Rechtsprechung / BPatG / 2007
BPatG Beschluss vom 27.11.2007 – 34 W (pat) 345/03
34. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
27. November 2007
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 198 55 056
… 08.05
…
hat der 34. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in
der mündlichen Verhandlung vom 27. November 2007 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dr.-Ing. Ipfelkofer sowie der Richter Hövelmann, Dipl.-Phys.
Dr.rer.nat. Frowein und Dr.-Ing. Baumgart
beschlossen:
Das Patent wird mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrechterhalten:
Patentansprüche 1 bis 8,
Beschreibung Spalten 1 bis 7, sämtlich überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 27. November 2007
Zeichnung, Figuren 1 bis 4, gemäß Patentschrift.
G r ü n d e
I.
Gegen das am 28. November 1998 angemeldete und am 16. Januar 2003 veröffentlichte Patent 198 55 056 der Auma-Tec Ausbau-, Umwelt- und Anlagen-
Technik GmbH, 98529 Suhl, mit der Bezeichnung
„Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen“
hat die Firma S… GmbH & Co. KG in H…, am 15. April 2003
Einspruch eingelegt.
Das Patent betrifft nach dem erteilten Anspruch 1 ein Gerätesystem für die
Lüftung von Einzelräumen, bestehend aus Ventilatoren, Filtern, Wärmerückgewinner, Bypaßsystem, Steuer- und Regelelementen mit Bediengerät. Diesem
Anspruch sind Ansprüche 2 bis 9 nachgeordnet.
Die Einsprechende hat folgende Entgegenhaltungen genannt:
D1 DE 40 02 560 C2
D2 DE 195 08 252 A1
D3 DE 37 36 244 C2
D4 US 5 720 176
D5 DE 30 35 680 A1
D6 DE 41 42 122 A1 sowie die
D7 DE 42 37 845 A1
Die Einsprechende hat vorgetragen, das beanspruchte Gerätesystem für die
Lüftung von Einzelräumen sei gegenüber dem von ihr genannten Stand der
Technik nicht neu bzw. beruhe gegenüber diesem Stand der Technik nicht auf
erfinderischer Tätigkeit. Die Maßnahmen der Unteransprüche seien das Ergebnis
durchschnittlichen fachlichen Könnens.
Im Prüfungsverfahren waren neben den Entgegenhaltungen D3 und D5 bis D7
(dort war anstelle der A1-Schrift die DE 42 37 845 C2 genannt) folgende weitere
Schriften berücksichtigt worden:
D8 DE 43 43 611 C2
D9 DE 43 43 107 C1
D10 DE 38 07 661 C2
D11 DE 34 17 525 C1
D12 DE 197 19 232 A1
D13 DE 32 00 114 A1
D15 DE 94 01 350 U1
D16 Loewer H.: Mensch und Raumluft. In: TAB, 1985, Vol.6, S.
423-430;
D17 Aerotherm Wärmerückgewinner, Siegenia-Frank KG, Siegen,
Ausgabe 9/97, Seiten 1-11;
D14 DE 296 10 709 U1
D18 SKS-Thermo-Air, Vollautomatisches, dezentrales Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung, Ausgabe SKS-Ident-Nr.
15384/07/96, SKS-Stakusit, Duisburg, 1996, Frontseite, Seiten 1-
10, Rückseite.
Im Verfahren sind ferner die in der mündlichen Verhandlung von der Patentinhaberin noch vorgelegten Firmenschriften
D19 SKS-ThermoAir, Automatische, dezentrale Lüftungssysteme
mit Wärmerückgewinnung, Ausgabe SKS-Ident-Nr. 22380/04-00,
SKS-Stakusit, Duisburg, Seiten 1-16 und
D20 SKS-Thermo-Air, das erste vollautomatische, dezentrale und
modulare Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung, Ausgabe
SKS-Ident-Nr. 16047/05/97, SKS-Stakusit, Duisburg, 1997, Seiten
1 und 2.
Die Einsprechende beantragt,
das Patent zu widerrufen.
Die Patentinhaberin beantragt,
das Patent aufrechtzuerhalten,
hilfsweise, das Patent beschränkt aufrechtzuerhalten mit den
Patentansprüchen 1-8, gemäß Hilfsantrag, Beschreibung Spalten 1 bis 7, sämtlich überreicht in der mündlichen Verhandlung
und Zeichnung gemäß Patentschrift.
Der erteilte Anspruch 1 lautet:
1. Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen, bestehend aus
Ventilatoren, Filtern, Wärmerückgewinner, Bypaßsystem, Steuer-
und Regelelementen mit Bediengerät, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ventilatoren Zuluft und Abluft (4; 14), die Filter Zuluft und
Abluft (3; 15) und je ein Wetterschutzgitter (2;17), verbunden mit
dem Bypaßsystem (6) und dem Wärmerückgewinner (7), mit einer
über einen Mikrocontroller (19) gesteuerten Sensorik Zuluft (5)
und einer Sensorik Abluft (16) sowie mit einem Funkempfangsmodul (22) ein geschlossenes ober- oder unterhalb des
Fensters (28) stationär eingebautes Lüftungsgerät (27) bilden und
dass eine Sensorik Raumluft (12), das Bediengerät (20) und ein
Funksendemodul (21) als mobiler Geräteteil im Raumbereich B
dem im Fensterbereich A stationären Lüftungsgerät (27) zugeordnet sind.
In Anspruch 1 nach Hilfsantrag sind den Merkmalen des Anspruchs 1 nach
Hauptantrag die zusätzlichen Merkmale,
wobei die Sensorik Raumluft (12) aus Temperatur-Sensor (12.1),
Luftgüte-Sensor
(12.2), Feuchte-Sensor
(12.3), CO2-Sensor
(12.4), Helligkeits-Sensor (12.5), Anwesenheits-Sensor (12.6) und
Luftströmungs-Sensor (12.7) besteht und mit dem Funksendemodul (21) verbunden ist,
angefügt.
Die Patentinhaberin sieht die Patentfähigkeit des beanspruchten Gerätesystems
für die Lüftung von Einzelräumen als gegeben an.
Wegen des Wortlauts der Unteransprüche wird auf die Patentschrift des angegriffenen Patents, wegen Einzelheiten auf die Akte verwiesen.
II.
Der Einspruch ist zulässig.
Als Fachmann ist vorliegend ein Dipl.-Ing. (FH) des Maschinenbaus, Fachrichtung
Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik mit Erfahrungen in der Konstruktion und Entwicklung von Lüftungsanlagen anzusehen.
A. Zum Hauptantrag:
1. Die erteilten Ansprüche sind zulässig.
Im ursprünglichen Anspruch 1 war ein „Intelligentes Gerätesystem …“ mit einem
stationären Lüftungsgerät und mit einem stationär angeordneten Kühl-, Klima-
und/oder Heizgerät beansprucht. Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist ein
Gerätesystem … mit einem stationären Lüftungsgerät - also ohne ein stationär
angeordnetes Kühl-, Klima- und/oder Heizgerät. Ein solcher Gegenstand ist in den
ursprünglichen Unterlagen als eine von drei möglichen Varianten dargestellt, siehe
insbesondere Spalte 5, Zeile 6, wonach die Lufteinströmung "direkt" erfolgt, in
Verbindung mit Spalte 1, Zeilen 3 bis 7, der Offenlegungsschrift.
Auch im Übrigen ist die ursprüngliche Offenbarung gegeben.
2. Die Patentinhaberin hat eine Merkmalsgliederung des erteilten Anspruchs 1
vorgelegt, auf deren Grundlage die folgende Gliederung gebildet ist:
O Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen, bestehend
aus
A Ventilatoren für Zuluft und Abluft (4; 14),
B Filtern für Zuluft und Abluft (3; 15)
C Wetterschutzgittern (2; 17) für Zuluft und Abluft,
D1 einem Wärmerückgewinner mit
D2 Bypaßsystem,
E1 wobei die Ventilatoren, Filter und Wetterschutzgitter (2;17) mit
dem Bypaßsystem und
E2 mit dem Wärmerückgewinner verbunden sind,
F Mikrocontroller (19),
G1 Sensorik für Zuluft (5),
G2 Sensorik für Abluft (16), beide über den Mikrocontroller (19)
gesteuert,
H Funkempfangsmodul (22),
I1 alle Komponenten bilden ein geschlossenes,
I2 ober- oder unterhalb eines Fensters (28) stationär eingebautes Lüftungsgerät (27) im Fensterbereich A.
J Eine Sensorik für Raumluft (12),
K ein Bediengerät und
L ein Funksendemodul (21)
M sind als mobiles Geräteteil im Raumbereich B dem im Fensterbereich A stationären Lüftungsgerät (27) zugeordnet.
3. Zum Verständnis des angegriffenen Patents:
Das Patent betrifft ein Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen. In Absatz
[0002] sind mögliche Einsatzfälle beispielhaft geschildert.
Merkmale G1 und G2 sind so zu verstehen, dass die Signale der Sensorik für
Zuluft (5) und die Signale der Sensorik für Abluft (16) letztlich vom Mikrocontroller (19) abgerufen und verarbeitet werden.
Merkmale I1 und I2 bedeuten, dass das Lüftungsgerät ein Gehäuse aufweist zur
Aufnahme aller Komponenten, die im Raum- bzw. Fensterbereich A (ober- oder
unterhalb eines Fensters) angeordnet sind.
Merkmale K, L, M besagen, dass ein Bediengerät als mobiles Geräteteil im
Raumbereich B - also getrennt von dem stationär eingebauten Lüftungsgerät im
Fensterbereich A - auch ein Funksendemodul aufweist, zumindest mit diesem
verbunden ist.
4. Nach Darlegungen zum Stand der Technik im angegriffenen Patent in den
Absätzen [0003] bis [0017] ist die Aufgabe genannt, ein Gerätesystem für die
Lüftung von Einzelräumen zu entwickeln, das aus mehreren Baugruppen aufgebaut ist und aus einem Be- und Entlüftungs-System sowie aus einem dezentralen
Steuer- und Regelmechanismus zum Messen und Überwachen bestimmter
Parameter einzelner Luftströme sowie zu deren Regelung nach individuell oder
normgerecht vorgegebenen Werten besteht, siehe Absatz [0018].
Als Lösung wird ein Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 angegeben.
5. Die Neuheit des beanspruchten Gerätesystems für die Lüftung von Einzelräumen ist gegeben. Keine der Entgegenhaltungen D1, D2, D6 und D8 bis D17
zeigt ein Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen, das mit einem Funksendemodul als mobilem Geräteteil ausgerüstet ist. Den Geräten nach den
Druckschriften D3 bis D5, D7, D18 bis D20 fehlt jeweils zumindest ein Bypass.
6. Das ohne Zweifel gewerblich anwendbare Gerätesystem für die Lüftung von
Einzelräumen beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Nächstkommend ist die vorveröffentlichte Entgegenhaltung SKS - ThermoAir
„Vollautomatisches, dezentrales Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung“
(D18). Die Firmenschrift zeigt ein Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen,
siehe z. B. Titel. Der Darstellung des Systems auf Seite 6 ist entnehmbar, dass
Ventilatoren für Zuluft und Abluft, Filter für Zuluft und Abluft und ein Wärmerückgewinner vorhanden sind, wobei die Ventilatoren und Filter mit dem
Wärmerückgewinner verbunden sind. Damit sind die Merkmale A, B, D1 und E2
gegeben. Gemäß den Seiten 3 und 4 der Entgegenhaltung wird ein qualitätsgesteuerter Luftaustausch angestrebt und auf die Berücksichtigung von Schadstoffanreicherungen (wie z. B. Kohlendioxidbelastung, zu hohe Feuchtigkeit)
hingewiesen. Die dafür notwendige Sensorik wird auf S. 6 als „Luftgütesensor“ im
Modul 4 angedeutet. Damit sind die Merkmale J, G1 und G2 jeweils teilweise
verwirklicht. Die geschilderten Komponenten bilden, wie die Abbildungen auf den
Seiten 1 oder 7 beispielhaft zeigen, ein geschlossenes, ober- oder unterhalb eines
Fensters stationär eingebautes Lüftungsgerät im Fensterbereich, vgl. Merkmale I1
und I2. Ein Bediengerät in Entsprechung zu den Merkmalen K und M ist als
mobiles Geräteteil im Raumbereich dem im Fensterbereich stationären Lüftungsgerät zugeordnet, siehe den Hinweis auf „Infrarot-Fernbedienungen“ auf
Seite 9 unter dem Punkt „Steuerung“. Einer derartigen Infrarot-Fernbedienung
muss ein Infrarot-Sensor als Empfänger am stationär eingebauten Lüftungsgerät
zugeordnet sein, vgl. Merkmal H.
Wollte der Fachmann den dezentralen Steuer- und Regelmechanismus zum Messen und Überwachen bestimmter Parameter einzelner Luftströme des vorbekannten Systems verbessern, konnte er auch Steuer- und Regeleinrichtungen von
Lüftungsanlagen von Gebäuden in Betracht ziehen, da bei Gerätesystemen für die
zentrale Lüftung ganzer Gebäude überwiegend die gleiche Problematik auftritt wie
bei der Lüftung von Einzelräumen.
Es wird hierzu auf die Entgegenhaltung D2, DE 195 08 252 A1, verwiesen. Die
Druckschrift betrifft ein Gerätesystem für die Lüftung von Gebäuden. Als Aufgabe
ist genannt, siehe Spalte 1, Absatz 2, ein Lüftungssystem zu schaffen, „das eine
optimale Lüftung in Abhängigkeit von in Wohnräumen vorkommenden Kriterien,
bspw. Luftfeuchte, Formaldehydgehalt und CO2-Gehalt, eine bedarfsgerechte
automatische Be- und Entlüftung gewährleistet“. Diese Aufgabe ist ähnlich der
dem angegriffenen Patent zugrundegelegten Aufgabe. Hervorzuheben ist, dass
diese Entgegenhaltung schon vorschlägt, Sensoren bzw. „Sensorik“ für Zuluft,
siehe Spalte 6, Zeile 6; für Abluft, siehe Spalte 2, Zeilen 5ff., Spalte 6, Zeilen 21
und 59; sowie zusätzlich für Raumluft, siehe Spalte 2, Zeilen 5ff., und Spalte 6,
Zeile 59, einzusetzen. Die Signale der Sensorik für Zuluft und die Signale der
Sensorik für Abluft werden von einem Mikrocontroller (Prozessor 31) gesteuert,
d. h. abgerufen und verarbeitet, siehe Figur 4 und zugehörige Beschreibung. Das
bekannte System weist einen Bypass (Sommerbypass 15) auf.
Ausgehend von dem Lüftungssystem nach der D18, war es für den Fachmann
naheliegend, nach dem Vorbild der D2 zur Lösung der gestellten Aufgabe auch
einen Mikrocontroller mit einer über diesen gesteuerten Sensorik Zuluft und mit
einer Sensorik Abluft einzusetzen. Denn durch diese Übertragung ließ sich der
meß- und regeltechnische sowie anlagenmäßige Aufwand gegenüber vorbekannten Lüftungsgeräten erkennbar reduzieren, vgl. Patentschrift des angegriffenen Patents, Absatz [0016]. Damit waren die Merkmale F, G1 und G2
insgesamt verwirklicht.
Die verbleibenden Maßnahmen lagen am Anmeldetag des angegriffenen Patents
im Bereich des fachmännischen Handelns.
Dies gilt zunächst für den Einsatz von Wetterschutzgittern für Zuluft und Abluft
gemäß Merkmal C. Solche Gitter wurden vom Fachmann üblicherweise vorgesehen, um das System, speziell die Ventilatoren, vor Witterungseinflüssen und
eindringenden Fremdkörpern zu schützen.
Bypasseinrichtungen nach Merkmal D2 waren dem Fachmann an sich bekannt,
um im Bedarfsfall bei bestimmten Temperaturverhältnissen den Wärmetauscher
zu umgehen. Überdies ist eine solche Einrichtung schon in der DE 195 08 252 A1
(D2) gezeigt, siehe dort Sommerbypass 15.
Auch die Wahl einer Funksteuerung mit Funksendemodul und Funkempfangsmodul anstelle einer Infrarotsteuerung mit Infrarot-Sender und Infrarot-
Sensor als Empfänger ist dem fachmännischen Können zuzurechnen, vgl.
Merkmale H und L. Denn vor dem Anmeldetag des angegriffenen Patents waren
z. B. auf dem Gebiet der Heimelektronik Fernbedienungen mit Infrarotsteuerung
wie mit Funksteuerung schon gängig. Einen druckschriftlichen Nachweis für das
diesbezüglich vorauszusetzende Fachwissen geben z. B. die 1982 veröffentlichte
DE 30 35 680 A1 (D5), siehe Seite 9 (handschriftlich), oder die US 5 720 176 (D4),
siehe Spalte 5, Zeilen 55 ff.
Der Gegenstand des Anspruchs 1 ergab sich daher für den Fachmann aus der
Zusammenschau der D18 mit der D2 in Verbindung mit dem vorauszusetzenden
Fachwissen ohne eine erfinderische Tätigkeit.
7. Die Unteransprüche fallen mit Anspruch 1 nach Hauptantrag.
B. Zum Hilfsantrag:
1. Das Anspruchsbegehren nach Hilfsantrag ist zulässig.
In Anspruch 1 nach Hilfsantrag sind Merkmale des erteilten Anspruchs 6 aufgenommen, wobei vor der Wortfolge „mit dem Funksendemodul“ die Angabe
„vorzugsweise“ gestrichen ist. Die Sensorik Raumluft (12) mit ihren Komponenten
ist jetzt zwingend mit dem Funksendemodul (21) verbunden. Es liegt eine
Beschränkung vor.
Die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 2 bis 8 entsprechen den kennzeichnenden Merkmalen der erteilten Ansprüche 2 bis 5 und 7 bis 9.
2. Anspruch 1 nach Hilfsantrag enthält zusätzlich zu den Merkmalen des
Anspruchs 1 nach Hauptantrag die folgenden Merkmale:
Q die Sensorik Raumluft (12) besteht aus einem
Q1 Temperatur-Sensor (12.1),
Q2 Luftgüte-Sensor (12.2),
Q3 Feuchte-Sensor (12.3),
Q4 CO2-Sensor (12.4),
Q5 Helligkeits-Sensor (12.5),
Q6 Anwesenheits-Sensor (12.6),
Q7 Luftströmungs-Sensor (12.7)
R und ist mit dem Funksendemodul (21) verbunden.
3. Das Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen ist neu; es wird hierzu
auf die vorstehenden Ausführungen zum Anspruch 1 nach Hauptantrag verwiesen.
4. Das offensichtlich gewerblich anwendbare Gerätesystem für die Lüftung von
Einzelräumen beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Das beanspruchte Gerätesystem weist in der Sensorik Raumluft für verschiedene
physikalische Größen eine Reihe von Sensoren auf, die mit dem Funksendemodul
verbunden sind.
Gerätesysteme für Heizung, Klimatisierung und Lüftung mit Sensoreinheiten für
die Raumluft, die mit einem Sendemodul - sei es mit einem Funksendemodul oder
mit einem Infrarotsendemodul - in einem mobilen Geräteteil verbunden sind,
waren vor dem Anmeldetag des angegriffenen Patents im Stand der Technik an
sich bekannt. So zeigen schon die DE 37 36 244 C2 (D3) und die DE 42 37 845
A1 (D7) Gerätesysteme für Heizung, Klimatisierung oder Lüftung mit einem
Temperatursensor, der mit einem Sendemodul verbunden ist, vgl. Merkmale Q,
Q1 und R. Bei den Gerätesystemen für Heizung, Klimatisierung oder Lüftung nach
den Druckschriften US 5 720 176 (D4) und DE 30 35 680 A1 (D5) sind zusätzlich
zu dem vorstehend genannten Temperatursensor jeweils noch ein Feuchte- und
ein Helligkeitssensor mit dem Sendemodul verbunden und im mobilen Geräteteil
installiert, vgl. Merkmale Q3 und Q5. Es könnte als naheliegend bezeichnet
werden, bei dem Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen nach der
nächstkommenden Entgegenhaltung D19, SKS-ThermoAir, „Automatische, dezentrale Lüftungssysteme“, die dort schon vorhandenen Sensoren der Sensorik
Raumluft, nämlich die auf Seite 7 erwähnten Sensoren für Temperatur, für Luftgüte und für Feuchte, und ggfs. den in der Figur auf Seite 6 dargestellten Sensor
für die Helligkeit (dort Lichtsensor) nach dem Vorbild etwa der D4 oder der D5 mit
dem Sendemodul der vorhandenen Fernbedienung zu verbinden. Mit dieser Übertragung wäre das beanspruchte Gerätesystem jedoch noch nicht vollständig
verwirklicht gewesen.
Für die anspruchsgemäß noch erforderlichen zusätzlichen Sensoren Luftströmungs-Sensor und Anwesenheits-Sensor und deren Verbindung mit dem Sendemodul lieferte der Stand der Technik dem Fachmann keine Anregung.
Zwar erwähnt die US 5 720 176 (D4) die Berücksichtigung von durch Wind
verursachter Kälte (wind chill) mit Hilfe eines Sensors oder die Berücksichtigung
von Bewegung, was den Fachmann auf einen Bewegungsmelder in dem zu
klimatisierenden Raum hinweisen dürfte. Über einen möglichen Anbringungsort
eines (in der Druckschrift als seinerzeit noch gar nicht verfügbar bezeichneten)
Sensors, siehe Spalte 8, Zeilen 13 ff., macht die Schrift D4 keine Aussage.
Auch in der DE 41 42 122 A1 (D6), die eine raumlufttechnische Anlage zur
Regelung des Innenklimas eines Raumes betrifft, sind die Erfassung der Bewegung von Personen und die Messung der Luftgeschwindigkeit erwähnt, siehe z. B.
Anspruch 4 in Verbindung mit Anspruch 1. Für eine mögliche räumliche Anordnung der Sensoren findet sich in der Schrift jedoch kein Vorschlag.
Die Angaben in der D4 oder der D6 konnten den unbefangenen Fachmann daher
nicht dazu führen, für die Messung und Auswertung der zusätzlichen Größen
Luftströmung und Anwesenheit von Personen im Einzelraum Sensoren vorzusehen, die mit dem (Funk-) Sendemodul in einem mobilen Geräteteil im Raumbereich B verbunden sind.
Die beanspruchte Anordnung bietet Vorteile insbesondere bei großen Räumen, in
denen durch verschiedene Einflüsse Änderungen der Luftqualität bzw. der Raumluftparameter lokal begrenzt an unterschiedlichen Stellen auftreten können und in
denen davon abhängig bestimmte Einwirkungen auf die Luftqualität bzw. die
Raumluftparameter durch das Gerätesystem vorgenommen werden sollen. Durch
entsprechende Platzierung des mobilen Geräteteils lassen sich lokale Veränderungen der Luftqualität gezielt feststellen und berücksichtigen; auf wechselnden
Lüftungsbedarf kann damit besser reagiert werden.
Gerade die Ausstattung der mit dem Funksendemodul verbundenen Sensorik
Raumluft mit dem beanspruchten Anwesenheits-Sensor und dem Luftströmungs-
Sensor eröffnet nach dem Vortrag der Patentinhaberin die vorteilhafte Möglichkeit
einer effektiven und energiesparenden Querlüftung, wenn sich in dem zu belüftenden Raum keine Personen aufhalten. Eine solche Querlüftung würde von
Personen in dem Raum als unangenehm empfunden und wäre daher bei Anwesenheit von Personen nicht gewünscht.
Die übrigen im Verfahren befindlichen Druckschriften kommen dem beanspruchten Gerätesystem für die Lüftung von Einzelräumen nicht näher als der
vorstehend diskutierte Stand der Technik; sie wurden von der Einsprechenden in
der mündlichen Verhandlung auch nicht mehr aufgegriffen.
Anspruch 1 nach Hilfsantrag ist daher gewährbar.
5. Ansprüche 2 bis 8 betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen des Gerätesystems
für die Lüftung von Einzelräumen nach Anspruch 1 und werden von diesem
getragen.
Dr. Ipfelkofer
Hövelmann
Dr. Frowein
Dr. Baumgart
Me