Rechtsprechung / BPatG / 2007
BPatG Beschluss vom 13.11.2007 – 34 W (pat) 381/03
34. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
13. November 2007
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 100 31 883
… 08.05
…
hat der 34. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 13. November 2007 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dr.-Ing. Ipfelkofer sowie der Richter Hövelmann, Dipl.-Phys.
Dr. rer. nat. Frowein und Dr.-Ing. Baumgart
beschlossen:
Das Patent wird mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrecherhalten:
Bezeichnung: Verfahren und Anordnung zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des Materials, das einer aus
mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage zugeführt wird.
Patentansprüche 1 bis 13,
Beschreibung Spalten 1 bis 5, sämtlich überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 13. November 2007,
Zeichnung Figuren 1 und 2 gemäß Patentschrift.
G r ü n d e
I
Gegen das am 30. Juni 2000 unter Inanspruchnahme der inneren Priorität vom
11. Mai 2000 angemeldete und am 12. Juni 2003 veröffentlichte Patent
100 31 883 des H… in E…, mit der Bezeichnung
"Verfahren und Anordnung zur variablen Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus
mehreren Aggregaten bestehenden Anlage, insbesondere einer
Sand- und Kiesaufbereitungsanlage, zugeführt wird "
haben
am 5. September 2003 V… in M…, (Einsprechende 1), und
die R… GmbH in E…, (Einsprechende 2)
sowie
am 12. September 2003 die P… AG in B…, (Einsprechende 3),
die A… GmbH in A…, (Einsprechende 4) und
die M… Gesellschaft für Maschinenbau und Industrietechnik
mbH in B…, (Einsprechende 5)
Einspruch eingelegt.
Das angefochtene Patent umfasst 20 Ansprüche.
Anspruch 1 lautet:
Verfahren zur variablen Regelung der Zufuhrmenge des Materials
schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Anlage, insbesondere einer Sand- und Kiesaufbereitungsanlage, zugeführt wird, wobei die Belastung wenigstens eines Aggregats von der Beschaffenheit des zugeführten
Materials abhängt,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Beschaffenheit des zugeführten Materials automatisch
direkt oder indirekt ermittelt wird und/oder dass die Belastung
zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung
von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, kontinuierlich gemessen wird
und dass aus der ermittelten Beschaffenheit des Materials
und/oder aus der gemessenen Belastung kontinuierlich oder
diskontinuierlich eine variable, ein vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllende Sollzufuhrmenge ermittelt wird, an die die
tatsächlich zugeführte Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) unter Berücksichtigung
vorgebbarer Randbedingungen
automatisch
angeglichen wird.
Auf diesen Anspruch sind Ansprüche 2 bis 12 rückbezogen.
Anspruch 13 lautet:
Anordnung zur variablen Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren
Aggregaten bestehenden Anlage, insbesondere einer Sand- und
Kiesaufbereitungsanlage, zugeführt wird, wobei die Belastung
zumindest einiger der Aggregate von der Beschaffenheit des
zugeführten Materials abhängt,
dadurch gekennzeichnet,
dass Mittel zur automatischen direkten oder indirekten Ermittlung
der Beschaffenheit des zugeführten Materials und/oder zur
Messung der Belastung zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten
Materials abhängt, vorgesehen sind
und dass eine Regeleinrichtung zur Ermittlung einer variablen, ein
vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllenden Sollzufuhrmenge
aus der ermittelten Beschaffenheit des Materials und/oder aus der
gemessenen Belastung und zur Erzeugung von Regelsignalen zur
Anpassung der tatsächlich zugeführten Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) an die variable Sollzufuhrmenge unter Berücksichtigung
vorgebbarer Randbedingungen vorgesehen ist.
Auf diesen Anspruch sind Ansprüche 14 bis 20 rückbezogen.
Die Einsprechenden haben vorgetragen, der Gegenstand des Patents sei nicht
patentfähig.
Die Einsprechenden 1, 2 und 5 haben darüberhinaus geltend gemacht, der
Gegenstand des Patents 1 gehe über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinaus.
Die Einsprechenden 1 und 2 sind außerdem der Auffassung, das Patent offenbare
die Erfindung nicht so deutlich und vollständig, dass ein Fachmann sie ausführen
könne.
Die Einsprechende 4 hat diverse offenkundige Vorbenutzungen geltend gemacht.
Sie hat dazu über sieben von ihr in den Jahren 1993 bis 1998 gebaute Kalkstein-,
Schotter-, Bauschutt-Recycling- und Betonanlagen sowie ein Kieswerk vorgetragen und Zeugenbeweis angeboten.
Die Einsprechende 5 hat mit Schriftsatz vom 7. November 2007 ihren Einspruch
zurückgenommen. Die Einsprechende 3 hat ihren Einspruch durch Erklärung in
der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
Die Einsprechenden 1, 2 und 4 beantragen,
das Patent zu widerrufen.
Im Verfahren sind folgende Entgegenhaltungen:
A1
A2
A3
A4
DE 197 31 980 A1
DE 197 06 767 A1
AT E 71 572 B
Broicher, H.: Anwendung der laserinduzierten Fluoreszenz-Analyse für das
Sortieren mineralischer Rohstoffe. In: "Sortieren - Innovationen und Anwendungen, Vorträge zum Kolloquium Sortieren am 7. und 8. Oktober 1999
in Berlin", Lehrstuhl für Aufbereitung von Roh- und Reststoffen, TU Berlin
A5
Alluvial Mining, Eoin H. Macdonald, Chapman and Hall, London 1983,
A6
A7
S. 371-418
DE 196 01 481 C1
Jonas, R., Drechsle, R.: Cost-Efficient Processing of Difficult Materials, in:
Zeitschrift AT Aufbereitungs-Technik - Mineral Processing, Januar 1999,
Seiten 3-10
A8 Grübl, P., Nealen, A.: Industrielle Betonherstellung zur Erstellung von Bauwerken unter Verwendung von Beton mit Sekundärzuschlägen aus
Bauschutt (Demonstrationsbauvorhaben). TU Darmstadt, Institut für Massivbau, Zwischenbericht zum Teilprojekt G/01 Baustoffkreislauf
im
Massivbau, Stand September 1998
A9
Die Dosierbandwaage Mitec DBW 3060. Mitec GmbH, Berlin, 1997
A10 Mitec Förderbandwaagen und Steuerungen in der Asphaltindustrie. Mitec
GmbH, Berlin, ohne Jahrgang
A11 Die Dosierbandwaage Mitec DBW 3060 TM. Beschreibung und Einbauanleitung, Mitec GmbH, Version 1.0. 09/97, Berlin, 1997, Seiten 1,2, 14
A12 DD 247 237 A1
A13 DE 197 57 431 A1
A14 DE 42 26 158 A1
A15 DE 41 37 199 A1
A16 DE 196 22 597 A1
A17 DE198 46 447 A1
A18 Symposium
"50 Jahre Explosionsschutz bei Loher" am 11. und
12. Februar 1999 in Neuburg am Inn, Loher AG, Ruhstorf, 1999,
A19 DE 197 29 932 A1
A20 DE 195 00 174 C1
A21 Goldratt, E.M., Cox, J.: Das Ziel - Ein Roman über Prozessoptimierung,
Campus Verlag, Frankfurt/New York, 3. Aufl. 2002, Seiten 5 und 338 f.
Der Patentinhaber
legt
in der mündlichen Verhandlung neugefasste
Patentansprüche 1 bis 13 vor, von denen Ansprüche 1 und 8 folgenden Wortlaut
haben:
1. Verfahren zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus
mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird,
wobei die Belastung wenigstens eines Aggregats von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt,
wobei die Belastung zumindest des wenigstens einen Aggregats,
dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, kontinuierlich gemessen wird,
wobei aus der gemessenen Belastung kontinuierlich eine variable,
ein vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllende Sollzufuhrmenge
ermittelt wird, an die die tatsächlich zugeführte Zufuhrmenge
(Istzufuhrmenge) unter Berücksichtigung vorgebbarer Randbedingungen automatisch angeglichen wird,
wobei die Belastungen mehrerer Aggregate gemessen werden,
wobei aus den erfassten Belastungen die relative Auslastung des
jeweiligen Aggregats ermittelt und bei der Ermittlung der
Sollzufuhrmenge berücksichtigt wird,
wobei die gemessenen Belastungen einer Regeleinrichtung zugeleitet werden, in welcher die relativen Auslastungen der jeweiligen
Aggregate ermittelt werden,
wobei
anhand
der
relativen Auslastungen
vorgebbare
Randbedingungen berücksichtigende Regelsignale zur Regelung
einer die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung erzeugt und
der Dosiereinrichtung direkt oder indirekt zugeleitet werden,
wobei zunächst die Belastungen verschiedener Aggregate repräsentierende Eingangssignale erfasst, auf einen einheitlichen
Wertebereich normiert und zusammengefasst werden, dass
sodann ein Regelwert ermittelt und schließlich in Ausgangssignale
zur Regelung der die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung
umgesetzt wird,
wobei eine aus zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-
Reglern bestehende Regelstufe verwendet wird und
wobei die Abweichung des zusammengefassten Eingangssignals
von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal ermittelt wird und
in Abhängigkeit von dem Vorzeichen der Differenz der eine bzw.
der andere PID-Regler aktiv wird.
8. Anordnung zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus
mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird,
wobei die Belastung zumindest einiger der Aggregate von der
Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt,
umfassend Mittel zur kontinuierlichen Messung der Belastung
mehrerer Aggregate und zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten
Materials abhängt, und
eine Regeleinrichtung zur Ermittlung der relativen Auslastung des
jeweiligen Aggregats aus den erfassten Belastungen und
Ermittlung einer variablen, ein vorgebbares Optimalitätskriterium
erfüllenden Sollzufuhrmenge aus den ermittelten Auslastungen
und zur Erzeugung von Regelsignalen zur Anpassung der
tatsächlich zugeführten Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) an die
variable Sollzufuhrmenge unter Berücksichtigung vorgebbarer
Randbedingungen,
wobei die Regeleinrichtung so ausgebildet ist, dass zunächst die
Belastungen verschiedener Aggregate repräsentierende Eingangssignale erfasst, auf einen einheitlichen Wertebereich normiert und zusammengefasst werden, dass sodann ein Regelwert
ermittelt und schließlich in Ausgangssignale zur Regelung der die
Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung umgesetzt wird, und
wobei die Regeleinrichtung eine Regelstufe aus zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern umfasst, die
derart angesteuert werden, dass in Abhängigkeit von dem
Vorzeichen der Differenz des zusammengefassten Eingangssignals von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal der eine
bzw. der andere PID-Regler aktiv wird.
Patentansprüche 2 bis 7 sind unmittelbar oder mittelbar auf Patentanspruch 1,
Patentansprüche 9 bis 13 unmittelbar oder mittelbar auf Patentanspruch 8
rückbezogen.
Nach Ansicht des Patentinhabers sind die Gegenstände des geltenden Anspruchs 1 und des geltenden Anspruchs 8 neu und durch den Stand der Technik
nicht nahegelegt.
Der Patentinhaber beantragt,
das Patent mit den im Tenor dieses Beschlusses genannten
Unterlagen beschränkt aufrechtzuerhalten.
Wegen Einzelheiten und wegen des Wortlauts der geltenden Unteransprüche wird
auf die Akte, wegen des Wortlauts der erteilten Unteransprüche auf die
Patentschrift des angefochtenen Patents verwiesen.
II
Die Einsprüche sind zulässig.
Dies gilt auch für den Einspruch der Einsprechenden 4. Die A…
GmbH in A… ist bzw. war anhand der im Einspruchsschriftsatz enthaltenen
Angaben " A… GmbH in A… " identifizierbar.
Die Einsprüche der Einsprechenden 1, 2 und 4 haben teilweise Erfolg.
1. Fachmann in vorliegender Sache ist ein Dipl.-Ing. (FH) des Maschinenbaus,
der auf dem Gebiet der Konstruktion von Transport- und Aufbereitungsanlagen der
Grundstoffindustrie tätig ist und über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung
von Steuerungen für solche Anlagen verfügt.
2. Ansprüche 1 und 8 lassen sich folgendermaßen gliedern:
Anspruch 1 leistungsoptimie- Verfahren zur renden Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird, wobei die Belastung wenigstens eines Aggregats von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, wobei die Belastung zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, kontinuierlich gemessen wird,
5.1 wobei aus der gemessenen Belastung kontinuierlich eine variable, ein vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllende Sollzufuhrmenge ermittelt wird,
5.2 an die die tatsächlich zugeführte Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) unter Berücksichtigung vorgebbarer Randbedingungen automatisch angeglichen wird,
Auslastungen
5.3 wobei die Belastungen mehrerer Aggregate gemessen werden, 5.4 wobei die gemessenen Belastungen einer Regeleinrichtung zugeleitet werden, in welcher die relativen der jeweiligen Aggregate ermittelt und bei der Ermittlung der Sollzufuhrmenge berücksichtigt werden, wobei anhand der relativen Auslastungen vorgebbare Randbedingungen berücksichtigende Regelsignale zur Regelung einer die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung erzeugt und der Dosiereinrichtung direkt oder indirekt zugeleitet werden,
Anspruch 8 leistungsoptimie- Anordnung zur renden Regelung der Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird, wobei die Belastung zumindest einiger der Aggregate von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, umfassend Mittel zur kontinuierlichen Messung der Belastung mehrerer Aggregate und zumindest des wenigstens einen Aggregats, dessen Belastung von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, und
eine zur Regeleinrichtung Ermittlung der relativen Auslastung des jeweiligen Aggregats aus den erfassten Belastungen und Ermittlung einer variablen, ein vorgebbares Optimalitätskriterium erfüllenden Sollzufuhrmenge aus den ermittelten Auslastungen
zur
Erzeugung
und von Regelsignalen zur Anpassung der tatsächlich zugeführten Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge) an die variable Sollzufuhrmenge unter Berücksichtigung vorgebbarer Randbedingungen,
7.1 wobei zunächst die Belastungen repräverschiedener Aggregate sentierende Eingangssignale erfasst,
wobei die Regeleinrichtung so ausgebildet ist, dass zunächst die Belastungen verschiedener Aggregate repräsentierende Eingangssignale erfasst,
7.2 auf einen einheitlichen Wertebe-
7.2 auf einen einheitlichen Wertebereich normiert
reich normiert
7.3 und zusammengefasst werden, 8
7.3 und zusammengefasst werden, 8
dass sodann ein Regelwert erin Ausmittelt und schließlich gangssignale zur Regelung der die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung umgesetzt wird, wobei eine aus zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern bestehende Regelstufe verwendet wird und
10 wobei
die Abweichung
des zusammengefassten Eingangssignals von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal ermittelt wird und in Abhängigkeit von dem Vorzeichen der Differenz der eine bzw. der andere PID-Regler aktiv wird.
dass sodann ein Regelwert ermittelt und schließlich in Ausgangssignale zur Regelung der die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung umgesetzt wird, wobei die Regeleinrichtung eine Regelstufe aus zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern umfasst, die derart angesteuert werden, dass in Abhängigkeit von dem Vorzeichen der Differenz des zu- Eingangssigsammengefassten nals von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal der eine bzw. der andere PID-Regler aktiv wird.
3. Das Anspruchsbegehren ist zulässig.
In den ursprünglich eingereichten Ansprüchen 1 und 19 war jeweils im Oberbegriff
von einer "leistungsoptimierenden Regelung" die Rede. Dies wurde im Prüfungsverfahren in den Ansprüchen 1 und 13 durch "variable Regelung" ersetzt.
Die Angabe "variable Regelung" umfasst u. a. Regelungsverfahren, die auch
andere Größen als die Leistung optimieren sollen, und geht somit über die Angabe
"leistungsoptimierende Regelung" hinaus. In den geltenden Ansprüchen 1 und 8
ist unter Einschränkung der erteilten Fassung wieder eine "leistungsoptimierende
Regelung" beansprucht.
Der geltende Anspruch 1 ist gebildet aus Merkmalen der erteilten Ansprüche 1, 5,
6, 8 und 9. In den erteilten Ansprüchen enthaltene und/oder-Möglichkeiten wurden
jeweils auf eine Variante beschränkt. Die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 2 bis 7 entsprechen den kennzeichnenden Merkmalen der erteilten Ansprüche 2, 3, 7, 10, 11 und 12.
Die Merkmale des Anspruchs 8 sind aus den erteilten Ansprüchen 13, 1, 5, 6, 17
und 9 herleitbar. Die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 9 bis 13 entsprechen den kennzeichnenden Merkmalen der erteilten Ansprüche 14 und 15,
16, 18, 19 und 20.
Die Rückbezüge wurden jeweils angepasst; es wurden redaktionelle Änderungen
vorgenommen.
Die ursprüngliche Offenbarung der geltenden Ansprüche ist gegeben.
4. Zum Verständnis des angegriffenen Patents:
Das beanspruchte Verfahren ist als ein kontinuierliches Verfahren anzusehen.
Die in Merkmal 1 etc. der Ansprüche 1 und 8 jeweils angegebene Zufuhrmenge
stellt eine Zufuhrrate dar.
5. Das beanspruchte Verfahren nach Anspruch 1 ist neu:
Keiner der im Verfahren befindlichen Entgegenhaltungen ist ein Verfahren zur
Regelung der Zufuhrrate eines Materials schwankender Beschaffenheit entnehmbar, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage zugeführt wird, welches die Merkmale 9 und 10 des Anspruchs 1 aufweist. Auch aus dem Vortrag zu den geltend gemachten offenkundigen Vorbenutzungen gehen diese Merkmale nicht hervor.
Es wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur erfinderischen Tätigkeit verwiesen.
6. Das zweifellos gewerblich anwendbare Verfahren nach Anspruch 1 beruht auf
einer erfinderischen Tätigkeit.
Als nächstkommender Stand der Technik ist die Entgegenhaltung DE 197 57 431
A1 (A13) zu sehen. Die Druckschrift offenbart ein Verfahren zur Regelung einer
Zufuhrmenge bzw. -rate zu einer Mahlanlage, welches die Merkmale 1 bis 7.1
und 8 offenbart. Zu Merkmalen 1 und 2 wird auf Anspruch 1 der Entgegenhaltung
verwiesen. Bei dem geschilderten Verfahren wird einer Mahlanlage zur Mahlung
spröden Guts (dies kann z. B. eine Kiessorte sein) Material schwankender
Beschaffenheit zugeführt, vgl. Anspruch 1 in Verbindung mit Spalte 2, Absatz 1.
In der Aufgabe, vgl. Spalte 1, Absatz 4, ist davon gesprochen, dass die zur
Verfügung stehende Antriebsleistung der Antriebsmotoren der Kreislaufmahlanlage hinsichtlich der Energieausnutzung immer optimal ausgenutzt werden soll.
Damit ist in der Druckschrift erkennbar auf eine leistungsoptimierende Regelung
abgestellt. Die Belastung wenigstens eines Aggregats hängt von der Beschaffenheit des zugeführten Materials ab, siehe Spalte 2, Zeile 58 ff., und es wird
auch hier die Belastung zumindest wenigstens eines Aggregats, dessen Belastung
von der Beschaffenheit des zugeführten Materials abhängt, kontinuierlich gemessen, siehe Spalte 2, Absatz 2, und insbesondere Spalte 2, Zeile 1. Damit sind
die Merkmale 3 und 4 verwirklicht. Aus dem Kennzeichen des Anspruchs 1 und
aus den Absätzen 1 bis 3 der Spalte 4 entnahm der Fachmann am Prioritätstag
des angegriffenen Patents die Merkmale 5.1 und 5.2, dass aus der gemessenen
Belastung kontinuierlich eine variable, ein vorgebbares Optimalitätskriterium
(optimale Ausnutzung der zu Verfügung stehenden installierten Antriebsleistung
der Elektomomtoren, siehe Spalte 4, Zeile 32 ff.) erfüllende Sollzufuhrmenge
ermittelt wird, und dass die tatsächlich zugeführte Zufuhrmenge (Istzufuhrmenge)
unter Berücksichtigung vorgebbarer Randbedingungen (diese können z. B. durch
einen oberen und unteren Stromwert vorgegeben werden, siehe Anspruch 2 der
Entgegenhaltung) automatisch an die Sollzufuhrmenge angeglichen wird. Die
Belastungen mehrerer Aggregate werden entsprechend Merkmal 5.3 gemessen,
siehe z B. auch die Passage betreffend die Bunkerfüllung in Spalte 4, Zeilen 18 ff.
In Entsprechung zu Merkmal 5.4 werden die gemessenen und erfassten Belastungen einer Regeleinrichtung zugeleitet, in welcher die relativen Auslastungen
der jeweiligen Aggregate ermittelt und bei der Ermittlung der Sollzufuhrmenge
berücksichtigt werden, vgl. Anspruch 1 der A13. Dabei werden anhand der
relativen Auslastungen vorgebbare Randbedingungen berücksichtigende Regelsignale zur Regelung einer die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung erzeugt und der Dosiereinrichtung direkt oder indirekt zugeleitet, siehe Anpassung
der Frischgutaufgabemenge in Anspruch 2 der Entgegenhaltung. Dass für diese
Maßnahme zunächst die Belastungen verschiedener Aggregate repräsentierende
Eingangssignale erfasst werden, dass ein Regelwert ermittelt und schließlich in
Ausgangssignale zur Regelung der die Zufuhrmenge dosierenden Dosiereinrichtung umgesetzt wird, liest der zuständige Fachmann mit, vgl. Merkmal 7.1
und 8 des geltenden Anspruchs 1.
Wie die Werte der gemessenen Größen Stromaufnahme bzw. Leistungsaufnahme
verschiedener Aggregate in der Regelung der vorbekannten Kreislaufmahlanlage
im einzelnen weiterverarbeitet werden, ist in der Druckschrift A13 nicht ausgeführt.
Die Entgegenhaltung gab daher aus sich heraus dem Fachmann weder eine
Anregung für eine Normierung und Zusammenfassung von Eingangssignalen
noch für den beanspruchten Einsatz von zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern und deren Art der Aktivierung, vgl. Merkmale 7.2, 7.3, 9
und 10 des Anspruchs 1.
Eine Zusammenfassung von Eingangssignalen zur Weiterverarbeitung ähnlich
dem Merkmal 7.3 des Anspruchs 1 ist der Entgegenhaltung A1, DE 197 31 980
A1, entnehmbar. Diese Schrift betrifft u. a. ein Verfahren zur Steuerung einer
Walzstraße, der ein Material, nämlich ein Walzband, schwankender Beschaffenheit, wie Walzbanddicke, -breite oder -temperatur, zugeführt wird, siehe
Seite 5, Zeilen 58 f. und Anspruch 1. Die für die Anpassung der Voreinstellung der
Walzengerüste relevanten Größen werden beim Durchlauf des Metallbandes 5
durch die Walzstraße 2 mittels einer Erfassungseinrichtung 12 gemessen, in einer
Einrichtung 14 nachberechnet, dann
in einem Wert (Eingangsvektor xnach)
zusammengefasst und schließlich einem hier als Regelung funktionierenden
neuronalen Netzwerk aufgegeben, siehe Seite 6, Zeilen 20 bis 31.
Es könnte als für den Fachmann naheliegend bezeichnet werden, die aus der
Druckschrift A1 bekannte Maßnahme der Zusammenfassung von Eingangssignalen auf das Verfahren nach der A13, DE 197 57 431 A1, zu übertragen.
Hierbei zuvor eine Normierung der ggfs. von unterschiedlichsten Messwertaufnehmern stammenden Signale (vgl. Absatz [0025] der Beschreibung des
angegriffenen Patents) auf einen einheitlichen Wertebereich zur Anpassung der
Signalgrößen vorzunehmen, wie in Merkmal 7.2 gefordert, könnte überdies als
fachübliches Vorgehen gesehen werden.
Mit der Übertragung der beiden vorstehenden zusätzlichen Maßnahmen auf das
Verfahren nach der A13 wäre das beanspruchte Verfahren nach Anspruch 1
jedoch noch nicht verwirklicht. Denn der Einsatz von zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern und deren spezielle Art der Aktivierung bei
einem Verfahren zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des
Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten
bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage zugeführt wird, wie in
Merkmalen 9 und 10 des Anspruchs 1 festgelegt, kommt noch hinzu. Hierfür findet
sich kein Vorbild in dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik.
Zwar ist der Einsatz von zwei PID-Reglern in einer Regeleinrichtung an sich
bekannt. So zeigt die Druckschrift A17, DE198 46 447 A1, eine Regeleinrichtung
zur Regelung einer Strecke mit mehreren verkoppelten Regelgrößen x1, x2, wobei
die Regeleinrichtung zwei PID-Regler aufweisen kann. Es sind dies die Regler 10
und 11, auf die die verkoppelten Regelgrößen x1 und x2 zur Erzeugung der
Stellgrößen y1 und y2 gegeben werden, siehe Ansprüche 1 und 3. Gegenstand der
Entgegenhaltung ist die Verringerung der Kopplung zwischen den Regelgrößen x1
und x2, speziell dann, wenn eine der Stellgrößen y1 oder y2 eine Stellgrößenbegrenzung erreicht, vgl. Spalte 2, Zeilen 37 ff. Durch die verringerte
Kopplung zwischen den Regelgrößen soll ein verbessertes Regelverhalten erzielt
werden, vgl. Aufgabe
in Spalte 2, Zeilen 29 ff. Zur Lösung werden Entkopplungsglieder 12 und 13 in spezieller Aufschaltung eingesetzt, siehe Figur 3
und zugehörige Beschreibung.
Angesichts der ganz anderen Zielrichtung der Lehre der A17 konnte diese
Druckschrift dem Fachmann keine Anregung vermitteln, zur Durchführung eines
Verfahrens zur leistungsoptimierenden Regelung der Zufuhrmenge des Materials
schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden
Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird, eine aus
zwei unabhängigen, miteinander gekoppelten PID-Reglern bestehende Regelstufe
zu verwenden, um mit dieser Anordnung die Abweichung des zusammengefassten Eingangssignals von dem zeitlich davor erfassten Eingangssignal zu
ermitteln und dann in Abhängigkeit von dem Vorzeichen der Differenz den einen
oder den anderen PID-Regler aktiv werden zu lassen.
7. Auch Patentanspruch 8 erfüllt die Patentierungsvoraussetzungen.
Anspruch 8 betrifft eine Vorrichtung zur leistungsoptimierenden Regelung der
Zufuhrmenge des Materials schwankender Beschaffenheit, das einer aus mehreren Aggregaten bestehenden Sand-, Kies- oder Splitaufbereitungsanlage kontinuierlich zugeführt wird. Die Vorrichtungsmerkmale in Anspruch 8 stimmen sachlich mit den Verfahrensmerkmalen des Anspruchs 1 überein, siehe die in Abschnitt 3.1 dieses Beschlusses enthaltene Merkmalsgliederung der Ansprüche 1
und 8.
Die vorstehenden Überlegungen in Abschnitten 5 und 6 dieses Beschlusses zur
Patentfähigkeit des Verfahrens nach Anspruch 1 gelten daher für die Anordnung
nach Anspruch 8 in entsprechender Weise.
8. Mit den Patentansprüchen 1 und 8 sind auch die auf diese rückbezogenen
Ansprüche 2 bis 7 und 9 bis 13 bestandsfähig.
9. Da die Gegenstände der unterstellten offenkundigen Vorbenutzungen nicht
über den druckschriftlichen Stand der Technik hinausgehen, hat sich diesbezüglich eine weitere Aufklärung erübrigt.
Dr. Ipfelkofer
Hövelmann
Dr. Frowein
Dr. Baumgart
Me