Rechtsprechung / BPatG / 2007

BPatG Beschluss vom 13.11.2007 – 34 W (pat) 381/03

34. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

13. November 2007

B E S C H L U S S

In der Einspruchssache

betreffend das Patent 100 31 883

… 08.05

hat der 34. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 13. November 2007 unter Mitwirkung des

Vorsitzenden Richters Dr.-Ing. Ipfelkofer sowie der Richter Hövelmann, Dipl.-Phys.

Dr. rer. nat. Frowein und Dr.-Ing. Baumgart

beschlossen:

Das Patent wird mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrecherhalten:

Bezeichnung: Verfahren und Anordnung zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des Materials, das einer aus

mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage zugeführt wird.

Patentansprüche 1 bis 13,

Beschreibung Spalten 1 bis 5, sämtlich überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 13. November 2007,

Zeichnung Figuren 1 und 2 gemäß Patentschrift.

G r ü n d e

I

Gegen das am 30. Juni 2000 unter Inanspruchnahme der inneren Priorität vom

11. Mai 2000 angemeldete und am 12. Juni 2003 veröffentlichte Patent

100 31 883 des H… in E…, mit der Bezeichnung

"Verfahren und Anordnung zur variablen Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus

mehreren Aggregaten bestehenden Anlage, insbesondere einer

Sand- und Kiesaufbereitungsanlage, zugeführt wird "

haben

am 5. September 2003 V… in M…, (Einsprechende 1), und

die R… GmbH in E…, (Einsprechende 2)

sowie

am 12. September 2003 die P… AG in B…, (Einsprechende 3),

die A… GmbH in A…, (Einsprechende 4) und

die M… Gesellschaft für Maschinenbau und Industrietechnik

mbH in B…, (Einsprechende 5)

Einspruch eingelegt.

Das angefochtene Patent umfasst 20 Ansprüche.

Anspruch 1 lautet:

Verfahren zur variablen Regelung der Zufuhrmenge des Materials

schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Anlage, insbesondere einer Sand- und Kiesaufbereitungsanlage, zugeführt wird, wobei die Belastung wenigstens eines Aggregats von der Beschaffenheit des zugeführten

Materials abhängt,

dadurch gekennzeichnet,

dass die Beschaffenheit des zugeführten Materials automatisch

direkt oder indirekt ermittelt wird und/oder dass die Belastung

zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung

von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, kontinuierlich gemessen wird

und dass aus der ermittelten Beschaffenheit des Materials

und/oder aus der gemessenen Belastung kontinuierlich oder

diskontinuierlich eine variable, ein vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllende Sollzufuhrmenge ermittelt wird, an die die

tatsächlich zugeführte Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) unter Berücksichtigung

vorgebbarer Randbedingungen

automatisch

angeglichen wird.

Auf diesen Anspruch sind Ansprüche 2 bis 12 rückbezogen.

Anspruch 13 lautet:

Anordnung zur variablen Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren

Aggregaten bestehenden Anlage, insbesondere einer Sand- und

Kiesaufbereitungsanlage, zugeführt wird, wobei die Belastung

zumindest einiger der Aggregate von der Beschaffenheit des

zugeführten Materials abhängt,

dadurch gekennzeichnet,

dass Mittel zur automatischen direkten oder indirekten Ermittlung

der Beschaffenheit des zugeführten Materials und/oder zur

Messung der Belastung zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten

Materials abhängt, vorgesehen sind

und dass eine Regeleinrichtung zur Ermittlung einer variablen, ein

vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllenden Sollzufuhrmenge

aus der ermittelten Beschaffenheit des Materials und/oder aus der

gemessenen Belastung und zur Erzeugung von Regelsignalen zur

Anpassung der tatsächlich zugeführten Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) an die variable Sollzufuhrmenge unter Berücksichtigung

vorgebbarer Randbedingungen vorgesehen ist.

Auf diesen Anspruch sind Ansprüche 14 bis 20 rückbezogen.

Die Einsprechenden haben vorgetragen, der Gegenstand des Patents sei nicht

patentfähig.

Die Einsprechenden 1, 2 und 5 haben darüberhinaus geltend gemacht, der

Gegenstand des Patents 1 gehe über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinaus.

Die Einsprechenden 1 und 2 sind außerdem der Auffassung, das Patent offenbare

die Erfindung nicht so deutlich und vollständig, dass ein Fachmann sie ausführen

könne.

Die Einsprechende 4 hat diverse offenkundige Vorbenutzungen geltend gemacht.

Sie hat dazu über sieben von ihr in den Jahren 1993 bis 1998 gebaute Kalkstein-,

Schotter-, Bauschutt-Recycling- und Betonanlagen sowie ein Kieswerk vorgetragen und Zeugenbeweis angeboten.

Die Einsprechende 5 hat mit Schriftsatz vom 7. November 2007 ihren Einspruch

zurückgenommen. Die Einsprechende 3 hat ihren Einspruch durch Erklärung in

der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

Die Einsprechenden 1, 2 und 4 beantragen,

das Patent zu widerrufen.

Im Verfahren sind folgende Entgegenhaltungen:

A1

A2

A3

A4

DE 197 31 980 A1

DE 197 06 767 A1

AT E 71 572 B

Broicher, H.: Anwendung der laserinduzierten Fluoreszenz-Analyse für das

Sortieren mineralischer Rohstoffe. In: "Sortieren - Innovationen und Anwendungen, Vorträge zum Kolloquium Sortieren am 7. und 8. Oktober 1999

in Berlin", Lehrstuhl für Aufbereitung von Roh- und Reststoffen, TU Berlin

A5

Alluvial Mining, Eoin H. Macdonald, Chapman and Hall, London 1983,

A6

A7

S. 371-418

DE 196 01 481 C1

Jonas, R., Drechsle, R.: Cost-Efficient Processing of Difficult Materials, in:

Zeitschrift AT Aufbereitungs-Technik - Mineral Processing, Januar 1999,

Seiten 3-10

A8 Grübl, P., Nealen, A.: Industrielle Betonherstellung zur Erstellung von Bauwerken unter Verwendung von Beton mit Sekundärzuschlägen aus

Bauschutt (Demonstrationsbauvorhaben). TU Darmstadt, Institut für Massivbau, Zwischenbericht zum Teilprojekt G/01 Baustoffkreislauf

im

Massivbau, Stand September 1998

A9

Die Dosierbandwaage Mitec DBW 3060. Mitec GmbH, Berlin, 1997

A10 Mitec Förderbandwaagen und Steuerungen in der Asphaltindustrie. Mitec

GmbH, Berlin, ohne Jahrgang

A11 Die Dosierbandwaage Mitec DBW 3060 TM. Beschreibung und Einbauanleitung, Mitec GmbH, Version 1.0. 09/97, Berlin, 1997, Seiten 1,2, 14

A12 DD 247 237 A1

A13 DE 197 57 431 A1

A14 DE 42 26 158 A1

A15 DE 41 37 199 A1

A16 DE 196 22 597 A1

A17 DE198 46 447 A1

A18 Symposium

"50 Jahre Explosionsschutz bei Loher" am 11. und

12. Februar 1999 in Neuburg am Inn, Loher AG, Ruhstorf, 1999,

A19 DE 197 29 932 A1

A20 DE 195 00 174 C1

A21 Goldratt, E.M., Cox, J.: Das Ziel - Ein Roman über Prozessoptimierung,

Campus Verlag, Frankfurt/New York, 3. Aufl. 2002, Seiten 5 und 338 f.

Der Patentinhaber

legt

in der mündlichen Verhandlung neugefasste

Patentansprüche 1 bis 13 vor, von denen Ansprüche 1 und 8 folgenden Wortlaut

haben:

1. Verfahren zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus

mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird,

wobei die Belastung wenigstens eines Aggregats von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt,

wobei die Belastung zumindest des wenigstens einen Aggregats,

dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, kontinuierlich gemessen wird,

wobei aus der gemessenen Belastung kontinuierlich eine variable,

ein vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllende Sollzufuhrmenge

ermittelt wird, an die die tatsächlich zugeführte Zufuhrmenge

(Istzufuhrmenge) unter Berücksichtigung vorgebbarer Randbedingungen automatisch angeglichen wird,

wobei die Belastungen mehrerer Aggregate gemessen werden,

wobei aus den erfassten Belastungen die relative Auslastung des

jeweiligen Aggregats ermittelt und bei der Ermittlung der

Sollzufuhrmenge berücksichtigt wird,

wobei die gemessenen Belastungen einer Regeleinrichtung zugeleitet werden, in welcher die relativen Auslastungen der jeweiligen

Aggregate ermittelt werden,

wobei

anhand

der

relativen Auslastungen

vorgebbare

Randbedingungen berücksichtigende Regelsignale zur Regelung

einer die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung erzeugt und

der Dosiereinrichtung direkt oder indirekt zugeleitet werden,

wobei zunächst die Belastungen verschiedener Aggregate repräsentierende Eingangssignale erfasst, auf einen einheitlichen

Wertebereich normiert und zusammengefasst werden, dass

sodann ein Regelwert ermittelt und schließlich in Ausgangssignale

zur Regelung der die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung

umgesetzt wird,

wobei eine aus zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-

Reglern bestehende Regelstufe verwendet wird und

wobei die Abweichung des zusammengefassten Eingangssignals

von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal ermittelt wird und

in Abhängigkeit von dem Vorzeichen der Differenz der eine bzw.

der andere PID-Regler aktiv wird.

8. Anordnung zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus

mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird,

wobei die Belastung zumindest einiger der Aggregate von der

Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt,

umfassend Mittel zur kontinuierlichen Messung der Belastung

mehrerer Aggregate und zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten

Materials abhängt, und

eine Regeleinrichtung zur Ermittlung der relativen Auslastung des

jeweiligen Aggregats aus den erfassten Belastungen und

Ermittlung einer variablen, ein vorgebbares Optimalitätskriterium

erfüllenden Sollzufuhrmenge aus den ermittelten Auslastungen

und zur Erzeugung von Regelsignalen zur Anpassung der

tatsächlich zugeführten Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) an die

variable Sollzufuhrmenge unter Berücksichtigung vorgebbarer

Randbedingungen,

wobei die Regeleinrichtung so ausgebildet ist, dass zunächst die

Belastungen verschiedener Aggregate repräsentierende Eingangssignale erfasst, auf einen einheitlichen Wertebereich normiert und zusammengefasst werden, dass sodann ein Regelwert

ermittelt und schließlich in Ausgangssignale zur Regelung der die

Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung umgesetzt wird, und

wobei die Regeleinrichtung eine Regelstufe aus zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern umfasst, die

derart angesteuert werden, dass in Abhängigkeit von dem

Vorzeichen der Differenz des zusammengefassten Eingangssignals von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal der eine

bzw. der andere PID-Regler aktiv wird.

Patentansprüche 2 bis 7 sind unmittelbar oder mittelbar auf Patentanspruch 1,

Patentansprüche 9 bis 13 unmittelbar oder mittelbar auf Patentanspruch 8

rückbezogen.

Nach Ansicht des Patentinhabers sind die Gegenstände des geltenden Anspruchs 1 und des geltenden Anspruchs 8 neu und durch den Stand der Technik

nicht nahegelegt.

Der Patentinhaber beantragt,

das Patent mit den im Tenor dieses Beschlusses genannten

Unterlagen beschränkt aufrechtzuerhalten.

Wegen Einzelheiten und wegen des Wortlauts der geltenden Unteransprüche wird

auf die Akte, wegen des Wortlauts der erteilten Unteransprüche auf die

Patentschrift des angefochtenen Patents verwiesen.

II

Die Einsprüche sind zulässig.

Dies gilt auch für den Einspruch der Einsprechenden 4. Die A…

GmbH in A… ist bzw. war anhand der im Einspruchsschriftsatz enthaltenen

Angaben " A… GmbH in A… " identifizierbar.

Die Einsprüche der Einsprechenden 1, 2 und 4 haben teilweise Erfolg.

1. Fachmann in vorliegender Sache ist ein Dipl.-Ing. (FH) des Maschinenbaus,

der auf dem Gebiet der Konstruktion von Transport- und Aufbereitungsanlagen der

Grundstoffindustrie tätig ist und über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung

von Steuerungen für solche Anlagen verfügt.

2. Ansprüche 1 und 8 lassen sich folgendermaßen gliedern:

4

Anspruch 1 leistungsoptimie- Verfahren zur renden Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird, wobei die Belastung wenigstens eines Aggregats von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, wobei die Belastung zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, kontinuierlich gemessen wird,

5.1 wobei aus der gemessenen Belastung kontinuierlich eine variable, ein vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllende Sollzufuhrmenge ermittelt wird,

5.2 an die die tatsächlich zugeführte Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) unter Berücksichtigung vorgebbarer Randbedingungen automatisch angeglichen wird,

Auslastungen

5.3 wobei die Belastungen mehrerer Aggregate gemessen werden, 5.4 wobei die gemessenen Belastungen einer Regeleinrichtung zugeleitet werden, in welcher die relativen der jeweiligen Aggregate ermittelt und bei der Ermittlung der Sollzufuhrmenge berücksichtigt werden, wobei anhand der relativen Auslastungen vorgebbare Randbedingungen berücksichtigende Regelsignale zur Regelung einer die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung erzeugt und der Dosiereinrichtung direkt oder indirekt zugeleitet werden,

6

Anspruch 8 leistungsoptimie- Anordnung zur renden Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird, wobei die Belastung zumindest einiger der Aggregate von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, umfassend Mittel zur kontinuierlichen Messung der Belastung mehrerer Aggregate und zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, und

eine zur Regeleinrichtung Ermittlung der relativen Auslastung des jeweiligen Aggregats aus den erfassten Belastungen und Ermittlung einer variablen, ein vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllenden Sollzufuhrmenge aus den ermittelten Auslastungen

zur

Erzeugung

und von Regelsignalen zur Anpassung der tatsächlich zugeführten Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) an die variable Sollzufuhrmenge unter Berücksichtigung vorgebbarer Randbedingungen,

7.1 wobei zunächst die Belastungen repräverschiedener Aggregate sentierende Eingangssignale erfasst,

7

wobei die Regeleinrichtung so ausgebildet ist, dass zunächst die Belastungen verschiedener Aggregate repräsentierende Eingangssignale erfasst,

7.2 auf einen einheitlichen Wertebe-

7.2 auf einen einheitlichen Wertebereich normiert

reich normiert

7.3 und zusammengefasst werden, 8

7.3 und zusammengefasst werden, 8

dass sodann ein Regelwert erin Ausmittelt und schließlich gangssignale zur Regelung der die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung umgesetzt wird, wobei eine aus zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern bestehende Regelstufe verwendet wird und

9

10 wobei

die Abweichung

des zusammengefassten Eingangssignals von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal ermittelt wird und in Abhängigkeit von dem Vorzeichen der Differenz der eine bzw. der andere PID-Regler aktiv wird.

10

dass sodann ein Regelwert ermittelt und schließlich in Ausgangssignale zur Regelung der die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung umgesetzt wird, wobei die Regeleinrichtung eine Regelstufe aus zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern umfasst, die derart angesteuert werden, dass in Abhängigkeit von dem Vorzeichen der Differenz des zu- Eingangssigsammengefassten nals von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal der eine bzw. der andere PID-Regler aktiv wird.

3. Das Anspruchsbegehren ist zulässig.

In den ursprünglich eingereichten Ansprüchen 1 und 19 war jeweils im Oberbegriff

von einer "leistungsoptimierenden Regelung" die Rede. Dies wurde im Prüfungsverfahren in den Ansprüchen 1 und 13 durch "variable Regelung" ersetzt.

Die Angabe "variable Regelung" umfasst u. a. Regelungsverfahren, die auch

andere Größen als die Leistung optimieren sollen, und geht somit über die Angabe

"leistungsoptimierende Regelung" hinaus. In den geltenden Ansprüchen 1 und 8

ist unter Einschränkung der erteilten Fassung wieder eine "leistungsoptimierende

Regelung" beansprucht.

Der geltende Anspruch 1 ist gebildet aus Merkmalen der erteilten Ansprüche 1, 5,

6, 8 und 9. In den erteilten Ansprüchen enthaltene und/oder-Möglichkeiten wurden

jeweils auf eine Variante beschränkt. Die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 2 bis 7 entsprechen den kennzeichnenden Merkmalen der erteilten Ansprüche 2, 3, 7, 10, 11 und 12.

Die Merkmale des Anspruchs 8 sind aus den erteilten Ansprüchen 13, 1, 5, 6, 17

und 9 herleitbar. Die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 9 bis 13 entsprechen den kennzeichnenden Merkmalen der erteilten Ansprüche 14 und 15,

16, 18, 19 und 20.

Die Rückbezüge wurden jeweils angepasst; es wurden redaktionelle Änderungen

vorgenommen.

Die ursprüngliche Offenbarung der geltenden Ansprüche ist gegeben.

4. Zum Verständnis des angegriffenen Patents:

Das beanspruchte Verfahren ist als ein kontinuierliches Verfahren anzusehen.

Die in Merkmal 1 etc. der Ansprüche 1 und 8 jeweils angegebene Zufuhrmenge

stellt eine Zufuhrrate dar.

5. Das beanspruchte Verfahren nach Anspruch 1 ist neu:

Keiner der im Verfahren befindlichen Entgegenhaltungen ist ein Verfahren zur

Regelung der Zufuhrrate eines Materials schwankender Beschaffenheit entnehmbar, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage zugeführt wird, welches die Merkmale 9 und 10 des Anspruchs 1 aufweist. Auch aus dem Vortrag zu den geltend gemachten offenkundigen Vorbenutzungen gehen diese Merkmale nicht hervor.

Es wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur erfinderischen Tätigkeit verwiesen.

6. Das zweifellos gewerblich anwendbare Verfahren nach Anspruch 1 beruht auf

einer erfinderischen Tätigkeit.

Als nächstkommender Stand der Technik ist die Entgegenhaltung DE 197 57 431

A1 (A13) zu sehen. Die Druckschrift offenbart ein Verfahren zur Regelung einer

Zufuhrmenge bzw. -rate zu einer Mahlanlage, welches die Merkmale 1 bis 7.1

und 8 offenbart. Zu Merkmalen 1 und 2 wird auf Anspruch 1 der Entgegenhaltung

verwiesen. Bei dem geschilderten Verfahren wird einer Mahlanlage zur Mahlung

spröden Guts (dies kann z. B. eine Kiessorte sein) Material schwankender

Beschaffenheit zugeführt, vgl. Anspruch 1 in Verbindung mit Spalte 2, Absatz 1.

In der Aufgabe, vgl. Spalte 1, Absatz 4, ist davon gesprochen, dass die zur

Verfügung stehende Antriebsleistung der Antriebsmotoren der Kreislaufmahlanlage hinsichtlich der Energieausnutzung immer optimal ausgenutzt werden soll.

Damit ist in der Druckschrift erkennbar auf eine leistungsoptimierende Regelung

abgestellt. Die Belastung wenigstens eines Aggregats hängt von der Beschaffenheit des zugeführten Materials ab, siehe Spalte 2, Zeile 58 ff., und es wird

auch hier die Belastung zumindest wenigstens eines Aggregats, dessen Belastung

von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, kontinuierlich gemessen, siehe Spalte 2, Absatz 2, und insbesondere Spalte 2, Zeile 1. Damit sind

die Merkmale 3 und 4 verwirklicht. Aus dem Kennzeichen des Anspruchs 1 und

aus den Absätzen 1 bis 3 der Spalte 4 entnahm der Fachmann am Prioritätstag

des angegriffenen Patents die Merkmale 5.1 und 5.2, dass aus der gemessenen

Belastung kontinuierlich eine variable, ein vorgebbares Optimalitätskriterium

(optimale Ausnutzung der zu Verfügung stehenden installierten Antriebsleistung

der Elektomomtoren, siehe Spalte 4, Zeile 32 ff.) erfüllende Sollzufuhrmenge

ermittelt wird, und dass die tatsächlich zugeführte Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge)

unter Berücksichtigung vorgebbarer Randbedingungen (diese können z. B. durch

einen oberen und unteren Stromwert vorgegeben werden, siehe Anspruch 2 der

Entgegenhaltung) automatisch an die Sollzufuhrmenge angeglichen wird. Die

Belastungen mehrerer Aggregate werden entsprechend Merkmal 5.3 gemessen,

siehe z B. auch die Passage betreffend die Bunkerfüllung in Spalte 4, Zeilen 18 ff.

In Entsprechung zu Merkmal 5.4 werden die gemessenen und erfassten Belastungen einer Regeleinrichtung zugeleitet, in welcher die relativen Auslastungen

der jeweiligen Aggregate ermittelt und bei der Ermittlung der Sollzufuhrmenge

berücksichtigt werden, vgl. Anspruch 1 der A13. Dabei werden anhand der

relativen Auslastungen vorgebbare Randbedingungen berücksichtigende Regelsignale zur Regelung einer die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung erzeugt und der Dosiereinrichtung direkt oder indirekt zugeleitet, siehe Anpassung

der Frischgutaufgabemenge in Anspruch 2 der Entgegenhaltung. Dass für diese

Maßnahme zunächst die Belastungen verschiedener Aggregate repräsentierende

Eingangssignale erfasst werden, dass ein Regelwert ermittelt und schließlich in

Ausgangssignale zur Regelung der die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung umgesetzt wird, liest der zuständige Fachmann mit, vgl. Merkmal 7.1

und 8 des geltenden Anspruchs 1.

Wie die Werte der gemessenen Größen Stromaufnahme bzw. Leistungsaufnahme

verschiedener Aggregate in der Regelung der vorbekannten Kreislaufmahlanlage

im einzelnen weiterverarbeitet werden, ist in der Druckschrift A13 nicht ausgeführt.

Die Entgegenhaltung gab daher aus sich heraus dem Fachmann weder eine

Anregung für eine Normierung und Zusammenfassung von Eingangssignalen

noch für den beanspruchten Einsatz von zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern und deren Art der Aktivierung, vgl. Merkmale 7.2, 7.3, 9

und 10 des Anspruchs 1.

Eine Zusammenfassung von Eingangssignalen zur Weiterverarbeitung ähnlich

dem Merkmal 7.3 des Anspruchs 1 ist der Entgegenhaltung A1, DE 197 31 980

A1, entnehmbar. Diese Schrift betrifft u. a. ein Verfahren zur Steuerung einer

Walzstraße, der ein Material, nämlich ein Walzband, schwankender Beschaffenheit, wie Walzbanddicke, -breite oder -temperatur, zugeführt wird, siehe

Seite 5, Zeilen 58 f. und Anspruch 1. Die für die Anpassung der Voreinstellung der

Walzengerüste relevanten Größen werden beim Durchlauf des Metallbandes 5

durch die Walzstraße 2 mittels einer Erfassungseinrichtung 12 gemessen, in einer

Einrichtung 14 nachberechnet, dann

in einem Wert (Eingangsvektor xnach)

zusammengefasst und schließlich einem hier als Regelung funktionierenden

neuronalen Netzwerk aufgegeben, siehe Seite 6, Zeilen 20 bis 31.

Es könnte als für den Fachmann naheliegend bezeichnet werden, die aus der

Druckschrift A1 bekannte Maßnahme der Zusammenfassung von Eingangssignalen auf das Verfahren nach der A13, DE 197 57 431 A1, zu übertragen.

Hierbei zuvor eine Normierung der ggfs. von unterschiedlichsten Messwertaufnehmern stammenden Signale (vgl. Absatz [0025] der Beschreibung des

angegriffenen Patents) auf einen einheitlichen Wertebereich zur Anpassung der

Signalgrößen vorzunehmen, wie in Merkmal 7.2 gefordert, könnte überdies als

fachübliches Vorgehen gesehen werden.

Mit der Übertragung der beiden vorstehenden zusätzlichen Maßnahmen auf das

Verfahren nach der A13 wäre das beanspruchte Verfahren nach Anspruch 1

jedoch noch nicht verwirklicht. Denn der Einsatz von zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern und deren spezielle Art der Aktivierung bei

einem Verfahren zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des

Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten

bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage zugeführt wird, wie in

Merkmalen 9 und 10 des Anspruchs 1 festgelegt, kommt noch hinzu. Hierfür findet

sich kein Vorbild in dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik.

Zwar ist der Einsatz von zwei PID-Reglern in einer Regeleinrichtung an sich

bekannt. So zeigt die Druckschrift A17, DE198 46 447 A1, eine Regeleinrichtung

zur Regelung einer Strecke mit mehreren verkoppelten Regelgrößen x1, x2, wobei

die Regeleinrichtung zwei PID-Regler aufweisen kann. Es sind dies die Regler 10

und 11, auf die die verkoppelten Regelgrößen x1 und x2 zur Erzeugung der

Stellgrößen y1 und y2 gegeben werden, siehe Ansprüche 1 und 3. Gegenstand der

Entgegenhaltung ist die Verringerung der Kopplung zwischen den Regelgrößen x1

und x2, speziell dann, wenn eine der Stellgrößen y1 oder y2 eine Stellgrößenbegrenzung erreicht, vgl. Spalte 2, Zeilen 37 ff. Durch die verringerte

Kopplung zwischen den Regelgrößen soll ein verbessertes Regelverhalten erzielt

werden, vgl. Aufgabe

in Spalte 2, Zeilen 29 ff. Zur Lösung werden Entkopplungsglieder 12 und 13 in spezieller Aufschaltung eingesetzt, siehe Figur 3

und zugehörige Beschreibung.

Angesichts der ganz anderen Zielrichtung der Lehre der A17 konnte diese

Druckschrift dem Fachmann keine Anregung vermitteln, zur Durchführung eines

Verfahrens zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des Materials

schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden

Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird, eine aus

zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern bestehende Regelstufe

zu verwenden, um mit dieser Anordnung die Abweichung des zusammengefassten Eingangssignals von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal zu

ermitteln und dann in Abhängigkeit von dem Vorzeichen der Differenz den einen

oder den anderen PID-Regler aktiv werden zu lassen.

7. Auch Patentanspruch 8 erfüllt die Patentierungsvoraussetzungen.

Anspruch 8 betrifft eine Vorrichtung zur leistungsoptimierenden Regelung der

Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird. Die Vorrichtungsmerkmale in Anspruch 8 stimmen sachlich mit den Verfahrensmerkmalen des Anspruchs 1 überein, siehe die in Abschnitt 3.1 dieses Beschlusses enthaltene Merkmalsgliederung der Ansprüche 1

und 8.

Die vorstehenden Überlegungen in Abschnitten 5 und 6 dieses Beschlusses zur

Patentfähigkeit des Verfahrens nach Anspruch 1 gelten daher für die Anordnung

nach Anspruch 8 in entsprechender Weise.

8. Mit den Patentansprüchen 1 und 8 sind auch die auf diese rückbezogenen

Ansprüche 2 bis 7 und 9 bis 13 bestandsfähig.

9. Da die Gegenstände der unterstellten offenkundigen Vorbenutzungen nicht

über den druckschriftlichen Stand der Technik hinausgehen, hat sich diesbezüglich eine weitere Aufklärung erübrigt.

Dr. Ipfelkofer

Hövelmann

Dr. Frowein

Dr. Baumgart

Me