Rechtsprechung / BPatG / 2008
BPatG Beschluss vom 08.05.2008 – 23 W (pat) 31/06
23. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
23 W (pat) 31/06 _______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am 8. Mai 2008
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Patentanmeldung 199 35 933.4-34
hat der 23. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 8. Mai 2008 unter Mitwirkung des Richters Lokys
als Vorsitzendem sowie des Richters Schramm, der Richterin Dr. Thum-Rung und
des Richters Brandt 08.05
beschlossen:
Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Die vorliegende Patentanmeldung 199 35 933.4-34 ist am 30. Juli 1999 unter der
Bezeichnung „Verbindungsanordnung und Verbindungsverfahren für abgeschirmtes Kabel“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht worden. Sie nimmt
die Priorität der Anmeldung JPP 10-239 168 vom 25. August 1998 in Anspruch.
Die Prüfungsstelle für Klasse H01R des Deutschen Patent- und Markenamts hat
im Prüfungsverfahren auf den Stand der Technik gemäß den Druckschriften
(1) US 2 250 156,
(2) DE 41 16 168 A1,
(3) US 5 246 384,
(4) DE 20 32 708 A und
(5) EP 0 432 666 A1
hingewiesen und die Anmeldung mit Beschluss vom 29. Dezember 2005 zurückgewiesen, da sich die Vorrichtung nach dem damals geltenden Anspruch 1 und
das Verfahren nach dem damals geltenden Anspruch 4 für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergäben.
Gegen diesen Beschluss wendet sich die Beschwerde der Anmelderin.
Die Anmelderin den Antrag,
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H01R des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 29. Dezember 2005 aufzuheben
und das Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:
Patentansprüche 1 bis 4, eingegangen am 25. Juni 2001,
hilfsweise Patentanspruch 1, eingegangen am 27. September 2006,
ursprüngliche Beschreibung, Seiten 1, 4 bis 14,
Beschreibung, Seiten 2 und 3, eingegangen am 25. Juni 2001,
ursprüngliche Zeichnung, Figuren 1A bis 8C.
Der geltende Vorrichtungsanspruch 1 nach Hauptantrag hat folgenden Wortlaut:
„Verbindungsanordnung für ein abgeschirmtes Kabel (10), wobei
vorgesehen sind:
eine innere Kernleitung (11), die aus einem Leiter besteht;
eine innere Isolierabdeckung (12), welche die innere Kernleitung (11) abdeckt;
ein Abschirmgeflecht (13), welches um den Außenumfang der inneren Isolierabdeckung (12) herum vorgesehen ist;
eine äußere
Isolierabdeckung (14), welche das Abschirmgeflecht (13) abdeckt;
ein Kernleitungsanschluss (15), der um die innere Kernleitung (11)
gequetscht ist; und
eine Abschirmanschlussklemme (20), die ein Quetschteil (21),
welches über die äußere Isolierabdeckung (14) aufgequetscht ist,
und ein Verbindungsteil (22) aufweist;
wobei das Quetschteil (21) der Abschirmanschlussklemme (20)
und das Abschirmgeflecht (13) miteinander widerstandsverschweißt sind, derart, dass ein Teil der äußeren Isolierabdeckung (14) weggeschmolzen ist, und zwar in einem Zustand, in
welchem das Quetschteil (21) der Abschirmanschlussklemme (20)
gequetscht ist, und das Verbindungsteil (22) sich über das Ende
des abgeschirmten Kabels (10) hinaus verlängert.“
Der nebengeordnete Verfahrensanspruch 4 nach Hauptantrag lautet:
„Verfahren zur Verbindung einer Abschirmanschlussklemme (20)
mit einer vorbestimmten Position auf einem abgeschirmten Kabel (10), welches eine innere Kernleitung (11) aufweist, die aus einem Leiter besteht, eine innere Isolierabdeckung (12), welche die
innere Kernleitung abdeckt, ein Abschirmgeflecht (13), das um
den Außenumfang der inneren Isolierabdeckung (12) herum vorgesehen ist, und eine äußere Isolierabdeckung (14), welche das
Abschirmgeflecht (13) abdeckt, mit folgenden Schritten:
Aufsetzen eines Quetschteils (21) der Abschirmanschlussklemme (20) über der äußeren Isolierabdeckung (14) an einer Masseanschlussposition des abgeschirmten Kabels (10);
Hervorrufen des Flusses eines Vorheizstroms zwischen zwei
Elektrodenspitzen (30, 31), während Druck zwischen den Elektrodenspitzen (30, 31) aufgebracht wird, damit das Quetschteil (21)
gequetscht wird, wodurch die äußere Isolierabdeckung (14) erweicht wird, und die äußere Isolierabdeckung (14) durch die angelegte Kraft entfernt wird; und
Hervorrufen des Flusses eines Schweißstroms zwischen den beiden Elektrodenspitzen (30, 31), wodurch eine Schweißverbindung
zwischen
dem Quetschteil (21)
der Abschirmanschlussklemme (20) und dem Abschirmgeflecht (13) erzielt wird.“
Der geltende Anspruch 1 nach Hilfsantrag lautet:
„Verfahren zur Verbindung einer Abschirmanschlussklemme (20)
mit einer vorbestimmten Position auf einem abgeschirmten Kabel (10), welches eine innere Kernleitung (11) aufweist, die aus einem Leiter besteht, eine innere Isolierabdeckung (12), welche die
innere Kernleitung abdeckt, ein Abschirmgeflecht (13), das um
den Außenumfang der inneren Isolierabdeckung (12) herum vorgesehen ist, und eine äußere Isolierabdeckung (14), welche das
Abschirmgeflecht (13) abdeckt, mit folgenden Schritten:
Aufsetzen von zwei Quetschteilen (21) der Abschirmanschlussklemme (20) über der äußeren Isolierabdeckung (14) an einer
Masseanschlussposition des abgeschirmten Kabels (10);
Ausüben eines Druckes auf Enden (21a) der Quetschteile (21)
durch eine Elektrodenspitze (30) sowie auf einen Abschnitt entgegengesetzt zu den Enden (21a) der Quetschteile (21) durch eine
andere Elektrodenspitze (31) derart, dass die Quetschteile (21)
zwischen den beiden Elektrodenspitzen (30, 31) geklemmt, und
die Quetschteile (21) als Bogen um die äußere Isolierabdeckung (14) geformt werden;
Hervorrufen eines Vorheizstroms zwischen zwei Elektrodenspitzen (30, 31), während Druck zwischen den Elektrodenspitzen (30,
31) aufgebracht wird, wodurch die äußere Isolierabdeckung (14)
durch die angelegte Kraft und das Vorheizen durch den Vorheizstrom erweicht und entfernt wird; und
Hervorrufen des Flusses eines Schweißstroms zwischen den beiden Elektrodenspitzen (30, 31), wodurch eine Schweißverbindung
zwischen
dem Quetschteil (21)
der Abschirmanschlussklemme (20) und dem Abschirmgeflecht (13) erzielt wird.“
Hinsichtlich der Unteransprüche 2 und 3 nach Hauptantrag wird ebenso wie hinsichtlich weiterer Einzelheiten auf den Akteninhalt verwiesen.
II.
Die zulässige Beschwerde der Anmelderin ist nicht begründet, denn die Gegenstände der geltenden Ansprüche 1 und 4 nach Hauptantrag und der Gegenstand
des geltenden Anspruchs 1 nach Hilfsantrag erweisen sich nach dem Ergebnis der
mündlichen Verhandlung als nicht patentfähig.
1. Die
Anmeldung
betrifft
eine
Verbindungsanordnung
und
ein
Verbindungsverfahren für abgeschirmtes Kabel. Derartige Kabel bestehen aus
einer inneren Kernleitung aus einem Leiter, einer diese umgebenden inneren Isolierabdeckung, einem Abschirmgeflecht, das um die innere Isolierabdeckung vorgesehen ist, und einer äußeren Isolierabdeckung, die das Abschirmgeflecht umgibt.
Zur Herstellung einer Verbindungsanordnung wird gemäß dem von der Anmelderin in der geltenden Beschreibungseinleitung S. 1, Abs. 2 bis S. 2, Abs. 2 genannten Stand der Technik herkömmlicherweise die äußere Isolierabdeckung am
Ende des abgeschirmten Kabels entfernt und das Abschirmgeflecht freigelegt. Das
Abschirmgeflecht wird auf der inneren Isolierabdeckung zurückgeschoben, so
dass die innere Isolierabdeckung entfernt und damit die innere Kernleitung abisoliert werden kann. In diesem Zustand können das abisolierte Ende der inneren
Kernleitung und das freigelegte Abschirmgeflecht mit Hilfe einer Anschlussmontagevorrichtung mit einem Anschlusselement verbunden werden, wobei Quetschteile des Anschlusselements auf das Ende des Abschirmgeflechts gequetscht
werden.
Bei dieser Vorgehensweise besteht die Gefahr, dass das freigelegte Abschirmgeflecht während des Quetschvorgangs beschädigt wird. Zudem ist der vordere Teil
des Kabels nach dem Herstellen der Verbindungsanordnung nicht abgeschirmt, da
das Abschirmgeflecht vom Kabelende zurückgezogen ist und dieses nicht überdeckt.
Dementsprechend liegt der Anmeldung als technisches Problem die Aufgabe
zugrunde, „eine Verbesserung in Bezug auf die voranstehend geschilderten Unzulänglichkeiten zu erreichen, durch Bereitstellung eines Verbindungsverfahrens
und einer Verbindungsanordnung für abgeschirmtes Kabel, welche es einfach machen, eine verlässliche Verbindung einer Abschirmanschlussklemme mit dem freigelegten Teil des Abschirmgeflechts zu erzielen, ohne letzteres zu beschädigen“,
vgl. S. 3, Abs. 1 der geltenden Beschreibungseinleitung, eingegangen am
25. Juni 2001.
Gemäß dem geltenden Vorrichtungsanspruch 1 nach Hauptantrag wird diese Aufgabe hinsichtlich der Anordnung durch eine Verbindungsanordnung mit einem abgeschirmten Kabel gelöst, bei der ein Kernleitungsanschluss um die innere Kernleitung gequetscht und eine Abschirmanschlussklemme vorgesehen ist, die ein
Quetschteil und ein Verbindungsteil aufweist und mit dem Quetschteil über die
äußere Isolierabdeckung aufgequetscht ist, wobei das Quetschteil der Abschirmanschlussklemme und das Abschirmgeflecht derart miteinander widerstandsverschweißt sind, dass in dem Zustand, in dem das Quetschteil der Abschirmanschlussklemme gequetscht ist, ein Teil der äußeren Isolierabdeckung weggeschmolzen ist, und wobei das Verbindungsteil der Abschirmanschlussklemme sich
über das Ende des abgeschirmten Kabels hinaus verlängert.
Gemäß dem nebengeordneten Verfahrensanspruch 4 nach Hauptantrag wird die
Aufgabe hinsichtlich des Verfahrens durch ein Verfahren zur Verbindung einer Abschirmanschlussklemme mit einer vorbestimmten Position auf einem abgeschirmten Kabel gelöst, bei dem ein Quetschteil der Anschlussklemme über der
äußeren Isolierabdeckung an einer Masseanschlussposition des abgeschirmten
Kabels aufgesetzt wird, ein Vorheizstrom zwischen zwei Elektrodenspitzen hervorgerufen wird, während Druck auf die Elektrodenspitzen ausgeübt und das
Quetschteil gequetscht wird, wodurch die äußere Isolierabdeckung erweicht und
durch die angelegte Kraft entfernt wird, und bei dem ein Schweißstrom zwischen
den beiden Elektrodenspitzen hervorgerufen wird, wodurch eine Schweißverbindung zwischen dem Quetschteil der Abschirmanschlussklemme und dem Abschirmgeflecht erzielt wird.
Gemäß dem Verfahrensanspruch 1 nach Hilfsantrag wird die Aufgabe hinsichtlich
des Verfahrens durch ein Verfahren zur Verbindung einer Abschirmanschlussklemme mit einer vorbestimmten Position auf einem abgeschirmten Kabel gelöst,
bei dem zwei Quetschteile der Abschirmanschlussklemme über der äußeren Isolierabdeckung an einer Masseanschlussposition des abgeschirmten Kabels aufgesetzt werden, durch eine Elektrodenspitze Druck auf Enden der Quetschteile sowie durch eine andere Elektrodenspitze Druck auf einen Abschnitt entgegengesetzt zu den Enden der Quetschteile derart ausgeübt wird, dass die Quetschteile
zwischen den beiden Elektrodenspitzen geklemmt und die Quetschteile als Bogen
um die äußere Isolierabdeckung geformt werden, bei dem weiterhin ein Vorheizstrom zwischen den beiden Elektrodenspitzen hervorgerufen wird, während der
Druck zwischen den Elektrodenspitzen aufgebracht wird, wodurch die äußere Isolierabdeckung durch die angelegte Kraft und das Vorheizen durch den Vorheizstrom erweicht und entfernt wird, und bei dem ein Schweißstrom zwischen den
beiden Elektrodenspitzen hervorgerufen wird, wodurch eine Schweißverbindung
zwischen dem Quetschteil der Abschirmanschlussklemme und dem Abschirmgeflecht erzielt wird.
2. Die Frage der Zulässigkeit der geltenden Ansprüche und der Neuheit der Gegenstände der geltenden Ansprüche 1 und 4 nach Hauptantrag und des Gegenstandes des geltenden Anspruchs 1 nach Hilfsantrag kann dahingestellt bleiben,
weil sich die Lehre dieser Patentansprüche für den Fachmann in jedem Fall in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt, vgl. BGH
GRUR 1991, 120, 121 Abschnitt II.1 - „Elastische Bandage“.
Als zuständiger Fachmann ist hier ein in der Fertigung von Kabel-Verbindungselementen tätiger berufserfahrener Fachhochschul-Ingenieur der Elektrotechnik
oder der Feinwerktechnik zu definieren, der mit der Weiterentwicklung von Verbindungsanordnungen für abgeschirmte Kabel bzw. Koaxialkabel und der Herstellung
derartiger Verbindungsanordnungen betraut ist.
Die Druckschrift (3) offenbart eine Verbindungsanordnung für ein abgeschirmtes
Kabel (shielded cable board-in connector), das in Übereinstimmung mit den Angaben zum Aufbau des abgeschirmten Kabels im geltenden Anspruch 1 nach
Hauptantrag eine innere Kernleitung aus einem Leiter (signal line (central conductor) 20), eine innere Isolierabdeckung (intermediate insulator 21), die die innere Kernleitung abdeckt, ein Abschirmgeflecht (shield wires (outer conductor) 22), welches um den Außenumfang der inneren Isolierabdeckung herum vorgesehen ist, und eine äußere Isolierabdeckung (outer sheath 23) aufweist, welche
das Abschirmgeflecht abdeckt.
Dieses Kabel ist an seinem Endabschnitt in einen Verbindungsstecker (connector 1) eingebracht und bildet zusammen mit diesem eine Verbindungsanordnung.
Diese weist in weiterer Übereinstimmung mit den Angaben im geltenden Anspruch 1 nach Hauptantrag einen Kernleitungsanschluss (signal terminal 14), dessen hinterer Endabschnitt mit Quetschteilen (signal line crimping portion 15) um
die innere Kernleitung gequetscht ist, sowie eine Abschirmanschlussklemme
(shielding case 3, shield wire crimping portion 7) auf, die mit an ihr angeordneten
Quetschteilen (pair of U-shaped crimping tabs 12) auf das Abschirmgeflecht des
Kabels aufgequetscht ist. Weiterhin ist am vorderen Ende der Abschirmanschlussklemme ein Verbindungsteil (shield terminal 19) angeordnet, das sich parallel zum
Kernleitungsanschluss erstreckt und sich über das Ende des abgeschirmten Kabels hinaus verlängert, vgl. die Fig. 1 bis 7 und Sp. 2, Zeile 36 bis Sp. 3, Zeile 7.
Zur Herstellung dieser Verbindungsanordnung wird die äußere Isolierabdeckung
am Kabelende entfernt und abschnittsweise das Abschirmgeflecht, die innere Isolierabdeckung und die innere Kernleitung freigelegt. Das derart vorbereitete Kabel
wird dann so in den Verbindungsstecker (connector 1) eingelegt, dass der abisolierte Kernleitungsabschnitt (signal line 20) zwischen Quetschteilen (signal line
crimping portion 15) des Kernleitungsanschlusses (signal terminal 14) und der Kabelabschnitt mit dem freigelegten Abschirmgeflecht (shield wires (outer conductor) 22) zwischen den Quetschteilen (pair of U-shaped crimping tabs 12) der Abschirmanschlussklemme (shield wire crimping portion 7) des Steckers positioniert
sind, vgl. Fig. 1 und Sp. 1, Zeile 36 bis Sp. 2, Zeile 7.
Die Anordnung wird dann in eine Quetschvorrichtung eingebracht, in der die
Quetschteile (signal line crimping portion 15) des Kernleitungsanschlusses (signal
terminal 14) an den abisolierten Abschnitt der Kernleitung und die Quetschteile
(pair of U-shaped crimping tabs 12) der Abschirmanschlussklemme (shield wire
crimping portion 7) an das freigelegte Abschirmgeflecht angequetscht werden.
Hierzu weist die Quetschvorrichtung obere und untere Quetschwerkzeuge (barrel
crimping anvil 24a, clamper 25a; shielding case crimping anvil 26a, clamper 27a)
auf, die die genannten Quetschteile unter Druck von oben und von unten an den
jeweiligen Kabelabschnitt anquetschen, vgl. Fig. 8 und Sp. 3, Zeilen 8 bis 26.
Wie die Erfahrung im Umgang mit solchen Verbindungsanordnungen zeigt, biegen
sich die Quetschteile durch Bewegen des Kabels bei seiner Benutzung im Lauf
der Zeit auf, so dass die Gefahr besteht, dass der Kontakt zum Abschirmgeflecht
unterbrochen wird. Zudem kann das feine Abschirmgeflecht beim Entfernen der
äußeren Isolierabdeckung, das mit einem scharfen Werkzeug erfolgt, beschädigt
werden.
Die Druckschrift (4) vermittelt dem Fachmann die Lehre, derartige Probleme bei
Kabelverbindungsanordnungen durch den Einsatz eines elektrischen Abisolier-
und Widerstandsschweißverfahrens bei der Herstellung von Verbindungsanordnungen zu vermeiden. Die Druckschrift (4) erläutert die hierzu durchzuführenden
Maßnahmen anhand eines Beispiels, bei dem eine innere Kernleitung (Querdraht 15) mit einem Kabelschuh verbunden wird, indem ein Quetschteil (Fahne 14)
des Kabelschuhs auf den Draht aufgepresst wird. Der mit einer Isolierung (16)
ummantelte Metalldraht (15) wird hierzu in das Quetschteil (14) des Kabelschuhs
eingelegt und die Anordnung zwischen die beiden Elektroden (17, 18) einer Elektroschweißvorrichtung eingebracht, die mit Druck beaufschlagt werden, so dass
das Quetschteil (14) des Kabelschuhs an den Draht gequetscht wird. Dabei fließt
ein Heizstrom durch das Quetschteil (14) zwischen den beiden Elektroden, der so
bemessen ist, dass sich das Quetschteil erwärmt und somit die gesamte zwischen
den Elektroden eingeklemmte Anordnung aus Quetschteil (14) und isoliertem Kabel (15, 16) erhitzt, so dass die Isolierung (16) unter dem Einfluss von Druck und
Wärme weich wird und schmilzt, bis Metalldraht (Querdraht 15) und Quetschteil (14) in metallischem Kontakt sind.
Damit entfällt der bei herkömmlichen Verfahren zur Herstellung einer Verbindungsanordnung notwendige Arbeitsgang des Entfernens der Isolierung. Der
Strom durch die Anordnung wird dann auf den Wert eines Schweißstroms erhöht,
so dass Draht und Verbindungselement miteinander widerstandsverschweißt und
damit dauerhaft verbunden werden, vgl. in der Druckschrift (4) die Fig. 2 bis 4 und
S. 6, Abs. 1 im Zusammenhang mit S. 3, Abs. 2 bis 4 und S. 4, letzter Abs.
Für den Fachmann liegt es nahe, die in der Druckschrift (4) gegebene Lehre bei
der Herstellung der Verbindung zwischen den Quetschteilen der Abschirmanschlussklemme und dem Abschirmgeflecht der Verbindungsanordnung gemäß der
Druckschrift (3) anzuwenden. Dies gewährleistet eine weitgehende Schonung des
empfindlichen feinen Abschirmgeflechts bei gleichzeitiger Verbesserung der Stabilität der Verbindung. Hierzu sind lediglich die entsprechenden Quetschwerkzeuge
(shielding case crimping anvil 26a, clamper 27a) der aus der Druckschrift (3) bekannten Quetschvorrichtung als Elektroden auszubilden und beim Andrücken die
Quetschteile (U-shaped crimping tabs 12) der Abschirmanschlussklemme mit
Strom zu beaufschlagen und zu erhitzen.
Mit einer derartigen naheliegenden Modifizierung des Herstellungsvorgangs gelangt der Fachmann zu einer Verbindungsanordnung, bei der das Quetschteil der
Abschirmanschlussklemme und das Abschirmgeflecht miteinander in einem Zustand, in dem das Quetschteil der Abschirmanschlussklemme gequetscht ist, widerstandsverschweißt sind, wie es der geltende Anspruch 1 nach Hauptantrag in
seinem als Vorrichtungsmerkmal formulierten letzten Teilmerkmal lehrt.
Somit ergibt sich die Verbindungsanordnung nach dem geltenden Anspruch 1
nach Hauptantrag für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der
Technik.
Das in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Argument, der Fachmann
würde die Lehre der Druckschrift (4) (lediglich) zur Herstellung des Kernleitungsanschlusses eines abgeschirmten Kabels nutzen, konnte den Senat nicht überzeugen. Denn zur Herstellung dieses Anschlusses muss in jedem Fall zunächst
die äußere Isolierabdeckung und dann das Abschirmgeflecht am Kabelende vollständig entfernt werden, denn erst dann liegt die innere Isolierabdeckung frei und
kann entfernt werden. Da das metallische Abschirmgeflecht nicht durch Anlegen
eines Heizstroms entfernt werden kann, sind zum Entfernen der äußeren Isolierabdeckung und des Abschirmgeflechts in jedem Fall mechanische Maßnahmen
notwendig, wie sie in der Druckschrift (3) angegeben sind. Insofern kann die in der
Druckschrift (4) offenbarte Lehre nicht ohne weiteres zur Herstellung des Kernleitungsanschlusses genutzt werden.
3. Wie in den vorangehenden Darlegungen im Einzelnen erläutert wurde, liegt es
für den oben definierten Fachmann angesichts der Lehre der Druckschrift (4)
nahe, zur Verbindung einer Abschirmanschlussklemme (shield wire crimping portion 7) mit dem Abschirmgeflecht (shield wires (outer conductor) 22) eines abgeschirmten Kabels (shielded cable) den in der Druckschrift (3) angegebenen Arbeitsgang des mechanischen Abisolierens der äußeren Isolationsabdeckung (outer sheath 23) einzusparen und statt dessen der in der Druckschrift (4) gegebenen
allgemeinen Lehre entsprechend
-
-
das Quetschteil (pair of U-shaped crimping tabs 12) der Klemme nach Druckschrift (3) über der äußeren Isolierabdeckung (outer sheath 23) an einer Masseanschlussposition des abgeschirmten Kabels aufzusetzen,
die äußere Isolierabdeckung mittels der sich erwärmenden Quetschteile (12)
zu erweichen und zu entfernen, indem ein Vorheizstrom an die Elektrodenspitzen der Quetschwerkzeuge einer Quetschvorrichtung angelegt wird, während diese Druck auf das Quetschteil ausüben, und
-
durch Anlegen eines Schweißstroms an die Elektrodenspitzen eine
Schweißverbindung zwischen der Abschirmanschlussklemme und dem Abschirmgeflecht herzustellen.
Damit ergibt sich die im nebengeordneten Verfahrensanspruch 4 nach Hauptantrag gegebene Lehre für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand
der Technik.
4. Dies gilt in gleicher Weise auch für die Lehre des Verfahrensanspruchs 1 nach
Hilfsantrag.
Dieser unterscheidet sich vom Verfahrensanspruch 4 nach Hauptantrag lediglich
durch die Angaben, dass zwei Quetschteile der Abschirmanschlussklemme an einer Masseanschlussposition über der Isolierabdeckung des abgeschirmten Kabels
aufgesetzt werden und dass diese Quetschteile durch Ausüben von Druck auf Enden der Quetschteile durch eine Elektrodenspitze sowie auf einen Abschnitt entgegengesetzt zu den Enden durch eine andere Elektrodenspitze zwischen den
beiden Elektrodenspitzen geklemmt und als Bogen um die äußere Isolierabdeckung geformt werden.
Diese Vorgehensweise ergibt sich für den Fachmann ebenfalls aus dem Stand der
Technik. Wie in der Druckschrift (3) vor allem die Fig. 1, 3, 4 und 8 sowie die oben
genannten zugehörigen Zitatstellen zeigen, weist die Abschirmanschlussklemme
(shield wire crimping portion 7) ein Paar (a pair of U-shaped crimping tabs 12) und
damit zwei Quetschteile (12) auf. Diese werden in der in Fig. 8 gezeigten
Quetschvorrichtung von den oberen und unteren Quetschwerkzeugen (shielding
case crimping anvil 26a, clamper 27a) so an das Kabel angedrückt, dass das
obere Werkzeug die Enden der zwei Quetschteile an das Kabel drückt, während
das untere Werkzeug den entgegengesetzten Abschnitt der Quetschteile an das
Kabel drückt, so dass die Quetschteile als Bogen um Kabel gedrückt werden, vgl.
hierzu vor allem die Fig. 4, 8 und 9.
Dass die äußere Isolierabdeckung durch die angelegte Kraft und das Vorheizen
der Quetschteile (12) erweicht und entfernt wird, wie es der Anspruch 1 nach
Hilfsantrag weiterhin in Abänderung des Wortlauts des Anspruchs 4 lehrt, entnimmt der Fachmann bereits der Druckschrift (4), denn diese lehrt auf S. 6, Zeilen 9 bis 11, dass die Isolierung unter dem Einfluss der Wärme und des Druckes
fortfließt.
Auch die im Anspruch 1 nach Hilfsantrag gegebene Lehre ergibt sich für den
Fachmann somit in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik.
5. Wegen der Antragsbindung fallen mit dem Anspruch 1 bzw. dem Anspruch 4
nach Hauptantrag auch die Unteransprüche 2 und 3 nach Hauptantrag, vgl. BGH
GRUR 2007, 862, Leitsatz, 863, Tz 18 - „Informationsübermittlungsverfahren II“
m. w. N.
6. Bei dieser Sachlage war die Beschwerde der Anmelderin zurückzuweisen.
Lokys
Schramm
Dr. Thum-Rung
Brandt
Pr