (D1) herleitbar sein. In Verbindung mit

dem darüber hinaus genannten Stand der Technik, der DE 40 10 967 A1 (D2) und

EP 0 450 391 A1 (D3), beruhe der Patentgegenstand jedenfalls auf keiner erfinderischen Tätigkeit.

Die Einsprechende beantragt, das Patent zu widerrufen.

Die Patentinhaberin hat dem Vorbringen der Einsprechenden widersprochen und

in der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2005 nur noch die Verfahrensansprüche 1 bis 11 des DE 44 36 328 C2 weiterverfolgt. Der Gegenstand dieser Ansprüche sei nicht nur neu, sondern beruhe auch auf erfinderischer Tätigkeit.

Die Patentinhaberin erklärt: „Ich teile mein Patent“ und stellt den Antrag, das Patent beschränkt aufrechtzuerhalten gemäß den Ansprüchen 1 - 11, Beschreibung

Spalten 1 - 10, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung sowie 4 Seiten

Zeichnungen mit Figuren 1 - 5 gemäß DE 44 36 328 C2.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.

II.

Der zulässige Einspruch hat in der Sache teilweise Erfolg. Das Patent war mit den

in der mündlichen Verhandlung überreichten Unterlagen beschränkt aufrechtzuerhalten.

Bezüglich ausreichender Offenbarung des Gegenstandes der Ansprüche 1 bis 11

bestehen keine Bedenken, da sie den ursprünglichen Ansprüchen 1 bis 11 entsprechen.

Die Neuheit des Gegenstandes gemäß Patentanspruch 1 ist anzuerkennen.

Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist ein:

(1) Verfahren zum Stranggießen an einer Stranggießanlage, insbesondere einer Stahlstrangießanlage

(2) mit einer Stranggießkokille (1)

(3) und dieser nachfolgend angeordneten Strangführung

(4) mit den Strang (2) an gegenüberliegenden Seiten stützenden

Rollen (8)

(5) von denen zumindest die einer Strangseite zugeordneten

Rollen (8) an gegen die gegenüberliegenden Rollen (8) verstellbare Stützelemente (4, 5) gelagert sind

(6) wobei der Strang (2) nach Austritt aus der Kokille dickenreduziert wird

(7) dadurch, dass mindestens ein Stützsegment (4) unter Bildung einen vorbestimmten keilförmigen Rollenspaltes (Konizität α) zwischen den einander gegenüberliegenden Rollen

(8) ausgerichtet wird

dadurch gekennzeichnet, dass

a)

der Strang ausschließlich in einem Bereich dickenreduziert wird, in dem er einen flüssigen Kern aufweist,

b)

wobei die Stützsegmente zu jedem Zeitpunkt derart

ausgerichtet werden, dass die Sumpfspitze des flüssigen Kerns stets in einem Bereich der Strangführung

liegt, in dem der von den Rollen gebildete Rollenspalt

als - in bezug auf die nachfolgende Strangführung -

engster Parallelspalt ausgebildet ist.

Verfahren bzw Vorrichtungen zum Stranggießen an einer Stranggießanlage bei

dem der Strang nach Austritt aus der Kokille dickenreduziert wird mit den vorstehenden Merkmalen (1) bis (7) werden auch in den entgegengehaltenen Druckschriften, der EP 0 545 104 A2

(D1), der DE 40 10 967 A1 D2) und der

EP 0 450 391 A1 (D3) beschrieben.

Keiner dieser Druckschriften sind jedoch die kennzeichnenden Merkmale (a) und

(b) des vorliegend beanspruchten Verfahren zu entnehmen. Entgegen der von der

Einsprechenden vertretenen Auffassung gilt das auch für die D1. Denn gemäß

deren Lehre soll der Strang in die Soft-Reduction-Strecke mit einem Restsumpf

einlaufen und am Ende dieser Strecke durcherstarrt sein. Die Soft-Reduction-Strecke wird dabei dadurch gebildet, dass bei in Segmenten gelagerten Rollen das

Oberjoch vom Einlauf in Richtung zum Auslauf hin schräggestellt wird, so dass

auslaufseitig eine kleinere Maulweite als einlaufseitig vorhanden ist (vgl Sp 1 Z 32

bis 44 und Sp 4 Z 58 bis Sp 5 Z 4 iVm Fig 3). Damit liegt Sumpfspitze (28) des

Stranges wie auch in Fig 3 dargestellt, innerhalb des Keilspaltes und der Strang ist

bereits innerhalb dieses Keilspalts durcherstarrt. Damit ist weder Merkmal a), wonach der Strang ausschließlich in einem Bereich dickenreduziert wird, in dem er

einen flüssigen Kern aufweist, noch Merkmal b), Ausrichten der Stützsegmente

derart, dass die Sumpfspitze stets in einem Bereich der Strangführung liegt, in

dem der von den Rollen gebildete Rollenspalt als engster Parallelspalt ausgebildet

ist, aus D1 herleitbar.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ist von der Aufgabe auszugehen,

das bekannte Verfahren zum Stranggießen an einer Stranggießanlage, bei dem

der Strang unmittelbar nach Austritt aus der Stranggießkokille dickenreduziert

wird, dahingehend zu verbessern, dass trotz möglichst schonender Umformung

des Stranges ein möglichst kurzes, keilförmig erstarrtes Kopfstück des Stranges

anfällt, und das es ermöglicht, auch bei einer Gießunterbrechung oder einer Rücknahme der Betriebs-Gießgeschwindigkeit (infolge eines Wechsels des Gießrohres

oder des Verteilers etc) unter Anfall eines nur kurzen durcherstarrten Strangzwischenstücks mit von der gewünschten Enddicke des Stranges abweichender Dicke (und mit keilförmigem Längsquerschnitt) wiederum die Betriebs-Gießgeschwindigkeit zu erreichen, u zw innerhalb einer möglichst kurzen Zeitspanne.

Gelöst wird diese Aufgabe durch das im Patentanspruch 1 im einzelnen angegebene Verfahren insbesondere mit den Merkmalen (a) und (b). Während der Strang

im Bereich der Stützsegmente, die einen keilförmigen Rollenspalt bilden, ausschließlich in einem Bereich dickenreduziert wird, in dem er einen flüssigen Kern

aufweist, werden die Stützsegmente zu jedem Zeitpunkt derart ausgerichtet, dass

die Sumpfspitze des flüssigen Kerns in einem Bereich der Strangführung liegt, in

dem der von den Rollen gebildete Rollenspalt als - in bezug auf die nachfolgende

Strangführung - engster Parallspalt ausgebildet ist, dh in einem Bereich dem keine

Dickenreduktion mehr erfolgt (vgl auch vorliegende PS, Sp 6 Z 44 bis 51).

Für eine solche Arbeitsweise findet sich im entgegengehaltenen Stand der Technik kein Vorbild.

Dies gilt für die EP 0 545 104 A2 (D1) schon deshalb, weil es gemäß deren Lehre,

wie bereits erläutert, wesentlich ist, dass der Strang in die Soft-Reductions-Strecke, dh in den Bereich mit keilförmigen Rollenspalt, mit einem Restsumpf einläuft

und am Ende dieser Strecke durcherstarrt ist (vgl Sp 1 Z 32 bis 54 und Sp 4 Z 58

bis Sp 5 Z 20 iVm Fig 3). Damit führt dieses bekannte Verfahren vom vorliegenden

Patentgegenstand weg, weil dort die Sumpfspitze des Strangs aufgrund dieser

Vorgaben zwangsläufig im keilförmigen Rollenspalt, dh im Bereich der Soft-

Reductions-Strecke liegen muss und der Strang am Ende dieser Strecke im

Gegensatz zur patentgemäßen Lehre bereits durcherstarrt ist.

Die in der DE 40 10 967 A1 (D2) beschriebene Vorrichtung zur Dickenreduktion

eines aus der Kokille austretenden Metallgießstranges mit den vorstehenden

Merkmalen (1) bis (7) ermöglicht zwar durch Formgestaltung des Gießstranges als

Kurz-, Mittel- oder Langkeil oder auch planparallel, dass Dicke und Gießgeschwindigkeit des Metallgießstranges während des Betriebs stufenlos beliebig

eingestellt werden können (vgl Anspruch 1 und Sp 3 Z 9 bis 19 iVm den Figuren 1

und 2). In dieser Druckschrift finden sich indessen keinerlei Hinweise auf die hier

maßgebliche Vorgehensweise gemäß den vorstehenden Merkmalen (a) und (b).

Entgegen der von der Einsprechenden vertretenen Auffassung ist auch nicht ersichtlich, dass sich diese Merkmale zwangläufig aus der genannten Fig 2 und zugehöriger Textstelle ergeben würden, zumal entsprechend der Lehre von D2 auch

eine Dickenreduktion des bereits durcherstarrten Gießstrangs vorgesehen sein

kann (vgl Sp 2 Z 64 bis Sp 3 Z 1).

Ebenso wenig kann eine zusätzliche Berücksichtigung der EP 0 450 391 A1 (D3)

zum vorliegend beanspruchten Verfahren hinführen. Dort wird eine Vorrichtung zur

Weichreduktion bei einer Vorbandgießanlage beschrieben, bei der der Rollenträger in mehrere rollentragende Segmente aufgeteilt ist, die mit Verstelleinrichtungen in Verbindung stehen. Durch diese Gestaltung können sowohl einzelne Rollen

oder auch mehrere Rollen gegen den Metallgießstrang verstellt werden, so dass in

jedem beliebigen Bereich eine für den Metallgießstrang optimale Feineinstellung

gewährleistet ist (vgl Anspruch 1 iVm Sp 1 Z 20 bis 36 und der Figur). Darauf dass

eine solche optimale Feineinstellung im Sinne der vorstehenden Merkmale (a) und

(b) zu erfolgen habe, fehlt auch in D3 jedweder Hinweis.

Die Druckschriften D1 bis D3 können somit weder einzeln betrachtet noch in ihrer

Zusammenschau zum vorliegend beanspruchten Verfahren hinführen.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 erweist sich damit als patentfähig, so

dass dieser Anspruch gewährbar ist.

Das gleiche gilt für die auf den Patentanspruch 1 rückbezogenen Ansprüche 2 bis

11, die bevorzugte Ausführungsformen betreffen.

Kahr

Niklas

Jordan

Klante

Na