Rechtsprechung / BPatG / 2007

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 06.07.2007 – 25 W (pat) 99/06

25. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

verbunden mit Beschluss vom 22. März 2007

25 W (pat) 99/06 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 304 13 229 08.05

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

6. Juli 2007 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie der

Richterin Bayer und des Richters Merzbach

beschlossen:

Der Beschluss des Senats vom 22. März 2007 wird dahin berichtigt, dass der Tenor wie folgt lautet:

Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen

Marke wird der Beschluss der Markenstelle

für

Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamts vom

1. August 2006 aufgehoben, soweit darin die Löschung

der Marke 304 13 229 angeordnet worden ist.

Auch insoweit wird der Widerspruch aus der Marke

300 37 950 zurückgewiesen.

G r ü n d e

Der Beschluss des Senats vom 22. März 2007 ist gemäß § 82 Abs. 1 MarkenG

i. V. m. § 319 Abs. 1 ZPO in der aus dem Tenor ersichtlichen Form von Amts

wegen zu berichtigen, da insoweit eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt. Denn

Beschwerdeführerin war nicht - wie im Beschlusstenor vom 22. März 2007 ausgewiesen - die Widersprechende, sondern die Inhaberin der angegriffenen Marke.

Kliems

Bayer

Richter Merzbach hat Urlaub und ist daher gehindert zu unterschreiben.

Kliems

Fa