Rechtsprechung / BPatG / 2005
BPatG Beschluss vom 10.10.2005 – 20 W (pat) 353/03
20. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
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(Aktenzeichen)
Verkündet am
10. Oktober 2005
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 198 13 510
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hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 10. Oktober 2005 durch den Vorsitzenden Richter
Dipl.-Phys. Dr. Bastian, die Richterin Martens sowie die Richter
Dipl.-Phys. Dr. Zehendner und Dipl.-Ing. Höppler 08.05
beschlossen:
Das Patent wird widerrufen.
G r ü n d e
I.
Die Einsprechende bestreitet die Patentfähigkeit und beruft sich dabei ua auf die
Druckschrift
(1) JP 06 253275 A
und auf die bereits im Prüfungsverfahren in Betracht gezogene Druckschrift
(2) DE 31 45 849 A1.
Für die Abs 0016 und 0017 der Druckschrift (1) legt sie eine englischsprachige
Übersetzung (1`) vor, deren Inhalt die Patentinhaberin nicht in Frage stellt.
Die Einsprechende ist der Auffassung, gegenüber dem durch die vorgenannten
Druckschriften belegten Stand der Technik weise der Gegenstand des Anspruches 1 keine erfinderische Tätigkeit auf.
Die Einsprechende beantragt,
das Patent zu widerrufen.
Die Patentinhaberin bestreitet das Vorbringen der Einsprechenden und beantragt,
das Patent mit Patentansprüchen 1 bis 5, überreicht in der mündlichen Verhandlung, aufrechtzuerhalten.
Der Patentanspruch 1 lautet:
„1. Fernsehsignal-Empfangstuner, umfassend:
eine veränderliche Dämpfungsschaltung (1) zum Dämpfen eines
Eingangs-Fernsehsignals und zum Ausgeben des gedämpften
Signals;
eine eine vorbestimmte Impedanz aufweisende Vorverstärkerschaltung (2) zum Verstärken des von der veränderlichen Dämpfungsschaltung ausgegebenen, gedämpften Signals;
eine Eingangstunerschaltung (3) zum Abstimmen auf das verstärkte, von der Vorverstärkerschaltung (2) ausgegebene Fernsehsignal; und
eine veränderliche Verstärkungsschaltung (4) zum Verstärken des
von der Eingangstunerschaltung (3) ausgegebenen abgestimmten
Fernsehsignals, wobei die veränderliche Verstärkungsschaltung
(4) eine vorbestimmte Impedanz aufweist, wenn sie an eine nachgeordnete Stufe angeschlossen ist, und
einen Mischer (6) der das von der veränderlichen Verstärkungsschaltung (4) ausgegebene, verstärkte Fernsehsignal in ein Zwischenfrequenzsignal umsetzt, wobei
der Empfangstuner zusätzlich eine automatische Verstärkungsregelung (10) aufweist, durch welche die veränderliche Dämpfungsschaltung (1) und die veränderliche Verstärkungsschaltung so gesteuert werden, dass bei relativ niedrigem Pegel des Eingangsfernsehsignals der Dämpfungswert der veränderlichen Dämpfungsschaltung (1) auf einem Minimalpegel gehalten und die Gesamtverstärkung des Empfangstuners über die veränderliche Verstärkungsschaltung geregelt wird, wohingegen bei höherem Pegel
des Eingangsfernsehsignals der Verstärkungswert der veränderlichen Verstärkungsschaltung auf einem vorbestimmten Pegel
gehalten und die Gesamtverstärkung des Empfangstuners über
die veränderliche Dämpfungsschaltung (1) geregelt wird.“
II.
Der zulässige Einspruch hat Erfolg. Er führt zum Widerruf des Patents, weil der
Gegenstand des Anspruchs 1 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Es
kann daher dahingestellt bleiben, ob der Anspruch 1 zulässig ist.
Einem Elektroingenieur mit Fachhochschulabschluss, der mit der Entwicklung von
Fernsehsignal-Empfangstunern befasst ist, offenbart die Druckschrift (1) einen
Fernsehsignal-Empfangstuner mit einer veränderlichen Dämpfungsschaltung 104
zum Dämpfen eines Eingangs-Fernsehsignals CATV und zum Ausgeben des gedämpften Signals an eine Vorverstärkerschaltung 105 sowie eine Eingangstunerschaltung 107 zum Abstimmen auf das verstärkte, von der Vorverstärkerschaltung
105 ausgegebene Fernsehsignal, wobei die Eingangstunerschaltung 107 eine
veränderliche Verstärkerschaltung zum Verstärken des von der Eingangstunerschaltung 107 ausgegebenen abgestimmten Fernsehsignals aufweist (Abs 0016 in
(1´) iVm Fig A in (1)).
Die Impedanzen des Vorverstärkers 105 und der innerhalb der Eingangstunerschaltung 107 angeordneten veränderlichen Verstärkerschaltung sind durch die
Wahl der verwendeten Bauelemente und die Art und Weise ihrer Verschaltung
vorbestimmt. Es gehört ferner bei Hochfrequenzschaltungen zu den selbstverständlichen Maßnahmen, die Eingangs- und Ausgangsimpedanzen des Vorverstärkers 105 und der veränderlichen Verstärkerschaltung auf den Wellenwiderstand angeschlossener Leitungen oder angeschlossener Stufen einzustellen.
Der Fernsehsignal-Empfangstuner umfasst weiterhin eine automatische Verstärkungsregelung („automatic gain control circuit (AGC)“), durch welche sowohl die
veränderliche Dämpfungsschaltung als auch die veränderliche Verstärkungsschaltung gesteuert werden (Abs 0016 u 0017 in (1`)). Die Steuerung erfolgt dabei
in Abhängigkeit des Pegels des Eingangssignals so, dass bei einem einem relativ
hohen Pegel der Dämpfungswert der veränderlichen Dämpfungsschaltung 104
durch ein Steuersignal („AGC voltage“) der Verstärkungsregelung derart justiert
wird, dass der Eingangssignalverstärker 105 nicht übersteuert wird (Abs 0017 in
(1`)). Dieser Dämpfungswert bleibt offensichtlich auch dann eingestellt, wenn nach
Ablauf des Justiervorgangs Eingangssignale mit niedrigerem Pegel anliegen
(Abs 0017 in (1`): „…adjusts and sets an attenuation of variable attenuator 104
separately from AGC operation and maintains the set attenuation“). Abgesehen
von diesem Justiervorgang der Dämpfungsschaltung 104 erfolgt beim Gegenstand
der Druckschrift (1) die Regelung der Gesamtverstärkung des Fernsehsignal-
Empfangstuners durch eine Steuerung der veränderlichen Verstärkungsschaltung
innerhalb des Eingangssignaltuners.
Liegt am Eingang des Fernsehsignal-Empfangstuners nach der Druckschrift (1)
ein den Eingangsverstärker 105 weit übersteuerndes Eingangssignal an, so wird
die Dämpfungsschaltung 104 bei dem og Justiervorgang zwangsläufig auf eine
hohe Dämpfung eingestellt. Wenn der Pegel des Eingangssignals nach diesem
Justiervorgang auf einen relativ niedrigen Wert absinkt, so bedeutet dies, dass
dieses schwache Eingangssignal durch den eingestellten hohen Dämpfungswert
der Dämpfungsschaltung 104 auf einen noch niedrigeren Pegel reduziert wird,
was den Rauschabstand des schwachen Eingangssignals zwangsläufig verschlechtert und bei Eingangssignalen mit stark schwankendem Pegel zu einer
verminderten Empfangsqualität führt.
Der Fachmann hat daher Veranlassung, bei dem Gegenstand der Druckschrift (1)
auch stark schwankende Pegel des Eingangssignals zu berücksichtigen und die
veränderliche Dämpfungsschaltung 104 so zu steuern, dass schwache Eingangssignale nicht noch in offensichtlich nachteiliger Weise zusätzlich gedämpft werden.
Dabei liegt es für ihn auf der Hand, bei relativ niedrigem Pegel des Eingangsfernsehsignals den Dämpfungswert der veränderlichen Dämpfungsschaltung 104 auf
einem Minimalpegel zu halten.
Der Fernsehsignal-Empfangstuner nach Fig 7 der Druckschrift (2) zeigt eine automatische Verstärkungsregelung 50, durch welche die veränderliche Verstärkungsschaltung 2 und die veränderliche Verstärkungsschaltung 7B zur Verbesserung der Rauschzahl des Tuners so gesteuert werden, dass bei relativ niedrigem
Pegel des Eingangsfernsehsignals der Verstärkungswert der veränderlichen Verstärkungsschaltung 2 auf einem Maximalpegel gehalten und die Gesamtverstärkung des Empfangstuners über die veränderliche Verstärkungsschaltung 7B geregelt wird, wohingegen bei höherem Pegel des Eingangsfernsehsignals der Verstärkungswert der veränderlichen Verstärkungsschaltung 7B auf einem vorbestimmten Pegel gehalten und die Gesamtverstärkung des Empfangstuners über
die veränderliche Verstärkungsschaltung 2 geregelt wird (Zusammenfassung u
S 20 le Abs bis S 21 zweiter Abs iVm Fig 7-9).
Beim Gegenstand der Druckschrift (2) ist zwar als Eingangsstufe anstelle einer
veränderlichen Dämpfungsschaltung eine veränderliche Verstärkerschaltung 2
eingesetzt. Letztere wird aber äquivalent zum Gegenstand des Patentanspruchs 1
geregelt, dh bei einem relativ niedrigen Pegel des Eingangssignals wird das Eingangssignal in einer Eingangsstufe (Verstärker 2) des Fernsehsignal-Empfangstuners auf einem möglichst hohen Pegel gehalten, während die Gesamtverstärkung
allein über die Verstärkung des nachgeschalteten Verstärkers 7B geregelt wird.
Bei hohem Eingangssignalpegel wird dagegen allein der Pegel des Eingangssignals variiert.
Es bietet sich dem Fachmann an, zur Steuerung der veränderlichen Verstärkungsschaltung und der veränderlichen Dämpfungsschaltung 104 nach Druckschrift (1) die aus der Druckschrift (2) bekannte Steuerung für einen Fernsehsignal-Empfangstuner anzuwenden, weil mit deren Hilfe der Rauschabstand des
Fernsehbildes verbessert wird (S 10 Abs 1).
Das noch verbleibende Merkmal des Streitpatents betrifft einen Mischer (6), der
das von der veränderlichen Verstärkungsschaltung (4) ausgegebene, verstärkte
Fernsehsignal in ein Zwischenfrequenzsignal umsetzt. Die Druckschrift (1) sagt
zwar nichts darüber aus, ob und an welcher Stelle der Schaltung des Empfangstuners ein Mischer zur Erzeugung eines Zwischenfrequenzsignals eingesetzt wird.
Einen Mischer setzt der Fachmann jedoch bei Fernsehsignal-Empfangstunern als
selbstverständlich voraus, die entsprechende Anordnung entnimmt er aus der
Fig 7 („zum Mischer 8“) der Druckschrift (2).
Dr. Bastian
Martens
Dr. Zehendner
Höppler
Pr