Rechtsprechung / BPatG / 2007
BPatG Beschluss vom 15.11.2007 – 34 W (pat) 18/04
34. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
15. November 2007
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 198 13 898.9-13
…
hat der 34. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 15. November 2007 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dr.-Ing. Ipfelkofer sow
ie der Richter Hövelmann, Dipl.-Phys.
Dr. rer. nat. Frowein und Dr.-Ing. Baumgart 08.05
beschlossen:
Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der
Prüfungsstelle für Klasse F 23 D des Deutschen Patent- und
Markenamts vom 21. Mai 2002 aufgehoben.
Das Patent wird mit folgenden Unterlagen erteilt:
Bezeichnung:
Gasbrenner
Anmeldetag:
28. März 1998
Patentansprüche 1 bis 7
Beschreibung, Spalten 1 bis 3
1 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 und 2,
sämtlich überreicht
in der mündlichen Verhandlung vom
15. November 2007.
G r ü n d e
I
Die Beschwerdeführerin ist Anmelderin der am 28. März 1998 beim Deutschen
Patent- und Markenamt eingegangenen Patentanmeldung mit der Bezeichnung
“Gasbrenner“.
Durch Beschluss vom 21. Mai 2002 hat die Prüfungsstelle für Klasse F 23 D des
Deutschen Patent- und Markenamtes die Anmeldung aus den Gründen des
Bescheids vom 30. November 1998 gemäß PatG § 48 zurückgewiesen.
Auf diesen Beschluss hin hat die Anmelderin am 17. Juni 2002 Beschwerde
eingelegt.
Die Anmelderin stellt den Antrag,
den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das Patent mit den
im Tenor dieses Beschlusses genannten Unterlagen zu erteilen.
Der geltende Patentanspruch 1 lautet:
Gasbrenner mit einem Brennkörper, der zumindest teilweise von
einer porösen Struktur durchdrungen ist, wobei in der porösen
Struktur die Verbrennung eines Brenngas-Luft-Gemisches stattfindet, und wobei dem Brennkörper zum Abtausch der entstandenen Verbrennungswärme wenigstens ein Wärmetauscher
zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die verfügbare Brennzone des Brennkörpers (15)
in
wenigstens zwei Teil-Brennzonen (A, B) untergliedert ist,
dass die erste Teil-Brennzone (warme Teil-Brennzone (A) im
Bereich einer bei kleinen Brennerleistungen gebildeten Reaktionszone angeordnet ist,
dass die weitere(-n) Teil-Brennzone(-n) (kalte Brennzone (B)) in
einem Bereich angeordnet ist, in dem sich die Reaktionszone bei
großer Brennerleistung erstreckt und,
dass aus der ersten Teil-Brennzone (warme Teil-Brennzone (A))
weniger Wärme in den den Brennerkörper (15) umgebenden
Raum auskoppelbar ist, als aus der/den übrigen Teil-Brennzone(-n) (kalte Brennzone (B), indem die erste Teil-Brennzone (A)
gegenüber der Umgebung abgeschirmt ist.
Die im Anspruch 1 noch gerichtsseitig vorgenommene Richtigstellung des Wortes
„Brennzonne“ in „Brennzone“ betrifft lediglich die Korrektur eines offensichtlichen
Schreibfehlers.
Patentansprüche 2 bis 7 sind unmittelbar oder mittelbar auf Anspruch 1 rückbezogen.
Im Verfahren ist folgende Entgegenhaltung:
DE 43 22 109 A1.
Wegen des Wortlauts der Unteransprüche und wegen weiterer Einzelheiten wird
auf den Akteninhalt verwiesen.
II
Die Beschwerde ist frist- und formgerecht eingelegt worden.
Sie ist auch im Übrigen zulässig.
1. Die Lehre des geltenden Anspruchs 1 ist ursprünglich offenbart. Sie ergibt sich
aus dem ursprünglichen Anspruch 1 und einem der ursprünglichen Seite 2,
Absatz 2 und 3 entnehmbaren Merkmal. Der geltende Anspruch 1 sowie die
weiteren Ansprüche in ihrer unveränderten, ursprünglichen Fassung sind somit
zulässig.
Die Anmeldung betrifft einen Gasbrenner variabler Brennerleistung mit einem
porösen Brennerkörper, dem wenigstens ein Wärmetauscher zugeordnet ist. In
der porösen Struktur des Brennerkörpers findet die Verbrennung eines Brenngas-
Luft-Gemisches statt. Über den Wärmetauscher kann die entstandene Verbrennungswärme zum Teil ausgekoppelt werden, vgl. Spalte 1 Zeilen 12 bis 14 in der
den Anmeldungsunterlagen in der der ursprünglich eingereichten Fassung
entsprechenden DE 198 13 898 A1. Bei niedrigen Brennerleistungen wird ein
relativ hoher Anteil an Kohlenmonoxid produziert, wenn die Temperatur, die
erforderlich ist, dass Co zu CO2 ausreagiert, nicht mehr ausreichend ist (vgl.
Spalte 1 Zeilen 38 bis 40).
Die Anmelderin hat sich die Aufgabe gestellt, einen in verschiedenen Leistungsstufen betreibbaren Gasbrenner mit einem von einer porösen Struktur
durchdrungenen Brennerkörper und mit einem zugeordnetem Wärmetauscher zu
schaffen, der sich durch eine niedrige Kohlenmonoxid-Produktion auszeichnet
(vgl. hierzu Spalte 1 Zeilen 23 bis 25 in DE 198 13 898 A1).
Als Fachmann sieht der Senat vorliegend einen Dipl.-Ing. (FH) des Maschinenbaus, Fachrichtung Heizungstechnik, mit Erfahrungen in der Entwicklung und
Konstruktion von Gasbrennern an.
Erfindungsgemäß wird das Problem gelöst mit einem Gasbrenner, der die im
geltenden Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist. In gegliederter Fassung
lautet der Anspruch wie folgt:
1.
Gasbrenner mit einem Brennerkörper
1.1 Der Brennerkörper ist zumindest teilweise von einer porösen Struktur
durchdrungen
1.2
In der porösen Struktur findet die Verbrennung eines Brenngas-Luft-
Gemisches statt
1.3 Die verfügbare Brennzone des Brennerkörpers ist in wenigstens zwei
Teil-Brennzonen untergliedert
1.3.1 Die erste Teil-Brennzone (warme Teil-Brennzone (A)) ist im Bereich einer
bei kleinen Brennerleistungen gebildeten Reaktionszone angeordnet
1.3.2 Die weitere(-n) Teil-Brennzone(-n) (kalte Brennzone (B)) ist in einem
Bereich angeordnet,
in den sich die Reaktionszone bei großer
Brennerleistung erstreckt
1.4
dem Brennerkörper ist wenigstens ein Wärmetauscher zum Abtausch der
entstandenen Verbrennungswärme zugeordnet
1.5 Die erste Teilbrennzone ist gegenüber der Umgebung abgeschirmt
1.5.1 Aus der ersten Teil-Brennzone ist weniger Wärme in den den Brenner
körper umgebenden Raum auskoppelbar als aus der/den übrigen
Teil-Brennzone(-n).
Mit dem Verständnis des Fachmanns als Maßstab für die Beurteilung erschließt es
sich aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Ausführungsbeispielen in
der DE 198 13 898 A1 in ihrer Gesamtheit, einen Gasbrenner mit Modulation der
Brennerleistung derart auszuführen, dass sich die Reaktionszone, in der das
Brenngas-Luft-Gemisch verbrennt, bei verschiedenen Leistungsstufen unterschiedlich weit ausdehnt (vgl. Spalte 1 Zeilen 14 bis 17).
Diese Auslegung ist zwingend in Anbetracht der eindeutigen Aussagen in der
Beschreibung, wonach sich die Reaktionszone
- bei kleinen Brennerleistungen nur über eine kurze Strecke in den Brennerkörper
(im Anschluss an die Verteilerplatte) hinein ausdehnt (vgl. Spalte 2 Zeilen 11
bis 13, und sich die Flammenfront nicht über die warme Zone A hinaus erstreckt
(vgl. Spalte 2 Zeilen 59 bis 61)
- bei großen Brennerleistungen „auch“ in die kalte Brennzone erstreckt (vgl.
Spalte 1 Zeilen 45 bis 47).
In Abhängigkeit von der Wärmeauskopplung
in den den Brennerkörper
umgebenden Raum können bei damit einhergehender Temperaturabsenkung
Bereiche unvollständiger Verbrennung auftreten (vgl. Spalte 1 Zeilen 34 bis 40).
Erfindungsgemäß soll nur eine begrenzte Zone des Brennerkörpers, in der sich
bei einer niedrigen Brennerleistung die Verbrennungsreaktion vollzieht, von zu
starker Wärmeauskopplung abgeschirmt sein (vgl. Spalte 1 Zeilen 40 bis 44).
Somit soll dann auch dort ein ausreichendes Temperaturniveau erreicht werden,
um CO zu CO2 ausreagieren zu lassen (vgl. Spalte 1 Zeilen 44 bis 45).
2. Der unzweifelhaft gewerblich anwendbare Gasbrenner nach dem geltenden
Anspruch 1 ist neu.
Die Druckschrift DE 43 22 109 A1 betrifft einen Gasbrenner mit einem ein poröses
Material enthaltenden Gehäuse (vgl. Anspruch 1). Es ist eine sich längs des
Brennraumes ändernde Porosität vorgeschlagen, wodurch die Flammenentstehung auf einen definierten Bereich unabhängig von variierenden Betriebsparametern begrenzt ist (vgl. hierzu Spalte 3 Zeilen 59 bis 68 und Spalte 4
Zeilen 1 bis 9).
Somit sind beim Gasbrenner nach DE 43 22 109 A1 zwar die Merkmale 1, 1.1.
und 1.2 verwirklicht, und im Brennerkörper bildet sich auch eine Reaktionszone
aus, die als warme Teil-Brennzone angesehen werden kann. Die weiteren Zonen,
in die sich wegen der Begrenzung des Reaktionsbereichs die Verbrennung des
Brenngas-Luftgemisches nicht erstrecken kann, sind indes keine Teil-Brennzonen
im Sinne der erfindungsgemäßen Lösung nach der Merkmalsgruppe 1.3, die bei
hoher Brennerleistung eine Erstreckung des Brennbereiches in diese Zonen hinein
vorsieht.
Im Zusammenhang mit der Abhandlung möglicher Anordnungen unterschiedlicher
Porengrößen zur Festlegung des Ortes der Flammenentstehung bei einem über
einen weiten Einsatzbereich verwendbaren Brenner ist in DE 43 22 109 A1 zwar
angeführt, dass sich die Flamme bei unterschiedlichen Bedingungen verschieben
könnte (vgl. Spalte 3 Zeilen 49 bis 59). Eine Verschiebung einer in einem
begrenzten Bereich des porösen Materials selbststabilisierenden Flammenfront
(vgl. Spalte 2 Zeilen 59 bis 61) ist allerdings von einer Erstreckung im erfindungsgemäßen Sinn einer unterschiedlichen Ausdehnung der Brennzone eindeutig zu unterscheiden.
Merkmal 1.5.1 ist somit bei dem Brenner nach der Entgegenhaltung nicht verwirklicht.
3. Der Gegenstand des geltenden Anspruchs 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Aus vorstehenden Ausführungen zur Neuheit folgt, dass sich der DE 43 22 109 A1
bereits keine Anregungen dahingehend entnehmen lassen, einen Porenbrenner
mit variabler Erstreckung der Brennzone entsprechend den Merkmalen 1.3.1 und
1.3.2 auszubilden. In Kenntnis dieser Druckschrift, in der bereits eine bloße
Verschiebung der Flammenfront als nachteilig herausgestellt ist (vgl. a. a. O.), war
der Fachmann eher abgehalten, ausgehend von der fertigen Lösung dort Schritte
in dieser Richtung zu unternehmen, zumal er von einem solchen Vorgehen keine
Vorteile erwarten konnte.
Für die Nutzbarmachung auch der von dem porösen Material aufgenommenen
Wärme des verbrannten Gas-Luftgemisches ist gemäß DE 43 22 109 A1 die
Anordnung einer dort so benannten inneren Kühlvorrichtung vorgesehen (vgl.
Spalte 11 Zeilen 8 bis 12 und Spalte 12 Zeilen 13 bis 21 im Zusammenhang mit
den Figuren 5 und 6, jeweils Pos. 9). Darüber hinaus ist die Anordnung einer das
Gehäuse umgebenden bzw. bildenden, dort so benannten äußeren Kühlvorrichtung zum Abführen der Wärme von der Gehäusewand für auch deren
Weiterverwendung beschrieben (vgl. Spalte 11 Zeilen 60 bis 64, Spalte 12 Zeilen 4 bis 8 im Zusammenhang mit den Figuren 5 und 6, jeweils Pos. 8). Diese
Kühlvorrichtungen bilden jeweils Wärmetauscher, die insoweit entsprechend dem
Merkmal 1.4 dem Brennerkörper „zugeordnet“ sind.
Um einerseits eine Reduzierung von Schadstoffen durch niedrige Flammentemperaturen zu erreichen, andererseits dennoch ein stabiles Brennen der Flamme sicherzustellen (vgl. Spalte 2 Zeilen 18 bis 25), ist in DE 43 22 109 A1
vorgeschlagen, die innere Kühlvorrichtung von der begrenzten Brennzone so weit
entfernt anzuordnen, dass sie nicht in den Flammenbereich eintaucht (vgl.
Spalte 7 Zeilen 17 bis 22 und Anspruch 17 im Zusammenhang mit Spalte 6
Zeilen 39 bis 67).
Um zu vermeiden, dass die Flamme im Brennraum durch zu starke Abkühlung
durch das Gehäuse oder die äußere Kühlvorrichtung beeinflusst wird, ist die
Anordnung eines Einsatzes im Flammenbereich des Brennraumes vorgeschlagen,
der das poröse Material aufnimmt und die Innenwand des Gehäuses gegen
direkte Wärmebestrahlung abschirmt (vgl. Spalte 7 Zeilen 2 bis 11 und Spalte 12
Zeilen 28 bis 35 im Zusammenhang mit Pos. 10 in Figur 6).
Somit ist auch beim Gasbrenner nach DE 43 22 109 A1 die Brennzone gegenüber
der Umgebung abgeschirmt und es ist auch weniger Wärme in den den
Brennerkörper umgebenden Raum auskoppelbar als aus den übrigen Zonen des
Brennerkörpers, insoweit noch in Übereinstimmung mit dem Merkmal 1.5 des
erfindungsgemäßen Gasbrenners. Allerdings ist das Merkmal 1.5.1 des erfindungsgemäßen Gasbrenners beim in DE 43 22 109 A1 beschriebenen Brenner
nicht verwirklicht:
Gemäß Anspruch 18 in seiner Allgemeinheit und auch der Ausführungsbeispiele
nach Figuren 5 und 6 in DE 43 22 109 A1, für die eine Ausbildung eines begrenzten Brennbereiches an der Grenzfläche zwischen den eingezeichneten Zonen A
und C beschrieben ist (vgl. Spalte 11 Zeilen 54 bis 59 im Zusammenhang mit der
Strichlinie Pos. 7, die die Grenzfläche versinnbildlicht), soll die Anordnung und die
Erstreckung des Einsatzes Pos. 10 gerade so getroffen sein, dass der Flammenbereich in jeder Leistungsstufe, ersichtlich selbst bei sich verschiebender
Flammenfront gegenüber dem Gehäuse bzw. der äußeren Kühlvorrichtung abgeschirmt ist.
Selbst wenn der Fachmann die Ausbildung eines Brennerkörpers mit sich variabel
erstreckender Brennzone in Betracht ziehen würde, wäre er mit den durch
DE 43 22 109 A1 vermittelten Kenntnissen noch nicht beim Erfindungsgegenstand. Vielmehr würde er die eindeutigen Vorschläge in dieser Druckschrift mit
Anordnungen umsetzen, bei denen ein Wärmetauscher auch bei großer
Brennleistung nicht direkt mit der Brennzone in Berührung kommt. Nach der
eindeutigen Handlungsanweisung, „mindestens“ im Flammenbereich eine Abschirmung vorzusehen (vgl. Anspruch 18 in DE 43 22 109 A1), würde der Fachmann die Abschirmung vielmehr für die gesamte mögliche Brennzone derart
vorsehen, dass auch bei geringer Brennerleistung die Wärmeauskopplung auf ein
zulässiges Maß begrenzt ist. Um zu der erfindungsgemäßen Lehre zu gelangen,
wäre demnach eine Abkehr von dem in DE 43 22 109 A1 beschriebenen und in
Figur 6 gezeigten Lösungsweg erforderlich gewesen.
Berücksichtigt man
ferner, dass
in DE 43 22 109 A1 das Vorsehen von
Katalysatormaterial als weitere Maßnahme zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes vorgeschlagen ist (vgl. Spalte 13 Zeilen 9 bis 15), würde der Fachmann
auch zunächst diese sich aufdrängende, in eine andere Richtung verlaufende
Entwicklung verfolgen und diese eher vom Erfindungsgegenstand wegführende
Alternative auf ihre Kombinierbarkeit hin überprüfen.
Durch die D1 ist somit nicht nahegelegt, die Wärmeauskopplung in Abhängigkeit
von der Erstreckung der Brennzone zu behindern, indem nur die bei kleiner
Brennerleistung gebildete Reaktionszone gegenüber der Umgebung abgeschirmt
ist. Der Umstand, dass bereits durch diese Maßnahme ein verringerter Schadstoffausstoß erzielt werden kann, war in Kenntnis dieser Druckschrift auch nicht
vorhersehbar und somit überraschend.
4. Unteransprüche 2 bis 7 betreffen zweckmäßige Ausgestaltungen des Gasbrenners nach Anspruch 1 und sind daher ebenfalls gewährbar.
Dr. Ipfelkofer
Hövelmann
Dr. Frowein
Dr. Baumgart
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