Rechtsprechung / BPatG / 2006
BPatG Beschluss vom 17.01.2006 – 27 W (pat) 123/05
27. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
27 W (pat) 123/05 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 300 47 065 08.05
hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
17. Januar 2006 durch …
beschlossen:
Die Beschwerde der Widersprechenden gegen den Beschluss der
Markenstelle für Klasse 25 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 10. Februar 2005 wird für gegenstandslos erklärt.
G r ü n d e
Die u. a. von der Widersprechenden aufgrund ihrer IR-Marke 488 447 angegriffene Marke 300 47 065 „CARA“ ist durch den angegriffenen Beschluss aufgrund eines anderen Widerspruchs gelöscht worden. Dieser Beschluss ist dem früheren
Geschäftsführer der inzwischen gelöschten Markeninhaberin am 13. Oktober 2005
zugestellt und insoweit bestandskräftig geworden. Damit bedarf es im Hinblick auf
die erfolgte Löschung der angegriffenen Marke einer Entscheidung über die vorliegende Beschwerde nicht mehr.
gez.
Unterschriften