Rechtsprechung / BPatG / 2007

BPatG Beschluss vom 14.02.2007 – 7 W (pat) 333/04

7. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

14. Februar 2007

B E S C H L U S S

In der Einspruchssache

betreffend das Patent 101 29 565

… 08.05

hat der 7. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 14. Februar 2007 unter Mitwirkung …

beschlossen:

Das Patent wird beschränkt aufrechterhalten mit den Patentansprüchen 1 bis 7 nach Patentschrift, den Patentansprüchen 8

bis 14, überreicht am 14. Februar 2007, Beschreibung nach Patentschrift aber unter Ersetzung der Spalten 1 und 3 durch die am

14. Februar 2007 überreichten Spalten 1 und 3, 4 Seiten Zeichnungen (Figuren 1 bis 5) nach Patentschrift.

G r ü n d e

I.

Die Erteilung des Patents 101 29 565 mit der Bezeichnung „Kühlverfahren für ein

warmgewalztes Walzgut und hiermit korrespondierendes Kühlstreckenmodell“ ist

am 29. Januar 2004 veröffentlicht worden. Am 29. April 2004 ist gegen die Erteilung des Patents Einspruch erhoben worden. Der Einspruch ist mit Gründen versehen und auf die Behauptung gestützt, dass der Gegenstand des Patents nicht

patentfähig sei. Zum Stand der Technik hat die Einsprechende im Einspruchsschriftsatz und im weiteren Verlauf des Verfahrens folgende Druckschriften genannt:

D1 D. Auzinger, F. Parzer und G. Posch, Neues Prozessoptimierungs- und -steuerungssystem für eine Laminarkühlstrecke,

Stahl und Eisen 116 (1996), Nr. 11, Seiten 115 bis 120,

D2 U. Grigull und H. Sandner, Wärmeleitung, Springer-Verlag

Berlin, Heidelberg, New York, Tokyo, 1986, Seiten 1 bis 3,

D3 Dubbel, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York,

14. Aufl. 1981, Seite 233,

D4 Taschenbuch der Mathematik, Verlag Harri Deutsch, Thun

und Frankfurt/Main, 24. Aufl. 1989, Seite 577,

D5 K. Harste, Untersuchungen zur Schrumpfung und zur Entstehung von mechanischen Spannungen während der Erstarrung und nachfolgenden Abkühlung zylindrischer Blöcke aus

Fe-C-Legierungen, Diss. 1989,

D6 J. Miettinen und S. Louhenkilpi, Calculation of Thermophysical Properties of Carbon and Low Alloyed Steels for Modeling of Solidification Processes, Metallurgical and Materials

Transactions B Vol. 25B, December 1994, Seiten 909 bis

916.

Die Patentinhaberin hat in der mündlichen Verhandlung neue Patentansprüche 8

bis 14 überreicht. Sie macht geltend, dass der Gegenstand des Patents in der

verteidigten Fassung eine patentfähige Erfindung darstelle und beantragt,

das Patent beschränkt aufrechtzuerhalten mit den Patentansprüchen 1 bis 7 nach Patentschrift und den am 14. Februar 2007

überreichten Patentansprüchen 8 bis 14, Beschreibung und Zeichnungen gemäß Patentschrift mit der Maßgabe, dass die Spalten 1

und 3 der Beschreibung ersetzt werden durch die am

14. Februar 2007 überreichten Spalten 1 und 3.

Die Einsprechende beantragt,

das Patent zu widerrufen.

Die Patentansprüche 1, 4, 8, und 11 lauten:

„1. Kühlverfahren für ein warmgewalztes Walzgut mit einem

Walzgutquerschnitt, insbesondere ein Metallband, z. B. ein

Stahlband, in einer Kühlstrecke, mit folgenden Schritten:

-

-

vor der Kühlstrecke wird für eine Walzgutstelle eine

Anfangstemperatur (T1) erfasst,

anhand eines Kühlstreckenmodells und vorgegebener

Solleigenschaften des Walzgutes wird ein zeitlicher

Kühlmittelmengenverlauf ermittelt,

-

auf die Walzgutstelle wird gemäß dem ermittelten zeitlichen Kühlmittelmengenverlauf ein Kühlmittel aufgebracht, und

-

anhand des Kühlstreckenmodells und des zeitlichen

Kühlmittelmengenverlaufs wird ein erwarteter zeitlicher Temperaturverlauf (Tm(t)) des Walzgutes an der

Walzgutstelle über den Walzgutquerschnitt ermittelt,

dadurch gekennzeichnet,

dass zur Ermittlung des Temperaturverlaufs (Tm(t)) im

Walzgut im Kühlstreckenmodell eine Wärmeleitungsgleichung der Form

gelöst wird, wobei e die Enthalpie, λ die Wärmeleitfähigkeit, p der Phasenumwandlungsgrad, ρ die Dichte

und T die Temperatur des Walzgutes an der Walzgutstelle und t die Zeit ist.

4. Kühlverfahren für ein warmgewalztes Metallband, insbesondere ein Stahlband, mit einer Banddicke (d) in einer Kühlstrecke, mit folgenden Schritten:

-

-

vor der Kühlstrecke wird für eine Bandstelle eine Anfangstemperatur (T1) erfasst,

anhand eines Kühlstreckenmodells und vorgegebener

Solleigenschaften des Metallbandes wird ein zeitlicher

Kühlmittelmengenverlauf ermittelt,

-

auf die Bandstelle wird gemäß dem ermittelten zeitlichen Kühlmittelmengenverlauf ein Kühlmittel aufgebracht, und

-

anhand des Kühlstreckenmodells und des zeitlichen

Kühlmittelmengenverlaufs wird ein erwarteter zeitlicher Temperaturverlauf (Tm(t)) des Metallbandes an

der Bandstelle über die Banddicke (d) ermittelt,

dadurch gekennzeichnet,

dass zur Ermittlung des Temperaturverlaufs (Tm(t)) im

Metallband im Kühlstreckenmodell eine Wärmeleitungsgleichung der Form

gelöst wird, wobei e die Enthalpie, x der Ort in Banddickenrichtung, λ die Wärmeleitfähigkeit, p der Phasenumwandlungsgrad, ρ die Dichte und T die Temperatur

des Metallbandes an der Bandstelle und t die Zeit ist.

8. Verwendung eines Kühlstreckenmodells für ein in einer Kühlstrecke zu kühlendes warmgewalztes Walzgut mit einem

Walzgutquerschnitt, insbesondere ein Metallband, z. B. ein

Stahlband,

-

wobei dem Kühlstreckenmodell eine vor der Kühlstrecke erfasste Anfangstemperatur (T1) einer Walzgutstelle zuführbar ist,

-

wobei mittels des Kühlstreckenmodells anhand vorgegebener Solleigenschaften des Walzgutes ein zeitlicher Kühlmittelmengenverlauf ermittelbar ist,

-

wobei mittels des Kühlstreckenmodells und des zeitlichen Kühlmittelmengenverlaufs ein erwarteter zeitlicher Temperaturverlauf (Tm(t)) des Walzgutes an der

Walzgutstelle über den Walzgutquerschnitt ermittelbar

ist,

-

wobei die Kühlstrecke vom Kühlstreckenmodell derart

ansteuerbar ist, dass die Walzgutstelle entsprechend

dem ermittelten Kühlmittelmengenverlauf mit einem

Kühlmittel beaufschlagt wird,

dadurch gekennzeichnet,

dass das Kühlstreckenmodell zur Ermittlung des

Temperaturverlaufs (Tm(t)) im Walzgut eine Wärmeleitungsgleichung der Form

enthält, wobei e die Enthalpie, λ die Wärmeleitfähigkeit, p der Phasenumwandlungsgrad, ρ die Dichte und

T die Temperatur des Walzgutes an der Walzgutstelle

und t die Zeit ist.

11. Verwendung eines Kühlstreckenmodells für ein in einer Kühlstrecke zu kühlendes warmgewalztes Metallband mit einer

Banddicke (d), insbesondere ein Stahlband,

-

wobei dem Kühlstreckenmodell eine vor der Kühlstrecke erfasste Anfangstemperatur (T1) einer Bandstelle zuführbar ist,

-

wobei mittels des Kühlstreckenmodells anhand vorgegebener Solleigenschaften des Metallbandes ein zeitlicher Kühlmittelmengenverlauf ermittelbar ist,

-

wobei mittels des Kühlstreckenmodells und des zeitlichen Kühlmittelmengenverlaufs ein erwarteter zeitlicher Temperaturverlauf (Tm(t)) des Metallbandes an

der Bandstelle über die Banddicke (d) ermittelbar ist,

-

wobei die Kühlstrecke vom Kühlstreckenmodell derart

ansteuerbar ist, dass die Bandstelle entsprechend

dem ermittelten Kühlmittelmengenverlauf mit einem

Kühlmittel beaufschlagt wird,

dadurch gekennzeichnet,

dass das Kühlstreckenmodell zur Ermittlung des

Temperaturverlaufs (Tm(t)) im Metallband eine Wärmeleitungsgleichung der Form

enthält, wobei e die Enthalpie, x der Ort in Banddickenrichtung, λ die Wärmeleitfähigkeit, p der Phasenumwandlungsgrad, ρ die Dichte und T die Temperatur des Metallbandes an der Bandstelle und t die

Zeit ist.“

Laut Beschreibung (Abs. 0012) soll die Aufgabe gelöst werden, ein Kühlverfahren

und das hiermit korrespondierende Kühlstreckenmodell zu schaffen, mittels dessen die Temperatur des zu kühlenden Walzguts und auch dessen Phasen und

Phasenübergänge korrekt beschrieben werden.

Die Patentansprüche 2, 3 und 5 bis 7 sowie 9, 10 und 12 bis 14 sind auf vorhergehende Patentansprüche rückbezogen und auf Merkmale zur Weiterbildung der

Gegenstände der übergeordneten Patentansprüche gerichtet.

Zum Wortlaut dieser Patentansprüche und für weitere Einzelheiten wird auf die

Patentschrift und den Akteninhalt verwiesen.

II.

1. Der Einspruch ist durch das Patentgesetz § 147 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 in der

Fassung des Kostenbereinigungsgesetzes Art. 7 Nr. 37 vom 13. Dezember 2001,

geändert durch das Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes Art. 1 Nr. 2 vom 9. Dezember 2004

dem Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts zur Entscheidung zugewiesen.

2. Der zulässige Einspruch führt zur beschränkten Aufrechterhaltung des Patents.

Der Gegenstand des angefochtenen Patents in der verteidigten Fassung stellt

eine patentfähige Erfindung im Sinne des Patentgesetzes § 1 bis § 5 dar.

Als Fachmann ist im vorliegenden Fall ein Ingenieur des Maschinenbaus oder der

Eisenhüttentechnik mit vertieften Kenntnissen auf dem Gebiet der Walzwerkstechnik und des Warmwalzens metallischer Werkstoffe anzusehen.

2.1 Die in der mündlichen Verhandlung überreichten Patentansprüche 8 bis 14

sind zulässig. Sie unterscheiden sich von den erteilten Patentansprüchen 8 bis 14

dadurch, dass sie auf die Verwendung eines Kühlstreckenmodells statt auf das

Kühlstreckenmodell selbst gerichtet sind und dass die unabhängigen Patentansprüche 8 und 11 zusätzlich zur erteilten Fassung das Merkmal enthalten, dass

die Kühlstrecke vom Kühlstreckenmodell derart ansteuerbar ist, dass die Walzgutstelle entsprechend dem ermittelten Kühlmittelmengenverlauf mit einem Kühlmittel

beaufschlagt wird.

Der Übergang vom Kühlstreckenmodell auf die Verwendung eines solchen stellt

eine zulässige Beschränkung dar. Das zusätzliche Merkmal in den Patentansprüchen 8 und 11 geht zurück auf die Beschreibung (Patentschrift Abs. 0040 u. 0041,

Offenlegungsschrift Abs. 0037 u. 0038).

2.2 Die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1, 4, 8 und 11 sind

gegenüber dem aufgezeigten Stand der Technik unbestritten neu. Ihnen ist gemeinsam, dass sie eine Differentialgleichung in der Form der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung aber mit der Enthalpie als zeitabhängiger Größe und der

Wärmeleitfähigkeit und der Temperatur als vom Ort, von der Enthalpie und vom

Phasenumwandlungsgrad abhängigen Veränderlichen enthalten, und zwar für den

allgemeinen dreidimensionalen Fall (Patentansprüche 1 und 8) oder für den eindimensionalen Fall (Patentansprüche 4 und 11).

2.3 Die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1, 4, 8 und 11, deren

gewerbliche Anwendbarkeit nicht in Zweifel steht, beruhen auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Aus „Stahl und Eisen“ (D1) ist ein Verfahren zum Kühlen warmgewalzten Walzguts unter Verwendung eines Kühlstreckenmodells bekannt, dem die Wärmeleitungsgleichung in der üblichen Form für den eindimensionalen Fall zu Grunde

liegt, d. h. die Temperatur wird als orts- und zeitabhängige Größe betrachtet und

die Wärmeleitfähigkeit als abhängig vom Ort und von der Temperatur. Die Entgegenhaltung enthält keinen Hinweis auf Unzulänglichkeiten des verwendeten physikalisch-mathematischen Kühlstreckenmodells. Am Rande wird erwähnt, dass eine

von Kohlenstoffstählen bekannte Wiedererwärmung – damit ist offenbar die Freisetzung von Wärme bei Phasenumwandlungen gemeint – im Modell bereits berücksichtigt sei (S. 120 li. Sp. 2. Spiegelstrich). Somit gibt diese Druckschrift dem

Fachmann keine Veranlassung, nach einer Modifizierung des Kühlstreckenmodells zu suchen.

In „Metallurgical and Materials Transactions“ (D6) ist zwar die Möglichkeit angesprochen, die Wärmeleitungsgleichung in Form einer so genannten Enthalpie-

Formulation auszudrücken, wobei dann die Enthalpie neben der fühlbaren Wärme

auch die latenten Wärmen von Phasenübergängen einschließt (Abschn. II „Thermal Modeling of Solidification“). In dem Aufsatz wird aber weiterhin der Phasenzustand als Funktion der Temperatur betrachtet (S. 910 re. Sp.) und nicht die Temperatur als Funktion der Enthalpie und des Phasenumwandlungsgrades. Auch die

Wärmeleitfähigkeit wird als Funktion der Temperatur (und der Materialzusammensetzung) aufgefasst, wobei nur zwischen flüssiger und fester Phase unterschieden

wird (S. 912 „Calculation of Thermal Conductivity“). Nichts Anderes ergibt sich aus

den Figuren 3 und 5 der D6, denn darin sind die Wärmeleitfähigkeit und die

Enthalpie für verschieden Stähle und für Eisen über der Temperatur dargestellt,

wobei sich Phasenübergänge durch Sprünge oder Knicke in den Kurvenverläufen

manifestieren. Eine Anregung dafür, in einem Rechenmodell für die Vorgänge

beim Abkühlen die Temperatur und die Wärmeleitfähigkeit als Funktion der

Enthalpie und des Phasenumwandlungsgrades einzusetzen erhält der Fachmann

daraus nach Überzeugung des Senats aber nicht. Somit gelangt er auch bei einer

Zusammenschau der Entgegenhaltungen D1 und D6 nicht zum Verfahren und

dem diesem zu Grunde liegenden Kühlstreckenmodell gemäß einem der Ansprüche 1, 4, 8 oder 11 des angefochtenen Patents.

Die übrigen Druckschriften führen den Fachmann auch nicht weiter und stehen der

Patentfähigkeit des Verfahrens nach Patentanspruch 1 oder 4 bzw. der Verwendung des Kühlstreckenmodells nach Patentanspruch 8 oder 11 weder einzeln

noch in der Gesamtschau des aufgezeigten Standes der Technik entgegen. Die

Entgegenhaltungen D2 bis D5 betreffen lediglich Grundlagen der Thermodynamik,

der Wärmeleitung und der Mathematik ohne speziellen Bezug zu Verfahren zum

Kühlen warmgewalzten Walzguts und zu für deren Durchführung geeigneten

mathematisch-physikalischen Modellen des Zustandsverlaufs des Walzguts. Die

Diss. Harste (D5, insb. Fig. A 1.4 und A 2.12) beschreibt die Wärmeleitfähigkeit

von Eisen-Kohlenstoff-Legierungen in ähnlicher Weise wie die Entgegenhaltung

D6 (Fig. 3 u. 5) als abhängig von der Temperatur und vom Kohlenstoffgehalt, wobei sich Phasenübergänge im Kurvenverlauf manifestieren.

Mit den Patentansprüchen 1, 4, 8 und 11 haben auch diese rückbezogenen Patentansprüche Bestand.

gez.

Unterschriften