Rechtsprechung / BPatG / 2008
BPatG Beschluss vom 22.05.2008 – 20 W (pat) 52/04
20. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
An Verkündungs Statt zugestellt am 22. Mai 2008 …
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 198 51 701
… 08.05
…
hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 23. April 2008 durch den Vorsitzenden Richter
Dipl.-Phys. Dr. Bastian, die Richterin Martens, den Richter Dipl.-Ing. Bernhart sowie den Richter Dipl.-Ing. Gottstein
beschlossen:
Die Beschwerde der Einsprechenden wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Im Einspruch ist fehlende Patentfähigkeit geltend gemacht worden. Das Deutsche
Patent- und Markenamt hat das Patent im vollem Umfang aufrechterhalten.
Die Beschwerdeführerin bestreitet weiterhin die Patentfähigkeit und beruft sich
dabei darauf, dass der Gegenstand des Patentanspruchs 1 des Streitpatents gegenüber dem im Einspruchsverfahren genannten Stand der Technik nicht mehr
neu sei bzw. nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.
Der Patentanspruch 1 lautet (Aufzählungszeichen wie von der Einsprechenden
eingeführt):
1.1 Verfahren zur Interferenzanalyse für ein in zumindest einigen
seiner Zellen (Fig. 4 BS i) eine adaptive Antenne aufweisendes Mobilfunknetz mit Verkehrskanälen und Steuerkanälen,
wobei für die Mobilfunknetz Frequenzzuweisungsplanung
jeweils
1.2 die Interferenz (I) der Verkehrskanäle (11; 12; ... 18 in Fig. 3
und BS i, BS j in Fig. 6) einer adaptiven Antenne einer ersten
Zelle (BS j) auf Verkehrskanäle einer adaptiven Antenne einer zweiten Zelle (BS i) berechnet wird als Summe der mit
den Verkehrswerten der einzelnen Teilzellen gewichteten
Interferenzwahrscheinlichkeiten
(Prob {MS in Beam b} • Prob (MS in Beam a) Iib,ja.)
der Interferenzen jeweils eines Verkehrskanals der adaptiven
Antenne der ersten Zelle zu einem Nutzsignal jeweils eines
Verkehrskanals der adaptiven Antenne der zweiten Zelle
unter Summierung der Werte des Verkehrs in allen Teilflächen der von den Antennendiagrammen der adaptiven Antennen der ersten und zweiten Zelle abgedeckten Funkzellen-Teilflächen,
1.3 die Interferenz (1) eines Verkehrskanals einer ersten Zelle
(BS j) ohne adaptive Antenne auf Verkehrskanäle einer
zweiten Zelle (BS i) mit einer adaptiven Antenne berechnet
wird als Summe der mit den Verkehrswerten der einzelnen
Teilzellen
gewichteten
Interferenzwahrscheinlichkeiten
(Prob(MS in Beam b) • Iib,J) der Interferenzen dieses Verkehrskanals der ersten Zelle (BS j) auf jeweils einen Verkehrskanal (19, 20, 21) der adaptiven Antenne der zweiten
Zelle (BS i) unter Summierung der Werte des Verkehrs in
allen Teilflächen der von den Antennendiagrammen der
adaptiven Antenne abgedeckten Funkzellen-Teilflächen, und
1.4 die Interferenz eines Steuerkanals einer ersten Zelle (BS i)
mit oder ohne adaptive Antenne auf einen Steuerkanal einer
zweiten Zelle (BS j) mit oder ohne adaptive Antenne bezogen auf die Gesamtzellfläche berechnet wird aus dem Nutzsignal-Störsignalverhältnis ((Ij,i)_tb) dieser Steuerkanäle in
der
jeweils gesamten Zellfläche ohne Berücksichtigung
eventueller adaptiver Antennen einer oder beider dieser Zellen (BS j, BS i).
Der nebengeordnete Patentanspruch 5 lautet (Aufzählungszeichen wie von der
Einsprechenden eingeführt):
5.1 Frequenzplanungsvorrichtung für die Interferenzanalyse für
ein zumindest einige Zellen mit einer adaptiven Antenne
aufweisendes Mobilfunknetz mit Verkehrskanälen (TCH) und
Steuerkanälen (BCH, BCCH etc.), welche so ausgebildet
sind, dass für die Mobilfunknetz-Frequenzzuweisungsplanung jeweils
5.2 die Interferenz (I) der Verkehrskanäle einer ersten Zelle
(BS j) mit einer adaptiven Antenne auf Verkehrskanäle einer
zweiten Zelle (BS i) mit einer adaptiven Antenne berechnet
wird als Summe der mit den Verkehrswerten der einzelnen
Teilzellen gewichteten Interferenzwahrscheinlichkeiten
(Prob{MS in Beam b} • Prob(MS in Beam a) Iib,ja.)
der Interferenzen jeweils eines Verkehrskanals (25; 26) der adaptiven Antenne der ersten Zelle zu einem Nutzsignal jeweils
eines Verkehrskanals dar adaptiven Antenne der zweiten
Zelle (BS i),
5.3 die Interferenz eines Verkehrskanals einer ersten Zelle ohne
adaptive Antenne auf Verkehrskanäle einer zweiten Zelle
(BS i) mit einer adaptiven Antenne berechnet wird als
Summe der mit den Verkehrswerten der einzelnen Teilzellen
gewichteten Interferenzwahrscheinlichkeiten (Prob (MS in
Beam b) • Iib,J) der Interferenzen dieses Verkehrskanals der
ersten Zelle (BS j) auf jeweils einen Verkehrskanal der adaptiven Antenne der zweiten Zelle (BS i), und
5.4 die Interferenz eines Steuerkanals einer ersten Zelle (BS j)
mit oder ohne adaptive Antenne auf einen Steuerkanal einer
zweiten Zelle (BS i) mit oder ohne adaptive Antenne bezogen auf die Gesamtzellfläche berechnet wird aus dem Nutzsignal-Störsignalverhältnis (Ij,i) dieser Steuerkanäle in der jeweils gesamten Zellfläche ohne Berücksichtigung eventueller
adaptiver Antennen einer dieser Zellen (BS j, BS i).
Bezüglich der in der mündlichen Verhandlung hilfsweise eingereichten Patentansprüche 1 und 5 wird auf den Akteninhalt verwiesen.
Dem Beschwerdeverfahren liegen die im Einspruchsverfahren genannten Druckschriften
(D1) DE 196 48 225 A1
(D2) WO 98/51109 A1
(D3) BOX, Frank: A Heuristic Technique for Assigning Frequencies to Mobile
Radio Nets, In: IEEE Trans. on Vehicular Technology, Mai 1978, Nr. 2,
S. 57-64
(D4) SCHIML, A.: Interference Analysis in the GSM-System, In: IEEE 44th Vehicular Technology Conference, 1994, S. 686-690
(D5) SWALES, S.C. et al.: Multi-Beam Adaptive Base-Station Antennas for
Cellular Land Mobile Radio Systems, In: IEEE, 1989, CH2379-
1/8910000/0341, S. 341-348
(D6) DE 43 02 228 C2
(D7) GRAND Methods and Algorithms, Description of Algorithms implemented
in GRAND Processes, Philips Research Laboratories and Philips Kommunikations Industrie AG, 6. April 1987
(D8) WO 90/10342 A1
und die Druckschrift
(D9) WO 98/05180 A1
zugrunde
In der mündlichen Verhandlung wurden die Druckschriften D4 bis D7 und D9 erörtert.
Die Beschwerdegegnerin und Patentinhaberin hat in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass mit dem Patentanspruch 1 erstmalig eine Methode zur Interferenzanalyse vorgelegt werde, bei der unterschiedliche Antennenkonfigurationen in Funkzellen und das daraus resultierende Interferenzverhalten für eine
Frequenzzuweisungsplanung berücksichtigt werden. Insbesondere sei keiner der
im Verfahren befindlichen Druckschriften ein Verfahren entnehmbar, das eine
Berechnung der Interferenzen zwischen den Verkehrskanälen für mit adaptiven
Antennen ausgestatteten Funkzellen vornimmt, bei dem die zwischen den einzelnen Sendekeulen auftretenden Interferenzen mit den in diesen auftretenden
Verkehrswerten gewichtet aufsummiert werden. Auch beschäftige sich der entgegengehaltene Stand der Technik in keiner Weise mit einer Berücksichtigung
der Interferenzen zwischen den Steuerkanälen benachbarter Funkzellen.
Die Beschwerdegegnerin und Patentinhaberin beantragt wie entschieden.
Die Beschwerdeführerin und Einsprechende beantragt,
den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das Patent zu
widerrufen.
Die Beschwerdeführerin und Einsprechende ist der Auffassung, dass dem Fachmann bereits durch die Druckschriften D4 bis D7 Berechnungsvorschriften für eine
verkehrsgewichtete Berechnung der Interferenzwahrscheinlichkeit zwischen den
Verkehrskanälen zweier benachbarter Funkzellen, die, wie die Druckschrift D5
lehre, auch mit adaptiven Antennen ausgestattet sein können, an die Hand gegeben seien, wobei die Druckschrift D6 zudem auch einen Formelzusammenhang
offenbare, der die Verkehrsdichten sowohl in der Sendezelle als auch in der Störzelle berücksichtige. Die Beschwerdeführerin und Einsprechende räumt zwar ein,
dass die Interferenzen zwischen den Steuerkanälen in den diskutierten Druckschriften anscheinend explizit nicht berücksichtigt werden, diese aber der Fachmann schon aufgrund ihrer permanenten Aktivität berücksichtigen werde.
II.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet.
1. Stand der Technik
Die Druckschrift D1 bezieht sich auf ein Verfahren zur Ermittlung eines Maßes
für mögliche interferenzbedingte Störungen einer der Informationsübertragung
dienenden, einer betrachteten Sende/Empfangseinrichtung zugeordneten elektromagnetischen Welle in einem Funknetz unter Berücksichtigung der Abstände
zwischen den betrachteten Sende/Empfangsanlagen (vgl. Pa 1). Über die antennenmäßige Ausstattung der Sende/Empfangsanlagen werden in der D1
keine weiteren Angaben gemacht. Auch eine Differenzierung der Informationsübertragung nach Verkehrs- und/oder Steuerkanälen wird in der D1 nicht vorgenommen - Merkmale 1.1 - 1.4..
Die Druckschrift D2 betrifft ein Verfahren zur Interferenzanalyse in einem zellularen Mobilfunksystem, dessen Basisstationen mit adaptiven Antennen ausgestattet sind - Merkmal 1.1. Die Interferenzanalyse wird in der D2 dadurch
vorgenommen, dass die Interferenzwahrscheinlichkeiten zwischen den ausgestrahlten Sendesignalen (downlink signals) zweier Zellen unter Gewichtung der
Verkehrswahrscheinlichkeit bestimmt wird (vgl. S. 4, Z. 8 - 16, 21 - 24 und
Pa 1). Aus der D2 geht auch hervor, dass die Interferenzsignale üblicherweise
durch die in den einzelnen Zellen aktiven Verkehrs- und/oder Steuerkanäle hervorgerufen werden können (vgl. S. 12, Z. 17 - 23, Z. 30 - S. 13, Z. 2) -Merkmale (1.2. - 1.4.)teilweise. Angaben, in welcher konkreten Weise die Anteile der
Verkehrs- und/oder Steuerkanäle bei der Interferenzberechnung ihre Berücksichtigung finden, sind in der D2 aber nicht auffindbar. Insbesondere die Vorgehensweise nach dem angegriffenen Patentanspruch 1, wonach die Interferenz
zwischen Verkehrskanälen an sich und den Steuerkanälen an sich ermittelt
wird, ist in der D2 konkret genauso wenig ausgeführt wie die im Patentanspruch 1 enthaltenen Berechnungsvorschriften - Merkmale (1.2. - 1.4.)Rest.
Der Fachartikel D3 behandelt eine heuristische Technik für die Zuweisung von
Frequenzen zu einem mobilen Funknetz - Merkmal 1.1.teilweise. Ein Verfahren zur
Interferenzanalyse unter Zugrundelegung der charakteristischen Eigenschaften
von adaptiven Antennen und eine darauf abgestimmte Berechnungsvorschrift
sind in der D3 nicht offenbart - Merkmale 1.1.Rest und 1.2. -1.4..
Der Fachartikel D4 beschreibt einen Algorithmus zur Vorausberechnung von
Interferenzen für die Aufstellung einer Interferenz-Matrix, deren Werte als Ausgangsdaten für die Zuteilung der Frequenzen verwendet werden (vgl. S. 686
rechte Spalte, letzte 3 Zeilen - S. 687 linke Spalte Zeile 2), basierend auf einer
Bitfehlerrate (BER) und der Statistik des mobilen Übertragungskanals, der mit
dem energieeinsparenden DTX-Mode übertragen wird, und der Verkehrslast in
einem GSM-System (vgl. VI. CONCLUSION), in dem die Kommunikation und
die Kommunikationssteuerung über entsprechende Verkehrs- und Steuerkanäle
vorgenommen wird (vgl. S. 689,
linke Spalte,
letzter Absatz) - Merkmal 1.1teilweise.
Ausgehend von einer lokalen Interferenzwahrscheinlichkeit (vgl. S. 688, Sp. 1,
beginnend mit dem Absatz über der Formel (3) bis Formel (6)) wird die allgemeine Interferenzwahrscheinlichkeit durch eine Gewichtung der lokalen Interferenzwahrscheinlichkeit mit der Verkehrsdichte und der lokalen Zuteilungswahrscheinlichkeit berechnet
(vgl. S. 688, IV. GLOBAL
INTERFERENCE
PROBABILITY). - Merkmale 1.2.teilweise und 1.3.teilweise. Eine Berücksichtigung
des Einflusses der in der Störzelle maßgeblichen Verkehrsdichte wird in diesem
Formelzusammenhang explizit nicht berücksichtigt sondern kommt erst bei der
Aufstellung eines Interferenzreduzierungsfaktors zum Tragen (vgl. S. 690,
Sp. 1, Absatz über Formel (11)).
Anhand der im GSM-System vorgegebenen Kanalaufteilung pro Zelle in einen
Steuerkanal (BCCH) und mehrere Verkehrskanäle (TCH) und deren zeitlichem
Sendeverhalten wird in der D4 zwar die Existenz von steuerkanalbedingten Interferenzen erwähnt, es wird aber auch ausgeführt, dass eine vom Steuerkanal
verursachte Interferenzstörung nicht weiter reduzierbar ist, da der Steuerkanal
unhabhängig davon, ob der Verkehrskanal zu einem bestimmten Zeitschlitz
sendet, konstant auf allen Zeitschlitzen sendet. (vgl. S. 689, linke Spalte, letzter
Absatz, rechte Spalte, erster Absatz). Eine konkrete Berücksichtigung der durch
die Steuerkanäle verursachten Wechselwirkungen zwischen zwei Funkzellen im
Rahmen der eigentlichen Interferenzanalyse wird in der D4 aber nicht vorgenommen - Merkmal 1.4.
Auch der Einfluss der Strahlungscharakteristiken speziell ausgebildeter Antennenanordnungen, bspw. von adaptiven Antennen, auf das Interferenzverhalten
wird in der D4 explizit nicht berücksichtigt - Merkmale 1.1.Rest, 1.2.Rest. und
1.3.Rest.
Die Druckschrift D5 behandelt die Problematik, den wachsenden Bedarf nach
mobiler Telefonie auch mit den vorherrschenden Systemen trotz deren begrenzter Bandbreite zu bewältigen. Für eine Problemlösung wird in der D5 die
Verwendung von adaptiven Antennen vorgeschlagen, die aufgrund ihrer Eigenschaft, mehrere schmale gerichtete Sendekeulen zu erzeugen, als besonders
effizientes Mittel für die Reduzierung von Störungen (co-channel interference)
(vgl. Abstract) angeführt werden. Unter Berücksichtigung einer das Verkehrsaufkommen der Sendezelle repräsentierenden Größe η (vgl. S. 342 Gleichung (1)), der Anzahl der Sendekeulen m pro Antenne und der Anzahl der
Zellen n wird für den Fall, dass die Funkzelle von 6 Störzellen umgeben ist (vgl.
S. 344 Sp. 1, Absätze über Formel (8)) die gegenseitige Beeinflussung schließlich durch die allgemeine Co-channel Interferenz (vgl. S. 344 Gleichung (8)) angegeben - Merkmale 1.1 teilweise, 1.2 teilweise und 1.3 teilweise.
Eine nach Nutz- und Verkehrskanälen differenzierte Interferenzanalyse wird in
der D5 aber nicht ausdrücklich beschrieben - Merkmale 1.1.Rest, 1.2.Rest, 1.3.Rest
und 1.4..
Die Druckschrift D6 betrifft ein Verfahren zur Zuweisung von Frequenzen zu
Basisstationen eines Mobilfunksystems unter Berücksichtigung möglicher Störwirkungen zwischen den Basisstationen im Fall gleicher und/oder benachbarter
Frequenzen (vgl. Pa 1), die in geeigneter Weise durch Interferenzwahrscheinlichkeiten beschrieben werden (vgl. Pa 7) - Merkmal 1.1 teilweise.
Für die Charakterisierung der Interferenzsituation wird in der D6 eine Interferenzpreisfunktion dadurch ermittelt, dass die Interferenzwahrscheinlichkeiten
pAB und pBA gewichtet mit der jeweiligen Auslastung und Verkehrslast der Zellen A und B aufsummiert werden (vgl. S. 4, Z. 10 - 20) - Merkmale 1.2.teilweise
und 1.3.teilweise.
Explizite Ausführungen zu einer Verwendung adaptiver Antennen sowie eine
Berechnungsmethode für die Interferenzwahrscheinlichkeiten zwischen den
Verkehrkanälen der benachbarten Funkzellen sind der D6 jedoch nicht entnehmbar - Merkmale 1.1.Rest, 1.2.Rest, 1.3Rest. und 1.4..
Die Druckschrift D7 bezieht sich auf ein Programm für den Entwurf und die
Analyse eines zellularen Funknetzwerks, in dem unter anderem auch eine Interferenzanalyse berücksichtigt wird (vgl. S. 31 Kapitel 10 Interference Analysis
and Compatibility Matrix) - Merkmal 1.1.teilweise. Wie bei der Druckschrift D4 wird,
ausgehend von der lokalen Interferenzwahrscheinlichkeit (vgl. 10.1.1 Local Interference Probality, Formel (69)) die allgemeine Interferenzwahrscheinlichkeit
(vgl. 10.1.2 Global Interference Probability) durch verkehrsabhängige Gewichtung der
lokalen
Interferenzwahrscheinlichkeit ermittelt (vgl. Formel (69)
und (73) eingesetzt in Formel (74)) - Merkmale 1.2.teilweise und 1.3.teilweise.
Antennencharakteristische Parameter und Interferenzen zwischen den Steuerkanälen werden in der D7 aber nicht thematisiert.
Die Druckschrift D8 beschreibt eine Methode für die Planung von Funkzellen
mit einer Kontrolle über die Wechselwirkungen zwischen den Zellen und der variierenden Kanalzuteilung entsprechend dem Verkehrsaufkommen (vgl. S. 1,
Z. 8 - 11). Die Verwendung von adaptiven Antennen und darauf abgestimmte
Berechnungsvorschriften für die Ermittlung von Interferenzwahrscheinlichkeiten
sind der D8 nicht entnehmbar.
Die Druckschrift D9, die lediglich für den Nachweis charakteristischer Abstrahlungsdiagramme von mit adaptiven Antennen ausgestrahlten Verkehrkanälen
und mit Sektorenantennen ausgestrahlten Steuerkanälen in das Verfahren eingeführt wurde, betrifft eine Schaltung und ein Verfahren für ein Zeitmultiplex-
Vielfachzugriffsystem für ein zellulares Kommunikationssystem, bspw. ein GSM
System. Eine Interferenzanalyse ist der D9 nicht offenbart.
2. Neuheit
Das - zweifelsfrei gewerblich anwendbare - Verfahren nach dem Patentanspruch 1 sowie die Vorrichtung nach dem nebengeordneten Patentanspruch 5
gelten als neu, da, wie die Ausführungen zum Stand der Technik zeigen, keiner
der Druckschriften D1 bis D9 ein Verfahren oder eine Vorrichtung mit allen
Merkmalen der Patentansprüche 1 oder 5 entnehmbar ist. Insbesondere wird
auf keine Interferenzanalyse Bezug genommen, die gleichzeitig sowohl die Interferenzen der Verkehrskanäle untereinander als auch die Interferenzen der
Steuerkanäle untereinander für eine Frequenzzuweisungsplanung berücksichtigt.
3. Erfinderische Tätigkeit
Die Druckschrift D2 ist gegenüber dem Anmeldetag des Streitpatents nachveröffentlicht (§ 3 Abs. 2) und ist folglich für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen (vgl. § 4, PatG).
Der zuständige Fachmann, ein Diplomingenieur der Fachrichtung Nachrichtentechnik mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der Mobilfunktechnik erhält
aus dem voranstehend abgehandelten Stand der Technik durchgehend die
Lehre, die Frequenzzuweisungsplanung auf eine verkehrskanalorientierte Interferenzanalyse zu stützen. Diese Vorgehensweise ändert auch nicht der in
der D4 enthaltene Hinweis auf steuerkanalbedingte Interferenzen, die als nicht
mehr reduzierbar hingenommen werden (vgl. S. 689, Sp. 1, letzte Zeile - Sp. 2,
erster Absatz) und folglich bei einer Interferenzanalyse nicht berücksichtigt werden. Dem Fachmann mögen folglich Interferenzerscheinungen zwischen den
Steuerkanälen durchaus vertraut sein, dennoch wird durch den aufgezeigten
Stand der Technik die Aufmerksamkeit des Fachmanns letztendlich ausschließlich auf verkehrskanalbedingte Interferenzen fokussiert.
Des Weiteren werden nach dem Stand der Technik die Berechnungsvorschriften für eine Interferenzanalyse zwischen den Verkehrskanälen entweder für
Funkzellen mit ausschließlich adaptiven Antennen (vgl. D5) bzw. ohne adaptive
Antennen (vgl. D1, D3, D4, D6 - D8) angegeben.
Ausgehend von diesen Vorgaben durch den Stand der Technik hat der Fachmann somit keinerlei Veranlassung die Berechnungsvorschriften für die verkehrskanalbedingten Interferenzen in einer für verschiedene Antennenkonfigurationen gültigen Berechnungsmethode zusammenzuführen und mit den Interferenzen zwischen den Steuerkanälen in einer Verkehrs- und Steuerkanäle
umfassenden
Interferenzanalyse gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 zu kombinieren.
Die in den nebengeordneten Patentansprüchen 1 und 5 gleichermaßen enthaltenen lösungsentscheidenden funktionalen Merkmale sind folglich aus den
Druckschriften D1 bis D9 weder für sich entnehmbar noch durch die dort beschriebenen Analyseverfahren dem Fachmann nahe gelegt, noch ergeben sie
sich in einer beliebigen Zusammenschau dieser Druckschriften.
Die auf den Patentanspruch 1 direkt oder indirekt rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 4 haben Bestand. Sie betreffen über das Selbstverständliche hinausgehende Ausgestaltungen des Gegenstands des Patentanspruchs 1.
Dr. Bastian
Martens
Bernhart
Gottstein
Pr