Rechtsprechung / BPatG / 2006

BPatG Beschluss vom 12.12.2006 – 17 W (pat) 303/04

17. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

12. Dezember 2006

B E S C H L U S S

In der Einspruchssache

betreffend das Patent 100 18 312

… 08.05

hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 12. Dezember 2006 unter Mitwirkung …

beschlossen:

Das deutsche Patent 100 18 312 wird widerrufen.

Auf die am 13. April 2000 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangene

Patentanmeldung 100 18 312.3-51 wurde am 30. April 2003 durch Beschluss der

Prüfungsstelle für Klasse G02B das Patent unter der Bezeichnung

„Verfahren und Vorrichtung zum Fokussieren eines Bildes“

erteilt. Veröffentlichungstag der Patenterteilung ist der 9. Oktober 2003.

Gegen das Patent hat die Fa. A… AG in B…, am 8. Januar 2004

Einspruch erhoben.

Sie stützt ihren Einspruch auf Druckschriften und macht mangelnde Neuheit und

mangelnde erfinderische Tätigkeit hinsichtlich des Patentgegenstandes geltend.

Die Einsprechende beantragt, das angegriffene Patent DE 100 18 312 vollständig

zu widerrufen.

Die Patentinhaberin ist zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen. Sie

beantragt schriftlich sinngemäß, den Einspruch zurückzuweisen und das Patent

beschränkt aufrechtzuerhalten

im Umfang der Ansprüche 1 bis 13 vom

27. August 2004, eingegangen am 30. August 2004, noch anzupassender

Beschreibung und Figuren wie erteilt.

Im Einspruchsverfahren sind unter anderem folgende Druckschriften genannt

worden:

E1: US 4 701 782,

E2: EP 0 606 563 A1,

E3: G. Ligthart u. C.A. Groen: „A Comparison Of Different Autofocus Algorithms“, Proceedings of the 6th International

Conference on Pattern Recognition, Vol. 2, S. 597 bis 600,

IEEE 1982, CH 1801-0/82/0000/0597,

E8: Schülerduden Die Mathematik II, Red. Hermann Engesser,

Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, 3. Aufl.,

Mannheim 1991, S. 340, 341.

Der geltende Patentanspruch 1 lautet:

„1. Verfahren zum Fokussieren eines Bildes, das

in der

Bildebene (11) eines Bildaufnahmegeräts, insbesondere eines

Wärmebildgeräts, mittels eines optischen Objektivs (10) auf einem

optoelektronischen Detektor (12) abgebildet wird, bei

dem eine motorische Objektivverstellung durchgeführt und aus

dem jeweils einer ObjektiveinsteIlung zugehörigen aktuellen Bild

ein Bildschärfewert ermittelt wird, aus den Bildschärfewerten das

Schärfemaximum bestimmt und das Objektiv auf das

Schärfemaximum eingestellt wird,

dadurch gekennzeichnet,

dass mit Einstellen des Objektivs (10) auf das Schärfemaximum

fortlaufend die Bildschärfewerte

(S) als Funktion der

Objektivverstellung (P) um das Schärfemaximum herum erfasst

werden, die Steigung der Funktion S = f (P) durch lineare

Regression berechnet wird und das Objektiv (10) je nach

Vorzeichen der Steigung in die eine oder andere Richtung

geringfügig so verstellt wird, dass der Bildschärfewert (S) sich

vergrößert.“

Der geltende, nebengeordnete Anspruch 11 lautet:

„11. Vorrichtung zum Fokussieren eines Bildes

in einem

Bildaufnahmegerät, insbesondere einem Wärmebildgerät, das ein

Teleskop (13) mit einer in der Teleskopachse verschiebbaren

Fokuslinse

(16) und einen

in der Bildebene

(11) des

Bildaufnahmegeräts angeordneten, optoelektronischen Detektor

(12) zur bildpunktweisen Abtastung des Bildes aufweist, mit einem

an der Fokuslinse (16) zu deren Verschiebung über deren

Verstellbereich angreifenden, von einer Steuerelektronik (21)

gesteuerten, elektrischen Stellmotor (21),

gekennzeichnet durch ein programmierbares Logikgatter (24), das

in jeder Verschiebposition der Fokuslinse (16) aus der Summe der

Quadrate der Differenz der Intensitäten benachbarter Bildpunkte

einen Bildschärfewert (S) berechnet,

eine mit dem Logikgatter (24) verbundene Steuerelektronik (23),

der die Bildschärfewerte

(S) zugeführt sind, einen die

Verschiebeposition der Fokuslinse (16) erfassenden Sensor (22),

dessen Sensorsignal der Steuerelektronik (23) als Fokusposition

(P) zugeführt ist,

und dadurch, dass die Steuerelektronik (23) so ausgebildet ist,

dass sie die Bildschärfewerte (S) als Funktion der Fokuspositionen

(P) erfasst, das Maximum der Funktion S = f (P) bestimmt und die

Fokuslinse (16) auf die dem Schärfemaximum zugehörige

Fokusposition

einstellt,

sowie

im

Bereich

um

das

Schärfemaximum herum

fortlaufend die Steigung der den

Zusammenhang von Bildschärfewerte (S) und Fokusposition (P)

wiedergebenden Funktion S = f (P) durch lineare Regression

berechnet und

je nach Vorzeichen der Steigung ein den

Fokuspunkt (P) geringfügig zu größeren Bildschärfewerten (S)

verschiebendes Stellsignal an den Stellmotor (21) legt.“

Dem Patentgegenstand soll gemäß Patentschrift Spalte 1 Abschnitt [0007] die

Aufgabe zugrunde liegen, ein für Bildaufnahmegeräte mit sich laufend änderndem

Fokus,

insbesondere

für Wärmebildgeräte, geeignetes Verfahren zum

automatischen Fokussieren sowie eine Vorrichtung hierzu anzugeben, das bzw.

die sich mit geringem elektronischen Aufwand

realisieren und

in ein

Bildaufnahmegerät

integrieren

lässt, ohne die Fertigungskosten und das

Bauvolumen des Bildaufnahmegeräts nennenswert zu steigern.

Zu den Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.

II.

Der rechtzeitig eingegangene Einspruch ist auch im Übrigen zulässig. Er ist

außerdem begründet, da der Gegenstand des Patentanspruchs 1 wegen

fehlender erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig ist (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 4

PatG).

Das Streitpatent betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Fokussieren eines

Bildes, insbesondere für ein Wärmebildgerät. In einem solchen Gerät kann sich

durch Wärmeeffekte der Fokus ständig ändern, so dass laufend nachfokussiert

werden muss. Dies ist auch in Bildaufnahmegeräten nötig, die der Verfolgung

eines sich bewegenden Ziels (Tracking) dienen. Eine solche Nachfokussierung

soll nach der patentierten Lehre automatisch vorgenommen werden.

Das Verfahren gemäß Anspruch 1 weist nach einer Gliederung

folgende

Merkmale auf:

a) Verfahren zum Fokussieren eines Bildes,

b)

das

in der Bildebene (11) eines Bildaufnahmegeräts,

insbesondere eines Wärmebildgeräts, mittels eines optischen

Objektivs (10) auf einem optoelektronischen Detektor (12)

abgebildet wird,

c)

bei dem eine motorische Objektivverstellung durchgeführt

und

d)

aus dem

jeweils einer ObjektiveinsteIlung zugehörigen

aktuellen Bild ein Bildschärfewert ermittelt wird,

e)

aus den Bildschärfewerten das Schärfemaximum bestimmt

und

f)

das Objektiv auf das Schärfemaximum eingestellt wird,

dadurch gekennzeichnet,

g)

dass mit Einstellen des Objektivs (10) auf das Schärfemaximum

h)

fortlaufend die Bildschärfewerte

(S) als Funktion der

Objektivverstellung (P) um das Schärfemaximum herum erfasst

werden,

i)

die Steigung der Funktion S = f (P) berechnet wird

i1) durch lineare Regression

j)

und das Objektiv (10) je nach Vorzeichen der Steigung in die

eine oder andere Richtung geringfügig so verstellt wird, dass der

Bildschärfewert (S) sich vergrößert.

Die Vorrichtung gemäß dem geltenden, nebengeordneten Anspruch 11 weist nach

einer Gliederung folgende Merkmale auf:

a') Vorrichtung zum Fokussieren eines Bildes in einem Bildaufnahmegerät, insbesondere einem Wärmebildgerät,

b') das ein Teleskop (13) mit einer in der Teleskopachse

verschiebbaren Fokuslinse (16) und einen in der Bildebene (11)

des Bildaufnahmegeräts

angeordneten,

optoelektronischen

Detektor (12) zur bildpunktweisen Abtastung des Bildes aufweist,

c') mit einem an der Fokuslinse (16) zu deren Verschiebung

über deren Verstellbereich angreifenden, von einer Steuerelektronik (21) gesteuerten, elektrischen Stellmotor (21),

gekennzeichnet durch

d') ein programmierbares Logikgatter

(24), das

in

jeder

Verschiebposition der Fokuslinse (16) aus der Summe der

Quadrate der Differenz der Intensitäten benachbarter Bildpunkte

einen Bildschärfewert (S) berechnet,

e') eine mit dem Logikgatter (24) verbundene Steuerelektronik

(23), der die Bildschärfewerte (S) zugeführt sind,

f')

einen die Verschiebeposition der Fokuslinse (16) erfassenden Sensor (22),dessen Sensorsignal der Steuerelektronik (23)

als Fokusposition (P) zugeführt ist, und

g') dadurch, dass die Steuerelektronik (23) so ausgebildet ist,

dass sie die Bildschärfewerte (S) als Funktion der Fokuspositionen

(P) erfasst, das Maximum der Funktion S = f (P) bestimmt und die

Fokuslinse (16) auf die dem Schärfemaximum zugehörige

Fokusposition einstellt,

h')

sowie im Bereich um das Schärfemaximum herum fortlaufend

i')

die Steigung der den Zusammenhang von Bildschärfewerte

(S) und Fokusposition (P) wiedergebenden Funktion S = f (P)

berechnet

i1')

durch lineare Regression

j')

und je nach Vorzeichen der Steigung ein den Fokuspunkt (P)

geringfügig zu größeren Bildschärfewerten (S) verschiebendes

Stellsignal an den Stellmotor (21) legt.

Gemäß der Lehre des Streitpatents durchfährt demnach zunächst das Objektiv

eine Reihe von Einstellungen.

In

jeder Objektiveinstellung wird ein Bild

aufgenommen und daraus ein Bildschärfewert ermittelt. Aus den

in den

verschiedenen Objektiveinstellungen ermittelten Bildschärfewerten wird das

Maximum bestimmt und das Objektiv auf die zugehörige Position eingestellt. Nach

dieser Einstellung wird

fortlaufend

im Bereich um das eingestellte

Schärfemaximum herum die Bildschärfe S als Funktion der Objektivverstellung P

erfasst. Hieraus wird die Steigung der Funktion S(P) an der vorher eingestellten

Position P berechnet, und zwar durch lineare Regression. Je nach Vorzeichen der

Steigung wird das Objektiv geringfügig in Richtung größerer Bildschärfe verstellt.

Dadurch wird die Objektiveinstellung ständig nachgeregelt und soll

im

Schärfebereich bleiben.

Die geltenden Ansprüche 1 und 11 gehen aus den erteilten Ansprüchen 1 und 12

i. V. m. 7 und 15 hervor; sie sind unbestritten zulässig.

Das Verfahren gemäß Anspruch 1 beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen

Tätigkeit.

Die Druckschrift E1 zeigt ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Fokussieren

eines Bildes, vgl. Titel, wobei ein Bild mittels eines optischen Systems (Objektiv

12) auf einen optoelektronischen Detektor abgebildet wird, vgl. Fig. 1. Das

Verfahren

ist auch

für ein Wärmebildgerät einsetzbar,

in dem häufige

Fokussierungskorrekturen erforderlich sind, da der Brechungsindex des optischen

Systems und damit die Brennweite mit der Temperatur variiert, vgl. Sp. 1 Z. 12 bis

17 – Merkmale a), b). In einer jeweiligen Position X des Objektivs 12 wird ein

Bildschärfewert P ermittelt, z. B. als Summe P1 über die Absolutbeträge der

Helligkeitsdifferenzen benachbarter Bildpunkte, vgl. Fig. 1 i. V. m. Sp. 3 Z. 30 bis

Sp. 4 Z. 6 – Merkmal d). Die ObjektivversteIlung wird motorisch durchgeführt, vgl.

Sp. 6 Z. 61 („focussing motor 18“) - Merkmal c).

Der gesamte Ablauf des Fokussierungsverfahrens ist in E1 Sp. 6 Z. 24 bis 63

i. V. m. Fig. 9 und 10 dargestellt. Der Fachmann, hier ein Diplomphysiker oder

Ingenieur mit Kenntnissen in der Optik und mehrjähriger Erfahrung in der

Konstruktion von Bildaufnahmegeräten, insbesondere von Wärmebildgeräten,

entnimmt den angegebenen Stellen Folgendes:

Ziel ist es, das Objektiv auf die (jeweils) optimale Fokusposition X0 einzustellen, in

der der Bildschärfeparameter P ein Maximum aufweist, vgl. Sp. 6 Z. 24 bis 33.

Zuerst („first of all“, Sp. 6 Z. 34) wird der Verlauf des Bildschärfeparameters P in

Abhängigkeit von der ObjektiveinsteIlung X ermittelt („sampling the curve of

Fig. 9A“, Sp. 6 Z. 34 bis 37), d. h. es werden die verschiedenen

ObjektiveinsteIlungen X durchfahren, jeweils Bilddaten aufgenommen und daraus

die Kurve der Schärfewerte P(X) ermittelt.

In der Nähe der optimalen

Fokusposition X0 wird die Kurve P(X) durch ihre Schmiegungsparabel angenähert;

aus den Werten P(X) wird die beste angenäherte Schmiegungsparabel im

Schärfemaximum und insbesondere deren Koeffizient k bestimmt, vgl. Fig. 9a

i. V. m. Sp. 6 Z. 37 bis 46. Wie der Fachmann ohne Weiteres mitliest, ist es hierbei

zwingend erforderlich, auch die Position X0 des Schärfemaximums zu bestimmen

– Merkmal e). Die nötigen Rechenoperationen werden in einem Rechner

(„calculator“, Sp. 6 Z. 46) durchgeführt. Danach („then“, Sp. 6 Z. 46), also nach der

Bestimmung des Parabelkoeffizienten k kann das Objektiv an der optimalen

Fokusposition gehalten („maintain“, vgl. Sp. 6 Z. 47 u. 48) werden; wie der

Fachmann ebenfalls mitliest, setzt dies eine vorherige erstmalige Einstellung auf

diese Position X0 voraus, und zwar selbstverständlich auf die vorher bestimmte

Position des Schärfemaximums – Merkmale f), g). Zum Halten auf der optimalen

Position wird das näherungsweise lineare Verhalten der ersten Ableitung dP/dX

der Bildschärfe P ausgenutzt: In der Nähe der Fokusposition ist dP/dX etwa gleich

der ersten Ableitung der Schmiegungsparabel und somit über den

Parabelkoeffizienten k mit der Abweichung (X-X0) von der optimalen Position nach

der Formel

dP/dX = -2k(X-X0)

verbunden, vgl. Fig. 9b i. V. m. Sp. 6 Z. 46 bis 54. Dieser lineare Zusammenhang

wird in einem Regelkreis gemäß Fig. 10 zur automatischen Fokussierung benutzt,

vgl. auch Sp. 3 Z. 24 bis 26: An einer Position X des Objektivs wird der

Bildschärfeparameter P(X) und die Steigung dP/dX bestimmt – Merkmal i); der

Wert dP/dX (mit Vorzeichen, vgl. Fig. 10 Bezugszeichen 15 mit den dortigen

Vorzeichen) wird zum Nachregeln (Verstellen) der Objektivposition verwendet,

wobei aus dP/dX nach der obigen Formel der Verstellwert (X-X0) berechnet wird,

vgl. Sp. 6 Z. 57 bis 61 sowie die Ansprüche 11 und 22. Die Angabe in Sp. 6 Z. 61

bis 63, wonach im Regelkreis gemäß Fig. 10 die Berechnung von P und dP/dX für

jede Position X des Objektivs durchgeführt wird, interpretiert der Fachmann in der

Weise, dass die angegebene Berechnung (und nachfolgende Verstellung) für jede

Position X durchgeführt wird, die das Objektiv im Rahmen der Regelung von

Fig. 10 erreicht. Somit erfolgt auch nach der erstmaligen Einstellung eine ständige

Nachregelung der Objektivposition. Im betrachteten Bereich in der Nähe der

optimalen Fokusposition ist der Verstellwert (X-X0) immer geringfügig – Merkmal j).

E1 sagt nichts darüber aus, wie die Steigung dP/dX in der jeweils aktuellen

Objektivposition bestimmt werden soll. Auf der Suche nach Möglichkeiten für diese

Bestimmung wird sich der Fachmann

im Stand der Technik bei

Autofokusverfahren umsehen. Die Druckschrift E2 stellt einen solchen Stand der

Technik dar. Gemäß E2 Fig. 1 und 3B mit Beschreibung wird zum Zweck der

Scharfeinstellung eines Zoomobjektivs in einer Videokamera eine Linse des

Objektivs leicht vibriert, dabei jeweils Bildschärfewerte („focussing voltage“)

erzeugt, aus diesen die Variation, d. h. die Ableitung bzw. Steigung des

Bildschärfewerts um eine bestimmte Linsenposition herum (etwa um die Position

A in Fig. 3B) berechnet und aus deren Phase, d. h. deren Vorzeichen die

Verschieberichtung der Linse zu größerer Bildschärfe hin ermittelt. Dieser

Anregung folgend, wird der Fachmann ohne Weiteres im Verfahren gemäß E1 die

im Objektiv bewegbare Linse um die jeweils eingestellte Position im Bereich des

Schärfemaximums herum vibrieren

lassen,

fortlaufend die Bildschärfewerte

bestimmen – Merkmal h) – und hieraus die Steigung dP/dX berechnen. Um die

Steigung mit ausreichender Genauigkeit ermitteln zu können, wird der Fachmann

während des Vibrierens die Bildschärfewerte an mehreren Linsenpositionen

bestimmen; zur Berechnung der Steigung aus den gemessenen Werten bietet sich

ihm das fachüblich bekannte Verfahren der linearen Regression an, vgl.

beispielsweise den Lehrbuchauszug E8 – Merkmal i1).

Der Fachmann gelangt somit durch Anwenden der aus E2 bekannten Lehre auf

das aus E1 bekannte Verfahren und unter Zuhilfenahme seines Fachwissens zum

Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hauptantrag, ohne erfinderisch tätig werden

zu müssen.

Der Anspruch 1 hat daher keinen Bestand.

Im Übrigen gelangt der Fachmann auf dem entsprechenden Weg auch zu einer

Vorrichtung mit den wesentlichen Merkmalen des nebengeordneten

Anspruchs 11. Bei den im Anspruch 11 zusätzlich aufgeführten Vorrichtungsmerkmalen

(Teleskop mit verschiebbarer Fokuslinse, programmierbares

Logikgatter zur Berechnung der Bildschärfe, Steuerelektronik, Sensor für die

Position der Fokuslinse) handelt es sich sämtlich um dem Fachmann geläufige,

handwerkliche Ausgestaltungen der Vorrichtung. Außerdem liegt es für den

Fachmann nahe, zur Ermittlung der Bildschärfe den in E1 verwendeten, fachüblich

bekannten „absolute gradient“ Algorithmus (vgl. E3 S. 597 rechts Abschnitt a)

durch den ebenfalls bekannten „squared gradient“ Algorithmus (vgl. E3 S. 598

links Abschnitt c) zu ersetzen, der nach E3 S. 597 links Abs. 2 einer der besten

Bildschärfealgorithmen ist; hierdurch ergibt sich auch das Merkmal d') des

Anspruchs 11.

Bei dieser Sachlage war das Patent zu widerrufen.

gez.

Unterschriften